Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Meine Praxis läuft als solches gut, leider habe ich wie die meisten anderen PI Schwierigkeiten genug AN zu finden.
Deshalb möchte ich meine Praxis verkaufen und wieder als AN arbeiten.
Zurzeit bin ich Privat Krankenversichert, wenn ich als AN wieder arbeite, komme ich ja zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Meine Frage hierzu ist, wie sieht das aus, wenn ich z.b. nach kurzer Zeit als AN krank bin und länger ausfalle.
Bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung dann auch maximal die 18 Monate Krankengeld, wenn ich z.b. erst wieder 2 oder 3 Monate als Angestellter arbeite?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Leider bin ich zurzeit gesundheitlich nicht so fit wie ich es mir wünsche.
Meine Praxis läuft als solches gut, leider habe ich wie die meisten anderen PI Schwierigkeiten genug AN zu finden.
Deshalb möchte ich meine Praxis verkaufen und wieder als AN arbeiten.
Zurzeit bin ich Privat Krankenversichert, wenn ich als AN wieder arbeite, komme ich ja zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Meine Frage hierzu ist, wie sieht das aus, wenn ich z.b. nach kurzer Zeit als AN krank bin und länger ausfalle.
Bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung dann auch maximal die 18 Monate Krankengeld, wenn ich z.b. erst wieder 2 oder 3 Monate als Angestellter arbeite?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn ich wieder als AN arbeite, wechsel ich ja automatisch in die Gesetzliche Krankenversicherung, da führt so weit ich weiß kein Weg dran vorbei.
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dän schrieb:
Wieso bleibst du nicht in der PKV, wenn du gesundheitlich nicht fit bist? Eine Krankentagegeldversicherung wirst du ja auch haben?
Tipp für hinterher weiß man's besser: mit einer Krankentagegeldversicherung hättest du die Frage jetzt nicht.
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2. Wenn du gehaltlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, kannst Du auch als AN in der PKV bleiben.
3. Wenn Du jetzt schon einen gesundheitlichen Ausfall ankündigst, wer stellt dich denn ein?????
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Herbert schrieb:
1. Wenn Du über 55 bist, kommst Du nicht mehr in die GKV
2. Wenn du gehaltlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, kannst Du auch als AN in der PKV bleiben.
3. Wenn Du jetzt schon einen gesundheitlichen Ausfall ankündigst, wer stellt dich denn ein?????
@MAB: Wenn Du diese Sache durchziehst, dass wechsel wenigstens in die AOK, damit der Schaden nicht an der falschen Stelle entsteht! :confused:
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MikeL schrieb:
So wie ich sie/ihn einschätze, wird das gesundheitliche Problem beim Wechsel ohnehin verschwiegen werden. Ist ja bei bestehenden Schwangerschaften genauso üblich. Hauptsache, man ist selbst aus dem Schneider und zieht die maximal mögliche Kohle für sich ab. Der Schaden für den neuen AG dürfte MAB genauso egal sein, wie der Schaden für's Solidarsystem!
@MAB: Wenn Du diese Sache durchziehst, dass wechsel wenigstens in die AOK, damit der Schaden nicht an der falschen Stelle entsteht! :confused:
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Papa Alpaka schrieb:
Mir fehlt leider die Motivation, einen anonym postenden Inhaber einer gut gehenden Praxis zu beraten der meint, es sei eine schlaue Idee gewesen, das Solidarsystem der GKVen zu verlassen weil irgendwo ein paar läppige Euros gespart werden konnten -- um dann mit dem Gedanken der Nutznießerei Leistungen aus einem System zu beziehen an dem man sich zu besseren Zeiten nicht beteiligen wollte.
Tipp für hinterher weiß man's besser: mit einer Krankentagegeldversicherung hättest du die Frage jetzt nicht.
Die Moralkeule der Kollegen kann man getrost abhaken. Wer sein Einbestellsystem gesetzwidrig handhabt, sollte anderen nicht mit "Solidargedanken" kommen.
