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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Vor - und Nachteile einer Umwandlung von Einzelunternehmer in GmbH

Neues Thema
Vor - und Nachteile einer Umwandlung von Einzelunternehmer in GmbH
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Philipp Salus
Vor 10 Monaten
Hallo,

ich überlege die Rechtsform von Einzelunternehmer in GmbH zu ändern. Ausschlaggebend wäre für mich die Steuerentlastung.
Ich interessiere mich dafür was ihr empfehlen würdet und welche Erfahrungen ihr gesammelt habt.
Danke!
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Hallo, ich überlege die Rechtsform von Einzelunternehmer in GmbH zu ändern. Ausschlaggebend wäre für mich die Steuerentlastung. Ich interessiere mich dafür was ihr empfehlen würdet und welche Erfahrungen ihr gesammelt habt. Danke!
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mechanicus
Vor 10 Monaten
Wenn Du Deine Praxis in eine GmbH umwandelst, hättest Du zunächst den Vorteil der steuerfreien Gegenleistung (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG).
Wenn Du Dich nun als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligst, mindert Dein Gewinnanteil den Gewinn der GmbH.
Den Gewinnanteil kannst Du dann nach dem Teileinkünfteverfahren versteuern.
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Wenn Du Deine Praxis in eine GmbH umwandelst, hättest Du zunächst den Vorteil der steuerfreien Gegenleistung (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG). Wenn Du Dich nun als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligst, mindert Dein Gewinnanteil den Gewinn der GmbH. Den Gewinnanteil kannst Du dann nach dem Teileinkünfteverfahren versteuern.
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mechanicus schrieb:

Wenn Du Deine Praxis in eine GmbH umwandelst, hättest Du zunächst den Vorteil der steuerfreien Gegenleistung (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG).
Wenn Du Dich nun als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligst, mindert Dein Gewinnanteil den Gewinn der GmbH.
Den Gewinnanteil kannst Du dann nach dem Teileinkünfteverfahren versteuern.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@mechanicus Wobei die GmbH Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zahlt. Die Gesamtsteuerbelastung wäre somit der Steuerbelastung aus Freiberufler-Einkommen gegen zu rechnen. Es nur äußerst selten so, dass man mit eine GmbH unter Strich günstiger ist.

Wir haben daher weiterhin für die GbR, trotz mehrere Mio Umsatz, optiert. Die GmbH wäre unterm Strich knapp 10 % gewesen. Was u.a. an dem sehr hohen Gewerbesteuersatz in unsere Kommune liegt.
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[mention]mechanicus[/mention] Wobei die GmbH Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zahlt. Die Gesamtsteuerbelastung wäre somit der Steuerbelastung aus Freiberufler-Einkommen gegen zu rechnen. Es nur äußerst selten so, dass man mit eine GmbH unter Strich günstiger ist. Wir haben daher weiterhin für die GbR, trotz mehrere Mio Umsatz, optiert. Die GmbH wäre unterm Strich knapp 10 % gewesen. Was u.a. an dem sehr hohen Gewerbesteuersatz in unsere Kommune liegt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mechanicus Wobei die GmbH Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zahlt. Die Gesamtsteuerbelastung wäre somit der Steuerbelastung aus Freiberufler-Einkommen gegen zu rechnen. Es nur äußerst selten so, dass man mit eine GmbH unter Strich günstiger ist.

Wir haben daher weiterhin für die GbR, trotz mehrere Mio Umsatz, optiert. Die GmbH wäre unterm Strich knapp 10 % gewesen. Was u.a. an dem sehr hohen Gewerbesteuersatz in unsere Kommune liegt.

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mechanicus
Vor 10 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Das sehe ich anders.
Gehen wir mal von einem moderaten Gewinn der GmbH von 100.000 € aus, GF-Gehalt von 36.000 €, 1 Person alleinstehend, 50% Stille Beteiligung, GewSt-Satz und KSt. je15%, Grundtabelle 2025 und keine Kirche.

Dann ist die Steuerbelastung der GmbH
50.000 € x 0,15 = 7.500 € Körperschaftssteuer
7.500 € x 0,055 = 412,50 € Soli
50.000 € x 0,15 = 7.500 € Gewerbesteuer
also insgesamt 15.412 €

Privat habe ich an Einkünften:
36.000 € GF-Gehalt
50.000 € stille Beteiligung
also 86.000 €

Die privaten Steuern sind also
6.071 € (Grundtabelle aus 36.000 €)
10.739 € Teileinkünfteverfahren (36.000+0,6x50.000=66.000 sind 16.810 ESt abzg. 6.071)
also Privatsteuern 16.810 € bei einem privaten Einkommen von 86.000 €

Steuerlast Privat + GmbH ist 32.222 €

Einzelunternehmen:
136.000 € Gewinn (100.000 € + 36.000 € kein Abzug GF-Gehalt)
46.231 € ESt.
2.542 € Soli
Also insgesamt 48.773 € Steuerlast.

