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Kurz und gut:
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tigerlilly
22.05.2017 12:38
Hallo ihr Lieben,

ich habe am 31.03. eine Rechnung an Interforum geschickt. Diese wurde immernoch nicht bezahlt... die Begründung: leider sind wir durch die Umstellung momentan etwas im Verzug... die spinnen doch! Jetzt hab ich hier im Forum immermal gelesen das man eine Mahung über Verzugszinsen schreiben kann!Wie macht ihr das?Wie rechne ich das aus?
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Hallo ihr Lieben, ich habe am 31.03. eine Rechnung an Interforum geschickt. Diese wurde immernoch nicht bezahlt... die Begründung: leider sind wir durch die Umstellung momentan etwas im Verzug... die spinnen doch! Jetzt hab ich hier im Forum immermal gelesen das man eine Mahung über Verzugszinsen schreiben kann!Wie macht ihr das?Wie rechne ich das aus?
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tigerlilly schrieb:

Hallo ihr Lieben,

ich habe am 31.03. eine Rechnung an Interforum geschickt. Diese wurde immernoch nicht bezahlt... die Begründung: leider sind wir durch die Umstellung momentan etwas im Verzug... die spinnen doch! Jetzt hab ich hier im Forum immermal gelesen das man eine Mahung über Verzugszinsen schreiben kann!Wie macht ihr das?Wie rechne ich das aus?

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Papa Alpaka
22.05.2017 13:24
Perfekt, die haben doch glatt den Verzug bestätigt :)

Am unkompliziertesten: Google->Verzugszinsenrechner ... Und erst berechnen wenn das Geld da ist; der Rechtsanspruch besteht auch nach Zahlungseingang. Dann musst du nur einmal rechnen.

Ansonsten: Rechnung direkt an die GKV die dir das Geld schuldet, ggf. an alle bei so en GKVen einzeln; die sollen das dann ihrerseits mit interforum ausmachen.

Rechtsgrundlage benennen (§§286,288 BGB), Rechnungsnummer mit Zahlungsziel und Zahlungseingang benennen, auf der Grundlage €40 zzgl. Zinsen einfordern.

Die Entschädigungsforderung kann, wenn sie nicht fristgerecht beglichen wird, eine weitere Entschädigung auslösen ;)
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Perfekt, die haben doch glatt den Verzug bestätigt :) Am unkompliziertesten: Google->Verzugszinsenrechner ... Und erst berechnen wenn das Geld da ist; der Rechtsanspruch besteht auch nach Zahlungseingang. Dann musst du nur einmal rechnen. Ansonsten: Rechnung direkt an die GKV die dir das Geld schuldet, ggf. an alle bei so en GKVen einzeln; die sollen das dann ihrerseits mit interforum ausmachen. Rechtsgrundlage benennen (§§286,288 BGB), Rechnungsnummer mit Zahlungsziel und Zahlungseingang benennen, auf der Grundlage €40 zzgl. Zinsen einfordern. Die Entschädigungsforderung kann, wenn sie nicht fristgerecht beglichen wird, eine weitere Entschädigung auslösen ;)
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tigerlilly
22.05.2017 13:41
wow!Vielen Dank für die schnelle Antwort!!Und ab wann darf ich die verzugszinsen berechen?Datum der Rechnung war der 30.3..... nach 21 Tagen?Egal ob Wochenende oder Feiertag dazwischen liegen?
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wow!Vielen Dank für die schnelle Antwort!!Und ab wann darf ich die verzugszinsen berechen?Datum der Rechnung war der 30.3..... nach 21 Tagen?Egal ob Wochenende oder Feiertag dazwischen liegen?
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tigerlilly schrieb:

wow!Vielen Dank für die schnelle Antwort!!Und ab wann darf ich die verzugszinsen berechen?Datum der Rechnung war der 30.3..... nach 21 Tagen?Egal ob Wochenende oder Feiertag dazwischen liegen?

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Papa Alpaka
22.05.2017 13:50
Der Verzug tritt automatisch ein wenn das vereinbarte Zahlungsziel erreicht ist oder interforum vorher schon erklärt, nicht zahlen zu wollen.

31.03. +21 Tage dürfte der 21.04. sein; "ab dann" werden Zinsen berechnet.