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Bei der GKV gibt es keine Wartezeiten wie in der PKV. Vom ersten Tag an voller Schutz.
Die Moralkeule der Kollegen kann man getrost abhaken. Wer sein Einbestellsystem gesetzwidrig handhabt, sollte anderen nicht mit "Solidargedanken" kommen.
Das Einbestellsystem ist in Ordnung, mangelnde Flexibilität bei der Behandlungszeit nicht. 2x20min = 1x15+1x25 = 40min = vollständige Erfüllung der Regelbehandlungszeitvereinbarungen möglich.
Die ersten zwei Sätze deines Posts bestärken mich in der Meinung, für eine solidarische Gesundheitsversicherung für _alle_ und eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze einzustehen. Kein rauskaufen, keine versteckten Subventionen für Besserverdiener, kein Gejammer von Menschen mit zu kurzen Gedanken, sogar noch Potential um die Beitragssätze zu senken :)
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Papa Alpaka schrieb:
Xela schrieb am 9.9.17 08:31:
Bei der GKV gibt es keine Wartezeiten wie in der PKV. Vom ersten Tag an voller Schutz.
Die Moralkeule der Kollegen kann man getrost abhaken. Wer sein Einbestellsystem gesetzwidrig handhabt, sollte anderen nicht mit "Solidargedanken" kommen.
Das Einbestellsystem ist in Ordnung, mangelnde Flexibilität bei der Behandlungszeit nicht. 2x20min = 1x15+1x25 = 40min = vollständige Erfüllung der Regelbehandlungszeitvereinbarungen möglich.
Die ersten zwei Sätze deines Posts bestärken mich in der Meinung, für eine solidarische Gesundheitsversicherung für _alle_ und eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze einzustehen. Kein rauskaufen, keine versteckten Subventionen für Besserverdiener, kein Gejammer von Menschen mit zu kurzen Gedanken, sogar noch Potential um die Beitragssätze zu senken :)
Wir beide sind uns beim Einbestellen wenigstens dem Grunde nach einig. Bei 24x20 Min. ohne Anmeldung, aber mit MLD und KG-ZNS fällt das System definiv zusammen und wird rechtswidrig. Dazu sollten die Herrschaften stehen, die sich hier immer und immer mit Schlaumeierei gerieren und dann 21€ Löhne vorrechnen.
Kl. Anmerkung: es sind tatsächlich Herrschaften und nicht "Frau"-schaften, die das Wort in der Angelegenheit führen. Allein darüber sollten man / frau mal nachdenken.
Ich bin auch dafür, ein Land, ein Gesundheitssystem. Ohne Ausnahme mit allen Einnahmequellen zur Beitragsbemessung. Basis fix, Extras privat.
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Xela schrieb:
@Papa
Wir beide sind uns beim Einbestellen wenigstens dem Grunde nach einig. Bei 24x20 Min. ohne Anmeldung, aber mit MLD und KG-ZNS fällt das System definiv zusammen und wird rechtswidrig. Dazu sollten die Herrschaften stehen, die sich hier immer und immer mit Schlaumeierei gerieren und dann 21€ Löhne vorrechnen.
Kl. Anmerkung: es sind tatsächlich Herrschaften und nicht "Frau"-schaften, die das Wort in der Angelegenheit führen. Allein darüber sollten man / frau mal nachdenken.
Ich bin auch dafür, ein Land, ein Gesundheitssystem. Ohne Ausnahme mit allen Einnahmequellen zur Beitragsbemessung. Basis fix, Extras privat.
Papa- es ist keine Sünde, sich privat zu versichern. Die Entscheidung trifft jeder für sich und deine Meinung ist nicht das Maß aller Dinge.
"Wenn du über der Einkommensgrenze liegst...." Echt jetzt? Welche angestellten Physios liegen über dieser Grenze? Schon davon gehört, dass Physios zu den 20 am schlechtesten bezahlten Berufen in D gehören?
"Krankentagegeldvesicherung wirst du ja haben..." Ist es für euch undenkbar, dass sich manche Leute einfach nicht leisten können, jeden Monat vierstellige Summen für alle möglichen Versicherungen abzudrücken?
