Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
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Physiotherapeut/in
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Also. Aller voraussicht nach bekomme ich tolle Räume die früher mal ein Bekleideungsgeschäft waren. Wände werden mit trockenbau gemacht und wo kein fenster, da gibts ein Oberlicht über der Tür. 2 Toiletten, Küche, Dusche usw alles vorhanden.
So. Was mach ich mit dem Bauamt? Nutzungsänderung beantragen ?
Behindertengerechtes WC ist keine Pflicht hat mir die AOK gesagt.
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
Also. Aller voraussicht nach bekomme ich tolle Räume die früher mal ein Bekleideungsgeschäft waren. Wände werden mit trockenbau gemacht und wo kein fenster, da gibts ein Oberlicht über der Tür. 2 Toiletten, Küche, Dusche usw alles vorhanden.
So. Was mach ich mit dem Bauamt? Nutzungsänderung beantragen ?
Behindertengerechtes WC ist keine Pflicht hat mir die AOK gesagt.
Achtung: auch wenn die AOK kein behindertengerechtes WC fordert kann es sein, das du dem Bauamt erklären musst warum eine Praxis für Physiotherapie keines braucht...
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Papa Alpaka schrieb:
Da die Räume vorher gewerblich genutzt wurden verändert sich die Nutzung nicht; zumindest hier freut sich der Mensch der das kommunale Bauamt repräsentiert immer, wenn man ihn frühzeitig anruft/besucht um seine Pläne zu besprechen: in der Regel sind sie nicht "gegen dich" sondern klären dich auf, was von ihrer Seite nötig ist um dein Vorhaben genehmigen zu können.
Achtung: auch wenn die AOK kein behindertengerechtes WC fordert kann es sein, das du dem Bauamt erklären musst warum eine Praxis für Physiotherapie keines braucht...
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Eberhard schrieb:
Die Meldungen beim Bauordnungsamt muß der Eigentümer des Hauses machen. Ein Mieter/Pächter hat normalerweise nichts damit zu tun!
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Zerberrus schrieb:
Nö, muss er nicht. Um Kosten zu sparen geben das viele in die Hand der neuen Mieter.
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Eberhard schrieb:
Der Mieter kann vielleicht den Auftrag vom Vermieter bekommen, sich um die Bauordnungskram zu kümmern, aber verantwortlich bleibt der Inhaber.
Der Mieter kann vielleicht den Auftrag vom Vermieter bekommen, sich um die Bauordnungskram zu kümmern, aber verantwortlich bleibt der Inhaber.
Könntest Du evtl. mal eine Quelle für diese Aussage benennen.....?
Zuallererst ist der Bauherr für die (Um-)Baumaßnahme in der Verantwortung. (z. B. §57 LBO-NRW)
Bauherr muss nicht zwingend der Eigentümer sein.
Nur meine Auffassung dazu. Lerne aber gerne dazu........
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VAUPE schrieb:
Eberhard schrieb am 25.9.18 16:38:
Der Mieter kann vielleicht den Auftrag vom Vermieter bekommen, sich um die Bauordnungskram zu kümmern, aber verantwortlich bleibt der Inhaber.
Könntest Du evtl. mal eine Quelle für diese Aussage benennen.....?
Zuallererst ist der Bauherr für die (Um-)Baumaßnahme in der Verantwortung. (z. B. §57 LBO-NRW)
Bauherr muss nicht zwingend der Eigentümer sein.
Nur meine Auffassung dazu. Lerne aber gerne dazu........
Unsere Diskussion läuft darauf hinaus, dass es ja nicht zwingend so sein muss, einen Praxisinhaber als direkten Verhandler mit dem BA zu machen. Oder anders gesagt: Es wird wohl kein PI geben, der so blöd ist, sich ohne Not in die Rolle als Bauherr drängen zu lassen.
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Eberhard schrieb:
Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein.
Unsere Diskussion läuft darauf hinaus, dass es ja nicht zwingend so sein muss, einen Praxisinhaber als direkten Verhandler mit dem BA zu machen. Oder anders gesagt: Es wird wohl kein PI geben, der so blöd ist, sich ohne Not in die Rolle als Bauherr drängen zu lassen.
Es ging mir nicht um den Begriff "Bauherr", den kenne ich.
Deine Aussage war ja, dass auch wenn der Mieter den "Bauordnungskram" übernimmt, der Vermieter verantwortlich bleibt.....
Oder anders:
Wenn obiger Fragesteller "Klonuskrieger" den Bauordnungskram (Bauantrag) übernimmt; ist er dann verantwortlich für die Baumaßnahme oder bleibt es sein Vermieter?
