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Garmisch-Partenkirchen Bayern

Wir sind ein Team von 12
Physiotherapeuten und 4
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Garmisch-Partenkirchen. Die
Anmeldung ist immer besetzt, so
dass sich die Therapeuten voll auf
die Therapie konzentrieren können.
Wöchentliche Fachbesprechung und
interne wie externe Fortbildungen
sind eine Selbstverständlichkeit.

Für den
orthopädischen/chirurgischen
Haupttätigkeitsbereich in moderner
physiotherapeutischer Praxis mit
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Trainingstherapie suchen wir
eine/en Physiothe...
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Vorschriften Brandschutz
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Anonymer Teilnehmer
04.03.2022 22:32
Hallo Ihr Lieben!

Ich habe mich durchs Netz gequält, wirklich. Aber ich finde sie nicht, die nötigen Anforderungen für eine Physio-Praxis was den Brandschutz angeht. Da hat sich wohl etwas geändert...? Auch das fand ich nicht. Zumindest nicht im Rahmenvertrag. Und in der NBauO auch nicht.

Könnt Ihr Licht in meine frustrierte Dunkelheit bringen?? Ich kämpfe mit der Nutzungsänderung. Es müssten nur 15 m Trockenbauwände gestellt werden in einem Gebäude, das vorher Laden war. Sonst gäbe es keinen Änderungen. Aber der Aufwand im Bürokratischen ist immens hoch *heul*.

Falls relevant, es ist, nein wäre, muss ich leider sagen, in Niedersachsen.

Und nur ein kurzes Heulen nebenbei; ich bekomme seit mittlerweile fünf Wochen keine Antwort von der N-Bank, was meinen Mikro-Kredit angeht.. Es dauert alles gerade sooooo lange!
Drückt mir bitte die Daumen, dass der Vermieter nicht schon vorher abspringt. Dann wäre mein Lebenstraum dahin.. So perfekt, per Fahrrad erreichbar, an der Hauptgeschäftsstraße.. Mimimimi.

Allen ein schönes Wochenende! Das haben wir uns alle verdient, da bin ich mir sicher. Und danke für's Zulesen :-))
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Hallo Ihr Lieben! Ich habe mich durchs Netz gequält, wirklich. Aber ich finde sie nicht, die nötigen Anforderungen für eine Physio-Praxis was den Brandschutz angeht. Da hat sich wohl etwas geändert...? Auch das fand ich nicht. Zumindest nicht im Rahmenvertrag. Und in der NBauO auch nicht. Könnt Ihr Licht in meine frustrierte Dunkelheit bringen?? Ich kämpfe mit der Nutzungsänderung. Es müssten nur 15 m Trockenbauwände gestellt werden in einem Gebäude, das vorher Laden war. Sonst gäbe es keinen Änderungen. Aber der Aufwand im Bürokratischen ist immens hoch *heul*. Falls relevant, es ist, nein wäre, muss ich leider sagen, in Niedersachsen. Und nur ein kurzes Heulen nebenbei; ich bekomme seit mittlerweile fünf Wochen keine Antwort von der N-Bank, was meinen Mikro-Kredit angeht.. Es dauert alles gerade sooooo lange! Drückt mir bitte die Daumen, dass der Vermieter nicht schon vorher abspringt. Dann wäre mein Lebenstraum dahin.. So perfekt, per Fahrrad erreichbar, an der Hauptgeschäftsstraße.. Mimimimi. Allen ein schönes Wochenende! Das haben wir uns alle verdient, da bin ich mir sicher. Und danke für's Zulesen :-))
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GüSta
05.03.2022 18:00
schau z. B. mal da:
Berufsgenossenschaftliche und baubehördliche Vorgaben - Brandschutz
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schau z. B. mal da: www.modal.de/ausbildung/brandschutz/berufsgenossenschaftlichen-und-baubehoerdliche-vorgaben/
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GüSta schrieb:

schau z. B. mal da:
Berufsgenossenschaftliche und baubehördliche Vorgaben - Brandschutz

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mechanicus
16.03.2022 09:29
Falls Du eine Nutzungsänderung benötigst, sollte Dein Architekt Bescheid wissen, schließlich wird der dafür bezahlt.
Falls Du keine Nutzungsänderung beantragen musst (bitte vorher beim Bauamt erkundigen, ist eventuell auch wichtig bei der Zulassung als bauliche Voraussetzung), wüsste ich jetzt nicht, wem Du das nachweisen musst.
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Falls Du eine Nutzungsänderung benötigst, sollte Dein Architekt Bescheid wissen, schließlich wird der dafür bezahlt. Falls Du keine Nutzungsänderung beantragen musst (bitte vorher beim Bauamt erkundigen, ist eventuell auch wichtig bei der Zulassung als bauliche Voraussetzung), wüsste ich jetzt nicht, wem Du das nachweisen musst.
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mechanicus schrieb:

Falls Du eine Nutzungsänderung benötigst, sollte Dein Architekt Bescheid wissen, schließlich wird der dafür bezahlt.
Falls Du keine Nutzungsänderung beantragen musst (bitte vorher beim Bauamt erkundigen, ist eventuell auch wichtig bei der Zulassung als bauliche Voraussetzung), wüsste ich jetzt nicht, wem Du das nachweisen musst.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe mich durchs Netz gequält, wirklich. Aber ich finde sie nicht, die nötigen Anforderungen für eine Physio-Praxis was den Brandschutz angeht. Da hat sich wohl etwas geändert...? Auch das fand ich nicht. Zumindest nicht im Rahmenvertrag. Und in der NBauO auch nicht.

Könnt Ihr Licht in meine frustrierte Dunkelheit bringen?? Ich kämpfe mit der Nutzungsänderung. Es müssten nur 15 m Trockenbauwände gestellt werden in einem Gebäude, das vorher Laden war. Sonst gäbe es keinen Änderungen. Aber der Aufwand im Bürokratischen ist immens hoch *heul*.

Falls relevant, es ist, nein wäre, muss ich leider sagen, in Niedersachsen.

Und nur ein kurzes Heulen nebenbei; ich bekomme seit mittlerweile fünf Wochen keine Antwort von der N-Bank, was meinen Mikro-Kredit angeht.. Es dauert alles gerade sooooo lange!
Drückt mir bitte die Daumen, dass der Vermieter nicht schon vorher abspringt. Dann wäre mein Lebenstraum dahin.. So perfekt, per Fahrrad erreichbar, an der Hauptgeschäftsstraße.. Mimimimi.

Allen ein schönes Wochenende! Das haben wir uns alle verdient, da bin ich mir sicher. Und danke für's Zulesen :-))

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Schippi
05.03.2022 13:32
Spezielle brandschutzverordung für physiopraxen???ir nicht Bekanntgabe!Aber ich bin nicht so gesetzeskonform!frag doch mal bei der BG nach!eigentlich doch vermietersache!genügend Feuerlöscher,regelmässige Kontrolle!Vielleicht das gewerbeamt mal befragen(nicht nur imintermet,sondern direkt)mehr Hilfe habe ich nicht anzubieten
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Spezielle brandschutzverordung für physiopraxen???ir nicht Bekanntgabe!Aber ich bin nicht so gesetzeskonform!frag doch mal bei der BG nach!eigentlich doch vermietersache!genügend Feuerlöscher,regelmässige Kontrolle!Vielleicht das gewerbeamt mal befragen(nicht nur imintermet,sondern direkt)mehr Hilfe habe ich nicht anzubieten
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M0nique
05.03.2022 21:30
Schippi schrieb am 05.03.2022 13:32 Uhr:Spezielle brandschutzverordung für physiopraxen???ir nicht Bekanntgabe!Aber ich bin nicht so gesetzeskonform!frag doch mal bei der BG nach!eigentlich doch vermietersache!genügend Feuerlöscher,regelmässige Kontrolle!Vielleicht das gewerbeamt mal befragen(nicht nur imintermet,sondern direkt)mehr Hilfe habe ich nicht anzubieten
Schippi, hatDeineTastaturkeineLeerzeichen???Deine Beiträgesindeinfachunlesbar. Menno 🥺
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• Bernie
[zitat][b]Schippi schrieb am 05.03.2022 13:32 Uhr:[/b]Spezielle brandschutzverordung für physiopraxen???ir nicht Bekanntgabe!Aber ich bin nicht so gesetzeskonform!frag doch mal bei der BG nach!eigentlich doch vermietersache!genügend Feuerlöscher,regelmässige Kontrolle!Vielleicht das gewerbeamt mal befragen(nicht nur imintermet,sondern direkt)mehr Hilfe habe ich nicht anzubieten[/zitat]Schippi, hatDeineTastaturkeineLeerzeichen???Deine Beiträgesindeinfachunlesbar. Menno 🥺
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M0nique schrieb:

Schippi schrieb am 05.03.2022 13:32 Uhr:Spezielle brandschutzverordung für physiopraxen???ir nicht Bekanntgabe!Aber ich bin nicht so gesetzeskonform!frag doch mal bei der BG nach!eigentlich doch vermietersache!genügend Feuerlöscher,regelmässige Kontrolle!Vielleicht das gewerbeamt mal befragen(nicht nur imintermet,sondern direkt)mehr Hilfe habe ich nicht anzubieten
Schippi, hatDeineTastaturkeineLeerzeichen???Deine Beiträgesindeinfachunlesbar. Menno 🥺

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Schippi
06.03.2022 17:47
@M0nique schnelles schreiben birgt Fehler,nimm dir Zeit zum lesen dann klappt es
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[mention]M0nique[/mention] schnelles schreiben birgt Fehler,nimm dir Zeit zum lesen dann klappt es
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Schippi schrieb:

@M0nique schnelles schreiben birgt Fehler,nimm dir Zeit zum lesen dann klappt es

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Schippi schrieb:

Spezielle brandschutzverordung für physiopraxen???ir nicht Bekanntgabe!Aber ich bin nicht so gesetzeskonform!frag doch mal bei der BG nach!eigentlich doch vermietersache!genügend Feuerlöscher,regelmässige Kontrolle!Vielleicht das gewerbeamt mal befragen(nicht nur imintermet,sondern direkt)mehr Hilfe habe ich nicht anzubieten

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Anonymer Teilnehmer
05.03.2022 13:38
Danke, Schippi! Ich hatte neulich gelesen - irgendwo hier -, dass sich da etwas geändert hätte. Finde aber nichts. Spezielle Brandschutzwände z.B.. Ich müsste Trockenbauwände stellen und die gibt es in verschiedenen Schutzklassen..
BG ist eine gute Idee!
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Danke, Schippi! Ich hatte neulich gelesen - irgendwo hier -, dass sich da etwas geändert hätte. Finde aber nichts. Spezielle Brandschutzwände z.B.. Ich müsste Trockenbauwände stellen und die gibt es in verschiedenen Schutzklassen.. BG ist eine gute Idee!
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Schippi
06.03.2022 18:32
Ich hatte vor drei Jahren eine arbeitsplatzbegehung ,die ohne rechtlich Kenntnisse meiner Seite ,keine beanstandungen hatte.also alles richtig gemacht!
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Ich hatte vor drei Jahren eine arbeitsplatzbegehung ,die ohne rechtlich Kenntnisse meiner Seite ,keine beanstandungen hatte.also alles richtig gemacht!
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Schippi schrieb:

Ich hatte vor drei Jahren eine arbeitsplatzbegehung ,die ohne rechtlich Kenntnisse meiner Seite ,keine beanstandungen hatte.also alles richtig gemacht!

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Anonymer Teilnehmer
07.03.2022 00:11
@Schippi
Dann gibt es wohl nicht viel falsch zu machen. Ich rufe aber morgen bei den zuständigen Stellen mal an. Juhu.
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[mention]Schippi[/mention] Dann gibt es wohl nicht viel falsch zu machen. Ich rufe aber morgen bei den zuständigen Stellen mal an. Juhu.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Schippi
Dann gibt es wohl nicht viel falsch zu machen. Ich rufe aber morgen bei den zuständigen Stellen mal an. Juhu.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke, Schippi! Ich hatte neulich gelesen - irgendwo hier -, dass sich da etwas geändert hätte. Finde aber nichts. Spezielle Brandschutzwände z.B.. Ich müsste Trockenbauwände stellen und die gibt es in verschiedenen Schutzklassen..
BG ist eine gute Idee!

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KGSchuller
07.03.2022 12:56
Zur behördlich genehmigter Nutzungsänderung benötigst zu einreichungsfähige Planunterlagen, die nur ein Zeichnungsberechtigter erstellen darf. (i.d.R. ein Architekt). Da ist das Thema Brandschutz doch bereits keines mehr, oder?
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Zur behördlich genehmigter Nutzungsänderung benötigst zu einreichungsfähige Planunterlagen, die nur ein Zeichnungsberechtigter erstellen darf. (i.d.R. ein Architekt). Da ist das Thema Brandschutz doch bereits keines mehr, oder?
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KGSchuller schrieb:

Zur behördlich genehmigter Nutzungsänderung benötigst zu einreichungsfähige Planunterlagen, die nur ein Zeichnungsberechtigter erstellen darf. (i.d.R. ein Architekt). Da ist das Thema Brandschutz doch bereits keines mehr, oder?



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