"Krankheit wie sowieso verschwiegen..." Warum auch nicht? Wer nicht ganz gesund ist, möchte trotzdem nicht vom Amt leben. Niemand sucht sich seine Krankheiten aus und Arbeitgeber verschweigen auch eine ganze Menge. Zudem sucht sich niemand Krankheiten aus. Warum also dieses Theater?
Warum könnt ihr nicht akzeptieren, dass andere Menschen andere Entscheidungen treffen als ihr? Sie/ Er hat eine ganz einfache Frage gestellt. Die kann man beantworten, oder es bleiben lassen. Arrogantes Gebabbel ist unkollegial und daneben.
AT: Ich gehe davon aus, dass - wenn du wieder in der GKV bist- auch die Leistungen der GKV greifen. Das würde bedeuten, dass du nach 6 Wochen Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld hast. Genau kann dir das dein Steuerbüro sagen.
Ehe du einen Käufer hast und alles abgewickelt ist, dauerts eh eine lange Zeit. In der Zeit kannst du all das klären.
Alles Gute für dich!
Nele
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Neli K schrieb:
Es ist erschreckend, mit welcher Ablehnung und Arroganz hier Kollegen vollgemault werden, die eigentlich nur einen Rat haben wollen!
Papa- es ist keine Sünde, sich privat zu versichern. Die Entscheidung trifft jeder für sich und deine Meinung ist nicht das Maß aller Dinge.
"Wenn du über der Einkommensgrenze liegst...." Echt jetzt? Welche angestellten Physios liegen über dieser Grenze? Schon davon gehört, dass Physios zu den 20 am schlechtesten bezahlten Berufen in D gehören?
"Krankentagegeldvesicherung wirst du ja haben..." Ist es für euch undenkbar, dass sich manche Leute einfach nicht leisten können, jeden Monat vierstellige Summen für alle möglichen Versicherungen abzudrücken?
"Krankheit wie sowieso verschwiegen..." Warum auch nicht? Wer nicht ganz gesund ist, möchte trotzdem nicht vom Amt leben. Niemand sucht sich seine Krankheiten aus und Arbeitgeber verschweigen auch eine ganze Menge. Zudem sucht sich niemand Krankheiten aus. Warum also dieses Theater?
Warum könnt ihr nicht akzeptieren, dass andere Menschen andere Entscheidungen treffen als ihr? Sie/ Er hat eine ganz einfache Frage gestellt. Die kann man beantworten, oder es bleiben lassen. Arrogantes Gebabbel ist unkollegial und daneben.
AT: Ich gehe davon aus, dass - wenn du wieder in der GKV bist- auch die Leistungen der GKV greifen. Das würde bedeuten, dass du nach 6 Wochen Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld hast. Genau kann dir das dein Steuerbüro sagen.
Ehe du einen Käufer hast und alles abgewickelt ist, dauerts eh eine lange Zeit. In der Zeit kannst du all das klären.
Alles Gute für dich!
Nele
"Krankheit wie sowieso verschwiegen..." Warum auch nicht? Wer nicht ganz gesund ist, möchte trotzdem nicht vom Amt leben. Niemand sucht sich seine Krankheiten aus und Arbeitgeber verschweigen auch eine ganze Menge. Zudem sucht sich niemand Krankheiten aus. Warum also dieses Theater?
Warum das ganze Theater? Ganz einfach: Weil nicht jeder PI wirtschaftlich so toll dasteht, dass er einem neuen AN, der mit egoistischen Motiven und mit voller Absicht den wirtschaftlichen Schaden seines potentiellen neuen AG in Kauf nimmt, solche Verhaltensweisen subventionieren kann oder will. Ich sehe MAB schon vor mir, wie er/sie nach einer Woche Arbeit seinen gelben Schein vorlegt und der AG dann die Lohnfortzahlung leisten darf... :confused:
BTW: Die Tatsache, dass Du Deine Meinung noch mit der Pauschaldiffamierung würzt, Arbeitgeber verschwiegen auch eine ganze Menge, zeugt auch nicht unbedingt von der Toleranz, die Du hier von anderen einforderst!