Strategisch würde ich, solange ich das Geld nicht dringend brauche, keinen weiteren Druck aufbauen - solange das Geld bei interforum ist bekommst du 8,12% Zinsen, die bekommst du mit dieser Sicherheit nirgends anders :)
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Der Verzug tritt automatisch ein wenn das vereinbarte Zahlungsziel erreicht ist oder interforum vorher schon erklärt, nicht zahlen zu wollen. 31.03. +21 Tage dürfte der 21.04. sein; "ab dann" werden Zinsen berechnet. Strategisch würde ich, solange ich das Geld nicht dringend brauche, keinen weiteren Druck aufbauen - solange das Geld bei interforum ist bekommst du 8,12% Zinsen, die bekommst du mit dieser Sicherheit nirgends anders :)
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Papa Alpaka schrieb:

Der Verzug tritt automatisch ein wenn das vereinbarte Zahlungsziel erreicht ist oder interforum vorher schon erklärt, nicht zahlen zu wollen.

31.03. +21 Tage dürfte der 21.04. sein; "ab dann" werden Zinsen berechnet.

Strategisch würde ich, solange ich das Geld nicht dringend brauche, keinen weiteren Druck aufbauen - solange das Geld bei interforum ist bekommst du 8,12% Zinsen, die bekommst du mit dieser Sicherheit nirgends anders :)

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Ingo Friedrich
22.05.2017 13:57
Langsam schäme ich mich gegenüber LKK Versicherten in meiner Praxis. Wohl wissend, dass wir dieses Jahr unsere Jahresabschlussfeier auf Kosten der Versicherten durchführen. Mittlerweile ist der monatliche Bonus ohne Aufwand und TamTam kalkulatorische Größe für unser Festle.

Peinlich - die Zahlungsmoral des Systems
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Langsam schäme ich mich gegenüber LKK Versicherten in meiner Praxis. Wohl wissend, dass wir dieses Jahr unsere Jahresabschlussfeier auf Kosten der Versicherten durchführen. Mittlerweile ist der monatliche Bonus ohne Aufwand und TamTam kalkulatorische Größe für unser Festle. Peinlich - die Zahlungsmoral des Systems
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Ingo Friedrich schrieb:

Langsam schäme ich mich gegenüber LKK Versicherten in meiner Praxis. Wohl wissend, dass wir dieses Jahr unsere Jahresabschlussfeier auf Kosten der Versicherten durchführen. Mittlerweile ist der monatliche Bonus ohne Aufwand und TamTam kalkulatorische Größe für unser Festle.

Peinlich - die Zahlungsmoral des Systems

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tigerlilly
22.05.2017 14:55
Echt unglaublich!!Aber wehe ein Kreuzchen auf der Verordnung ist falsch!!Vielen Dank für eure schnellen Antworten!Werde jetzt mal abwarten und dann erst die Rechnung rausschicken! Gut das du mich farauf hingewiesen hast, Papa Alpaka!!Wusste nicht das der Zahlungsanspruch auch nach Zahlungseingang besteht!!
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Echt unglaublich!!Aber wehe ein Kreuzchen auf der Verordnung ist falsch!!Vielen Dank für eure schnellen Antworten!Werde jetzt mal abwarten und dann erst die Rechnung rausschicken! Gut das du mich farauf hingewiesen hast, Papa Alpaka!!Wusste nicht das der Zahlungsanspruch auch nach Zahlungseingang besteht!!
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tigerlilly schrieb:

Echt unglaublich!!Aber wehe ein Kreuzchen auf der Verordnung ist falsch!!Vielen Dank für eure schnellen Antworten!Werde jetzt mal abwarten und dann erst die Rechnung rausschicken! Gut das du mich farauf hingewiesen hast, Papa Alpaka!!Wusste nicht das der Zahlungsanspruch auch nach Zahlungseingang besteht!!

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666
22.05.2017 15:05
Habe gerade auch noch was am Laufen gg. LKK... grins, wer es nicht anders will...mich macht man nicht zur Spardose oder Bank und wenn dann verdiene ich ;)
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Habe gerade auch noch was am Laufen gg. LKK... grins, wer es nicht anders will...mich macht man nicht zur Spardose oder Bank und wenn dann verdiene ich ;)
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666 schrieb:

Habe gerade auch noch was am Laufen gg. LKK... grins, wer es nicht anders will...mich macht man nicht zur Spardose oder Bank und wenn dann verdiene ich ;)

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Papa Alpaka
22.05.2017 15:47
LKK ... hat uns da nicht vor 'nem halven Jahr jemand die Info gegeben das die Abteilung "Rechnungen bezahlen" von 5 auf 1 Vollzeitstelle zusammengekürzt wurde?

