Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
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Du dies in einem freundlichen,
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möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
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Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
wie seht Ihr das:
kann man offiziell eine Weiterbehandlung verweigern mit dem Argument: "Ausfallgebührenrechnung ist noch nicht bezahlt"?
Oder widerspricht das rein juristisch unserem Berufsauftrag?
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WinnieE schrieb:
Guten morgen zusammen,
wie seht Ihr das:
kann man offiziell eine Weiterbehandlung verweigern mit dem Argument: "Ausfallgebührenrechnung ist noch nicht bezahlt"?
Oder widerspricht das rein juristisch unserem Berufsauftrag?
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Es widerspricht deinen Verträgen mit der KK, die VO so abzuhandeln, wie der Arzt aufgeschrieben hat: pünktlicher Behandlungsbeginn und Therapie mit 2x/Woche zB. , denn du hast ja keinen Grund (Urlaub, krank, Kontraindiz.Begleiterkrankung), die Therapie zu unterbrechen.
?????
es gibt kein noch offenes Rezept. Den letzten Termin des letzten Rez hat Pat nach dem Termin erst "abgesagt" und sich innerhalb 14 Tagen nicht mehr gemeldet. Also wurde das Rez mit 5 Beh. abgerechnet. Zeitgleich die Ausfallre gestellt.
Nun sah ich, dass ein Kollege ihr ab übernächster Woche wieder 6 Termine eingetragen hat.
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WinnieE schrieb:
Neuling schrieb am 7.3.19 10:42:
Es widerspricht deinen Verträgen mit der KK, die VO so abzuhandeln, wie der Arzt aufgeschrieben hat: pünktlicher Behandlungsbeginn und Therapie mit 2x/Woche zB. , denn du hast ja keinen Grund (Urlaub, krank, Kontraindiz.Begleiterkrankung), die Therapie zu unterbrechen.
?????
es gibt kein noch offenes Rezept. Den letzten Termin des letzten Rez hat Pat nach dem Termin erst "abgesagt" und sich innerhalb 14 Tagen nicht mehr gemeldet. Also wurde das Rez mit 5 Beh. abgerechnet. Zeitgleich die Ausfallre gestellt.
Nun sah ich, dass ein Kollege ihr ab übernächster Woche wieder 6 Termine eingetragen hat.
(leg dir ein paar Nebenarbeiten bereit die du erledigt bekommen haben möchtest falls du den Patienten kurzfristig nach draußen begleitest; ansonsten ist ja alles in Butter wenn bei der Gelegenheit die €19,58 eingezogen werden ... und falls dir das Papier fehlt ist das die ideale Gelegenheit, noch ein paar Unterschriften zu kassieren)
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Papa Alpaka schrieb:
Klingt nach idealen Voraussetzungen um die Ausfallgebühr mit wenig Aufwand einzutreiben ;)
(leg dir ein paar Nebenarbeiten bereit die du erledigt bekommen haben möchtest falls du den Patienten kurzfristig nach draußen begleitest; ansonsten ist ja alles in Butter wenn bei der Gelegenheit die €19,58 eingezogen werden ... und falls dir das Papier fehlt ist das die ideale Gelegenheit, noch ein paar Unterschriften zu kassieren)
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WinnieE schrieb:
und falls jemand einfach nur direkt auf meine Frage antworten möchte - auch dafür bin ich offen.
Dem Patienten ist es ja schnell telefonisch erklärt: "Ich sehe Sie nehmen wieder Termine bei uns wahr, das freut mich. Bitte zahlen Sie den noch offenen Betrag x bis zum ... (Termin vor der ersten Behandlung) damit die Behandlung wie geplant stattfinden kann."
Falls er sich weigert zu zahlen, ist es euch leider nicht möglich ihn weiterzubehandeln, da die vertrauensvolle Grundlage hierfür fehlt. Und da ihr die VO gar nicht erst anfangt, musst du das auch vor keiner Kasse oder dem Arzt rechtfertigen. Ist ja dann gar nicht euer Patient. So sehe ich das jedenfalls...
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Tolkinchen schrieb:
WinnieE, wem gegenüber müsstest du dich denn rechtfertigen?
Dem Patienten ist es ja schnell telefonisch erklärt: "Ich sehe Sie nehmen wieder Termine bei uns wahr, das freut mich. Bitte zahlen Sie den noch offenen Betrag x bis zum ... (Termin vor der ersten Behandlung) damit die Behandlung wie geplant stattfinden kann."