Das sieht natürlich anders aus, wenn die private Lebenshaltung höher als 86.000 € im Jahr ist oder gar den gesamten Gewinn betrifft. Ob das zutrifft, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Bei einer höheren Gewerbesteuer muss zwar die GmbH mehr bezahlen, der Einzelunternehmer aber auch, wenn der Hebesatz der Gemeinde 400% übersteigt (das aber nur, wenn keine Freiberuflichkeit).
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Das sehe ich anders. Gehen wir mal von einem moderaten Gewinn der GmbH von 100.000 € aus, GF-Gehalt von 36.000 €, 1 Person alleinstehend, 50% Stille Beteiligung, GewSt-Satz und KSt. je15%, Grundtabelle 2025 und keine Kirche. Dann ist die Steuerbelastung der GmbH 50.000 € x 0,15 = [b]7.500 € Körperschaftssteuer[/b] 7.500 € x 0,055 = [b]412,50 € Soli[/b] 50.000 € x 0,15 = [b]7.500 € Gewerbesteuer[/b] also [b]insgesamt 15.412 €[/b] Privat habe ich an Einkünften: 36.000 € GF-Gehalt 50.000 € stille Beteiligung also 86.000 € Die privaten Steuern sind also 6.071 € (Grundtabelle aus 36.000 €) 10.739 € Teileinkünfteverfahren (36.000+0,6x50.000=66.000 sind 16.810 ESt abzg. 6.071) also Privatsteuern [b]16.810 € bei einem privaten Einkommen von 86.000 €[/b] Steuerlast Privat + GmbH ist [b]32.222 €[/b] Einzelunternehmen: 136.000 € Gewinn (100.000 € + 36.000 € kein Abzug GF-Gehalt) [b]46.231 € ESt.[/b] [b]2.542 € Soli[/b] Also insgesamt [b]48.773 €[/b] Steuerlast. Das sieht natürlich anders aus, wenn die private Lebenshaltung höher als 86.000 € im Jahr ist oder gar den gesamten Gewinn betrifft. Ob das zutrifft, muss jeder für sich selbst entscheiden. Bei einer höheren Gewerbesteuer muss zwar die GmbH mehr bezahlen, der Einzelunternehmer aber auch, wenn der Hebesatz der Gemeinde 400% übersteigt (das aber nur, wenn keine Freiberuflichkeit).
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mechanicus schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Das sehe ich anders.
Gehen wir mal von einem moderaten Gewinn der GmbH von 100.000 € aus, GF-Gehalt von 36.000 €, 1 Person alleinstehend, 50% Stille Beteiligung, GewSt-Satz und KSt. je15%, Grundtabelle 2025 und keine Kirche.

Dann ist die Steuerbelastung der GmbH
50.000 € x 0,15 = 7.500 € Körperschaftssteuer
7.500 € x 0,055 = 412,50 € Soli
50.000 € x 0,15 = 7.500 € Gewerbesteuer
also insgesamt 15.412 €

Privat habe ich an Einkünften:
36.000 € GF-Gehalt
50.000 € stille Beteiligung
also 86.000 €

Die privaten Steuern sind also
6.071 € (Grundtabelle aus 36.000 €)
10.739 € Teileinkünfteverfahren (36.000+0,6x50.000=66.000 sind 16.810 ESt abzg. 6.071)
also Privatsteuern 16.810 € bei einem privaten Einkommen von 86.000 €

Steuerlast Privat + GmbH ist 32.222 €

Einzelunternehmen:
136.000 € Gewinn (100.000 € + 36.000 € kein Abzug GF-Gehalt)
46.231 € ESt.
2.542 € Soli
Also insgesamt 48.773 € Steuerlast.

Das sieht natürlich anders aus, wenn die private Lebenshaltung höher als 86.000 € im Jahr ist oder gar den gesamten Gewinn betrifft. Ob das zutrifft, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Bei einer höheren Gewerbesteuer muss zwar die GmbH mehr bezahlen, der Einzelunternehmer aber auch, wenn der Hebesatz der Gemeinde 400% übersteigt (das aber nur, wenn keine Freiberuflichkeit).