Keine falsche Rücksicht! Verzichtet ihr aus Mitleid mit der SoFA auf eure Entschädigungsansprüche wird weiter gekürzt; erst wenn aus den Entschädigungen mehrere Vollzeitstellen finanziert werden können kann der Vorstand eine Personalaufstockung auch nur andenken. Wirtschaftlichkeitsgebot und so weiter ;)
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LKK ... hat uns da nicht vor 'nem halven Jahr jemand die Info gegeben das die Abteilung "Rechnungen bezahlen" von 5 auf 1 Vollzeitstelle zusammengekürzt wurde? Keine falsche Rücksicht! Verzichtet ihr aus Mitleid mit der SoFA auf eure Entschädigungsansprüche wird weiter gekürzt; erst wenn aus den Entschädigungen mehrere Vollzeitstellen finanziert werden können kann der Vorstand eine Personalaufstockung auch nur andenken. Wirtschaftlichkeitsgebot und so weiter ;)
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Papa Alpaka schrieb:

LKK ... hat uns da nicht vor 'nem halven Jahr jemand die Info gegeben das die Abteilung "Rechnungen bezahlen" von 5 auf 1 Vollzeitstelle zusammengekürzt wurde?

Keine falsche Rücksicht! Verzichtet ihr aus Mitleid mit der SoFA auf eure Entschädigungsansprüche wird weiter gekürzt; erst wenn aus den Entschädigungen mehrere Vollzeitstellen finanziert werden können kann der Vorstand eine Personalaufstockung auch nur andenken. Wirtschaftlichkeitsgebot und so weiter ;)

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666
23.05.2017 06:52
Heute bezahlt, 40,00 Euro...prima...so kanns weitergehen, mein Mittagessen ist gesichert. ;)
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Heute bezahlt, 40,00 Euro...prima...so kanns weitergehen, mein Mittagessen ist gesichert. ;)
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666 schrieb:

Heute bezahlt, 40,00 Euro...prima...so kanns weitergehen, mein Mittagessen ist gesichert. ;)

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tigerlilly
23.05.2017 08:55
Da hätte ich auch noch eine Geschichte...Rechnung vom Februar bisher nicht bezahlt!!Auf Nachfrage wird jetzt gesagt es ist nie was bei Ihnen eingegangen!!Ich soll die Rezepte neu besorgen und dann nochmal bei Ihnen einreichen!Bei der anderen Rechnung vom März wird mir gesagt das es überwiesen wurde...(sogar das Datum wurde genannt) ich konnte aber nichts finden!!wie würdet ihr Verfahren??vorallem bei der Rechnung die angeblich nie ankam!!
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Da hätte ich auch noch eine Geschichte...Rechnung vom Februar bisher nicht bezahlt!!Auf Nachfrage wird jetzt gesagt es ist nie was bei Ihnen eingegangen!!Ich soll die Rezepte neu besorgen und dann nochmal bei Ihnen einreichen!Bei der anderen Rechnung vom März wird mir gesagt das es überwiesen wurde...(sogar das Datum wurde genannt) ich konnte aber nichts finden!!wie würdet ihr Verfahren??vorallem bei der Rechnung die angeblich nie ankam!!
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tigerlilly schrieb:

Da hätte ich auch noch eine Geschichte...Rechnung vom Februar bisher nicht bezahlt!!Auf Nachfrage wird jetzt gesagt es ist nie was bei Ihnen eingegangen!!Ich soll die Rezepte neu besorgen und dann nochmal bei Ihnen einreichen!Bei der anderen Rechnung vom März wird mir gesagt das es überwiesen wurde...(sogar das Datum wurde genannt) ich konnte aber nichts finden!!wie würdet ihr Verfahren??vorallem bei der Rechnung die angeblich nie ankam!!

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therapeutin
23.05.2017 10:00
Rezepte nicht eingescannt? Es kann schon mal vorkommen ,dass nichts ankommt(hatte ich in all den Jahren 2x) Kopien per fax hingeschickt und erledigt...
Nachfragen auf welches Konto es überwiesen wurde(Zahlendreher usw)
spätestens nach 3 Wochen frage ich tel.nach,warum noch nicht bezahlt wurde
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Rezepte nicht eingescannt? Es kann schon mal vorkommen ,dass nichts ankommt(hatte ich in all den Jahren 2x) Kopien per fax hingeschickt und erledigt... Nachfragen auf welches Konto es überwiesen wurde(Zahlendreher usw) spätestens nach 3 Wochen frage ich tel.nach,warum noch nicht bezahlt wurde
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therapeutin schrieb:

Rezepte nicht eingescannt? Es kann schon mal vorkommen ,dass nichts ankommt(hatte ich in all den Jahren 2x) Kopien per fax hingeschickt und erledigt...
Nachfragen auf welches Konto es überwiesen wurde(Zahlendreher usw)
spätestens nach 3 Wochen frage ich tel.nach,warum noch nicht bezahlt wurde

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tigerlilly
23.05.2017 12:42
Das hab ich gemacht!die Dame hat mir die richtigen Kontodaten gesagt!Dann bin ich nochmal in meinen Bankaccount rein...NICHTS!Bins 3xdurchgegangen!schick jetzt ne Mahnung raus!!
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Das hab ich gemacht!die Dame hat mir die richtigen Kontodaten gesagt!Dann bin ich nochmal in meinen Bankaccount rein...NICHTS!Bins 3xdurchgegangen!schick jetzt ne Mahnung raus!!
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tigerlilly schrieb:

Das hab ich gemacht!die Dame hat mir die richtigen Kontodaten gesagt!Dann bin ich nochmal in meinen Bankaccount rein...NICHTS!Bins 3xdurchgegangen!schick jetzt ne Mahnung raus!!

