Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo zusammen. In einem geschlossenen thread kam der Tipp, die eigene Praxis auf einen "unbeteiligten" Dritten z.B. Ehemann zu überschreiben und sich als fachliche Leitung dann versicherungspflichtig in der KV anstellen zu lassen. Hat dies noch Bestand? Muss man die Praxis dann nicht komplett neu lassen. Wäre schwierig, da sie noch unter Bestandsschutz läuft und eine Neuzulassung diverse Umbauten nach sich zöge. Danke für Eure Antworten
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Hallo zusammen. In einem geschlossenen thread kam der Tipp, die eigene Praxis auf einen "unbeteiligten" Dritten z.B. Ehemann zu überschreiben und sich als fachliche Leitung dann versicherungspflichtig in der KV anstellen zu lassen. Hat dies noch Bestand? Muss man die Praxis dann nicht komplett neu lassen. Wäre schwierig, da sie noch unter Bestandsschutz läuft und eine Neuzulassung diverse Umbauten nach sich zöge. Danke für Eure Antworten
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Hab ich auch in 2015 gemacht. Auf meinen Ehemann (berufsfremd) überschreiben lassen und als Fachliche Leitung gearbeitet.
Und ja - die alte Zulassung muss zurückgegeben werden, mein Mann musste komplett neu zulassen und später das Ganze wieder retour. War eine Heidenarbeit und Riesen-Papierkram, aber ohne Neuzulassung ging es nicht. Und daran hat sich (vermutlich!!) bis heute nichts geändert.
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Hab ich auch in 2015 gemacht. Auf meinen Ehemann (berufsfremd) überschreiben lassen und als Fachliche Leitung gearbeitet.
Und ja - die alte Zulassung muss zurückgegeben werden, mein Mann musste komplett neu zulassen und später das Ganze wieder retour. War eine Heidenarbeit und Riesen-Papierkram, aber ohne Neuzulassung ging es nicht. Und daran hat sich (vermutlich!!) bis heute nichts geändert.
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die neue schrieb:
Hab ich auch in 2015 gemacht. Auf meinen Ehemann (berufsfremd) überschreiben lassen und als Fachliche Leitung gearbeitet.
Und ja - die alte Zulassung muss zurückgegeben werden, mein Mann musste komplett neu zulassen und später das Ganze wieder retour. War eine Heidenarbeit und Riesen-Papierkram, aber ohne Neuzulassung ging es nicht. Und daran hat sich (vermutlich!!) bis heute nichts geändert.
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Das ist dumm, dann müssten wir umbauen, da es mit den neuen Bestimmungen wohl nicht klappen würden. Praxis ist leider in einem Altbau, falls es dann überhaupt klappt
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Das ist dumm, dann müssten wir umbauen, da es mit den neuen Bestimmungen wohl nicht klappen würden. Praxis ist leider in einem Altbau, falls es dann überhaupt klappt
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sabine341 schrieb:
Das ist dumm, dann müssten wir umbauen, da es mit den neuen Bestimmungen wohl nicht klappen würden. Praxis ist leider in einem Altbau, falls es dann überhaupt klappt
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@JürgenK
dass in einem Altbau baulich nicht alles geht.....oder viel teurer wird, weil z.B. für alte Ziegel keine daten vorliegen, wie sie belastet werden
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[mention]JürgenK[/mention]
dass in einem Altbau baulich nicht alles geht.....oder viel teurer wird, weil z.B. für alte Ziegel keine daten vorliegen, wie sie belastet werden
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sabine341 schrieb:
@JürgenK
dass in einem Altbau baulich nicht alles geht.....oder viel teurer wird, weil z.B. für alte Ziegel keine daten vorliegen, wie sie belastet werden
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@die neue
Moin,
abgesehen von baulichen Dingen, welche für die Zulassung relevant sind, ist eine Zulassung heutzutage sehr einfach, da im Vergleich zu früher nicht zur AOK, VdEK, BKK, IKK usw. den ganzen Kram geschickt werden muß. Es sind doch nur der Berichtsbogen, die Anerkenntniserklärung, Raumskizze und evtl. noch ein Fortbildungsnachweis. Fertig. Alles an die zuständige ARGE und gut. (Das ganze in Thüringen).
