Wir suchen Dich als
Physiotherapeut/in (m/w/d),
Mini-Jobber,
Wiedereinsteiger, Mutter/Vater mit
Kindern.
In Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe
oder nur Abends...
Du machst die Fortbildung, wir
bezahlen und geben Dir Urlaub
dafür. Möchtest Du Dich z.B. auf
Krankengymnastik für Kinder
spezialisieren? Manuelle Therapie
oder Bobath lernen, eine
Pilates-Ausbildung machen?
Aquafitness-Trainer/in werden, oder
eine neue Wellness-Behandlung
erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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folgende Situation ich bin in einer PRIVATpraxis als Physiotherapeut als auch Heilpraktiker tätig. Ich möchte demnächst eine Werbung starten sowie Visitenkarten drucken.
Als Überschrift dient mein Name mit darunterstehenden Berufsbezeichnungen (also Physiotherapeut und Heilpraktiker). Darunter steht dann noch Private Kassen & Selbstzahler. Nach einigen Absätzen sollen noch meine weiteren Behandlungsmöglichkeiten stehen (wie z.B. Manuelle Therapie, Bobath etc.)
Nun zu meiner Frage ist es erlaubt die "Osteopathie" in diesen Behandlunsmöglichkeiten festzuhalten? Die Quellen sind hier äußerst unterschiedlich. Teils lese ich, dass Osteopathie überhaupt nichts geschütztet ist, aber nur von Ärzten und HPs angewendet werden darf, selbst wenn diese keinerlei Ausbildung in dem Bereich abgeschlossen hätten. Wieder andere schreiben, dass nur der Begriff Osteopath nicht erlaubt ist.
Außerdem würde ich gerne weitere Naturheilkundliche Leistungen (Ohrakupunktur, Schröpfen etc. anbieten). Darf man diese einfach dazuschreiben?
Vielen Dank schonmal für (hilfreiche) Kommentare :wink: um Seitenverzeichnisse und Quellen wäre ich dankbar.
LG :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Einen wunderschönen Tag zusammen :wink:
folgende Situation ich bin in einer PRIVATpraxis als Physiotherapeut als auch Heilpraktiker tätig. Ich möchte demnächst eine Werbung starten sowie Visitenkarten drucken.
Als Überschrift dient mein Name mit darunterstehenden Berufsbezeichnungen (also Physiotherapeut und Heilpraktiker). Darunter steht dann noch Private Kassen & Selbstzahler. Nach einigen Absätzen sollen noch meine weiteren Behandlungsmöglichkeiten stehen (wie z.B. Manuelle Therapie, Bobath etc.)
Nun zu meiner Frage ist es erlaubt die "Osteopathie" in diesen Behandlunsmöglichkeiten festzuhalten? Die Quellen sind hier äußerst unterschiedlich. Teils lese ich, dass Osteopathie überhaupt nichts geschütztet ist, aber nur von Ärzten und HPs angewendet werden darf, selbst wenn diese keinerlei Ausbildung in dem Bereich abgeschlossen hätten. Wieder andere schreiben, dass nur der Begriff Osteopath nicht erlaubt ist.
Außerdem würde ich gerne weitere Naturheilkundliche Leistungen (Ohrakupunktur, Schröpfen etc. anbieten). Darf man diese einfach dazuschreiben?
Vielen Dank schonmal für (hilfreiche) Kommentare :wink: um Seitenverzeichnisse und Quellen wäre ich dankbar.
LG :)
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RoFo schrieb:
Quelle: Link
2. Osteopathie ist Heilkunde und darf nur von Ärzten und HPs durchgeführt werden. Du bist ja HP, aber hast Du denn Osteopathische Fortbildungen belegt? Falls ja, kannst Du das Erlernte jederzeit als HP anwenden.
3. Auf die Bezeichnung "Osteopath" in Verbindung mit HP und Physio würde ich persönlich verzichten, da Du sonst Gefahr läufst abgemahnt zu werden. Warum? PT und HP sind geschützte Berufsbezeichnungen, welche durch ein jeweiliges Gesetz geregelt sind. In Kombination mit dem "Osteopath" erweckst Du den Anschein, dass es sich dabei auch um eine geschützte Bezeichnung handeln könnte, was ja nicht der Fall ist.
4. Über die Problematik der Unterschiede Physio versus HP im Hinblick auf BG/Rente/usw. bist Du Dir bewusst?
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1. Auf Basis Deiner Infos (Ich nehme mal an, Du willst auch Privat-Rezepte annehmen?)hast Du anscheinend vor ZWEI Praxen zu betreiben. Eine Private PT Praxis und eine HP Praxis.
Ich betreibe in einer Praxis sowohl Physiotherapie als auch Naturheilkunde. Nach Telefonaten mit den Verbänden muss ich hier aber (da Privatpraxis sowohl für PT als auch HP) keine unterschiedlichen Öffnungszeiten bzw. Räumlichkeiten besitzen. Falls darauf angespielt werden soll.
