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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Welches Zahlungsziel bei Krankenkassen/Abrechnungsstellen?

Neues Thema
Welches Zahlungsziel bei Krankenkassen/Abrechnungsstellen?
Es gibt 3 Beiträge
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AKK
Vor 3 Monaten
Hallo, ich finde keinen Post dazu. Ich habe per Theorgprogramm per MLA jahrelang abgerechnet und die Vordrucke wg. des Zahlungszieles im Gegensatz zu den Privatrechnungen nicht wirklich angeguckt/geändert. (ja,dumm...) Nun sehe ich erst jetzt in Theorg, das ich auch Zinsen berechnen kann bei Verzug und weiss nun aber garnicht ob ich die Frist bei den Abrechnungsstellen beeinflusse oder die per Gesetztgeber eine eigene Frist haben. Gibt es hier jemanden der bei der MLA eine Frist vorgibt und in Theorg das Zinsprogramm regelmässig nutzt?
Ich weiss nicht wie ich es nun besser ausdrücken kann, sorry. Vielleicht mögen ja auch die anderen ohne das Theorg Programm
antworten. Wäre sehr nett.
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Hallo, ich finde keinen Post dazu. Ich habe per Theorgprogramm per MLA jahrelang abgerechnet und die Vordrucke wg. des Zahlungszieles im Gegensatz zu den Privatrechnungen nicht wirklich angeguckt/geändert. (ja,dumm...) Nun sehe ich erst jetzt in Theorg, das ich auch Zinsen berechnen kann bei Verzug und weiss nun aber garnicht ob ich die Frist bei den Abrechnungsstellen beeinflusse oder die per Gesetztgeber eine eigene Frist haben. Gibt es hier jemanden der bei der MLA eine Frist vorgibt und in Theorg das Zinsprogramm regelmässig nutzt? Ich weiss nicht wie ich es nun besser ausdrücken kann, sorry. Vielleicht mögen ja auch die anderen ohne das Theorg Programm antworten. Wäre sehr nett.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
Das kleine Einmaleins eines PI: man sollte seine Verträge kennen. 🥴
Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fällig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse gerät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288 BGB.
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• JürgenK
• mbone
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Das kleine Einmaleins eines PI: man sollte seine Verträge kennen. 🥴 [zitat] Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fällig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse gerät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288 BGB.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Das kleine Einmaleins eines PI: man sollte seine Verträge kennen. 🥴
Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fällig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse gerät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288 BGB.

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AKK
Vor 3 Monaten
Ja Du hast Recht. (1x1) In vielen Dingen war ich auch on top. Doch manchmal ist man eben nicht in allem perfekt. Danke für Deine gute und kompetente Antwort.
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• Lars van Ravenzwaaij
Ja Du hast Recht. (1x1) In vielen Dingen war ich auch on top. Doch manchmal ist man eben nicht in allem perfekt. Danke für Deine gute und kompetente Antwort.
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AKK schrieb:

Ja Du hast Recht. (1x1) In vielen Dingen war ich auch on top. Doch manchmal ist man eben nicht in allem perfekt. Danke für Deine gute und kompetente Antwort.

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AKK schrieb:

Hallo, ich finde keinen Post dazu. Ich habe per Theorgprogramm per MLA jahrelang abgerechnet und die Vordrucke wg. des Zahlungszieles im Gegensatz zu den Privatrechnungen nicht wirklich angeguckt/geändert. (ja,dumm...) Nun sehe ich erst jetzt in Theorg, das ich auch Zinsen berechnen kann bei Verzug und weiss nun aber garnicht ob ich die Frist bei den Abrechnungsstellen beeinflusse oder die per Gesetztgeber eine eigene Frist haben. Gibt es hier jemanden der bei der MLA eine Frist vorgibt und in Theorg das Zinsprogramm regelmässig nutzt?
Ich weiss nicht wie ich es nun besser ausdrücken kann, sorry. Vielleicht mögen ja auch die anderen ohne das Theorg Programm
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