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@mechanicus Du kannst das Grundsätzlich nicht verallgemeinern. Deine Berechnung kommt für unsere Konstellation nicht mal annährend in der Nähe.

Wir haben das für uns im Laufe der vergangenen 20 Jahren immer wieder durchrechnen lassen. Für alle Gesellschafter war die GmbH-Lösung am Ende jedesmal die absolut ungünstigste Variante, was u.a. an dem Gewerbesteuersatz liegt (einer der höchsten in Deutschland). Im Schnitt waren es, wie bereits erwähnt, mindestens 10% Mehrbelastung.

Deswegen habe ich hier auch darauf hingewiesen, dass es immer auf die persönliche Konstellation ankommt.
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[mention]mechanicus[/mention] Du kannst das Grundsätzlich nicht verallgemeinern. Deine Berechnung kommt für unsere Konstellation nicht mal annährend in der Nähe. Wir haben das für uns im Laufe der vergangenen 20 Jahren immer wieder durchrechnen lassen. Für alle Gesellschafter war die GmbH-Lösung am Ende jedesmal die absolut ungünstigste Variante, was u.a. an dem Gewerbesteuersatz liegt (einer der höchsten in Deutschland). Im Schnitt waren es, wie bereits erwähnt, mindestens 10% Mehrbelastung. Deswegen habe ich hier auch darauf hingewiesen, dass es immer auf die persönliche Konstellation ankommt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mechanicus Du kannst das Grundsätzlich nicht verallgemeinern. Deine Berechnung kommt für unsere Konstellation nicht mal annährend in der Nähe.

Wir haben das für uns im Laufe der vergangenen 20 Jahren immer wieder durchrechnen lassen. Für alle Gesellschafter war die GmbH-Lösung am Ende jedesmal die absolut ungünstigste Variante, was u.a. an dem Gewerbesteuersatz liegt (einer der höchsten in Deutschland). Im Schnitt waren es, wie bereits erwähnt, mindestens 10% Mehrbelastung.

Deswegen habe ich hier auch darauf hingewiesen, dass es immer auf die persönliche Konstellation ankommt.

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mechanicus
Vor 10 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij
Vorliegend sollte es sich um eine halbwegs normale Praxis handeln und nicht um Deine spezielle Konstellation mit Millionenumsatz, so hatte ich den Fragesteller jedenfalls verstanden.
Dafür und nicht für Dich habe ich eine Beispielrechnung erstellt, weil das aussagekräftiger ist als allgemeingültige Sätze.
Natürlich kommt es auf den individullen Einzelfall an, aber das stetig zu wiederholen bringt hier niemanden weiter.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Vorliegend sollte es sich um eine halbwegs normale Praxis handeln und nicht um Deine spezielle Konstellation mit Millionenumsatz, so hatte ich den Fragesteller jedenfalls verstanden. Dafür und nicht für Dich habe ich eine Beispielrechnung erstellt, weil das aussagekräftiger ist als allgemeingültige Sätze. Natürlich kommt es auf den individullen Einzelfall an, aber das stetig zu wiederholen bringt hier niemanden weiter.
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mechanicus schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Vorliegend sollte es sich um eine halbwegs normale Praxis handeln und nicht um Deine spezielle Konstellation mit Millionenumsatz, so hatte ich den Fragesteller jedenfalls verstanden.
Dafür und nicht für Dich habe ich eine Beispielrechnung erstellt, weil das aussagekräftiger ist als allgemeingültige Sätze.
Natürlich kommt es auf den individullen Einzelfall an, aber das stetig zu wiederholen bringt hier niemanden weiter.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@mechanicus Genausowenig bringen irgendwelchen fiktiven Berechnungen dem Fragesteller weiter. V.a. weil man das ganze Konstrukt, mit sämtliche Vor- und Nachteile, im Blick haben muss.

Und das können weiterhin nur die entsprechenden Fachleute für jedem Individualfall einzeln beurteilen. Weder du, noch Andreas noch ich können das hier leisten.
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[mention]mechanicus[/mention] Genausowenig bringen irgendwelchen fiktiven Berechnungen dem Fragesteller weiter. V.a. weil man das ganze Konstrukt, mit sämtliche Vor- und Nachteile, im Blick haben muss. Und das können weiterhin nur die entsprechenden Fachleute für jedem Individualfall einzeln beurteilen. Weder du, noch Andreas noch ich können das hier leisten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mechanicus Genausowenig bringen irgendwelchen fiktiven Berechnungen dem Fragesteller weiter. V.a. weil man das ganze Konstrukt, mit sämtliche Vor- und Nachteile, im Blick haben muss.

