Wir, der Verband für
Physiotherapie e.V., Landesgruppe
Bayern (VPT Bayern), würden gern
unser Team vergrößern und suchen
für 30 Stunden/Woche auf diesem
Weg eine motivierte Verstärkung
u.A. im Bereich Fort- und
Weiterbildungen an unserem Standort
am Arabellapark.
Der VPT ist ein Heilmittelverband
für Physiotherapeuten, Masseure
und med. Bademeister. U.a. beraten
wir unsere Mitglieder, bieten Fort-
und Weiterbildungsveranstaltungen
an und suchen ab sofort oder
später Verstärkung (m/w...
Physiotherapie e.V., Landesgruppe
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ich habe eine Arbeitskraft eingestellt, die bei mir jetzt eine lange Zeit schon mitarbeitet. Diese hat jetzt ein Hausbesuch übernommen. Jetzt hat sie eine Stunde Behandlung und will noch zusätzlich eine halbe Stunde dazu haben für den Weg, den sie zurück legt. Der Hausbesuch ist von unserer Praxis 5 min entfernt. Sie berechnet Wegegeld von ihr daheim aus bis zum Patienten 14km ...
Wie siehts aus mit 0,30 cent pro kilometer sind diese für hin und rückweg schon berechnet? 0,30x14km = 4,20
Was würdet ihr da machen?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
ich habe eine Arbeitskraft eingestellt, die bei mir jetzt eine lange Zeit schon mitarbeitet. Diese hat jetzt ein Hausbesuch übernommen. Jetzt hat sie eine Stunde Behandlung und will noch zusätzlich eine halbe Stunde dazu haben für den Weg, den sie zurück legt. Der Hausbesuch ist von unserer Praxis 5 min entfernt. Sie berechnet Wegegeld von ihr daheim aus bis zum Patienten 14km ...
Wie siehts aus mit 0,30 cent pro kilometer sind diese für hin und rückweg schon berechnet? 0,30x14km = 4,20
Was würdet ihr da machen?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort
LG
Arbeitsbeginn und Ende ist die Praxis. Also zählt nur der Weg bzw die Zeit von der Praxis zum HB. In deinem Fall also 10 min. KM können auch nur von der Praxis zum HB und zurück gerechnet werden pro km 0,30 €
Schöne Weihnachten
Kordula
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Das wären 14 - 17 km von ihr aus bis zum Patienten.
Frohe Weihnachten @ all natürlich auch von mir <3
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sie fährt von daheim aus direkt zum Patienten. Kommt vorher nicht in die Praxis.
Das wären 14 - 17 km von ihr aus bis zum Patienten.
Frohe Weihnachten @ all natürlich auch von mir <3
Ansonsten gilt für die Vergütungs- und Entschädigungspflicht des Arbeitgebers folgende Grundregel:
Wegezeit (Einsatzort- Zuhause) trägt der Arbeitnehmer. Fahrten von Zuhause oder der Praxis zum Einsatzort (HB), der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann also immer die Zeit und die Kilometer, die der Arbeitnehmer normalerweise von seinem Zuhause in die Praxis benötigt, von der Zeit und den Kilometern, die der Arbeitnehmer zum ersten Einsatzort dem HB benötigt, abziehen.
Beispiel: Der AN wohnt 15Min und 5 km von der Praxis weg.
Er fährt von Zuhause zum ersten HB 20Min und 7km. Der AG muss nun den Mehraufwand also 5 Min. als Arbeitszeit vergüten und die mehr gefahrenen Kilometer also hier 2km, mit 0,30€ entschädigen. Ist der Weg zum HB kürzer oder gleich dem normalen Arbeitsweg, muss der Arbeitgeber nichts bezahlen, ggf. lediglich den Weg vom HB in die Praxis, wenn der AN dort noch eingesetzt wird. Fährt er nach einem HB nachhause, gilt obiges Prinzip für den Hinweg auch für den Rückweg.Besucht er mehrere HB, sind erster und letzter Weg wie beschrieben zu berechnen, die Zwischenstrecken gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Ein bischen kompliziert aber so ist gem. Gesetz und Auslegung der Rechtsprechung in Fällen, wie den geschilderten, zu verfahren.
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Shakespeare schrieb:
Bei HB muss man immer schauen, dass man sie so plant, dass der Weg und die damit verbundene Arbeitszeit möglichst gering ausfällt. Dazu plant man i.d.R. nie einzelne HB, sondern immer Touren, wo man da sinnvoll bündelt d.h. auch die Reihenfolge sinnvoll plant. Ebenso sollte man vor oder nach der HB Runde, evtl. Praxiszeiten unmittelbar anschließen. Alles andere ist wirtschaftlicher Unsinn.