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[mention]die neue[/mention]
Moin,
abgesehen von baulichen Dingen, welche für die Zulassung relevant sind, ist eine Zulassung heutzutage sehr einfach, da im Vergleich zu früher nicht zur AOK, VdEK, BKK, IKK usw. den ganzen Kram geschickt werden muß. Es sind doch nur der Berichtsbogen, die Anerkenntniserklärung, Raumskizze und evtl. noch ein Fortbildungsnachweis. Fertig. Alles an die zuständige ARGE und gut. (Das ganze in Thüringen).
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Ligamentum schrieb:
@die neue
Moin,
abgesehen von baulichen Dingen, welche für die Zulassung relevant sind, ist eine Zulassung heutzutage sehr einfach, da im Vergleich zu früher nicht zur AOK, VdEK, BKK, IKK usw. den ganzen Kram geschickt werden muß. Es sind doch nur der Berichtsbogen, die Anerkenntniserklärung, Raumskizze und evtl. noch ein Fortbildungsnachweis. Fertig. Alles an die zuständige ARGE und gut. (Das ganze in Thüringen).
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sabine341 schrieb:
Hallo zusammen. In einem geschlossenen thread kam der Tipp, die eigene Praxis auf einen "unbeteiligten" Dritten z.B. Ehemann zu überschreiben und sich als fachliche Leitung dann versicherungspflichtig in der KV anstellen zu lassen. Hat dies noch Bestand? Muss man die Praxis dann nicht komplett neu lassen. Wäre schwierig, da sie noch unter Bestandsschutz läuft und eine Neuzulassung diverse Umbauten nach sich zöge. Danke für Eure Antworten
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ich habe bzgl. Praxisverkauf mich an die Arge gewandt, da ich das gleiche Problem hätte , wenn es keinen Bestandsschutz gäbe. Ich habe zur Antwort bekommen, dass es einen gibt , insofern die Praxis direkt weitergeführt wird, was ja eigentlich immer der Fall ist ,,wenn ich somrecht überlege. Vielleicht fragst auch erst mal bei der zuständigen Arge nach, meine war Schwaben .
Gruß
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Hallo zusammen,
ich habe bzgl. Praxisverkauf mich an die Arge gewandt, da ich das gleiche Problem hätte , wenn es keinen Bestandsschutz gäbe. Ich habe zur Antwort bekommen, dass es einen gibt , insofern die Praxis direkt weitergeführt wird, was ja eigentlich immer der Fall ist ,,wenn ich somrecht überlege. Vielleicht fragst auch erst mal bei der zuständigen Arge nach, meine war Schwaben .
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hugo5 schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe bzgl. Praxisverkauf mich an die Arge gewandt, da ich das gleiche Problem hätte , wenn es keinen Bestandsschutz gäbe. Ich habe zur Antwort bekommen, dass es einen gibt , insofern die Praxis direkt weitergeführt wird, was ja eigentlich immer der Fall ist ,,wenn ich somrecht überlege. Vielleicht fragst auch erst mal bei der zuständigen Arge nach, meine war Schwaben .
Gruß
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Da muss man nicht die ARGE kontaktieren, denn im Rahmenvertrag §11 Abs7 steht ......Im Falle des Verkaufs – ohne Verlegung – werden die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen der neuen Praxisinhaberin oder des neuen Praxisinhabers sowie die Pflichtausstattung geprüft, nicht jedoch die räumlichen Anforderungen.
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• sabine341
• Nora Weber
Da muss man nicht die ARGE kontaktieren, denn im Rahmenvertrag §11 Abs7 steht ......Im Falle des Verkaufs – ohne Verlegung – werden die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen der neuen Praxisinhaberin oder des neuen Praxisinhabers sowie die Pflichtausstattung geprüft, nicht jedoch die [u]räumlichen Anforderunge[/u]n.
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ich hab es zur Sicherheit gemacht , ich hatte es auch gelesen, aber da in diesem Forum in einem anderen Thema das anders gesehen wurde, dachte ich mir sicher ist sicher .