Da die LBO das so m. M. nicht hergibt, und ich auch keinen Mietvertrag kenne, fragte ich nach einer Quelle zu Deiner Aussage.
Hättest Du evtl. eine für mich.....
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VAUPE schrieb:
Hallo Eberhard,
Es ging mir nicht um den Begriff "Bauherr", den kenne ich.
Deine Aussage war ja, dass auch wenn der Mieter den "Bauordnungskram" übernimmt, der Vermieter verantwortlich bleibt.....
Oder anders:
Wenn obiger Fragesteller "Klonuskrieger" den Bauordnungskram (Bauantrag) übernimmt; ist er dann verantwortlich für die Baumaßnahme oder bleibt es sein Vermieter?
Da die LBO das so m. M. nicht hergibt, und ich auch keinen Mietvertrag kenne, fragte ich nach einer Quelle zu Deiner Aussage.
Hättest Du evtl. eine für mich.....
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Eberhard schrieb:
Der Bauherr bzw. Inhaber des Hauses ist dem Bauamt Rechenschaft schuldig. Er kann den Baugenehmigungskram (Lauferei, Telefoniererei) zwar dem Mieter aufhalsen/deligieren. Schlussändlich bleibt der Bauherr immer der Herr des Baues mit allen Rechten und Pflichten. Dafür gibt es keine Quelle im juristischen Sinne. Die Quelle ist ein fach die logig.
Der Bauherr bzw. Inhaber des Hauses ist dem Bauamt Rechenschaft schuldig. .
Das ist genau so sinnig und aussagekräftig wie Dein post weiter oben:
"Die Meldungen beim Bauordnungsamt muß der Eigentümer des Hauses machen...."
aber lass mal gut sein......Klonuskrieger wird schon klar kommen!
schönes WE
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VAUPE schrieb:
Eberhard schrieb am 29.9.18 16:46:
Der Bauherr bzw. Inhaber des Hauses ist dem Bauamt Rechenschaft schuldig. .
Das ist genau so sinnig und aussagekräftig wie Dein post weiter oben:
"Die Meldungen beim Bauordnungsamt muß der Eigentümer des Hauses machen...."
aber lass mal gut sein......Klonuskrieger wird schon klar kommen!
schönes WE
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morpheus-06 schrieb:
Ist doch völlig egal wer das macht, Hauptsache es wird gemacht um spätere Probleme zu vermeiden.
Ist doch völlig egal wer das macht, Hauptsache es wird gemacht um spätere Probleme zu vermeiden.
Darum geht es ja letztendlich:
Egal ist es eben NICHT - weil dadurch die Verantwortlichkeit bzw. Haftung für die Baumaßnahme geregelt wird. Und da geht es im Baurecht ganz schnell in die Zehntausende Euro......(Weil Probleme am Bau ja wohl eher die Regel sind)
Und ich bin gelinde gesagt erstaunt darüber , wie leichtfertig hier Aussagen "rausgehauen" werden, wenn jemand im Zuge einer Existenzgründung und den damit verbundenen (Um-)Baumaßnahmen um Rat fragt.
Ich hoffe mal, dass sich Klonuskrieger beim Thema Baurecht nicht auf Forumsaussagen stützt und sich mit Begriffen wie Bauherr, Entwurfsverfasser, SiGeKo, Fachbauleiter usw., usw., usw. noch mal intensiv beschäftigt, bevor er irgendetwas unterschreibt........aber den Eindruck macht er ja bisher!
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VAUPE schrieb:
morpheus-06 schrieb am 30.9.18 09:00:
Ist doch völlig egal wer das macht, Hauptsache es wird gemacht um spätere Probleme zu vermeiden.
Darum geht es ja letztendlich:
Egal ist es eben NICHT - weil dadurch die Verantwortlichkeit bzw. Haftung für die Baumaßnahme geregelt wird. Und da geht es im Baurecht ganz schnell in die Zehntausende Euro......(Weil Probleme am Bau ja wohl eher die Regel sind)
Und ich bin gelinde gesagt erstaunt darüber , wie leichtfertig hier Aussagen "rausgehauen" werden, wenn jemand im Zuge einer Existenzgründung und den damit verbundenen (Um-)Baumaßnahmen um Rat fragt.
Ich hoffe mal, dass sich Klonuskrieger beim Thema Baurecht nicht auf Forumsaussagen stützt und sich mit Begriffen wie Bauherr, Entwurfsverfasser, SiGeKo, Fachbauleiter usw., usw., usw. noch mal intensiv beschäftigt, bevor er irgendetwas unterschreibt........aber den Eindruck macht er ja bisher!