Falls er sich weigert zu zahlen, ist es euch leider nicht möglich ihn weiterzubehandeln, da die vertrauensvolle Grundlage hierfür fehlt. Und da ihr die VO gar nicht erst anfangt, musst du das auch vor keiner Kasse oder dem Arzt rechtfertigen. Ist ja dann gar nicht euer Patient. So sehe ich das jedenfalls...
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a schubart schrieb:
Natürlich kann man die Behandlung verweigern. Wir hatten neulich die aok am Telefon weil ein Patient sich beschwert hat das wir 1. ihm Anteile der Zuzahlung nicht zurück erstattet hätten 2. einen bösen Arzt Bericht geschrieben hätten und wir uns weigern würden ihn weiter zu behandeln. Ich habe der freundlichen Sachbearbeiterin erklärt das er selber noch offene ausfallrechnungen bei uns hat und außerdem meine Kollegin angegangen hat . Darauf meinte sie . Na denn wäre ja alles ok wir müssen ihn weder behandeln noch ihm was zurück zahlen so lange er uns noch was schuldet . Ende . Er bekommt bei uns nix mehr
Natürlich kann man die Behandlung verweigern. Wir hatten neulich die aok am Telefon weil ein Patient sich beschwert hat das wir 1. ihm Anteile der Zuzahlung nicht zurück erstattet hätten 2. einen bösen Arzt Bericht geschrieben hätten und wir uns weigern würden ihn weiter zu behandeln. Ich habe der freundlichen Sachbearbeiterin erklärt das er selber noch offene ausfallrechnungen bei uns hat und außerdem meine Kollegin angegangen hat . Darauf meinte sie . Na denn wäre ja alles ok wir müssen ihn weder behandeln noch ihm was zurück zahlen so lange er uns noch was schuldet . Ende . Er bekommt bei uns nix mehr
Damit könntest du möglicherweise eine Abmahnung kassieren!
Derartige Themen obliegen zum ersten dem PI und außerdem hast du erheblich gegen den Datenschutz verstoßen!
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RoFo schrieb:
a schubart schrieb am 7.3.19 13:55:
Natürlich kann man die Behandlung verweigern. Wir hatten neulich die aok am Telefon weil ein Patient sich beschwert hat das wir 1. ihm Anteile der Zuzahlung nicht zurück erstattet hätten 2. einen bösen Arzt Bericht geschrieben hätten und wir uns weigern würden ihn weiter zu behandeln. Ich habe der freundlichen Sachbearbeiterin erklärt das er selber noch offene ausfallrechnungen bei uns hat und außerdem meine Kollegin angegangen hat . Darauf meinte sie . Na denn wäre ja alles ok wir müssen ihn weder behandeln noch ihm was zurück zahlen so lange er uns noch was schuldet . Ende . Er bekommt bei uns nix mehr
Damit könntest du möglicherweise eine Abmahnung kassieren!
Derartige Themen obliegen zum ersten dem PI und außerdem hast du erheblich gegen den Datenschutz verstoßen!
Natürlich kann man die Behandlung verweigern. Wir hatten neulich die aok am Telefon weil ein Patient sich beschwert hat das wir 1. ihm Anteile der Zuzahlung nicht zurück erstattet hätten 2. einen bösen Arzt Bericht geschrieben hätten und wir uns weigern würden ihn weiter zu behandeln. Ich habe der freundlichen Sachbearbeiterin erklärt das er selber noch offene ausfallrechnungen bei uns hat und außerdem meine Kollegin angegangen hat . Darauf meinte sie . Na denn wäre ja alles ok wir müssen ihn weder behandeln noch ihm was zurück zahlen so lange er uns noch was schuldet . Ende . Er bekommt bei uns nix mehr
Damit könntest du möglicherweise eine Abmahnung kassieren!
Derartige Themen obliegen zum ersten dem PI und außerdem hast du erheblich gegen den Datenschutz verstoßen!
Wie gut das du Bescheid weißt wie es gewesen ist ... natürlich ist alles abgesprochen gewesen und wir haben eine Schweigepflichtentbindung und Datenschutz Aufklärung und und und . Und wenn die Krankenkassen Rückfragen haben hat man auch eine gewisse Auskunftspflicht . Ich weiß schon was ich darf und was nicht . Mal davon ab wer soll mich Abmahnen ? Du ?