Und das können weiterhin nur die entsprechenden Fachleute für jedem Individualfall einzeln beurteilen. Weder du, noch Andreas noch ich können das hier leisten.

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Philipp Salus schrieb:

Hallo,

ich überlege die Rechtsform von Einzelunternehmer in GmbH zu ändern. Ausschlaggebend wäre für mich die Steuerentlastung.
Ich interessiere mich dafür was ihr empfehlen würdet und welche Erfahrungen ihr gesammelt habt.
Danke!

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@Philipp Salus Das sollte dein Steuerberater dir genau erklären können. Kommt auf deine persönliche Konstellation an.

In der Regel wirdst du durch eine GmbH nicht unbedingt entlastet. Du solltest dazu, neben den Steuern, auch die sonstigen Kosten einer GmbH im Blick haben.

Siehe auch dein Beitrag https://www.physio.de/community/selbststaendig/aenderung-der-rechtsform-von-einzelunternehmen-in-gmbh/16/594300/1 Da haben Andreas und ich schon etwas dazu geschrieben.
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• Andreas Bock
• Achilles2
[mention]Philipp Salus[/mention] Das sollte dein Steuerberater dir genau erklären können. Kommt auf deine persönliche Konstellation an. In der Regel wirdst du durch eine GmbH nicht unbedingt entlastet. Du solltest dazu, neben den Steuern, auch die sonstigen Kosten einer GmbH im Blick haben. Siehe auch dein Beitrag https://physio.de/community/selbststaendig/aenderung-der-rechtsform-von-einzelunternehmen-in-gmbh/16/594300/1 Da haben Andreas und ich schon etwas dazu geschrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Philipp Salus Das sollte dein Steuerberater dir genau erklären können. Kommt auf deine persönliche Konstellation an.

In der Regel wirdst du durch eine GmbH nicht unbedingt entlastet. Du solltest dazu, neben den Steuern, auch die sonstigen Kosten einer GmbH im Blick haben.

Siehe auch dein Beitrag https://www.physio.de/community/selbststaendig/aenderung-der-rechtsform-von-einzelunternehmen-in-gmbh/16/594300/1 Da haben Andreas und ich schon etwas dazu geschrieben.

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Andreas Bock
Vor 10 Monaten
Lars hat vollkommen Recht. Eine entlastung selbst bei niedrigen Gewerbesteuern ist nicht zu erwarten. Ausser du wohnst in Mohnheim. Aber nicht jeder wohnt direkt neben Beyer und wird damit quersubventioniert, sorry profitiert von einer starken Gemeinschaft.

Und weiter hat Lars Recht, die Kosten für Bilanzen oder die Kosten für erweiterte Buchhaltung sind ebenfalls nicht ausser Acht zu lassen. Zudem geht dir in der GmbH die Flexibilität eines Einzelunternehmens verloren.
Beispiel: Zuzahlung in deiner Betriebskasse
GBR/EInzel: Oh coll 500€drin, ich nimm es raus und verbuche es als Entnahme. Ich muss nicht zur Bank, kann mein Leben selbst gestalten.
GmBH: Oh cool 500€ drin, oh Nein ich muss nun zuzr Bank, das Geld gehört ja der GmbH. Wenn ich es nehme, dann wäre es ohne Gesellschafterbeschluss Diebstahl.

Kleines und vereinfachtes Beispiel. Realität sieht aber so aus.

Spreche mit deinem Steuerberater wenn über eine GmbH und Co KG und nicht nur über eine GmbH und desweiteren überlge dir den Schritt, ab dem Zeitpunkt musst du die offenen Rezepte nach Behandlung bezahlen und nicht nach Geldeingang. Also finanzierst du 3 Monate vor mit den Steuern.