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TheStonie
24.05.2017 07:52
Habt ihr das problem auch bei der DDG (Barmer) ? Wenn ich dort die 40€ fordere kommt mir die Rechtsabteilung mit fadenscheinigen Argumenten, dass sie es nicht zahlen müssten etc....

Eure Erfahrung reicht ein Mahnbescheid? oder gleich Klage beim Sozialgericht einrichten?
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Habt ihr das problem auch bei der DDG (Barmer) ? Wenn ich dort die 40€ fordere kommt mir die Rechtsabteilung mit fadenscheinigen Argumenten, dass sie es nicht zahlen müssten etc.... Eure Erfahrung reicht ein Mahnbescheid? oder gleich Klage beim Sozialgericht einrichten?
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TheStonie schrieb:

Habt ihr das problem auch bei der DDG (Barmer) ? Wenn ich dort die 40€ fordere kommt mir die Rechtsabteilung mit fadenscheinigen Argumenten, dass sie es nicht zahlen müssten etc....

Eure Erfahrung reicht ein Mahnbescheid? oder gleich Klage beim Sozialgericht einrichten?

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Papa Alpaka
24.05.2017 08:13
TheStonie schrieb am 24.5.17 07:52:
Habt ihr das problem auch bei der DDG (Barmer) ? Wenn ich dort die 40€ fordere kommt mir die Rechtsabteilung mit fadenscheinigen Argumenten, dass sie es nicht zahlen müssten etc....

Eure Erfahrung reicht ein Mahnbescheid? oder gleich Klage beim Sozialgericht einrichten?


Versuchen kann man's, die Rechtsabteilung hat wohl verpennt das die Übergangsfrist für Altverträge abgelaufen ist. Bei fadenscheinigem Widerspruch direkt an's Sozialgericht. Und offensiv kommunizieren das unsere GKVen an der Überlastung der Gerichte aktiv mitwirken.
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[zitat]TheStonie schrieb am 24.5.17 07:52: Habt ihr das problem auch bei der DDG (Barmer) ? Wenn ich dort die 40€ fordere kommt mir die Rechtsabteilung mit fadenscheinigen Argumenten, dass sie es nicht zahlen müssten etc.... Eure Erfahrung reicht ein Mahnbescheid? oder gleich Klage beim Sozialgericht einrichten? [/zitat] Versuchen kann man's, die Rechtsabteilung hat wohl verpennt das die Übergangsfrist für Altverträge abgelaufen ist. Bei fadenscheinigem Widerspruch direkt an's Sozialgericht. Und offensiv kommunizieren das unsere GKVen an der Überlastung der Gerichte aktiv mitwirken.
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Papa Alpaka schrieb:

TheStonie schrieb am 24.5.17 07:52:
Habt ihr das problem auch bei der DDG (Barmer) ? Wenn ich dort die 40€ fordere kommt mir die Rechtsabteilung mit fadenscheinigen Argumenten, dass sie es nicht zahlen müssten etc....

Eure Erfahrung reicht ein Mahnbescheid? oder gleich Klage beim Sozialgericht einrichten?


Versuchen kann man's, die Rechtsabteilung hat wohl verpennt das die Übergangsfrist für Altverträge abgelaufen ist. Bei fadenscheinigem Widerspruch direkt an's Sozialgericht. Und offensiv kommunizieren das unsere GKVen an der Überlastung der Gerichte aktiv mitwirken.

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Papa Alpaka schrieb:

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Am unkompliziertesten: Google->Verzugszinsenrechner ... Und erst berechnen wenn das Geld da ist; der Rechtsanspruch besteht auch nach Zahlungseingang. Dann musst du nur einmal rechnen.

Ansonsten: Rechnung direkt an die GKV die dir das Geld schuldet, ggf. an alle bei so en GKVen einzeln; die sollen das dann ihrerseits mit interforum ausmachen.

Rechtsgrundlage benennen (§§286,288 BGB), Rechnungsnummer mit Zahlungsziel und Zahlungseingang benennen, auf der Grundlage €40 zzgl. Zinsen einfordern.

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