Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
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unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Für Krankenhäuser, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie im Bereich der Pflege wurden mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 Vorkehrungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen beschlossen. Jedoch auch unsere Praxen sind von erheblichen Fallzahlrückgängen betroffen, weil aus Sicherheitsgründen Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder verschoben werden. Damit drohen Insolvenzen, die die Sicherstellung der Heilmittelversorgung auch über die SARS-CoV-2-Epidemie hinaus infrage stellen. Wir forderten deshalb seit Wochen auch für unseren Leistungsbereich die Ausweitung des Schutzschirms. Nun liegt auch dieser, für unseren Heilmittelbereich sehnlichst erwartete Regierungserlass vor. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte heute am 04.05.2020, damit tritt die Verordnung morgen, am 05.05.2020 in Kraft.
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Eberhard schrieb:
Schutzschirm für Heilmittelerbringer
Für Krankenhäuser, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie im Bereich der Pflege wurden mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 Vorkehrungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen beschlossen. Jedoch auch unsere Praxen sind von erheblichen Fallzahlrückgängen betroffen, weil aus Sicherheitsgründen Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder verschoben werden. Damit drohen Insolvenzen, die die Sicherstellung der Heilmittelversorgung auch über die SARS-CoV-2-Epidemie hinaus infrage stellen. Wir forderten deshalb seit Wochen auch für unseren Leistungsbereich die Ausweitung des Schutzschirms. Nun liegt auch dieser, für unseren Heilmittelbereich sehnlichst erwartete Regierungserlass vor. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte heute am 04.05.2020, damit tritt die Verordnung morgen, am 05.05.2020 in Kraft.
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Verkauft keine Masken an Patienten, hier drohen Konsequenzen, wenn diese (Medizinprodukte) nicht zertifiziert sind, und zusätzlich steuerlich in die Gewerblichkeit zu geraten.
Hallo Eberhard, da kann ich mich nur anschließen. Hatten letzte woche das GH da und die haben auch nochmal darauf hingewiesen. Kein Verkauf, grundsätzlich keine Stoffmasken in der Praxis (O-ton: Nie nie niemals.). :grin:
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LeviathanPT schrieb:
Eberhard schrieb am 5.5.20 16:22:
Verkauft keine Masken an Patienten, hier drohen Konsequenzen, wenn diese (Medizinprodukte) nicht zertifiziert sind, und zusätzlich steuerlich in die Gewerblichkeit zu geraten.
Hallo Eberhard, da kann ich mich nur anschließen. Hatten letzte woche das GH da und die haben auch nochmal darauf hingewiesen. Kein Verkauf, grundsätzlich keine Stoffmasken in der Praxis (O-ton: Nie nie niemals.). :grin:
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Eberhard schrieb:
Verkauft keine Masken an Patienten, hier drohen Konsequenzen, wenn diese (Medizinprodukte) nicht zertifiziert sind, und zusätzlich steuerlich in die Gewerblichkeit zu geraten.
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