Auch hier ein Beispiel:
Du hast 11 Physios, alle Vollzeit. Alle 100% Auslastung.
Also ein Umsatz von 130.000€. Pie mal Daumen
Dann musst du diese in der Übergangszeit versteuern, ohne die Einnahmen zu haben. Weil eine GmbH bilanziert.
Mein Partner und ich haben umgestellt und schieben 540.000€ bereits bezahlte Umsätze vor uns her.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
Lars hat vollkommen Recht. Eine entlastung selbst bei niedrigen Gewerbesteuern ist nicht zu erwarten. Ausser du wohnst in Mohnheim. Aber nicht jeder wohnt direkt neben Beyer und wird damit quersubventioniert, sorry profitiert von einer starken Gemeinschaft. Und weiter hat Lars Recht, die Kosten für Bilanzen oder die Kosten für erweiterte Buchhaltung sind ebenfalls nicht ausser Acht zu lassen. Zudem geht dir in der GmbH die Flexibilität eines Einzelunternehmens verloren. Beispiel: Zuzahlung in deiner Betriebskasse GBR/EInzel: Oh coll 500€drin, ich nimm es raus und verbuche es als Entnahme. Ich muss nicht zur Bank, kann mein Leben selbst gestalten. GmBH: Oh cool 500€ drin, oh Nein ich muss nun zuzr Bank, das Geld gehört ja der GmbH. Wenn ich es nehme, dann wäre es ohne Gesellschafterbeschluss Diebstahl. Kleines und vereinfachtes Beispiel. Realität sieht aber so aus. Spreche mit deinem Steuerberater wenn über eine GmbH und Co KG und nicht nur über eine GmbH und desweiteren überlge dir den Schritt, ab dem Zeitpunkt musst du die offenen Rezepte nach Behandlung bezahlen und nicht nach Geldeingang. Also finanzierst du 3 Monate vor mit den Steuern. Auch hier ein Beispiel: Du hast 11 Physios, alle Vollzeit. Alle 100% Auslastung. Also ein Umsatz von 130.000€. Pie mal Daumen Dann musst du diese in der Übergangszeit versteuern, ohne die Einnahmen zu haben. Weil eine GmbH bilanziert. Mein Partner und ich haben umgestellt und schieben 540.000€ bereits bezahlte Umsätze vor uns her.
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Andreas Bock schrieb:

Lars hat vollkommen Recht. Eine entlastung selbst bei niedrigen Gewerbesteuern ist nicht zu erwarten. Ausser du wohnst in Mohnheim. Aber nicht jeder wohnt direkt neben Beyer und wird damit quersubventioniert, sorry profitiert von einer starken Gemeinschaft.

Und weiter hat Lars Recht, die Kosten für Bilanzen oder die Kosten für erweiterte Buchhaltung sind ebenfalls nicht ausser Acht zu lassen. Zudem geht dir in der GmbH die Flexibilität eines Einzelunternehmens verloren.
Beispiel: Zuzahlung in deiner Betriebskasse
GBR/EInzel: Oh coll 500€drin, ich nimm es raus und verbuche es als Entnahme. Ich muss nicht zur Bank, kann mein Leben selbst gestalten.
GmBH: Oh cool 500€ drin, oh Nein ich muss nun zuzr Bank, das Geld gehört ja der GmbH. Wenn ich es nehme, dann wäre es ohne Gesellschafterbeschluss Diebstahl.

Kleines und vereinfachtes Beispiel. Realität sieht aber so aus.

Spreche mit deinem Steuerberater wenn über eine GmbH und Co KG und nicht nur über eine GmbH und desweiteren überlge dir den Schritt, ab dem Zeitpunkt musst du die offenen Rezepte nach Behandlung bezahlen und nicht nach Geldeingang. Also finanzierst du 3 Monate vor mit den Steuern.

Auch hier ein Beispiel:
Du hast 11 Physios, alle Vollzeit. Alle 100% Auslastung.
Also ein Umsatz von 130.000€. Pie mal Daumen
Dann musst du diese in der Übergangszeit versteuern, ohne die Einnahmen zu haben. Weil eine GmbH bilanziert.
Mein Partner und ich haben umgestellt und schieben 540.000€ bereits bezahlte Umsätze vor uns her.

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mechanicus
Vor 10 Monaten
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Ist eine selbstgenutze Immobilie im Spiel, lohnt sich eine Holdingstruktur. Ohne diese tappst Du bei einer Vermietung der Praxisräume an die Praxis-GmbH in die Falle der Betriebsaufspaltung, was später dann richtig teuer wird.

@Andreas Bock Sorry, Dein Beispiel ist nicht zutreffend. Als GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer kannst Du jederzeit Geld entnehmen, es wird dann auf 1666 (SKR 03) gebucht statt auf 1801.
Du hast leider auch nicht verstanden, dass auch bei einem Einzelunternehmer ab einer bestimmten Betriebsgröße bilanziert werden muss. Wenn Du Dich in dieser Größenordnung bewegst, ist immer eine Buchung nach vereinbarten Entgelten erforderlich, egal ob Einzelunternehmen oder GmbH.
Von Anfang an eine GmbH zu gründen, macht i.d.R. keinen Sinn, weil der Gewinn zu Anfang niedrig und der Buchführungsaufwand als EU gering ist. Eine spätere Einbringung der Praxis in eine GmbH nach § 20 UmwStG ermöglicht die steuerfreie Realisierung des (teilweisen) Praxiswerts im Rahmen der sogenannten Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG.

