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MfG
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logomost schrieb:
ob Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls das Budget des verordnenden Arztes belasten oder nicht? Ich meine nein, bin mir aber nicht sicher. Und selbst die Krankenkasse konnte (oder wollte?) mir da keine Auskunft geben. Eine Antwort wäre super!
MfG
Ausnahme 1 Vo. adR mit Diagnosen der Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf oder mit genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf
Ausnahme 2 Vo. / Vo. adR mit Diagnosen der Anlage 1 Praxisbesonderheiten, die belasten zwar das Budget werden aber bei einer möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen
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Kitane schrieb:
Wieso Anlage 2 muss doch nicht gleich VadR sein , kann doch auch eine E oder F sein
Wieso Anlage 2 muss doch nicht gleich VadR sein , kann doch auch eine E oder F sein
Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf geht budgetfrei nur mit einer Vo. adR, siehe Merkblaetter, G-BA und SV-GKV.
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morpheus-06 schrieb:
Kitane schrieb am 15.10.14 17:08:
Wieso Anlage 2 muss doch nicht gleich VadR sein , kann doch auch eine E oder F sein
Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf geht budgetfrei nur mit einer Vo. adR, siehe Merkblaetter, G-BA und SV-GKV.
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logomost schrieb:
Besten Dank und noch einen schönen Abend!
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morpheus-06 schrieb:
jede Vo. belastet das Budget
Ausnahme 1 Vo. adR mit Diagnosen der Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf oder mit genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf
Ausnahme 2 Vo. / Vo. adR mit Diagnosen der Anlage 1 Praxisbesonderheiten, die belasten zwar das Budget werden aber bei einer möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen
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