2. Osteopathie ist Heilkunde und darf nur von Ärzten und HPs durchgeführt werden. Du bist ja HP, aber hast Du denn Osteopathische Fortbildungen belegt? Falls ja, kannst Du das Erlernte jederzeit als HP anwenden.
Das ist wirklich nicht so leicht zu beantworten ^^ ich beginne nächsten Monat eine 5jährige Ausbildung zum Osteopath. Darüber hinaus ist in meinem Fortbildungsinstitut für Manuelle eine Option gegeben, dass ich noch einige weitere Kurse belege um schließlich dass Zertifikat "Osteopath DO" zu erlangen. Wenn ich mir aber den Ausbildungskatalog der verschiedenen Osteopathieschulen ansehe ist eigentlich immer Manuelle Therapie oder verschiedene Faszienkurse teil der Ausbildung, welche ich auch schon in seperaten Fortbildungen besucht habe.
3. Auf die Bezeichnung "Osteopath" in Verbindung mit HP und Physio würde ich persönlich verzichten, da Du sonst Gefahr läufst abgemahnt zu werden. Warum? PT und HP sind geschützte Berufsbezeichnungen, welche durch ein jeweiliges Gesetz geregelt sind. In Kombination mit dem "Osteopath" erweckst Du den Anschein, dass es sich dabei auch um eine geschützte Bezeichnung handeln könnte, was ja nicht der Fall ist.
War nie meine Absicht diese Begriffsbezeichnung zu verwenden
4. Über die Problematik der Unterschiede Physio versus HP im Hinblick auf BG/Rente/usw. bist Du Dir bewusst?
Keine Ahnung was damit gmeint ist?! Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater handelt es sich um zwei freiberufliche Tätigkeiten, welche im Rahmen der Privatpraxis keinerlei Problematik verursachen. Hierzu sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass ich eine 30h Festanstellung besitze und somit Pflichtversicherungen gedeckt sind. Abzüge (außer Steuer, private Haftpflicht, BG, Miete mit Strom, Materialien usw.) kommen somit nicht auf mich zu.
Danke für die Infos
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bernie schrieb am 20.8.19 15:25:
1. Auf Basis Deiner Infos (Ich nehme mal an, Du willst auch Privat-Rezepte annehmen?)hast Du anscheinend vor ZWEI Praxen zu betreiben. Eine Private PT Praxis und eine HP Praxis.
Ich betreibe in einer Praxis sowohl Physiotherapie als auch Naturheilkunde. Nach Telefonaten mit den Verbänden muss ich hier aber (da Privatpraxis sowohl für PT als auch HP) keine unterschiedlichen Öffnungszeiten bzw. Räumlichkeiten besitzen. Falls darauf angespielt werden soll.
2. Osteopathie ist Heilkunde und darf nur von Ärzten und HPs durchgeführt werden. Du bist ja HP, aber hast Du denn Osteopathische Fortbildungen belegt? Falls ja, kannst Du das Erlernte jederzeit als HP anwenden.
Das ist wirklich nicht so leicht zu beantworten ^^ ich beginne nächsten Monat eine 5jährige Ausbildung zum Osteopath. Darüber hinaus ist in meinem Fortbildungsinstitut für Manuelle eine Option gegeben, dass ich noch einige weitere Kurse belege um schließlich dass Zertifikat "Osteopath DO" zu erlangen. Wenn ich mir aber den Ausbildungskatalog der verschiedenen Osteopathieschulen ansehe ist eigentlich immer Manuelle Therapie oder verschiedene Faszienkurse teil der Ausbildung, welche ich auch schon in seperaten Fortbildungen besucht habe.
3. Auf die Bezeichnung "Osteopath" in Verbindung mit HP und Physio würde ich persönlich verzichten, da Du sonst Gefahr läufst abgemahnt zu werden. Warum? PT und HP sind geschützte Berufsbezeichnungen, welche durch ein jeweiliges Gesetz geregelt sind. In Kombination mit dem "Osteopath" erweckst Du den Anschein, dass es sich dabei auch um eine geschützte Bezeichnung handeln könnte, was ja nicht der Fall ist.
War nie meine Absicht diese Begriffsbezeichnung zu verwenden
4. Über die Problematik der Unterschiede Physio versus HP im Hinblick auf BG/Rente/usw. bist Du Dir bewusst?
Keine Ahnung was damit gmeint ist?! Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater handelt es sich um zwei freiberufliche Tätigkeiten, welche im Rahmen der Privatpraxis keinerlei Problematik verursachen. Hierzu sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass ich eine 30h Festanstellung besitze und somit Pflichtversicherungen gedeckt sind. Abzüge (außer Steuer, private Haftpflicht, BG, Miete mit Strom, Materialien usw.) kommen somit nicht auf mich zu.
Danke für die Infos
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RoFo schrieb:
Wofür ein Steuerberater immer herhalten muss....