Der Umsatz von 130.000 € war wohl monatlich gemeint.
Bei der Umstellung von der EÜR zum BV (Betriebsvermögensvergleich, Bilanz) entsteht i.d.R. ein Übergangsgewinn im Einzelunternehmen in der Schlussbilanz, der über Jahre verteilt werden kann. Das ist aber eine einmalige Sache und durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart verursacht, also nicht per se ein Merkmal der GmbH.
Die 130.000 € musst Du auch nicht zusätzlich versteuern, weil gegenüber der EÜR nur eine Parallelverschiebung der Einkünfte stattfindet.

Es lohnt sich schon, sich etwas näher mit der Problematik zu beschäftigen. ;-)
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Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Ist eine selbstgenutze Immobilie im Spiel, lohnt sich eine Holdingstruktur. Ohne diese tappst Du bei einer Vermietung der Praxisräume an die Praxis-GmbH in die Falle der Betriebsaufspaltung, was später dann richtig teuer wird. [mention]Andreas Bock[/mention] Sorry, Dein Beispiel ist nicht zutreffend. Als GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer kannst Du jederzeit Geld entnehmen, es wird dann auf 1666 (SKR 03) gebucht statt auf 1801. Du hast leider auch nicht verstanden, dass auch bei einem Einzelunternehmer ab einer bestimmten Betriebsgröße bilanziert werden muss. Wenn Du Dich in dieser Größenordnung bewegst, ist immer eine Buchung nach vereinbarten Entgelten erforderlich, egal ob Einzelunternehmen oder GmbH. Von Anfang an eine GmbH zu gründen, macht i.d.R. keinen Sinn, weil der Gewinn zu Anfang niedrig und der Buchführungsaufwand als EU gering ist. Eine spätere Einbringung der Praxis in eine GmbH nach § 20 UmwStG ermöglicht die steuerfreie Realisierung des (teilweisen) Praxiswerts im Rahmen der sogenannten Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG. Der Umsatz von 130.000 € war wohl monatlich gemeint. Bei der Umstellung von der EÜR zum BV (Betriebsvermögensvergleich, Bilanz) entsteht i.d.R. ein Übergangsgewinn im Einzelunternehmen in der Schlussbilanz, der über Jahre verteilt werden kann. Das ist aber eine einmalige Sache und durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart verursacht, also nicht per se ein Merkmal der GmbH. Die 130.000 € musst Du auch nicht zusätzlich versteuern, weil gegenüber der EÜR nur eine Parallelverschiebung der Einkünfte stattfindet. Es lohnt sich schon, sich etwas näher mit der Problematik zu beschäftigen. ;-)
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mechanicus schrieb:

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Ist eine selbstgenutze Immobilie im Spiel, lohnt sich eine Holdingstruktur. Ohne diese tappst Du bei einer Vermietung der Praxisräume an die Praxis-GmbH in die Falle der Betriebsaufspaltung, was später dann richtig teuer wird.

@Andreas Bock Sorry, Dein Beispiel ist nicht zutreffend. Als GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer kannst Du jederzeit Geld entnehmen, es wird dann auf 1666 (SKR 03) gebucht statt auf 1801.
Du hast leider auch nicht verstanden, dass auch bei einem Einzelunternehmer ab einer bestimmten Betriebsgröße bilanziert werden muss. Wenn Du Dich in dieser Größenordnung bewegst, ist immer eine Buchung nach vereinbarten Entgelten erforderlich, egal ob Einzelunternehmen oder GmbH.
Von Anfang an eine GmbH zu gründen, macht i.d.R. keinen Sinn, weil der Gewinn zu Anfang niedrig und der Buchführungsaufwand als EU gering ist. Eine spätere Einbringung der Praxis in eine GmbH nach § 20 UmwStG ermöglicht die steuerfreie Realisierung des (teilweisen) Praxiswerts im Rahmen der sogenannten Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG.

Der Umsatz von 130.000 € war wohl monatlich gemeint.
Bei der Umstellung von der EÜR zum BV (Betriebsvermögensvergleich, Bilanz) entsteht i.d.R. ein Übergangsgewinn im Einzelunternehmen in der Schlussbilanz, der über Jahre verteilt werden kann. Das ist aber eine einmalige Sache und durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart verursacht, also nicht per se ein Merkmal der GmbH.
Die 130.000 € musst Du auch nicht zusätzlich versteuern, weil gegenüber der EÜR nur eine Parallelverschiebung der Einkünfte stattfindet.