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a schubart schrieb:
RoFo schrieb am 7.3.19 17:41:
a schubart schrieb am 7.3.19 13:55:
Natürlich kann man die Behandlung verweigern. Wir hatten neulich die aok am Telefon weil ein Patient sich beschwert hat das wir 1. ihm Anteile der Zuzahlung nicht zurück erstattet hätten 2. einen bösen Arzt Bericht geschrieben hätten und wir uns weigern würden ihn weiter zu behandeln. Ich habe der freundlichen Sachbearbeiterin erklärt das er selber noch offene ausfallrechnungen bei uns hat und außerdem meine Kollegin angegangen hat . Darauf meinte sie . Na denn wäre ja alles ok wir müssen ihn weder behandeln noch ihm was zurück zahlen so lange er uns noch was schuldet . Ende . Er bekommt bei uns nix mehr
Damit könntest du möglicherweise eine Abmahnung kassieren!
Derartige Themen obliegen zum ersten dem PI und außerdem hast du erheblich gegen den Datenschutz verstoßen!
Wie gut das du Bescheid weißt wie es gewesen ist ... natürlich ist alles abgesprochen gewesen und wir haben eine Schweigepflichtentbindung und Datenschutz Aufklärung und und und . Und wenn die Krankenkassen Rückfragen haben hat man auch eine gewisse Auskunftspflicht . Ich weiß schon was ich darf und was nicht . Mal davon ab wer soll mich Abmahnen ? Du ?
Natürlich kann man die Behandlung verweigern. Wir hatten neulich die aok am Telefon weil ein Patient sich beschwert hat das wir 1. ihm Anteile der Zuzahlung nicht zurück erstattet hätten 2. einen bösen Arzt Bericht geschrieben hätten und wir uns weigern würden ihn weiter zu behandeln. Ich habe der freundlichen Sachbearbeiterin erklärt das er selber noch offene ausfallrechnungen bei uns hat und außerdem meine Kollegin angegangen hat . Darauf meinte sie . Na denn wäre ja alles ok wir müssen ihn weder behandeln noch ihm was zurück zahlen so lange er uns noch was schuldet . Ende . Er bekommt bei uns nix mehr
Damit könntest du möglicherweise eine Abmahnung kassieren!
Derartige Themen obliegen zum ersten dem PI und außerdem hast du erheblich gegen den Datenschutz verstoßen!
Wie gut das du Bescheid weißt wie es gewesen ist ... natürlich ist alles abgesprochen gewesen und wir haben eine Schweigepflichtentbindung und Datenschutz Aufklärung und und und . Und wenn die Krankenkassen Rückfragen haben hat man auch eine gewisse Auskunftspflicht . Ich weiß schon was ich darf und was nicht . Mal davon ab wer soll mich Abmahnen ? Du ?
Warum gleich so patzig?
Ich habe mich direkt zu deinem Beitrag geäußert.
Anhand deiner sonstigen Beiträge bist du AN.
Und wenn du davon schreibst, du hättest mit der Sachbearbeiterin gesprochen, komme ich natürlich zu dem Schluss, du hättest möglicherweise deine Kompetenzen überschritten.
Keinesfalls steht es der Kasse zu telefonische Auskünfte zu erhalten.
Vielleicht kann der ein oder andere Beitrag von mir den ein oder anderen vor Schaden bewahren.
Deine Sache, was du daraus machst.
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RoFo schrieb:
a schubart schrieb am 7.3.19 17:52:
RoFo schrieb am 7.3.19 17:41:
a schubart schrieb am 7.3.19 13:55:
Natürlich kann man die Behandlung verweigern. Wir hatten neulich die aok am Telefon weil ein Patient sich beschwert hat das wir 1. ihm Anteile der Zuzahlung nicht zurück erstattet hätten 2. einen bösen Arzt Bericht geschrieben hätten und wir uns weigern würden ihn weiter zu behandeln. Ich habe der freundlichen Sachbearbeiterin erklärt das er selber noch offene ausfallrechnungen bei uns hat und außerdem meine Kollegin angegangen hat . Darauf meinte sie . Na denn wäre ja alles ok wir müssen ihn weder behandeln noch ihm was zurück zahlen so lange er uns noch was schuldet . Ende . Er bekommt bei uns nix mehr
Damit könntest du möglicherweise eine Abmahnung kassieren!