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• Olaf Seifert
ich hab es zur Sicherheit gemacht , ich hatte es auch gelesen, aber da in diesem Forum in einem anderen Thema das anders gesehen wurde, dachte ich mir sicher ist sicher .
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hugo5 schrieb:
ich hab es zur Sicherheit gemacht , ich hatte es auch gelesen, aber da in diesem Forum in einem anderen Thema das anders gesehen wurde, dachte ich mir sicher ist sicher .
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Danke, das ist ja mal eine Topantwort. Ich frage aber vorsorglich in NRW mal nach.
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Danke, das ist ja mal eine Topantwort. Ich frage aber vorsorglich in NRW mal nach.
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sabine341 schrieb:
Danke, das ist ja mal eine Topantwort. Ich frage aber vorsorglich in NRW mal nach.
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Olaf Seifert schrieb:
Da muss man nicht die ARGE kontaktieren, denn im Rahmenvertrag §11 Abs7 steht ......Im Falle des Verkaufs – ohne Verlegung – werden die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen der neuen Praxisinhaberin oder des neuen Praxisinhabers sowie die Pflichtausstattung geprüft, nicht jedoch die räumlichen Anforderungen.
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die neue schrieb:
Hab ich auch in 2015 gemacht. Auf meinen Ehemann (berufsfremd) überschreiben lassen und als Fachliche Leitung gearbeitet.
Und ja - die alte Zulassung muss zurückgegeben werden, mein Mann musste komplett neu zulassen und später das Ganze wieder retour. War eine Heidenarbeit und Riesen-Papierkram, aber ohne Neuzulassung ging es nicht. Und daran hat sich (vermutlich!!) bis heute nichts geändert.
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sabine341 schrieb:
Das ist dumm, dann müssten wir umbauen, da es mit den neuen Bestimmungen wohl nicht klappen würden. Praxis ist leider in einem Altbau, falls es dann überhaupt klappt
hm.. und was hat das mit Alt- bzw Neubau zu tun???
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@sabine341
hm.. und was hat das mit Alt- bzw Neubau zu tun???
MfG
JürgenK ;)
dass in einem Altbau baulich nicht alles geht.....oder viel teurer wird, weil z.B. für alte Ziegel keine daten vorliegen, wie sie belastet werden
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sabine341 schrieb:
@JürgenK
dass in einem Altbau baulich nicht alles geht.....oder viel teurer wird, weil z.B. für alte Ziegel keine daten vorliegen, wie sie belastet werden
..na ja die Belastbarkeit war ja auch schon vorher scheinbar möglich ...????
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JürgenK schrieb:
@sabine341
..na ja die Belastbarkeit war ja auch schon vorher scheinbar möglich ...????
Moin,
abgesehen von baulichen Dingen, welche für die Zulassung relevant sind, ist eine Zulassung heutzutage sehr einfach, da im Vergleich zu früher nicht zur AOK, VdEK, BKK, IKK usw. den ganzen Kram geschickt werden muß. Es sind doch nur der Berichtsbogen, die Anerkenntniserklärung, Raumskizze und evtl. noch ein Fortbildungsnachweis. Fertig. Alles an die zuständige ARGE und gut. (Das ganze in Thüringen).
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ich habe bzgl. Praxisverkauf mich an die Arge gewandt, da ich das gleiche Problem hätte , wenn es keinen Bestandsschutz gäbe. Ich habe zur Antwort bekommen, dass es einen gibt , insofern die Praxis direkt weitergeführt wird, was ja eigentlich immer der Fall ist ,,wenn ich somrecht überlege. Vielleicht fragst auch erst mal bei der zuständigen Arge nach, meine war Schwaben .
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hugo5 schrieb:
Hallo zusammen,
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hugo5 schrieb:
ich hab es zur Sicherheit gemacht , ich hatte es auch gelesen, aber da in diesem Forum in einem anderen Thema das anders gesehen wurde, dachte ich mir sicher ist sicher .
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Danke, das ist ja mal eine Topantwort. Ich frage aber vorsorglich in NRW mal nach.
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