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MikeL schrieb:
"Krankheit wie sowieso verschwiegen..." Warum auch nicht? Wer nicht ganz gesund ist, möchte trotzdem nicht vom Amt leben. Niemand sucht sich seine Krankheiten aus und Arbeitgeber verschweigen auch eine ganze Menge. Zudem sucht sich niemand Krankheiten aus. Warum also dieses Theater?
Warum das ganze Theater? Ganz einfach: Weil nicht jeder PI wirtschaftlich so toll dasteht, dass er einem neuen AN, der mit egoistischen Motiven und mit voller Absicht den wirtschaftlichen Schaden seines potentiellen neuen AG in Kauf nimmt, solche Verhaltensweisen subventionieren kann oder will. Ich sehe MAB schon vor mir, wie er/sie nach einer Woche Arbeit seinen gelben Schein vorlegt und der AG dann die Lohnfortzahlung leisten darf... :confused:
BTW: Die Tatsache, dass Du Deine Meinung noch mit der Pauschaldiffamierung würzt, Arbeitgeber verschwiegen auch eine ganze Menge, zeugt auch nicht unbedingt von der Toleranz, die Du hier von anderen einforderst!
Oder die Tatsache, dass Mitarbeiter kein km- Geld für HB´s bekommen mit dem Kommentar, dass der AN sich das vom Finanzamt holen solle.
Oder dass Dokumentation nicht zur Arbeitszeit gehört und einfach nicht vergütet wird.
Oder dass die Berufskleidung zwar gefordert, aber selbst finanziert werden muss.
Oder dass es keine schriftl. Urlaubsanträge gibt und die mündl. Genehmigung des Chefs dann nicht mehr wahr ist, wenn es sich der Chef anders überlegt hat.
Oder dass zwar im Vertrag steht, dass Fobis unterstützt werden, dass das aber nur für 3 ausgewählte Fobis gilt, die dem Chef nutzen würden.
Nein, das sind keine Geschichten.
Für Krankheitszeiten gibt es die Umlage und jeder AG erhält eine gewissen Summe von der KK erstattet.
Zudem kalkuliert der AG eine gewissen Ausfallzeit bei der Festlegung des Gehaltes mit ein.
Für AN, die nach wenigen Tagen mit einem AU- Schein kommen , gibt es eine Probezeit (wie für alle anderen auch) . Als AG kann man auch erst einmal ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbaren. Das geht über 2 Jahre. In der Zeit weißt du relativ sicher, wie zuverlässig dein neuer AN ist. DAS ist also kein Argument. Der Gesetzgeber hat nicht umsonst bestimmt, dass ein AN nicht verpflichtet ist, eine bestehende Schwangerschaft oder Erkrankung zu "melden".
Da oben von "Rücklagen bilden" die Rede war, gehe ich davon aus, dass das auch für alle gilt. Dann muss mir niemand erzählen, dass er keine 4 Wochen mit einem kranken AN überbrücken kann. Menschen sind keine Roboter, manchmal werden sie krank. Das ist so und kein Verbrechen. Und Gesundheit ist kein persönlicher Verdienst.
Auch nach der Probezeit kann jeder AG, der nicht mehr als 12 AN hat, einen unpassenden AN entlassen.
Und dann gibt es noch die verantwortungsvollen AN, die sich bewusst in einer Klinik oder Reha- Klinik bewerben, weil sie wissen, dass sie gesundheitl. Probleme haben und ein so großes Team, wie es in einer Klinik arbeitet, so etwas besser verkraften kann als eine 2- Mann- Praxis.
Nicht alle AN sind von Grund auf schlecht- auch dann nicht, wenn sie nicht mehr so fit sind wie der Chef.
