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passen wir deine Arbeitszei...
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wann und wie prüft die BG, ob die Praxis die Voraussetzung mitbringt für die Abrechnung eines Rezeptes?
VG
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mogli123 schrieb:
Überhaupt nicht. Hier gilt noch das Wort eines Gentlemanjoy
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Schippi schrieb:
In den letzten 20 Jahren hat keine Überprüfung bei mir stattgefunden.
Dann solltest Du die Anforderungen vorher auch erfüllt haben (20 BG Behandlungen....? Google hilft).
Das geprüft wird, habe ich auch noch nicht erlebt.
Aber wenn...
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pt ani schrieb:
Soweit ich weiß, erkennst Du die Bedingungen der BG an, sobald Du ein Rezept animmst.
Dann solltest Du die Anforderungen vorher auch erfüllt haben (20 BG Behandlungen....? Google hilft).
Das geprüft wird, habe ich auch noch nicht erlebt.
Aber wenn...
Mit einem einzigen Blick hab ich bei dem ersten Rezept erkannt, dass ich diese Bedingungen nicht erfülle und hab deswegen nie ein Rezept angenommen.....
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die neue schrieb:
Das ist korrekt @pt ani . Mit der Annahme des Rezeptes erkennt man die Bedingungen an und bestätigt, diese zu erfüllen.
Mit einem einzigen Blick hab ich bei dem ersten Rezept erkannt, dass ich diese Bedingungen nicht erfülle und hab deswegen nie ein Rezept angenommen.....
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Problem beschreiben
hus schrieb:
Hallo zusammen,
wann und wie prüft die BG, ob die Praxis die Voraussetzung mitbringt für die Abrechnung eines Rezeptes?
VG
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kvet schrieb:
Und warum prüfen sie nicht? Haben sie zu wenig Mitarbeiter?
So ist es! Oder anders gesagt: Keine Lust, das hierfür erforderliche Personal einzustellen.
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MikeL schrieb:
@kvet
So ist es! Oder anders gesagt: Keine Lust, das hierfür erforderliche Personal einzustellen.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
na ja, als ich 1971 meine Praxis öffnete, muste man das noch nachweisen, wo man diese Zeit für die BG Zulassung gearbeitet hatte :)
MfG
JürgenK ;)
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Leni C. schrieb:
@JürgenK ist mir auch so in Erinnerung . Aber wir mußten ja auch noch ein 3monatiges Pflegepraktikum nachweisen bevor wir mit der Ausbildung beginnen konnten . Ist wohl heute alles anders .
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Leni C. ja das war so und man muste zum Examen Volljährig sein...und das war noch 21 Jahre... und noch ein Novum gabs ...mein Semester wa das erste Semester in dem 5 mänliche Teilnehmer in der BRD die Ausbildung zum KG machten 1965 Düsseldorf...es war eine tolle Zeit
MfG
JürgenK ;)
wohl wahr !
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Leni C. schrieb:
@JürgenK
wohl wahr !
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MikeL schrieb:
1993 war der Nachweis gegenüber der BG auch noch erforderlich!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL 1989 musste man auch noch 2 Jahre vollzeit angestellt gearbeitet haben, bevor man eine eigene Praxis aufmachen durfte. 🙈 Halte ich bis heute nach wie vor für sinnvoll und sollte unbedingt wieder eingeführt werden.
Der Wegfall dieser Voraussetzung ist der Vereinheitlichung innerhalb der EU geschuldet. Da in mehreren EU-Staaten keine Berufserfahrung für die Eröffnung einer PT-Praxis nachzuweisen war, wurde dieser Minimalstandard auf die gesamte EU übertragen. Gewissermaßen also von oben angeordnetes Downgrading. Hierüber sollten wir uns aber nicht aufregen. Wenn die anderen EU-Staaten wüssten, wie schlecht z.B. die Ausbildungsqualität an mancher Privatschule hierzulande ist, hätte unser ganzer Berufsstand wahrscheinlich Probleme mit der Anerkennung in anderen EU-Staaten.
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MikeL schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Der Wegfall dieser Voraussetzung ist der Vereinheitlichung innerhalb der EU geschuldet. Da in mehreren EU-Staaten keine Berufserfahrung für die Eröffnung einer PT-Praxis nachzuweisen war, wurde dieser Minimalstandard auf die gesamte EU übertragen. Gewissermaßen also von oben angeordnetes Downgrading. Hierüber sollten wir uns aber nicht aufregen. Wenn die anderen EU-Staaten wüssten, wie schlecht z.B. die Ausbildungsqualität an mancher Privatschule hierzulande ist, hätte unser ganzer Berufsstand wahrscheinlich Probleme mit der Anerkennung in anderen EU-Staaten.