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Klonkrieger schrieb:
Super Tipp-danke schonmal. Ich doktere gerade noch mit den oberlichtern rum da ich in einem Raum kein Fenster habe. Gibt hübsche Möglichkeiten um eine ausreichende Belüftung zu bekommen. Spannend das alles...
Hi Leute
Also. Aller voraussicht nach bekomme ich tolle Räume die früher mal ein Bekleideungsgeschäft waren. Wände werden mit trockenbau gemacht und wo kein fenster, da gibts ein Oberlicht über der Tür. 2 Toiletten, Küche, Dusche usw alles vorhanden.
So. Was mach ich mit dem Bauamt? Nutzungsänderung beantragen ?
Behindertengerechtes WC ist keine Pflicht hat mir die AOK gesagt.
Nutzungsänderung: ja
Bauantrag: ja
Und Detail-Fragen kläre am besten mit dem zuständigen Bauamt.................(Manche baurechtlichen Fragen unterliegen "individuellen Beurteilungen").
Wichtig z. B., weil es ggf. seeeehr teuer werden kann:
-Brandschutz
-VDE
-Parkplätze
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VAUPE schrieb:
klonuskrieger schrieb am 22.9.18 20:50:
Hi Leute
Also. Aller voraussicht nach bekomme ich tolle Räume die früher mal ein Bekleideungsgeschäft waren. Wände werden mit trockenbau gemacht und wo kein fenster, da gibts ein Oberlicht über der Tür. 2 Toiletten, Küche, Dusche usw alles vorhanden.
So. Was mach ich mit dem Bauamt? Nutzungsänderung beantragen ?
Behindertengerechtes WC ist keine Pflicht hat mir die AOK gesagt.
Nutzungsänderung: ja
Bauantrag: ja
Und Detail-Fragen kläre am besten mit dem zuständigen Bauamt.................(Manche baurechtlichen Fragen unterliegen "individuellen Beurteilungen").
Wichtig z. B., weil es ggf. seeeehr teuer werden kann:
-Brandschutz
-VDE
-Parkplätze
Wie habt ihr das gemacht wenn ihr zb. Trockenbau selber gemacht habt? Mit Plänen zum Vermieter und mir dem alles besprochen bzgl brandschutz etc? Oder mein potentieller Vermieter sagt ich könnte Trockenbau auch selber machen was wiederum den Mietpreis drückt. Wir sind handwerkliche Cracks in der Familie aber heisst noch lange nicht das das dann bautechnisch durchgeht. Überprüft das dann wirklich jemand?
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...wenn du das selbst organisierst ist das wieder etwas was der Vermieter nicht auf die Miete umlegen braucht... :)
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Papa Alpaka schrieb:
Auch wenn ihr's selber macht: die Brandschutzplanung mit einem Brandschutzplaner durchgehen (Bestätigung abholen: bei Ausführung wie geplant sind Brandschutzanforderungen nach DIN X erfüllt); gleiches mit der Elektrik: mit dem Elektriker vorbesprechen was er machen muss (Steckdosen anklemmen) und ihm die Kabel bis 5mm davor legen um die Bestätigung zu bekommen: fachgerecht installiert
...wenn du das selbst organisierst ist das wieder etwas was der Vermieter nicht auf die Miete umlegen braucht... :)
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Also mit dem Vermieter sprechen daß der sich kümmert. VDE ist doch elektrische Anlagen prüfen lassen.
Wie habt ihr das gemacht wenn ihr zb. Trockenbau selber gemacht habt? Mit Plänen zum Vermieter und mir dem alles besprochen bzgl brandschutz etc? Oder mein potentieller Vermieter sagt ich könnte Trockenbau auch selber machen was wiederum den Mietpreis drückt. Wir sind handwerkliche Cracks in der Familie aber heisst noch lange nicht das das dann bautechnisch durchgeht. Überprüft das dann wirklich jemand?
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Klar muss Dir nur immer sein, dass jeweils die aktuellen baurechtlichen Vorschriften zum jetzigen Bauantrag gelten. Lass dich nicht von Sprüchen wie: "Wurde alles letztes mal schon geprüft bzw. abgenommen" einlullen........
Was Eigenleistung angeht, würde ich mich auf Gewerke beschränken, die Du komplett erledigen kannst. Z. B. Trockenbau, Wand- u. Bodenbeläge (cave: Brandschutz etc.!). Ansonsten gibt es ggf. später mal Probleme mit Gewährleistungsansprüchen....das gilt sowohl für die "Ausführung" als auch für bauseits gestellte "Materialien".
