Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Bevor ich alles andere zum laufen bring zwecks einer eigenen Praxis.
Meine Raum Höhe betrifft leider nur 2,44 cm,
Fläche ist völlig ausreichend.
Allerdings meine 2 Frage im UG, zwar mit eigenem Eingang aber nicht behindertengerecht.
Brauch ich den Stein garnicht ins rollen bringen?
Wer könnte mir weiter helfen.
Lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo hätte 2 Fragen.
Bevor ich alles andere zum laufen bring zwecks einer eigenen Praxis.
Meine Raum Höhe betrifft leider nur 2,44 cm,
Fläche ist völlig ausreichend.
Allerdings meine 2 Frage im UG, zwar mit eigenem Eingang aber nicht behindertengerecht.
Brauch ich den Stein garnicht ins rollen bringen?
Wer könnte mir weiter helfen.
Lg
Gefällt mir
Da es tatsächlich wegen 1 cm scheitert und das mich sehr traurig macht.
Hab den flachesten Boden den es gibt.
Bei Altbau weichen die Richtlinien 5 cm ab...
Aber trotzdem fehlt mir der 1 cm.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry meine 2,43...evtl 2,44 hab mich verschrieben.
Da es tatsächlich wegen 1 cm scheitert und das mich sehr traurig macht.
Hab den flachesten Boden den es gibt.
Bei Altbau weichen die Richtlinien 5 cm ab...
Aber trotzdem fehlt mir der 1 cm.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
AT, wenn du noch warten kannst. Im Bundesrahmenvertrag soll nach dem TSVG auf allzu einschränkende Bedingungen für die Zulassung verzichtet werden. So will es der Gesetzgeber. Aber was wollen unsere Verbände?
An der Raum Höhe soll sich nicht viel ändern.... Abwarten.
1 cm ist echt ärgerlich.
Ich kann den neu verlegten Boden nicht wieder raus reißen wegen 1 cm ????
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja hab ich auch gelesen, aber da wollen sie eher lockerer werden wenn es um den 20 qm Raum geht und um Angestellte die Hausbesuche machen, das man nicht pro Therapeut ein extra Zimmer benötigt.
An der Raum Höhe soll sich nicht viel ändern.... Abwarten.
1 cm ist echt ärgerlich.
Ich kann den neu verlegten Boden nicht wieder raus reißen wegen 1 cm ????
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeL schrieb:
Ich kann mich an einen Fall erinnern, da wurde einer Kollegin in unserer Region in den 90ern wegen fehlenden 5mm die Zulassung verweigert. Diese Kollegin war die Tochter eines schwerreichen Bauunternehmers, der ihre Praxis schön repräsentativ mit dicken Marmorfußböden ausgestattet hat. Nachdem der teure Boden dann rausgerissen wurde, hat die Höhe gestimmt. Ich möchte allerdings nicht wissen, was das gekostet hat, ganz abgesehen davon, dass ein Marmorfußboden in einer PT-Praxis ohnehin der Gipfel des Schwachsinns ist!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
Also in früheren Tagen hat es manchmal an einem Zentimeter gehabert. Allerdings war dort eine Mindesthöhe von 250 cm vorgeschrieben. Ich habe mir als Praxisabnehmer immer die höchste Stelle zeigen lassen und habe dann noch über die eventuelle Deckenabhängung gemessen. Wenn dann noch die Entlüftung ( Fenster) einigermaßen geregelt war, habe es gut sein lassen. Wenn ich AT wäre, würde ich mich mit dem Praxisabnehmer in Verbindung setzen und fragen.
AT, wenn du noch warten kannst. Im Bundesrahmenvertrag soll nach dem TSVG auf allzu einschränkende Bedingungen für die Zulassung verzichtet werden. So will es der Gesetzgeber. Aber was wollen unsere Verbände?
Da saugt sich der Tom wieder was aus den Fingern. Ab 2020 soll das Ganze wieder verschärft werden und der Bestandsschutz auf Kulanz wird wohl wegfallen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
tom1350 schrieb am 18.12.19 12:20:
AT, wenn du noch warten kannst. Im Bundesrahmenvertrag soll nach dem TSVG auf allzu einschränkende Bedingungen für die Zulassung verzichtet werden. So will es der Gesetzgeber. Aber was wollen unsere Verbände?
Da saugt sich der Tom wieder was aus den Fingern. Ab 2020 soll das Ganze wieder verschärft werden und der Bestandsschutz auf Kulanz wird wohl wegfallen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Ja, 1,43 cm ist selbst behindertengerecht zu wenig. Immer diese Nackenschmerzen dann von der sehr gebückten Haltung. Nicht schön.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
S.Kochs schrieb:
Und Deine Körpergröße beträgt dann 1,40m? Oder wie passt Du in einen Raum mit der Höhe 1,43m?
