Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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hochwertige Therapie, die reg...
Ich habe eine etwas komplizierte Frage.
Ich selbst bin Coach und habe ein Arbeitszimmer dafür. Meine tschechische Freundin, die mich ab und zu besucht, macht Wellness Massage für Frauen (Qualifikation hat sie in Tschechien gemacht). Sie würde sie gerne auch hier anbieten, wenn sie hier ist (alle 3 Monate). Darf ich ihr mein Arbeitszimmer in meiner privaten Mietwohnung dafür zur Verfügung stellen? Wenn nein- darf sie zu Hause vei ihren Klientinnen arbeiten? Wenn ja, wo muss sie sich anmelden?
Ich bedanke mich im voraus für das Schwarmwissen.
LG Veronika
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Veronika B. schrieb:
HAllo zusammen,
Ich habe eine etwas komplizierte Frage.
Ich selbst bin Coach und habe ein Arbeitszimmer dafür. Meine tschechische Freundin, die mich ab und zu besucht, macht Wellness Massage für Frauen (Qualifikation hat sie in Tschechien gemacht). Sie würde sie gerne auch hier anbieten, wenn sie hier ist (alle 3 Monate). Darf ich ihr mein Arbeitszimmer in meiner privaten Mietwohnung dafür zur Verfügung stellen? Wenn nein- darf sie zu Hause vei ihren Klientinnen arbeiten? Wenn ja, wo muss sie sich anmelden?
Ich bedanke mich im voraus für das Schwarmwissen.
LG Veronika
zunächst folgendes: Dein AZ in deiner Privaten Mietwohnung ist (hoffentlich) vom Vermieter als AZ mit Personenverkehr genehmigt, dann gilt dies auch nur für dich. Dann einfach den Vermieter hierzu kontaktieren und es dir schriftlich geben lassen, das er damit einverstanden ist.
Fehlt dies, führt dies zu einer "nicht vertragsgemäßen Nutzung" und kann u.U. eine Kündigung der Wohnung nach sich ziehen...von Versicherung bei Unfällen im Treppenhaus ganz zu schweigen...
Hast du keine Genehmigung deines VM hierfür, solltest du dies schnellstmöglich nachholen, allein schon aus selbstschutz (siehe Kündigung) und auch eine entsprechende Versicherung abschließen / erweitern.
Dies gilt nicht für AZ ohne Publikumsverkehr, denn das ist in der privatnutzung genehmgiungsfrei möglich.
Zu deiner Freundin:
Am besten sollte sie dies (angemeldet und versichert) bei den Kunden zuhause machen.
Wenn schon bei dir im AZ, dann siehe meine obigen ausführungen und auch hier natürlich angemeldet und versichert.
BTW: in eimem reinen Wohngebiet z.B. darf lt. BAuG keine Gewerbsmäßige Ausübung erfolgen;
in vorher genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen nur wenn "...das Wohnen nicht wesentlich gestört wird" (ohne Publikumsverkehr etc.)
Im Mischgebiet geht das, sollte aber sauber Baurechtlich angemeldet und siehe obige Ausführung auch vom VM genemigt sein.
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Veronika B. schrieb:
Oha, ist das kompliziert! Vielen lieben Dank für die klare Antwort.
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KGSchuller schrieb:
Hallo Veronika,
zunächst folgendes: Dein AZ in deiner Privaten Mietwohnung ist (hoffentlich) vom Vermieter als AZ mit Personenverkehr genehmigt, dann gilt dies auch nur für dich. Dann einfach den Vermieter hierzu kontaktieren und es dir schriftlich geben lassen, das er damit einverstanden ist.
Fehlt dies, führt dies zu einer "nicht vertragsgemäßen Nutzung" und kann u.U. eine Kündigung der Wohnung nach sich ziehen...von Versicherung bei Unfällen im Treppenhaus ganz zu schweigen...
Hast du keine Genehmigung deines VM hierfür, solltest du dies schnellstmöglich nachholen, allein schon aus selbstschutz (siehe Kündigung) und auch eine entsprechende Versicherung abschließen / erweitern.
Dies gilt nicht für AZ ohne Publikumsverkehr, denn das ist in der privatnutzung genehmgiungsfrei möglich.
Zu deiner Freundin:
Am besten sollte sie dies (angemeldet und versichert) bei den Kunden zuhause machen.
Wenn schon bei dir im AZ, dann siehe meine obigen ausführungen und auch hier natürlich angemeldet und versichert.
BTW: in eimem reinen Wohngebiet z.B. darf lt. BAuG keine Gewerbsmäßige Ausübung erfolgen;
in vorher genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen nur wenn "...das Wohnen nicht wesentlich gestört wird" (ohne Publikumsverkehr etc.)
Im Mischgebiet geht das, sollte aber sauber Baurechtlich angemeldet und siehe obige Ausführung auch vom VM genemigt sein.
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