Mir wäre eine AN lieber, der hin und wieder mal krank ist, aber sonst sehr gute Leistungen bringt, anstatt eines jungen, dynamischen Kollegen, der das Montags- Syndrom hat und sonst Dienst nach Vorschrift macht.
Bsp. gefällig? In einer mir sehr gut bekannten Praxis (3 MA plus PI) arbeitet eine junge Frau, die an Colitis ulcerosa leidet. Sie fällt immer mal wieder eine längere Zeit lang aus. In den Phasen, in denen es ihr sehr gut geht, arbeitet sie tägl. 7-8 Stunden, bekommt aber nur 25 Wochenstunden bezahlt. Den Rest spart sie an für schlechte Zeiten. Wenn es ihr nicht so gut geht, arbeitet sie eben nur 3 Stunden am Tag, bekommt aber trotzdem ihr volles Gehalt. Das spart AU- Scheine und gibt ihr die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, was sie kann und was nicht.
Anderes Bsp: Eine andere Praxis mit 3-4 MA beschäftigt eine allein erziehende Mutter von 3 Kindern, die psych. Probleme hat und nicht streßresistent ist. Sie bekommt 30 Wochenstunden bezahlt, kann sich diese Zeit aber so einteilen, dass sie z.B. 20 Min. behandelt, dann 10 Min. Pause hat und dann erst den nächsten Patienten. (Die Praxis arbeitet im 20 Min Takt.). Ist eines der Kinder krank, darf sie es mitbringen. Die Chefin- selbst Mama- hat dafür ein Kinderzimmer eingerichtet.
Es geht alles, wenn man darüber redet. Nicht jeder kranke AN ist eine untragbare Belastung und ich bin nach wie vor der Meinung, dass man so etwas für sich behalten dürfen sollte, sonst bekämen chron. Kranke nie die Chance zu beweisen, dass sie trotz Krankheit Leistung bringen.
Nele
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Neli K schrieb:
Michael: Es gibt eine Menge Dinge, die JEDER AG verschweigt, die der AN erst im Laufe der Zeit entdeckt und dann oft keine Möglichkeit der Nachverhandlung mehr hat. Eins davon ist z.B., dass Ausfallzeiten, die durch Pat.absagen entstanden sind, als Pausenzeiten gerechnet werden. Unzulässig, deshalb nicht im Vertrag und bei der Masse an offenen Stellen sagt man so etwas auch nicht beim Einstellungsgespräch, weil der Bewerber sonst weg wäre.
Oder die Tatsache, dass Mitarbeiter kein km- Geld für HB´s bekommen mit dem Kommentar, dass der AN sich das vom Finanzamt holen solle.
Oder dass Dokumentation nicht zur Arbeitszeit gehört und einfach nicht vergütet wird.
Oder dass die Berufskleidung zwar gefordert, aber selbst finanziert werden muss.
Oder dass es keine schriftl. Urlaubsanträge gibt und die mündl. Genehmigung des Chefs dann nicht mehr wahr ist, wenn es sich der Chef anders überlegt hat.
Oder dass zwar im Vertrag steht, dass Fobis unterstützt werden, dass das aber nur für 3 ausgewählte Fobis gilt, die dem Chef nutzen würden.
Nein, das sind keine Geschichten.
Für Krankheitszeiten gibt es die Umlage und jeder AG erhält eine gewissen Summe von der KK erstattet.
Zudem kalkuliert der AG eine gewissen Ausfallzeit bei der Festlegung des Gehaltes mit ein.
Für AN, die nach wenigen Tagen mit einem AU- Schein kommen , gibt es eine Probezeit (wie für alle anderen auch) . Als AG kann man auch erst einmal ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbaren. Das geht über 2 Jahre. In der Zeit weißt du relativ sicher, wie zuverlässig dein neuer AN ist. DAS ist also kein Argument. Der Gesetzgeber hat nicht umsonst bestimmt, dass ein AN nicht verpflichtet ist, eine bestehende Schwangerschaft oder Erkrankung zu "melden".