Gefällt mir
Soweit ich weiß, gibt es einen Toleranzbereich, den die Zulasser ausschöpfen können. Anrufen und fragen!
und dieser endet bei 2,45m Raumhöhe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
def110 schrieb am 18.12.19 23:43:
Soweit ich weiß, gibt es einen Toleranzbereich, den die Zulasser ausschöpfen können. Anrufen und fragen!
und dieser endet bei 2,45m Raumhöhe.
Ist echt traurig.... Mit tun die GKV Patienten leid.... Wenn jeder nur noch privat Praxen auf macht wegen den ganzen Vorschriften
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es gibt so großen Fachkraftmangel und Bedarf und dann wird es einem so schwer gemacht.
Ist echt traurig.... Mit tun die GKV Patienten leid.... Wenn jeder nur noch privat Praxen auf macht wegen den ganzen Vorschriften
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
naja.... die Grenze war ja immer 2,50. Wenn man jetzt bereits auf 2,45 runtergeht, ist das doch schon mal ein Entgegenkommen..... und immer noch einen cm weniger und noch einen .... es ist ganz einfach: Such Dir die Räume, die den Bestimmungen entsprechen und die Probleme lösen sich in Luft auf. Deswegen muß Dir kein GKV-Patient leid tun.....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
eben, irgendwann muß nach unten eine Grenze gesetzt werden und da sind wir jetzt. Ich selbst finde 245cm schon sehr niedrig.
Mit dem Bundesrahmenvertrag sollte es da keine Unterschiede mehr geben, auch wenn jeder einen eigenen Vertrag bekommt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Bei Ergotherapie und Logopädie sind es 2,40m. Auch die Mindesttherapiefläche mit 30qm bzw. 20qm unterscheidet sich zur Physiotherapie. Es gibt keine nachvollziehbare Begründung dafür und wäre juristisch mehr als angreifbar.
Mit dem Bundesrahmenvertrag sollte es da keine Unterschiede mehr geben, auch wenn jeder einen eigenen Vertrag bekommt.
Es gibt so großen Fachkraftmangel und Bedarf und dann wird es einem so schwer gemacht.
Ist echt traurig.... Mit tun die GKV Patienten leid.... Wenn jeder nur noch privat Praxen auf macht wegen den ganzen Vorschriften
Wieso? §13 SGB V regelt ziemlich eindeutig das Versicherte ihre Leistungen selbst beschaffen dürfen und die GKV in der Auslagenersatzpflicht ist wenn sie selbst nicht liefern konnte...
...also: entweder sorgen die GKVen dafür das sie in Zukunft zuverlässig liefern können oder es kommt zu massiven, ungedeckelten Kostensteigerungen. Käme, wenn "wir" uns davon befreien, es allen GKV-Versicherten Recht machen und den Privatversicherten Beihilfesätze in Rechnung stellen zu müssen... ;)
Abgesehen davon kannst du, vorbehaltlich einer Vor-Ort-Einschätzung eines sachverständigen Juristen [und das ist eine der größten Hürden dabei], versuchen die Zulassung auf Grundlage des BSG-Aktenzeichens Az: B 3 KR 36/05 B zu erlangen. -> B 3 KR 36/05 B · BSG · Beschluss vom 10.11.2005 ·
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.12.19 20:11:
Es gibt so großen Fachkraftmangel und Bedarf und dann wird es einem so schwer gemacht.
Ist echt traurig.... Mit tun die GKV Patienten leid.... Wenn jeder nur noch privat Praxen auf macht wegen den ganzen Vorschriften
Wieso? §13 SGB V regelt ziemlich eindeutig das Versicherte ihre Leistungen selbst beschaffen dürfen und die GKV in der Auslagenersatzpflicht ist wenn sie selbst nicht liefern konnte...
...also: entweder sorgen die GKVen dafür das sie in Zukunft zuverlässig liefern können oder es kommt zu massiven, ungedeckelten Kostensteigerungen. Käme, wenn "wir" uns davon befreien, es allen GKV-Versicherten Recht machen und den Privatversicherten Beihilfesätze in Rechnung stellen zu müssen... ;)
Abgesehen davon kannst du, vorbehaltlich einer Vor-Ort-Einschätzung eines sachverständigen Juristen [und das ist eine der größten Hürden dabei], versuchen die Zulassung auf Grundlage des BSG-Aktenzeichens Az: B 3 KR 36/05 B zu erlangen. -> B 3 KR 36/05 B · BSG · Beschluss vom 10.11.2005 ·
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
def110 schrieb:
Soweit ich weiß, gibt es einen Toleranzbereich, den die Zulasser ausschöpfen können. Anrufen und fragen!
Mein Profilbild bearbeiten