Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
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- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
Könnte mir jemand sagen, wie es in der Wirklichkeit mit Wc im Praxis aussieht. Wenn ein Mitarbeiter gibt. muss man doch 2 Toiletten haben für die Kassenzulassung. Gibt es irgendwelchen Vorschriften ob die Tür 90cm breit sein müssen (Rollstuhlpatienten).
Vielen Dank !!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Könnte mir jemand sagen, wie es in der Wirklichkeit mit Wc im Praxis aussieht. Wenn ein Mitarbeiter gibt. muss man doch 2 Toiletten haben für die Kassenzulassung. Gibt es irgendwelchen Vorschriften ob die Tür 90cm breit sein müssen (Rollstuhlpatienten).
Vielen Dank !!!
Bezüglich Rollstuhlpatienten steht in Ziffer 8.3:
Hier steht die Formulierung "soll" für eine dringliche Empfehlung - aber keine Mindestvoraussetzung.
Für bis zu neun Mitarbeitern gilt laut Arbeitsstättenverordnung, dass eine Toilette ausreichend ist.
Ob in deinem Ort eine Bauordnung gilt, die weitere Auflagen vorgibt, ist mir nicht bekannt - aber sicher nicht üblich.
Gruß
Nora
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Bojo schrieb:
Bei uns hat die BG die 2. Toilette verlangt, eine für Pat., eine für die Mitarbeiter.
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Nora Weber schrieb:
Für die Kassenzulassung gelten die Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Dort findet man unter der Ziffer 8.5 zur Toilette den Hinweis, dass eine "Toilette mit Handwaschbecken und Möglichkeit zur Handdesinfektion" vorhanden sein muss. Nichts von einer zweiten Toilette oder zu einer vorgegebenen Türbreite.
Die Praxis sowie im erforderlichen Umfang auch die Behandlungsräume sollen behindertengerecht zugänglich sein, um insbesondere Gehbehinderten und Behinderten im Rollstuhl einen Zugang ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.
Bezüglich Rollstuhlpatienten steht in Ziffer 8.3:
Hier steht die Formulierung "soll" für eine dringliche Empfehlung - aber keine Mindestvoraussetzung.
Für bis zu neun Mitarbeitern gilt laut Arbeitsstättenverordnung, dass eine Toilette ausreichend ist.
Ob in deinem Ort eine Bauordnung gilt, die weitere Auflagen vorgibt, ist mir nicht bekannt - aber sicher nicht üblich.
Gruß
Nora
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Tempelritter schrieb:
Für die GKV Zulassung 1 Toi, für die BG 2 Toi, für das Bauamt noch eine barierrefreie Toi.
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