Ansonsten gilt für die Vergütungs- und Entschädigungspflicht des Arbeitgebers folgende Grundregel:
Wegezeit (Einsatzort- Zuhause) trägt der Arbeitnehmer. Fahrten von Zuhause oder der Praxis zum Einsatzort (HB), der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann also immer die Zeit und die Kilometer, die der Arbeitnehmer normalerweise von seinem Zuhause in die Praxis benötigt, von der Zeit und den Kilometern, die der Arbeitnehmer zum ersten Einsatzort dem HB benötigt, abziehen.
Beispiel: Der AN wohnt 15Min und 5 km von der Praxis weg.
Er fährt von Zuhause zum ersten HB 20Min und 7km. Der AG muss nun den Mehraufwand also 5 Min. als Arbeitszeit vergüten und die mehr gefahrenen Kilometer also hier 2km, mit 0,30€ entschädigen. Ist der Weg zum HB kürzer oder gleich dem normalen Arbeitsweg, muss der Arbeitgeber nichts bezahlen, ggf. lediglich den Weg vom HB in die Praxis, wenn der AN dort noch eingesetzt wird. Fährt er nach einem HB nachhause, gilt obiges Prinzip für den Hinweg auch für den Rückweg.Besucht er mehrere HB, sind erster und letzter Weg wie beschrieben zu berechnen, die Zwischenstrecken gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Ein bischen kompliziert aber so ist gem. Gesetz und Auslegung der Rechtsprechung in Fällen, wie den geschilderten, zu verfahren.
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Wonderwoman schrieb:
Wo steht es, dass Hin-/Rückweg nachhause so bezahlt werden müssen?
Mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß?
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kvet schrieb:
Wie legt sie denn den Hausbesuch zurück?
Mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß?
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Shakespeare schrieb:
Basierend auf dem BGB gibt es entsprechende Urteile die das so definieren. Kostet etwas Zeit und Mühe das rauszusuchen ist aber machbar, wenn du etwas schriftliches möchtest. Ich mach das für mich, um das nötige Wissen zu erwerben und teile das dann freigiebig mit. Mehr Leistung ist mir meist zu zeitaufwendig und umsonst ist im Leben nur sehr wenig, eine anwaltliche Beratung kostet 100-200€. Es geht auch nur darum wie Vergütung (Zeit) und Entschädigung (Km-Geld) berechnet werden sollen, wenn Betriebsstandort und Einsatzort nicht identisch sind (vertragliche Regelung betr. Einsatzorten müssten auch noch ggf. berücksichtigt werden) . Faktisch muss der normale Nachhausweg bzw. Weg zur Arbeit ja auch nicht vergütet und entschädigt werden da wie ich geschrieben habe, dieser abgezogen werden darf. Was bliebe ist der versicherungsrechtliche Aspekt, wenn es zu Schäden am KFZ des Mitarbeiters käme. Dann ist es relevant, dass der Weg von zuhause zum HB, bereits als Arbeitszeit anzusehen ist.
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Kordula schrieb:
Hallo,
Arbeitsbeginn und Ende ist die Praxis. Also zählt nur der Weg bzw die Zeit von der Praxis zum HB. In deinem Fall also 10 min. KM können auch nur von der Praxis zum HB und zurück gerechnet werden pro km 0,30 €
Schöne Weihnachten
Kordula
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Andreas216 schrieb:
Richtiger wäre, sie kommt morgens in die Praxis und fährt von der Praxis aus die entsprechenden Kilometer....wieviele sind das dann?
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Leni C. schrieb:
Das Kilometergeld wird berechnet von der Praxis zum Patienten und zurück zur Praxis. Welche Behandlung außer ML 60Min. dauert sonst noch 1 Stunde ? Bei der kurzen Entfernung ist eine halbe Stunde Fahrzeit meiner Meinung nach zu viel.
Grüße
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redbi schrieb:
Wieso 1 Stunde Behandlung? Bei einer Doppelbehandlung wären es max. 40min.
Grüße
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/fahrzeiten-hausbesuch/25/69099/69099#msg-69099
Darin findest du zumindest einen Teil deiner Fragen beantwortet.
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Alexander Fischer schrieb:
Es gibt doch die Pauschalen von grob 11 Euro pro Hb . Wieso zahlst du die nicht?
Weil ein Hausbesuch vielleicht mehr Zeit in Anspruch nimmt und genau das der Ausgleich dafür ist!?! :confused:
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Wonderwoman schrieb:
Oh Leute... was für ein begnadeter Vorschlag.