Dankeschön
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
wäre dankbar um hilfreiche Kommentare :wink:
Dankeschön
Aber das mit den 2 Praxen ist Dir schon klar, oder? (Das hat nichts mit Steuerrecht zu tun)
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Bernie schrieb:
Der Steuerberater ist da der falsche Ansprechpartner. :kissing_closed_eyes: Das ist so als wenn Du bei einem Brand den Polizisten fragst, wann das Feuer gelöscht ist ......
Aber das mit den 2 Praxen ist Dir schon klar, oder? (Das hat nichts mit Steuerrecht zu tun)
wäre dankbar um hilfreiche Kommentare :wink:
Dankeschön
Ein Steuerberater sollte die Kompetenz haben, dich in deinen persönlichen Steuerbelangen zu beraten, richtig?!
Du fragst aber:
"Nun zu meiner Frage ist es erlaubt die "Osteopathie" in diesen Behandlunsmöglichkeiten festzuhalten?"
Hat das was mit deinen Steuern zu tun?
Bernie hat dir alles ausführlich beantwortet und dem Link solltest du folgen!
Ich sag ja....faul.....
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.8.19 16:29:
wäre dankbar um hilfreiche Kommentare :wink:
Dankeschön
Ein Steuerberater sollte die Kompetenz haben, dich in deinen persönlichen Steuerbelangen zu beraten, richtig?!
Du fragst aber:
"Nun zu meiner Frage ist es erlaubt die "Osteopathie" in diesen Behandlunsmöglichkeiten festzuhalten?"
Hat das was mit deinen Steuern zu tun?
Bernie hat dir alles ausführlich beantwortet und dem Link solltest du folgen!
Ich sag ja....faul.....
Dann : es ist zwar richtig dass es beide Freie Berufe sind ABER wenn du als Physio Privat behandelst also auf REZEPT vom Arzt (das ist der Unterschied) dann bist du Rentenversicherungspflichtig.(Auch wenn du Angestellt bist und nebenher als PT privat auf Rezept arbeitest.)
Wenn du jedoch nur selber als HP die Diagnose stellst und behandelst, dann fällt dies nicht ins Gewicht und du arbeitest als HP und bist nicht Rentenversicherungspflichtig. Grundsätzlich solltest du als HP wissen dass du nur die Sachen anwenden darfst über die du eine Ausbildung oder Fortbildung gemacht hast.Wenn du also keine Osteopathie gelernt hast dann darfst du es auch nicht machen.Wenn du Manuelle gemacht hast dann kannst du dies angeben .
Also nur das schreiben was du auch nachweisen kannst.
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eim schrieb:
Das wir aber eine große Visitenkarte. Bei einer Visitenkarte gilt auch == weniger ist manchmal mehr :smile:
Dann : es ist zwar richtig dass es beide Freie Berufe sind ABER wenn du als Physio Privat behandelst also auf REZEPT vom Arzt (das ist der Unterschied) dann bist du Rentenversicherungspflichtig.(Auch wenn du Angestellt bist und nebenher als PT privat auf Rezept arbeitest.)
Wenn du jedoch nur selber als HP die Diagnose stellst und behandelst, dann fällt dies nicht ins Gewicht und du arbeitest als HP und bist nicht Rentenversicherungspflichtig. Grundsätzlich solltest du als HP wissen dass du nur die Sachen anwenden darfst über die du eine Ausbildung oder Fortbildung gemacht hast.Wenn du also keine Osteopathie gelernt hast dann darfst du es auch nicht machen.Wenn du Manuelle gemacht hast dann kannst du dies angeben .
Also nur das schreiben was du auch nachweisen kannst.
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Bernie schrieb:
1. Auf Basis Deiner Infos (Ich nehme mal an, Du willst auch Privat-Rezepte annehmen?)hast Du anscheinend vor ZWEI Praxen zu betreiben. Eine Private PT Praxis und eine HP Praxis.
2. Osteopathie ist Heilkunde und darf nur von Ärzten und HPs durchgeführt werden. Du bist ja HP, aber hast Du denn Osteopathische Fortbildungen belegt? Falls ja, kannst Du das Erlernte jederzeit als HP anwenden.
3. Auf die Bezeichnung "Osteopath" in Verbindung mit HP und Physio würde ich persönlich verzichten, da Du sonst Gefahr läufst abgemahnt zu werden. Warum? PT und HP sind geschützte Berufsbezeichnungen, welche durch ein jeweiliges Gesetz geregelt sind. In Kombination mit dem "Osteopath" erweckst Du den Anschein, dass es sich dabei auch um eine geschützte Bezeichnung handeln könnte, was ja nicht der Fall ist.
4. Über die Problematik der Unterschiede Physio versus HP im Hinblick auf BG/Rente/usw. bist Du Dir bewusst?
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Du bist als Physiotherapeut und als Heilpraktiker tätig - zwei verschiedene Berufe mit unterschiedlichen rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen. Deshalb solltest Du für jeden Bereich getrennt Werbung machen.
Gruß redvine
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