Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
D.h. sowohl auf der HP als auch in der Praxis gibt es keine direkte Einsicht.
Wenn ich woanders hingehe und etwas kaufe will ich doch auch einen Preis sehen.
warum sind viele Physios so schamhaft mit der Veröffentlicheung Ihrer Preise??
PS: Ich gehe immer davon aus dass selbstverständlich Preise vor einer Behandlung auch per Honorarvereinbarung fixiert werden.!
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
Immer wieder fällt mir auf, dass viele Physios es vermeiden konkrete Preise öffentlich zu machen.
D.h. sowohl auf der HP als auch in der Praxis gibt es keine direkte Einsicht.
Wenn ich woanders hingehe und etwas kaufe will ich doch auch einen Preis sehen.
warum sind viele Physios so schamhaft mit der Veröffentlicheung Ihrer Preise??
PS: Ich gehe immer davon aus dass selbstverständlich Preise vor einer Behandlung auch per Honorarvereinbarung fixiert werden.!
stefan 302
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Preise müssen gesetzlich "ausgehängt" werden, mindestens einsehfähig.
stefan 302
Wer sagt das und wo kann ich das nachlesen.
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 16.3.16 14:59:
Preise müssen gesetzlich "ausgehängt" werden, mindestens einsehfähig.
stefan 302
Wer sagt das und wo kann ich das nachlesen.
Eine Aufklärung mittels Honorarvereinbarung reicht meines Wissens nach aus.
Zumal Preise nicht einheitlich sein müssen. Ich kann mit Pat. A 35,-€ / MT und mit Pat. B 40€,- / MT vereinbaren. Es gilt die freie Preisverhandlung.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Soweit ich weiß, müssen sie nicht ausgehängt sein.
Eine Aufklärung mittels Honorarvereinbarung reicht meines Wissens nach aus.
Zumal Preise nicht einheitlich sein müssen. Ich kann mit Pat. A 35,-€ / MT und mit Pat. B 40€,- / MT vereinbaren. Es gilt die freie Preisverhandlung.
LG,
m.
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt eine Pflicht Privatpreise auszuhängen, das genaue Gesetz müsste ich raussuchen und es gibt eine Pflicht zur HV, das steht im Patientenrechtegesetz.
PAngV
Die Vorschrift des § 1 PAngV ist im Hinblick auf die nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG geforderten Preisinformationen richtlinienkonform auszulegen
§ 5 Leistungen
(1) Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen
oder in den Fällen des § 1 Abs. 3 mit seinen Verrechnungssätzen aufzustellen.
Literatur:
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabeverordnung, 23. Auflage 2004, Baumbach/Hefermehl/Köhler
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
PAngV
Die Vorschrift des § 1 PAngV ist im Hinblick auf die nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG geforderten Preisinformationen richtlinienkonform auszulegen
§ 5 Leistungen
(1) Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen
oder in den Fällen des § 1 Abs. 3 mit seinen Verrechnungssätzen aufzustellen.
Literatur:
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabeverordnung, 23. Auflage 2004, Baumbach/Hefermehl/Köhler
stefan 302
:rage:
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Norbert Meyer schrieb:
Zusammen betrachtet ,zeigt das nichts weiter als die Realität das PHYSIOTHERAPEUTEN kein Berufstand ist der sich verkaufen kann geschweige die Gesetze der freien Marktwirtschaft begreift und sich damit zum eigenen Schaden schwer tut
:rage:
Im Gesetz steht nichts davon, dass ein Preisverzeichnis aufgehängt werden muss, sondern dass es nur aufgestellt werden muss. In welcher Form, wird nicht im Gesetz aufgeführt.
Ich denke, dass eine Preisauflistung auf Nachfrage ausreichend sein wird.
Ansonsten gilt das Patientenrechtegesetz (in diesem Fall § 630c):
§ 630c BGB Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten Bürgerliches Gesetzbuch
Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Stefan,
Im Gesetz steht nichts davon, dass ein Preisverzeichnis aufgehängt werden muss, sondern dass es nur aufgestellt werden muss. In welcher Form, wird nicht im Gesetz aufgeführt.
Ich denke, dass eine Preisauflistung auf Nachfrage ausreichend sein wird.