Ich weiß, ich habe das Ganze hautnah mitbekommen. Ich musste in '86 fast ein 3-monatiges Praktikum für meine deutsche Anerkennung machen, weil wir angeblich 3.000 Unterrichtsstunden weniger als die deutsche Ausbildung hatten. 🤔🙈
Tja, das passiert wenn man deutsche 45-minütigen Unterrichtsstunden mit niederländischen 60-minütigen Unterrichtsstunden gleichstellt. 🥴 Und noch so ein paar andere amtliche Berechnungen. 🤣🤣 Der Wegfall der Berufserfahrung war dann auch nur ein logischer Schritt (zumindest aus politischer Sicht).
Na ja, das, ist tatsächlich auch in den meisten EU-Länder heute Realität.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL
Der Wegfall dieser Voraussetzung ist der Vereinheitlichung innerhalb der EU geschuldet. Da in mehreren EU-Staaten keine Berufserfahrung für die Eröffnung einer PT-Praxis nachzuweisen war, wurde dieser Minimalstandard auf die gesamte EU übertragen.
... hätte unser ganzer Berufsstand wahrscheinlich Probleme mit der Anerkennung in anderen EU-Staaten.
Ich weiß, ich habe das Ganze hautnah mitbekommen. Ich musste in '86 fast ein 3-monatiges Praktikum für meine deutsche Anerkennung machen, weil wir angeblich 3.000 Unterrichtsstunden weniger als die deutsche Ausbildung hatten. 🤔🙈
Tja, das passiert wenn man deutsche 45-minütigen Unterrichtsstunden mit niederländischen 60-minütigen Unterrichtsstunden gleichstellt. 🥴 Und noch so ein paar andere amtliche Berechnungen. 🤣🤣 Der Wegfall der Berufserfahrung war dann auch nur ein logischer Schritt (zumindest aus politischer Sicht).
Na ja, das, ist tatsächlich auch in den meisten EU-Länder heute Realität.
Bei den Logopäden (gn) ist es gar nicht so leicht mit der Anerkennung, da die Ausbildung in D. häufig immer noch (und früher nur) eine Fachschulausbildung ist (ok, ich bin in der Schweiz, das ist nicht Europa im rechtlichen Sinne....). Ich wüsste jetzt aus dem Stehgreif kein anderes Land, in dem das auch so wäre. Soweit ich weiß, ist es überall ein Studium. Mit den 3 Jahren Schule + 2 Jahren angestellt hätte man eigentlich die Regelzeit für ein Masterstudium erreicht (welch ein Traum für "alte" Hasen). Ich habe es nie nachvollziehen können, warum die Anerkennungszeit in D für den internationealen Vergleich abgeschafft wurde, ohne dass im Gegenzug die Ausbildung akademisch wurde (zum angleichen des Niveaus).
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Logo1983 schrieb:
@MikeL
Bei den Logopäden (gn) ist es gar nicht so leicht mit der Anerkennung, da die Ausbildung in D. häufig immer noch (und früher nur) eine Fachschulausbildung ist (ok, ich bin in der Schweiz, das ist nicht Europa im rechtlichen Sinne....). Ich wüsste jetzt aus dem Stehgreif kein anderes Land, in dem das auch so wäre. Soweit ich weiß, ist es überall ein Studium. Mit den 3 Jahren Schule + 2 Jahren angestellt hätte man eigentlich die Regelzeit für ein Masterstudium erreicht (welch ein Traum für "alte" Hasen). Ich habe es nie nachvollziehen können, warum die Anerkennungszeit in D für den internationealen Vergleich abgeschafft wurde, ohne dass im Gegenzug die Ausbildung akademisch wurde (zum angleichen des Niveaus).
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MikeL schrieb:
Würde die BG prüfen - was sie leider nicht tut - wären bestimmt die Hälfte der Praxen ihre BG-Zulassung los. Zumindest gilt dies für die Region, in der ich meine Praxis habe. Ich möchte aber nicht in der Haut derjenigen stecken, die sich die BG-Zulassung unberechtigt erschlichen haben, würde die BG eines Tages doch prüfen.
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