Derartige Themen obliegen zum ersten dem PI und außerdem hast du erheblich gegen den Datenschutz verstoßen!
Wie gut das du Bescheid weißt wie es gewesen ist ... natürlich ist alles abgesprochen gewesen und wir haben eine Schweigepflichtentbindung und Datenschutz Aufklärung und und und . Und wenn die Krankenkassen Rückfragen haben hat man auch eine gewisse Auskunftspflicht . Ich weiß schon was ich darf und was nicht . Mal davon ab wer soll mich Abmahnen ? Du ?
Warum gleich so patzig?
Ich habe mich direkt zu deinem Beitrag geäußert.
Anhand deiner sonstigen Beiträge bist du AN.
Und wenn du davon schreibst, du hättest mit der Sachbearbeiterin gesprochen, komme ich natürlich zu dem Schluss, du hättest möglicherweise deine Kompetenzen überschritten.
Keinesfalls steht es der Kasse zu telefonische Auskünfte zu erhalten.
Vielleicht kann der ein oder andere Beitrag von mir den ein oder anderen vor Schaden bewahren.
Deine Sache, was du daraus machst.
das ist in meinen Augen überhaupt kein Problem:
Wegen mangelnder Compliance kann der Patient nicht weiter behandelt werden (er hat ja einen Termin versäumt!). Ebenso ist das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Therapeuten geschädigt.
Du hast etliche andere wesentlich elegantere Möglichkeiten, den Behandlungsabbruch zu begründen.
Auf der Verordnung gehört meiner Meinung nach keine Begründung für den Behandlungsabbruch (Datenschutz).
Im Arztbericht kann man aber sehr wohl den Abbruch begründen.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Winnie,
das ist in meinen Augen überhaupt kein Problem:
Wegen mangelnder Compliance kann der Patient nicht weiter behandelt werden (er hat ja einen Termin versäumt!). Ebenso ist das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Therapeuten geschädigt.
Du hast etliche andere wesentlich elegantere Möglichkeiten, den Behandlungsabbruch zu begründen.
Auf der Verordnung gehört meiner Meinung nach keine Begründung für den Behandlungsabbruch (Datenschutz).
Im Arztbericht kann man aber sehr wohl den Abbruch begründen.
Liebe Grüße
Andreas Korn
WinnieE, wem gegenüber müsstest du dich denn rechtfertigen?
Dem Patienten ist es ja schnell telefonisch erklärt: "Ich sehe Sie nehmen wieder Termine bei uns wahr, das freut mich. Bitte zahlen Sie den noch offenen Betrag x bis zum ... (Termin vor der ersten Behandlung) damit die Behandlung wie geplant stattfinden kann."
Falls er sich weigert zu zahlen, ist es euch leider nicht möglich ihn weiterzubehandeln, da die vertrauensvolle Grundlage hierfür fehlt. Und da ihr die VO gar nicht erst anfangt, musst du das auch vor keiner Kasse oder dem Arzt rechtfertigen. Ist ja dann gar nicht euer Patient. So sehe ich das jedenfalls...
Da geb ich Dir im Grunde völlig recht !!!!!
Allerdings kommst Du bei der Pat mit nen schnellen Telefonat nicht durch - diese Art Patti, die versucht, alles und jeden energetisch auszusaugen, soweit irgend möglich.
So sprach sie nach Eingang der Rechnung GANZ ERSTAUNT auf den AB, "sie hätte doch alles gezahlt (meinte wohl Rezeptgebühren)" und bat um Rückruf.
Hab ich mangels Lernwilligkeit der Pat. - die Formulierung der Rechnung war glasklar verständlich formuliert - nicht getan und wollte nicht erneut zusätzlich Zeit mit der Dame vergeuden. Hatte ihr bereits im letzten Jahr während einer Behandlungsserie klipp und klar gesagt, dass im Wiederholungsfall ihrer latenten Unzuverlässigkeit bei der Termineinhaltung eine Ausfallrechnung kommt. Darauf hin ist sie zur KK gestratzt und hat sich beschwert.
Ich dachte schon: prima, die sind wir los.