Da oben von "Rücklagen bilden" die Rede war, gehe ich davon aus, dass das auch für alle gilt. Dann muss mir niemand erzählen, dass er keine 4 Wochen mit einem kranken AN überbrücken kann. Menschen sind keine Roboter, manchmal werden sie krank. Das ist so und kein Verbrechen. Und Gesundheit ist kein persönlicher Verdienst.
Auch nach der Probezeit kann jeder AG, der nicht mehr als 12 AN hat, einen unpassenden AN entlassen.
Und dann gibt es noch die verantwortungsvollen AN, die sich bewusst in einer Klinik oder Reha- Klinik bewerben, weil sie wissen, dass sie gesundheitl. Probleme haben und ein so großes Team, wie es in einer Klinik arbeitet, so etwas besser verkraften kann als eine 2- Mann- Praxis.
Nicht alle AN sind von Grund auf schlecht- auch dann nicht, wenn sie nicht mehr so fit sind wie der Chef.
Mir wäre eine AN lieber, der hin und wieder mal krank ist, aber sonst sehr gute Leistungen bringt, anstatt eines jungen, dynamischen Kollegen, der das Montags- Syndrom hat und sonst Dienst nach Vorschrift macht.
Bsp. gefällig? In einer mir sehr gut bekannten Praxis (3 MA plus PI) arbeitet eine junge Frau, die an Colitis ulcerosa leidet. Sie fällt immer mal wieder eine längere Zeit lang aus. In den Phasen, in denen es ihr sehr gut geht, arbeitet sie tägl. 7-8 Stunden, bekommt aber nur 25 Wochenstunden bezahlt. Den Rest spart sie an für schlechte Zeiten. Wenn es ihr nicht so gut geht, arbeitet sie eben nur 3 Stunden am Tag, bekommt aber trotzdem ihr volles Gehalt. Das spart AU- Scheine und gibt ihr die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, was sie kann und was nicht.
Anderes Bsp: Eine andere Praxis mit 3-4 MA beschäftigt eine allein erziehende Mutter von 3 Kindern, die psych. Probleme hat und nicht streßresistent ist. Sie bekommt 30 Wochenstunden bezahlt, kann sich diese Zeit aber so einteilen, dass sie z.B. 20 Min. behandelt, dann 10 Min. Pause hat und dann erst den nächsten Patienten. (Die Praxis arbeitet im 20 Min Takt.). Ist eines der Kinder krank, darf sie es mitbringen. Die Chefin- selbst Mama- hat dafür ein Kinderzimmer eingerichtet.
Es geht alles, wenn man darüber redet. Nicht jeder kranke AN ist eine untragbare Belastung und ich bin nach wie vor der Meinung, dass man so etwas für sich behalten dürfen sollte, sonst bekämen chron. Kranke nie die Chance zu beweisen, dass sie trotz Krankheit Leistung bringen.
Nele
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Problem beschreiben
Xela schrieb:
Bei der GKV gibt es keine Wartezeiten wie in der PKV. Vom ersten Tag an voller Schutz.
Die Moralkeule der Kollegen kann man getrost abhaken. Wer sein Einbestellsystem gesetzwidrig handhabt, sollte anderen nicht mit "Solidargedanken" kommen.
Leider bin ich zurzeit gesundheitlich nicht so fit wie ich es mir wünsche.
Meine Praxis läuft als solches gut, leider habe ich wie die meisten anderen PI Schwierigkeiten genug AN zu finden.
, komme ich ja zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Meine Frage hierzu ist, wie sieht das aus, wenn ich z.b. nach kurzer Zeit als AN krank bin und länger ausfalle.
Bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung dann auch maximal die 18 Monate Krankengeld, wenn ich z.b. erst wieder 2 oder 3 Monate als Angestellter arbeite?
- Die Praxis läuft gut. Dann kann und muss ein Selbständiger Rücklagen bilden. Und kann eine Krankgentagegeldvers. abschließen. Oder mit "gut" hat sich jemand selbst in die Tasche gelogen.