Es lohnt sich schon, sich etwas näher mit der Problematik zu beschäftigen. ;-)

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@Andreas Bock Äh, 1666 ist ein Verbindlichkeitskonto an Gesellschafter, < 1 Jahr. Hier werden keine Privatentnahmen verbucht.

Tatsächlich würde eine PE eine Forderung ggü. dem Gesellschafter darstellen. Schließlich entnehmt er Geld aus dem Finanzvermögen der GmbH, dass ihm (zunächst) nicht gehört. Er nimmt einen Griff aus der Firmenkasse, die vom Finanzamt sehr kritisch betrachtet wird.

Hier ist der Unterschied zu einer "natürlichen Person". Da gehören sämtliche Einnahmen per Definition dem Unternehmer und somit kann er auch beliebig ausnehmen.

Daher ist der Gmbh-Gesellschafter in der Regel auch Angestellter der GmbH und bekommt Gehalt. U.U. kann zusätzlich eine Gewinnausschüttung nach Abschluss des Buchjahres erfolgen. Diese wird dann auf 1666 (oder vergleichbar) gebucht und kann dann entnommen werden.
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[mention]Andreas Bock[/mention] Äh, 1666 ist ein Verbindlichkeitskonto an Gesellschafter, < 1 Jahr. Hier werden keine Privatentnahmen verbucht. Tatsächlich würde eine PE eine Forderung ggü. dem Gesellschafter darstellen. Schließlich entnehmt er Geld aus dem Finanzvermögen der GmbH, dass ihm (zunächst) nicht gehört. Er nimmt einen Griff aus der Firmenkasse, die vom Finanzamt sehr kritisch betrachtet wird. Hier ist der Unterschied zu einer "natürlichen Person". Da gehören sämtliche Einnahmen per Definition dem Unternehmer und somit kann er auch beliebig ausnehmen. Daher ist der Gmbh-Gesellschafter in der Regel auch Angestellter der GmbH und bekommt Gehalt. U.U. kann zusätzlich eine Gewinnausschüttung nach Abschluss des Buchjahres erfolgen. Diese wird dann auf 1666 (oder vergleichbar) gebucht und kann dann entnommen werden.
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mechanicus
Vor 10 Monaten
... das aber auf dem angegebenen Buchungskonto problemlos zum Jahresende verrechnet wird.
Die Entnahme wird natürlich auf der richtigen Seite im Soll gebucht (1200 im Haben)
Du hast aber Recht, beim EU heißt das "Privatentname", bei einer Kapitalgesellschaft "Geldentnahme".
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... das aber auf dem angegebenen Buchungskonto problemlos zum Jahresende verrechnet wird. Die Entnahme wird natürlich auf der richtigen Seite im Soll gebucht (1200 im Haben) Du hast aber Recht, beim EU heißt das "Privatentname", bei einer Kapitalgesellschaft "Geldentnahme".
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mechanicus schrieb:

... das aber auf dem angegebenen Buchungskonto problemlos zum Jahresende verrechnet wird.
Die Entnahme wird natürlich auf der richtigen Seite im Soll gebucht (1200 im Haben)
Du hast aber Recht, beim EU heißt das "Privatentname", bei einer Kapitalgesellschaft "Geldentnahme".

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@mechanicus Bleibt aber immer buchhalterisch weiterhin eine Forderung. 1666 wäre somit falsch. 1382 wäre richtig
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[mention]mechanicus[/mention] Bleibt aber immer buchhalterisch weiterhin eine Forderung. 1666 wäre somit falsch. 1382 wäre richtig
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mechanicus Bleibt aber immer buchhalterisch weiterhin eine Forderung. 1666 wäre somit falsch. 1382 wäre richtig

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mechanicus
Vor 10 Monaten
Haufe ist da anderer Meinung:
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Ist jetzt aber wirklich fast egal, weil es im Ursprung eigentlich um die "schnelle Geldentnahme" ging.
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Haufe ist da anderer Meinung: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/bilanz-und-buchhaltung-der-gmbh-4-gesellschafterverrechnungskonto_idesk_PI20354_HI644773.html Ist jetzt aber wirklich fast egal, weil es im Ursprung eigentlich um die "schnelle Geldentnahme" ging.
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mechanicus schrieb:

Haufe ist da anderer Meinung:
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Ist jetzt aber wirklich fast egal, weil es im Ursprung eigentlich um die "schnelle Geldentnahme" ging.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@mechanicus Nö, dein Link bestätigt explizit 1382.