Und was macht dieses Weib nun? Lässt sich seelenruhig von meinem Kollegen (der das Theater letztes Jahr nicht mitbekommen hatte) neue Termine geben. ich war natürlich nicht dabei und hab das zum Glück jetzt noch rechtzeitig gesehen.
Einerseits ist das Ganze wohl eine Lachnummer - andererseits könnte man es schon als Stalking bezeichen.....
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WinnieE schrieb:
Tolkinchen schrieb am 7.3.19 13:42:
WinnieE, wem gegenüber müsstest du dich denn rechtfertigen?
Dem Patienten ist es ja schnell telefonisch erklärt: "Ich sehe Sie nehmen wieder Termine bei uns wahr, das freut mich. Bitte zahlen Sie den noch offenen Betrag x bis zum ... (Termin vor der ersten Behandlung) damit die Behandlung wie geplant stattfinden kann."
Falls er sich weigert zu zahlen, ist es euch leider nicht möglich ihn weiterzubehandeln, da die vertrauensvolle Grundlage hierfür fehlt. Und da ihr die VO gar nicht erst anfangt, musst du das auch vor keiner Kasse oder dem Arzt rechtfertigen. Ist ja dann gar nicht euer Patient. So sehe ich das jedenfalls...
Da geb ich Dir im Grunde völlig recht !!!!!
Allerdings kommst Du bei der Pat mit nen schnellen Telefonat nicht durch - diese Art Patti, die versucht, alles und jeden energetisch auszusaugen, soweit irgend möglich.
So sprach sie nach Eingang der Rechnung GANZ ERSTAUNT auf den AB, "sie hätte doch alles gezahlt (meinte wohl Rezeptgebühren)" und bat um Rückruf.
Hab ich mangels Lernwilligkeit der Pat. - die Formulierung der Rechnung war glasklar verständlich formuliert - nicht getan und wollte nicht erneut zusätzlich Zeit mit der Dame vergeuden. Hatte ihr bereits im letzten Jahr während einer Behandlungsserie klipp und klar gesagt, dass im Wiederholungsfall ihrer latenten Unzuverlässigkeit bei der Termineinhaltung eine Ausfallrechnung kommt. Darauf hin ist sie zur KK gestratzt und hat sich beschwert.
Ich dachte schon: prima, die sind wir los.
Und was macht dieses Weib nun? Lässt sich seelenruhig von meinem Kollegen (der das Theater letztes Jahr nicht mitbekommen hatte) neue Termine geben. ich war natürlich nicht dabei und hab das zum Glück jetzt noch rechtzeitig gesehen.
Einerseits ist das Ganze wohl eine Lachnummer - andererseits könnte man es schon als Stalking bezeichen.....
Auf der Verordnung gehört meiner Meinung nach keine Begründung für den Behandlungsabbruch (Datenschutz).
Liebe Grüße
Andreas Korn
danke für Deine Meinung, ebenso auch an Schubart und Viento.
Allerdings darf meiner Meinung nach der Kostenträger sehr wohl erfahren, wenn der Pat Termine verbaselt - und damit nicht nur seiner Genesung im Weg steht, sondern anderen Patienten die Termine "klaut"
Da könnten die Kassen ihre Patienten auch gern mal "erziehen" und ihnen begreiflich machen, dass auch sie Pflichten haben.
Warum soll das immer nur unsere Aufgabe sein.
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WinnieE schrieb:
Körnchen schrieb am 7.3.19 20:38:
Auf der Verordnung gehört meiner Meinung nach keine Begründung für den Behandlungsabbruch (Datenschutz).
Liebe Grüße
Andreas Korn
danke für Deine Meinung, ebenso auch an Schubart und Viento.
Allerdings darf meiner Meinung nach der Kostenträger sehr wohl erfahren, wenn der Pat Termine verbaselt - und damit nicht nur seiner Genesung im Weg steht, sondern anderen Patienten die Termine "klaut"
Da könnten die Kassen ihre Patienten auch gern mal "erziehen" und ihnen begreiflich machen, dass auch sie Pflichten haben.
Warum soll das immer nur unsere Aufgabe sein.
Tolkinchen schrieb am 7.3.19 13:42:
WinnieE, wem gegenüber müsstest du dich denn rechtfertigen?