- Der letzte Absatz klingt schon sehr verdächtig nach Vorsatz. MAB kann ja erläutern, dann bräuchte ja dieser Thread nicht wieder für eine Grundsatzdiskussion herhalten. Auf Dauer ist es einfach ermüdend.
- Insgesamt klingt alles sehr widersprüchlich. Und das wirft schon Fragen auf.
Also Mab...wir helfen und beraten sicherlich gerne. Aber Vermutungen lösen eine unfruchtbare Debatte aus.
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Da ich in Zukunft aber schon gerne arbeiten möchte, interessiert mich die Regelung.
Ich hoffe nicht das ich krank werde, aber ausschließen kann ich es leider nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Rücklagen habe ich schon, aber die Praxis möchte ich aufgeben, aufgrund meiner Gesundheit und den Stress der zusätzlich durch die Praxis kommt.
Da ich in Zukunft aber schon gerne arbeiten möchte, interessiert mich die Regelung.
Ich hoffe nicht das ich krank werde, aber ausschließen kann ich es leider nicht.
Während der ersten 28 Tage eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Im Krankheitsfall muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf ein Krankengeld gestellt werden."
Quelle Krankengeld - Höhe, Dauer und Berechnung
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tom1350 schrieb:
"Kein Krankentagegeld in den ersten 28 Tagen eines Arbeitsverhältnisses
Während der ersten 28 Tage eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Im Krankheitsfall muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf ein Krankengeld gestellt werden."
Quelle Krankengeld - Höhe, Dauer und Berechnung
Vllt. als Tipp für dich: ich habe die Altersrücklagen der PKV in Zusatzversicherungen verwandeln können. HP; Brille. Zähne. Da es zeitnah passierte, wurden keine ärtzlichen Untersuchungen fällig.
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britta109 schrieb:
Da AN gesucht werden: wäre eine Teilzeitstelle nicht ein guter Kompromiss? Dann hast du mehr Zeit, dich um deine Gesundheit zu kümmern und hast die Option langfristig aufzustocken? Vllt. wäre eine AU dann gar nicht nötig.
Vllt. als Tipp für dich: ich habe die Altersrücklagen der PKV in Zusatzversicherungen verwandeln können. HP; Brille. Zähne. Da es zeitnah passierte, wurden keine ärtzlichen Untersuchungen fällig.
"Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Ist der Arbeitnehmer auch nach der vierten Beschäftigungswoche weiter arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort. Die Wartezeit verkürzt also den Fortzahlungsanspruch nicht."
Quelle Link
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tom1350 schrieb:
Noch etwas genauer:
"Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Ist der Arbeitnehmer auch nach der vierten Beschäftigungswoche weiter arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort. Die Wartezeit verkürzt also den Fortzahlungsanspruch nicht."
Quelle Link
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britta109 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.9.17 21:42:
Leider bin ich zurzeit gesundheitlich nicht so fit wie ich es mir wünsche.
Meine Praxis läuft als solches gut, leider habe ich wie die meisten anderen PI Schwierigkeiten genug AN zu finden.
, komme ich ja zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Meine Frage hierzu ist, wie sieht das aus, wenn ich z.b. nach kurzer Zeit als AN krank bin und länger ausfalle.
Bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung dann auch maximal die 18 Monate Krankengeld, wenn ich z.b. erst wieder 2 oder 3 Monate als Angestellter arbeite?
- Die Praxis läuft gut. Dann kann und muss ein Selbständiger Rücklagen bilden. Und kann eine Krankgentagegeldvers. abschließen. Oder mit "gut" hat sich jemand selbst in die Tasche gelogen.
- Der letzte Absatz klingt schon sehr verdächtig nach Vorsatz. MAB kann ja erläutern, dann bräuchte ja dieser Thread nicht wieder für eine Grundsatzdiskussion herhalten. Auf Dauer ist es einfach ermüdend.
- Insgesamt klingt alles sehr widersprüchlich. Und das wirft schon Fragen auf.
Also Mab...wir helfen und beraten sicherlich gerne. Aber Vermutungen lösen eine unfruchtbare Debatte aus.
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