Weil ein Hausbesuch vielleicht mehr Zeit in Anspruch nimmt und genau das der Ausgleich dafür ist!?! :confused:
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Alexander Fischer schrieb:
Mehr Zeit für 11 Euro ?
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Papa Alpaka schrieb:
Gegenüber €15 für 15min bieten €11 +73% Vergütung. Wieviel davon für Wege draufgeht und wieviel als zusätzlicher Zeitaufwand genutzt werden kann obliegt jedem PI selbst :)
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asterix61 schrieb:
@wonderwoman :clap: :clap: :clap:Genauso ist das! Oh mein Gott................
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JHE schrieb:
Die Recherche hier im Forum hätte u.a. diesen Thread aufgezeigt:
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/fahrzeiten-hausbesuch/25/69099/69099#msg-69099
Darin findest du zumindest einen Teil deiner Fragen beantwortet.
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Man müsste wirklich dagegen rebellieren!
Schöne Weihnachten euch !!
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Warum ich die 11 Euro nicht zahle? 14 Km x 0,30 = 4,20 warum sollte ich dann 11 Euro pauschale zahlen? Sie bekommt ja als Masseurin schon mehr als genug pro Stundenlohn 12 Euro und dann noch "eine halbe Stunde" dazurechnen als wäre 18 Euro die Stunde. Sie könnte erst in die Praxis kommen und dann zum Hausbesuch und das wäre gerade mal 3 oder 2 km von der Praxis entfernt. Naja, so leicht ist das nicht. Wenn ich jetzt die Pauschale bezahlen würde hätte Sie einen Stundenlohn von 23 Euro als Masseurin. Und das Benzin kostet pro Liter 1,30? Was fährt man für 1 Liter Benzin + andere Kosten fürs Auto usw.! Also, ich muss sagen, dass bei den Preisen, die die Krankenkassen zahlen, eigentlich keiner glücklich wird.
Man müsste wirklich dagegen rebellieren!
Schöne Weihnachten euch !!
LG
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asterix61 schrieb:
Mensch Leute, versteht doch, dass die 11€ Pauschale die Vergütung für die Wegezeit ist und diese gerade MAL SO honoriert, aber nur, wenn der Weg nicht viel länger als 10 Minuten dauert.Der AG bezahlt doch die gesamte Arbeitszeit, in der der Therapeut unterwegs ist, bereits mit dessen Gehalt ! KM-Geld 0,30 ct/km. Also kann der Therapeut auch nur die Benzinkostenerstattung (aber auch nur bei eigenem Fahrzeug, Fahrrad mit 0,05 ct) erhalten und nicht auch noch eine separate 11€-Vergütung für die Zeit des Fahrens/Gehens, denn die wird ja mit dem Stundenlohn bzw. Gehalt bereits bezahlt.
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Alexander Fischer schrieb:
Du kannst doch auch die Arbeitszeit am Pat bezahlen und die 11 Euro für die Fahrt pauschal.
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Lottikarotti schrieb:
Käme auf den Vertrag an. Bei mir gibt's auch ein Festgehalt, damit fällt diese Pauschale eindeutig weg. Fahrtkosten werden ganz normal erstattet und gut is.
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morpheus-06 schrieb:
Geld bzw. die 0,30€ pro KM gibt es für die tatsächlich gefahrenen KM Praxis-Patient-Praxis plus die Fahrtzeit als Arbeitszeit.
Nachtrag: Erstattet werden die gefahrenen Kilometer von der Praxis aus bis HB und zur Praxis retour. Dafür läßt Du Dir ein Fahrtenbuch zeigen.
Also: Fahrstrecke Praxis - HB - Praxis oder, vernünftigerweise Praxis - HB1- HB2 - HB3 - Praxis.
Noch ein Nachtrag: MA ist in der Regel durch die BG für Wegeunfälle nicht versichert wenn er eigenmächtig die Wegstrecke ändert.
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Helmut Fromberger schrieb:
MA kriegt Wegegeld von der Praxis bis zum HB und retour erstattet. Mach klare Ansage, dass MA erst in der Praxis zu erscheinen hat, und sich von dort aus auf den Weg zum HB zu machen hat.
Nachtrag: Erstattet werden die gefahrenen Kilometer von der Praxis aus bis HB und zur Praxis retour. Dafür läßt Du Dir ein Fahrtenbuch zeigen.
Also: Fahrstrecke Praxis - HB - Praxis oder, vernünftigerweise Praxis - HB1- HB2 - HB3 - Praxis.
Noch ein Nachtrag: MA ist in der Regel durch die BG für Wegeunfälle nicht versichert wenn er eigenmächtig die Wegstrecke ändert.
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