Am Beispiel Elektrik kann das auch passieren und Du wirst meiner Ansicht nach aktuell kaum noch jemanden finden, der das mitmacht: siehe u. a.: NAV §13
Aber Du scheinst ja auf dem richtigen Weg zu sein.........
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VAUPE schrieb:
Hallo Klonuskrieger,
Klar muss Dir nur immer sein, dass jeweils die aktuellen baurechtlichen Vorschriften zum jetzigen Bauantrag gelten. Lass dich nicht von Sprüchen wie: "Wurde alles letztes mal schon geprüft bzw. abgenommen" einlullen........
Was Eigenleistung angeht, würde ich mich auf Gewerke beschränken, die Du komplett erledigen kannst. Z. B. Trockenbau, Wand- u. Bodenbeläge (cave: Brandschutz etc.!). Ansonsten gibt es ggf. später mal Probleme mit Gewährleistungsansprüchen....das gilt sowohl für die "Ausführung" als auch für bauseits gestellte "Materialien".
Am Beispiel Elektrik kann das auch passieren und Du wirst meiner Ansicht nach aktuell kaum noch jemanden finden, der das mitmacht: siehe u. a.: NAV §13
Aber Du scheinst ja auf dem richtigen Weg zu sein.........
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Klonkrieger schrieb:
Prima. Danke für die Hilfe. Ja. Da überlege ich grad. Selber machen und etwas Miete sparen vs vom Vermieter machen lassen und mehr zahlen. Dafür muss ich mich dann aber um vieles nicht kümmern sondern nur sagen wies aussehen soll...
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genau die gleiche Situation hatte ich auch. Hier noch ein paar Ergänzungen:
Falls das Gebäude über eine Sprinkleranlage verfügt wird es tricky, da jeder Raum je nach Größe eine bestimmte Anzahl an Sprinklern vorweisen muss. Diese müssen mindestens 1/2m von der Wand entfernt sein. Sprinkler zu versetzten ist nur von entsprechenden Fachfirmen zulässig und ziemlich kostenintensiv. Hoffentlich sind in Deinen Räumen bisher keine vorhanden - so hast Du ein Problem weniger.
Ein weiterer Aspekt ist der Fluchtwegplan! Da Du ja Trockenbauwände einziehst, verändert sich die gesamte Situation in den Räumlichkeiten... spreche das vorher mit der Behörde ab ob die Fluchwegsituation auch nach dem Umbau ok ist.
Viel Erfolg und frohes Schaffen,
Vollyholly
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vollyholly schrieb:
Hallo Klonuskrieger,
genau die gleiche Situation hatte ich auch. Hier noch ein paar Ergänzungen:
Falls das Gebäude über eine Sprinkleranlage verfügt wird es tricky, da jeder Raum je nach Größe eine bestimmte Anzahl an Sprinklern vorweisen muss. Diese müssen mindestens 1/2m von der Wand entfernt sein. Sprinkler zu versetzten ist nur von entsprechenden Fachfirmen zulässig und ziemlich kostenintensiv. Hoffentlich sind in Deinen Räumen bisher keine vorhanden - so hast Du ein Problem weniger.
Ein weiterer Aspekt ist der Fluchtwegplan! Da Du ja Trockenbauwände einziehst, verändert sich die gesamte Situation in den Räumlichkeiten... spreche das vorher mit der Behörde ab ob die Fluchwegsituation auch nach dem Umbau ok ist.
Viel Erfolg und frohes Schaffen,
Vollyholly
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Xela schrieb:
Bei nennenswerten Umbauten sollte nicht nur der Steuerberater kontaktiert werden. Es lohnt sich, über den Unterschied zwischen mehr Miete und 50 Jahren Abschreibung nachzudenken. :smile:
Ich bin jetzt aber mal gespannt was es mehr an Miete ausmacht wenn ich die großen Sachen machen lasse, den Kleinkram aber dann selber mache. Da das meiste Trockenbau und Elektrik ist, frage ich auch mal ob man die Handwerker nicht "an einem Stück" bezahlen könnte.
Fragen über Fragen...
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Klonkrieger schrieb:
Du meinst Abschreibung für die Darlehen die man bei Umbau oft auf sich nehmen muß - richtig?
Ich bin jetzt aber mal gespannt was es mehr an Miete ausmacht wenn ich die großen Sachen machen lasse, den Kleinkram aber dann selber mache. Da das meiste Trockenbau und Elektrik ist, frage ich auch mal ob man die Handwerker nicht "an einem Stück" bezahlen könnte.
Fragen über Fragen...
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Klonkrieger schrieb:
Vielen Dank :thumbsdown:
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