Dem Patienten ist es ja schnell telefonisch erklärt: "Ich sehe Sie nehmen wieder Termine bei uns wahr, das freut mich. Bitte zahlen Sie den noch offenen Betrag x bis zum ... (Termin vor der ersten Behandlung) damit die Behandlung wie geplant stattfinden kann."
Falls er sich weigert zu zahlen, ist es euch leider nicht möglich ihn weiterzubehandeln, da die vertrauensvolle Grundlage hierfür fehlt. Und da ihr die VO gar nicht erst anfangt, musst du das auch vor keiner Kasse oder dem Arzt rechtfertigen. Ist ja dann gar nicht euer Patient. So sehe ich das jedenfalls...
Da geb ich Dir im Grunde völlig recht !!!!!
Allerdings kommst Du bei der Pat mit nen schnellen Telefonat nicht durch - diese Art Patti, die versucht, alles und jeden energetisch auszusaugen, soweit irgend möglich.
So sprach sie nach Eingang der Rechnung GANZ ERSTAUNT auf den AB, "sie hätte doch alles gezahlt (meinte wohl Rezeptgebühren)" und bat um Rückruf.
Hab ich mangels Lernwilligkeit der Pat. - die Formulierung der Rechnung war glasklar verständlich formuliert - nicht getan und wollte nicht erneut zusätzlich Zeit mit der Dame vergeuden. Hatte ihr bereits im letzten Jahr während einer Behandlungsserie klipp und klar gesagt, dass im Wiederholungsfall ihrer latenten Unzuverlässigkeit bei der Termineinhaltung eine Ausfallrechnung kommt. Darauf hin ist sie zur KK gestratzt und hat sich beschwert.
Ich dachte schon: prima, die sind wir los.
Und was macht dieses Weib nun? Lässt sich seelenruhig von meinem Kollegen (der das Theater letztes Jahr nicht mitbekommen hatte) neue Termine geben. ich war natürlich nicht dabei und hab das zum Glück jetzt noch rechtzeitig gesehen.
Einerseits ist das Ganze wohl eine Lachnummer - andererseits könnte man es schon als Stalking bezeichen..... [/
Arbeitet ihr mit pc ?
Wir vermerken „ Patienten Besonderheiten „ im pc.!
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a schubart schrieb:
WinnieE schrieb am 7.3.19 21:07:
Tolkinchen schrieb am 7.3.19 13:42:
WinnieE, wem gegenüber müsstest du dich denn rechtfertigen?
Dem Patienten ist es ja schnell telefonisch erklärt: "Ich sehe Sie nehmen wieder Termine bei uns wahr, das freut mich. Bitte zahlen Sie den noch offenen Betrag x bis zum ... (Termin vor der ersten Behandlung) damit die Behandlung wie geplant stattfinden kann."
Falls er sich weigert zu zahlen, ist es euch leider nicht möglich ihn weiterzubehandeln, da die vertrauensvolle Grundlage hierfür fehlt. Und da ihr die VO gar nicht erst anfangt, musst du das auch vor keiner Kasse oder dem Arzt rechtfertigen. Ist ja dann gar nicht euer Patient. So sehe ich das jedenfalls...
Da geb ich Dir im Grunde völlig recht !!!!!
Allerdings kommst Du bei der Pat mit nen schnellen Telefonat nicht durch - diese Art Patti, die versucht, alles und jeden energetisch auszusaugen, soweit irgend möglich.
So sprach sie nach Eingang der Rechnung GANZ ERSTAUNT auf den AB, "sie hätte doch alles gezahlt (meinte wohl Rezeptgebühren)" und bat um Rückruf.
Hab ich mangels Lernwilligkeit der Pat. - die Formulierung der Rechnung war glasklar verständlich formuliert - nicht getan und wollte nicht erneut zusätzlich Zeit mit der Dame vergeuden. Hatte ihr bereits im letzten Jahr während einer Behandlungsserie klipp und klar gesagt, dass im Wiederholungsfall ihrer latenten Unzuverlässigkeit bei der Termineinhaltung eine Ausfallrechnung kommt. Darauf hin ist sie zur KK gestratzt und hat sich beschwert.
Ich dachte schon: prima, die sind wir los.
Und was macht dieses Weib nun? Lässt sich seelenruhig von meinem Kollegen (der das Theater letztes Jahr nicht mitbekommen hatte) neue Termine geben. ich war natürlich nicht dabei und hab das zum Glück jetzt noch rechtzeitig gesehen.