Ansonsten gilt das Patientenrechtegesetz (in diesem Fall § 630c):
§ 630c BGB Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten Bürgerliches Gesetzbuch
Andreas Korn
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
PAngV
Die Vorschrift des § 1 PAngV ist im Hinblick auf die nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG geforderten Preisinformationen richtlinienkonform auszulegen
§ 5 Leistungen
(1) Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen
oder in den Fällen des § 1 Abs. 3 mit seinen Verrechnungssätzen aufzustellen.
Literatur:
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabeverordnung, 23. Auflage 2004, Baumbach/Hefermehl/Köhler
stefan 302
Na dann lies doch mal §9 Abs. 1 Pkt. 4 PAngV.
Da steht nämlich als Ausnahme "auf Waren und Leistungen, soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist;". Soweit ich weiß, ist es verboten, mit unseren Preisen für Privatpatienten zu werben, oder?
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 16.3.16 16:12:
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
PAngV
Die Vorschrift des § 1 PAngV ist im Hinblick auf die nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG geforderten Preisinformationen richtlinienkonform auszulegen
§ 5 Leistungen
(1) Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen
oder in den Fällen des § 1 Abs. 3 mit seinen Verrechnungssätzen aufzustellen.
Literatur:
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabeverordnung, 23. Auflage 2004, Baumbach/Hefermehl/Köhler
stefan 302
Na dann lies doch mal §9 Abs. 1 Pkt. 4 PAngV.
Da steht nämlich als Ausnahme "auf Waren und Leistungen, soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist;". Soweit ich weiß, ist es verboten, mit unseren Preisen für Privatpatienten zu werben, oder?
Zusammen betrachtet ,zeigt das nichts weiter als die Realität das PHYSIOTHERAPEUTEN kein Berufstand ist der sich verkaufen kann geschweige die Gesetze der freien Marktwirtschaft begreift und sich damit zum eigenen Schaden schwer tut
:rage:
Sorry, aber diese Feststellung kann ich in keinem Beitrag unterstützt sehen. Wie kommst Du darauf?
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Wonderwoman schrieb:
Norbert Meyer schrieb am 16.3.16 16:28:
Zusammen betrachtet ,zeigt das nichts weiter als die Realität das PHYSIOTHERAPEUTEN kein Berufstand ist der sich verkaufen kann geschweige die Gesetze der freien Marktwirtschaft begreift und sich damit zum eigenen Schaden schwer tut
:rage:
Sorry, aber diese Feststellung kann ich in keinem Beitrag unterstützt sehen. Wie kommst Du darauf?
stefan 302 schrieb am 16.3.16 16:12:
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
PAngV
Die Vorschrift des § 1 PAngV ist im Hinblick auf die nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG geforderten Preisinformationen richtlinienkonform auszulegen
§ 5 Leistungen
(1) Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen
oder in den Fällen des § 1 Abs. 3 mit seinen Verrechnungssätzen aufzustellen.
Literatur:
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabeverordnung, 23. Auflage 2004, Baumbach/Hefermehl/Köhler
stefan 302
Na dann lies doch mal §9 Abs. 1 Pkt. 4 PAngV.
Da steht nämlich als Ausnahme "auf Waren und Leistungen, soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist;". Soweit ich weiß, ist es verboten, mit unseren Preisen für Privatpatienten zu werben, oder?
"Soweit ich weiß, ist es verboten, mit unseren Preisen für Privatpatienten zu werben, oder?"
Du reduzierst das auf PP?
Hast du hier schon gelesen?
Legale Werbung
1. Auflage: Gesundheits-Dialog Verlag GmbH, Oberhaching ISBN 3-929732-35-1
2. Auflage: Urban & Fischer Verlag München ISBN 3-437-46861-8
Wo steht, dass die PT ausgenommen ist?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 16.3.16 20:26:
stefan 302 schrieb am 16.3.16 16:12:
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
PAngV
Die Vorschrift des § 1 PAngV ist im Hinblick auf die nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG geforderten Preisinformationen richtlinienkonform auszulegen
§ 5 Leistungen
(1) Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen
oder in den Fällen des § 1 Abs. 3 mit seinen Verrechnungssätzen aufzustellen.