Zur Klarstellung: Das Geld gehört der GmbH, nicht der Gesellschafter. Somit hat die GmbH eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter. Sprich: Der Gesellschafter schuldet die GmbH Geld.

Dein Beispiel zeigt einem anderen Sachverhalt. Das Fahrzeug gehört der GmbH. Die GmbH muss also sämtliche Kosten tragen. Nun tankt der Gesellschafter das Auto voll und bezahlt von seinem Privatkonto. Die GmbH muss ihm dieses Geld zurückzahlen. Damit entsteht eine Verbindlickeit an dem Gesellschafter. Sprich: Die GmbH schuldet dem Gesellschafter Geld.

Ich glaube, du hast die Bilanzierungsvorgänge bezüglich Forderungen und Verbindlichkeiten nicht so ganz verstanden. Ich glaube, dass ich nach 35 Jahre Bilanz- und EÜ-Buchhaltung die Kontierung durchaus verstehe. Ich/Wir buche/n 4 Firmen nämlich selbst.
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• Andreas Bock
[mention]mechanicus[/mention] Nö, dein Link bestätigt explizit 1382. Zur Klarstellung: Das Geld gehört der GmbH, nicht der Gesellschafter. Somit hat die GmbH eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter. Sprich: Der Gesellschafter schuldet die GmbH Geld. Dein Beispiel zeigt einem anderen Sachverhalt. Das Fahrzeug gehört der GmbH. Die GmbH muss also sämtliche Kosten tragen. Nun tankt der Gesellschafter das Auto voll und bezahlt von seinem Privatkonto. Die GmbH muss ihm dieses Geld zurückzahlen. Damit entsteht eine Verbindlickeit an dem Gesellschafter. Sprich: Die GmbH schuldet dem Gesellschafter Geld. Ich glaube, du hast die Bilanzierungsvorgänge bezüglich Forderungen und Verbindlichkeiten nicht so ganz verstanden. Ich glaube, dass ich nach 35 Jahre Bilanz- und EÜ-Buchhaltung die Kontierung durchaus verstehe. Ich/Wir buche/n 4 Firmen nämlich selbst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mechanicus Nö, dein Link bestätigt explizit 1382.

Zur Klarstellung: Das Geld gehört der GmbH, nicht der Gesellschafter. Somit hat die GmbH eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter. Sprich: Der Gesellschafter schuldet die GmbH Geld.

Dein Beispiel zeigt einem anderen Sachverhalt. Das Fahrzeug gehört der GmbH. Die GmbH muss also sämtliche Kosten tragen. Nun tankt der Gesellschafter das Auto voll und bezahlt von seinem Privatkonto. Die GmbH muss ihm dieses Geld zurückzahlen. Damit entsteht eine Verbindlickeit an dem Gesellschafter. Sprich: Die GmbH schuldet dem Gesellschafter Geld.

Ich glaube, du hast die Bilanzierungsvorgänge bezüglich Forderungen und Verbindlichkeiten nicht so ganz verstanden. Ich glaube, dass ich nach 35 Jahre Bilanz- und EÜ-Buchhaltung die Kontierung durchaus verstehe. Ich/Wir buche/n 4 Firmen nämlich selbst.

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mechanicus
Vor 10 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij
Stimmt, hast Recht. Ändert aber am Ergebnis nichts.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Stimmt, hast Recht. Ändert aber am Ergebnis nichts.
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mechanicus schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Stimmt, hast Recht. Ändert aber am Ergebnis nichts.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Andreas Bock Äh, 1666 ist ein Verbindlichkeitskonto an Gesellschafter, < 1 Jahr. Hier werden keine Privatentnahmen verbucht.

Tatsächlich würde eine PE eine Forderung ggü. dem Gesellschafter darstellen. Schließlich entnehmt er Geld aus dem Finanzvermögen der GmbH, dass ihm (zunächst) nicht gehört. Er nimmt einen Griff aus der Firmenkasse, die vom Finanzamt sehr kritisch betrachtet wird.

Hier ist der Unterschied zu einer "natürlichen Person". Da gehören sämtliche Einnahmen per Definition dem Unternehmer und somit kann er auch beliebig ausnehmen.

Daher ist der Gmbh-Gesellschafter in der Regel auch Angestellter der GmbH und bekommt Gehalt. U.U. kann zusätzlich eine Gewinnausschüttung nach Abschluss des Buchjahres erfolgen. Diese wird dann auf 1666 (oder vergleichbar) gebucht und kann dann entnommen werden.



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