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in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
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-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
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- nettes junges Team
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Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
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gibt es einen Vordruck an die Krankenkassen, wenn Patienten die Zuzahlung nicht zahlen und ich es über die Kasse einfordere? Oder genügt ein formloses Schreiben?
Grüße,
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
gibt es einen Vordruck an die Krankenkassen, wenn Patienten die Zuzahlung nicht zahlen und ich es über die Kasse einfordere? Oder genügt ein formloses Schreiben?
Grüße,
LG ergonosis
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schlumpi22 schrieb:
Ok - Danke. Mit Theorg arbeite ich nicht....
An die GKV Musterkasse
12345 Musterstadt
Musterstr. 12
Heilmittel-Zuzahlung gemäß § 43c SGB V > Inkasso der zuständigen GKV
Sehr geehrte/r ,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Heilmittel-Zuzahlung nach § 61 SGB V wurde von Ihrer/m Versicherten
Maxi, Mustermann geb. 01.02.03 Vers.-Nr. 12345678
nicht beglichen.
Als Anlage Kopie der Verordnung vom: XX.XX.17
Gesonderte schriftliche Aufforderung vom: XX.XX.17
Zuzahlungsbetrag: XX,XX €
Als Anlage Kopie der fruchtlosen gesonderten schriftlichen Aufforderung
Erbitte Erstattung des Heilmittel-Zuzahlungsbetrages von XX,XX € sofort nach Erhalt dieses Schreibens nach § 286 BGB
Rechtsgrundlage: § 61 SGB V Zuzahlungen / Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.
§ 43c SGB V Zahlungsweg / (1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
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regiologo schrieb:
Mal so probieren?
An die GKV Musterkasse
12345 Musterstadt
Musterstr. 12
Heilmittel-Zuzahlung gemäß § 43c SGB V > Inkasso der zuständigen GKV
Sehr geehrte/r ,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Heilmittel-Zuzahlung nach § 61 SGB V wurde von Ihrer/m Versicherten
Maxi, Mustermann geb. 01.02.03 Vers.-Nr. 12345678
nicht beglichen.
Als Anlage Kopie der Verordnung vom: XX.XX.17
Gesonderte schriftliche Aufforderung vom: XX.XX.17
Zuzahlungsbetrag: XX,XX €
Als Anlage Kopie der fruchtlosen gesonderten schriftlichen Aufforderung
Erbitte Erstattung des Heilmittel-Zuzahlungsbetrages von XX,XX € sofort nach Erhalt dieses Schreibens nach § 286 BGB
Rechtsgrundlage: § 61 SGB V Zuzahlungen / Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.
§ 43c SGB V Zahlungsweg / (1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
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RoFo schrieb:
Also ich leg nur die Kopie der Rechnung mit Hinweis, dass Pat nicht gezahlt (Stempel) hat bei.
Ok - Danke. Mit Theorg arbeite ich nicht....
Dann sollte ich bei Deinem Abrechungsprogramm trotzdem einen Knopf geben, der Dir das ausgibt.
Bei Abrechnungszentren gibt es -jedenfalls bei Optica- ein Extrablatt, was Du ausfüllen musst.
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Wonderwoman schrieb:
schlumpi22 schrieb am 9.11.17 07:01:
Ok - Danke. Mit Theorg arbeite ich nicht....
Dann sollte ich bei Deinem Abrechungsprogramm trotzdem einen Knopf geben, der Dir das ausgibt.
Bei Abrechnungszentren gibt es -jedenfalls bei Optica- ein Extrablatt, was Du ausfüllen musst.
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schlumpi22 schrieb:
Ich arbeite mit DMRZ und da habe ich nichts gefunden für die KK....
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schlumpi22 schrieb:
Danke
Habe ich so auch mal unbürokratisch probiert und postwendend mit dem Vermerk eines SOFAs "das gäbe es nicht und sei so nicht möglich" zurückbekommen.
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regiologo schrieb:
@RoFo
Habe ich so auch mal unbürokratisch probiert und postwendend mit dem Vermerk eines SOFAs "das gäbe es nicht und sei so nicht möglich" zurückbekommen.
@RoFo
Habe ich so auch mal unbürokratisch probiert und postwendend mit dem Vermerk eines SOFAs "das gäbe es nicht und sei so nicht möglich" zurückbekommen.
Das hätte er mir zeigen müssen, wo das so steht.
Ich habe beste Erfahrungen mit dieser simplen Methode.
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RoFo schrieb:
regiologo schrieb am 10.11.17 09:59:
@RoFo
Habe ich so auch mal unbürokratisch probiert und postwendend mit dem Vermerk eines SOFAs "das gäbe es nicht und sei so nicht möglich" zurückbekommen.
Das hätte er mir zeigen müssen, wo das so steht.
Ich habe beste Erfahrungen mit dieser simplen Methode.
Ich arbeite mit DMRZ und da habe ich nichts gefunden für die KK....
Dann solltest Du da mal anrufen... wen die schon ein Pseudo-Gratisprogramm anbieten, dann sollen die Dir das mal erzählen, was Du nun machen sollst. Deine ZZ-Forderung läuft dann ja auch über die...
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Wonderwoman schrieb:
schlumpi22 schrieb am 10.11.17 06:28:
Ich arbeite mit DMRZ und da habe ich nichts gefunden für die KK....
Dann solltest Du da mal anrufen... wen die schon ein Pseudo-Gratisprogramm anbieten, dann sollen die Dir das mal erzählen, was Du nun machen sollst. Deine ZZ-Forderung läuft dann ja auch über die...
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Wonderwoman schrieb:
Nun ja... eigentlich solltest Du mitteilen, wann Du das dazugehörige Rezept abgerechnet hast. Wenn Du selbst abrechnest, dann steht bei mir Rechungs-, lfd. Nummer und wann abgerechnet drin.
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ergonosis schrieb:
Das Programm Theorg bietet dazu verschieden Vordrucke an. Dies sind aber keine standartisierten Vorducke der GKV. Somit sind formlose Schreiben möglich.
LG ergonosis
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