Literatur:
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabeverordnung, 23. Auflage 2004, Baumbach/Hefermehl/Köhler
stefan 302
Na dann lies doch mal §9 Abs. 1 Pkt. 4 PAngV.
Da steht nämlich als Ausnahme "auf Waren und Leistungen, soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist;". Soweit ich weiß, ist es verboten, mit unseren Preisen für Privatpatienten zu werben, oder?
"Soweit ich weiß, ist es verboten, mit unseren Preisen für Privatpatienten zu werben, oder?"
Du reduzierst das auf PP?
Hast du hier schon gelesen?
Legale Werbung
1. Auflage: Gesundheits-Dialog Verlag GmbH, Oberhaching ISBN 3-929732-35-1
2. Auflage: Urban & Fischer Verlag München ISBN 3-437-46861-8
Wo steht, dass die PT ausgenommen ist?
stefan 302
kennt jemand ein Krankenhaus, bei dem die Leistungen mit Preisen ausgehängt sind?
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mocca schrieb:
hallo,
kennt jemand ein Krankenhaus, bei dem die Leistungen mit Preisen ausgehängt sind?
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stefan 302 schrieb:
Preise müssen gesetzlich "ausgehängt" werden, mindestens einsehfähig.
stefan 302
Warst du noch nie in einem Fitnessstudio, um dich mal umzusehen? Preise gibts nur in einem Beratungs-, wahlweise Informations- bzw Verkaufsgespräch.
Könnte dir zig Branchen nennen.
Edle Boutiquen oder Designshops haben fast nie Preise im Schaufenster, erst wenn du reinkommst und schon mal drin bist, wirst du erfahren, was der Spaß kosten soll.
LG
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limone schrieb:
Viele Branchen haben keine Preislisten aushängen.
Warst du noch nie in einem Fitnessstudio, um dich mal umzusehen? Preise gibts nur in einem Beratungs-, wahlweise Informations- bzw Verkaufsgespräch.
Könnte dir zig Branchen nennen.
Edle Boutiquen oder Designshops haben fast nie Preise im Schaufenster, erst wenn du reinkommst und schon mal drin bist, wirst du erfahren, was der Spaß kosten soll.
LG
Es hat meinem Empfinden eher was damit zu tun ob man selbstbewußt hinstehen kann und seine Preise nennt oder doch etwas verschämt mit den Preisen erst dann rausrückt wenn es halt gar nicht mehr anders geht.
Womöglich am besten eine Honorarvereinbarung hinlegen und hoffen dass der Patient schon nicht so genau hinschaut und nachfragt!
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Mir geht es ja nicht darum ob es verpflichtend ist oder nicht.
Es hat meinem Empfinden eher was damit zu tun ob man selbstbewußt hinstehen kann und seine Preise nennt oder doch etwas verschämt mit den Preisen erst dann rausrückt wenn es halt gar nicht mehr anders geht.
Womöglich am besten eine Honorarvereinbarung hinlegen und hoffen dass der Patient schon nicht so genau hinschaut und nachfragt!
Sorry, aber ich muss ein wenig schmunzeln. Meinst Du wirklich, dass die Patienten so dämlich sind?
Ach ja... ich lasse meine Privatpatienten blanko unterschreiben und drucke meine Preise dann später rein... aber nur, weil ich mich so schäme. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
mbone schrieb am 16.3.16 19:03:
Mir geht es ja nicht darum ob es verpflichtend ist oder nicht.
Es hat meinem Empfinden eher was damit zu tun ob man selbstbewußt hinstehen kann und seine Preise nennt oder doch etwas verschämt mit den Preisen erst dann rausrückt wenn es halt gar nicht mehr anders geht.
Womöglich am besten eine Honorarvereinbarung hinlegen und hoffen dass der Patient schon nicht so genau hinschaut und nachfragt!
Sorry, aber ich muss ein wenig schmunzeln. Meinst Du wirklich, dass die Patienten so dämlich sind?
Ach ja... ich lasse meine Privatpatienten blanko unterschreiben und drucke meine Preise dann später rein... aber nur, weil ich mich so schäme. :smile:
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Inche schrieb:
An meiner info Wand und in den Infoständern sind meine Preislisten seit heute auch in Englisch und Deutsch für alle Patienten vorher einsehbar. Dementsprechend dann dazu passend die Honorarvereinbarung.
Mir geht es ja nicht darum ob es verpflichtend ist oder nicht.
Es hat meinem Empfinden eher was damit zu tun ob man selbstbewußt hinstehen kann und seine Preise nennt oder doch etwas verschämt mit den Preisen erst dann rausrückt wenn es halt gar nicht mehr anders geht.
Womöglich am besten eine Honorarvereinbarung hinlegen und hoffen dass der Patient schon nicht so genau hinschaut und nachfragt!
Sorry, aber ich muss ein wenig schmunzeln. Meinst Du wirklich, dass die Patienten so dämlich sind?
Ach ja... ich lasse meine Privatpatienten blanko unterschreiben und drucke meine Preise dann später rein... aber nur, weil ich mich so schäme. :smile:
Nein ich denke nicht, dass Patienten dämlich sind.
Aber viele sind etwas unbedarft und verstehen erst später was sie unterschrieben haben "........wie auch immer
Mir ist trotzdem nicht einsichtig wieso viele Physios ihre Preise nicht selbstbewusst offenlegen.
Das mit den AGBs zählt nicht da ich davon ausgehe dass eine honorarvereinbarung selbstverständlich ist.
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mbone schrieb:
Wonderwoman schrieb am 16.3.16 20:31:
mbone schrieb am 16.3.16 19:03:
Mir geht es ja nicht darum ob es verpflichtend ist oder nicht.
Es hat meinem Empfinden eher was damit zu tun ob man selbstbewußt hinstehen kann und seine Preise nennt oder doch etwas verschämt mit den Preisen erst dann rausrückt wenn es halt gar nicht mehr anders geht.
Womöglich am besten eine Honorarvereinbarung hinlegen und hoffen dass der Patient schon nicht so genau hinschaut und nachfragt!
Sorry, aber ich muss ein wenig schmunzeln. Meinst Du wirklich, dass die Patienten so dämlich sind?
Ach ja... ich lasse meine Privatpatienten blanko unterschreiben und drucke meine Preise dann später rein... aber nur, weil ich mich so schäme. :smile:
Nein ich denke nicht, dass Patienten dämlich sind.
Aber viele sind etwas unbedarft und verstehen erst später was sie unterschrieben haben "........wie auch immer
Mir ist trotzdem nicht einsichtig wieso viele Physios ihre Preise nicht selbstbewusst offenlegen.
Das mit den AGBs zählt nicht da ich davon ausgehe dass eine honorarvereinbarung selbstverständlich ist.
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canna41 schrieb:
Hallo. Bei mir hängen die wichtigsten Preise in der Anmeldung aus ( jedoch nicht auf der Homepage ) und es wird eine Honorarvereinbarung mit Preisangabe für die verschiedenen Abrechnungspositionen unterschrieben. Hiervon erhält der Patient sofort eine Kopie und kann dann in seinen Versicherungsunterlagen nachsehen, was er erstattet bekommt. In der Honorarvereinbarung wird extra darauf hingewiesen dass die Gefahr besteht, dass der Patient nicht alles erstattet bekommt. Wenn die Patienten sich dann nicht zu Hause die Mühe machen Ihre Versicherungsbedingungen nachzulesen ist das nicht mein Problem. Hatte kürzlich noch einen Rechtsanwalt am Telefon dessen Frau ich behandelt habe. Wenn selbst solche Leute sich die Unterlagen nicht richtig durchlesen kann man wirklich nichts machen. Es gab aber auch keine weiteren Diskussionen, außer dass nachgefragt wurde ob ich nicht Word eine extra Rechnung für seine Frau erstellen könne damit diese alles - natürlich nach dem Beihilfetarif - erstattet bekommt. Ideen haben manche Leute...
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
Mir geht es ja nicht darum ob es verpflichtend ist oder nicht.
Es hat meinem Empfinden eher was damit zu tun ob man selbstbewußt hinstehen kann und seine Preise nennt oder doch etwas verschämt mit den Preisen erst dann rausrückt wenn es halt gar nicht mehr anders geht.
Womöglich am besten eine Honorarvereinbarung hinlegen und hoffen dass der Patient schon nicht so genau hinschaut und nachfragt!
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