Einerseits ist das Ganze wohl eine Lachnummer - andererseits könnte man es schon als Stalking bezeichen..... [/
Arbeitet ihr mit pc ?
Wir vermerken „ Patienten Besonderheiten „ im pc.!
Aber für Euch eine gute Möglichkeit..
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WinnieE schrieb:
nein , wir haben keinen PC für die Praxis. Danach sehne ich mich auch nicht - wenn ich allein immer die Arztpraxen stönen höre mit ihren ewigen Software-Problemen.
Aber für Euch eine gute Möglichkeit..
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Neuling schrieb:
Es widerspricht deinen Verträgen mit der KK, die VO so abzuhandeln, wie der Arzt aufgeschrieben hat: pünktlicher Behandlungsbeginn und Therapie mit 2x/Woche zB. , denn du hast ja keinen Grund (Urlaub, krank, Kontraindiz.Begleiterkrankung), die Therapie zu unterbrechen. Finanzen und Orga gelten hier nicht. Du könntest die VO vertragskonform abbrechen mit den erbrachten Leistungen. Zuza wird der Pat. hoffentlich schon komplett geleistet haben? Dann müßtet ihr nur die Differenz der Zuza wieder auszahlen. Bitte nicht gegenrechnen mit Ausfallgebühr, es sind zwei verschiedene Sachverhalte.
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Papa Alpaka schrieb:
Kann man machen; insbesondere wenn du das in deinen privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Patienten schriftlich formulierst. Elegant ist zwar anders, aber danach hast du ja nicht gefragt (...was machst du, wenn der Patient beim nächsten vereinbarten Termin keine €19,58 auf den Tisch legt? Ihn rausschmeißen und keine weiteren €19,58 bekommen weil der Patient bereit war die Leistung anzunehmen, du aber nicht zur Erbringung?)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
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viento schrieb:
Ich bin kein Anwalt, aber schau mal unter § 615 BGB - Einzelnorm
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
das klingt ganz so als sei das Band komplettt zerrissen.
Dann ist es wohl tatsächlich am einfachsten und nervenschonensten die nächste Verordnung gar nicht erst zu starten.
In diesem Fall würde ich ihr eine schriftliche Zahlungserinnerung zukommen lassen, in dem vermerkt ist das bis zur Rechnungsbegleichung keine weiteren Therapien angeboten werden können. Sollte sie nicht zahlen wird gemahnt (inkl. Gebühren) und dann geht es mit dem Mahnbescheid weiter. Damit hätte sich wohl auch ihr Interesse an Therapien in deiner Praxis erledigt und du erschlägst zwei Fliegen mit einer Klappe.
Sollte sich die Patientin zu deiner Überraschung einsichtig zeigen, kannst du dir immer noch überlegen wie es weitergehen kann.
So hast du nochmal "guten Willen" gezeigt und niemand kann dir Vorwürfe machen. Wobei ich immer noch nicht wüsste wen das was angeht. Es kann dich ja niemand zwingen jemanden anzunehmen und zu behandeln.
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WinnieE schrieb:
Lieben Dank für die nette Resonanz und schönen abend allen.
Aber kurz gesagt, aufällige Therapieschwänzer bekommen eine Warnung und dann gegebenenfalls auch keine Termine mehr!
Nicht wir haben eine Versorgungspflicht und müssen behandeln!
Nein, die Versorgungspflicht liegt bei den Kassen!
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vdv schrieb:
Wir hätten gerne, das TheOrg eine Funktion einbaut, die von uns markierte Patienten einfach ausschließt. Es sind einige Patienten, die durch Praxis hopping quer durch die Stadt auffallen, die Termin auch dort nicht wahrnehmen und dann wieder kommen wollen. Bei mehreren Angestellten ist es dann schwer,das wir alle Namen auswendig lernen .. manchmal ist es auch die einfache Unlust der Sekretärin, sich mit dem Anrufer rumzuärgern ...
Aber kurz gesagt, aufällige Therapieschwänzer bekommen eine Warnung und dann gegebenenfalls auch keine Termine mehr!
Nicht wir haben eine Versorgungspflicht und müssen behandeln!
Nein, die Versorgungspflicht liegt bei den Kassen!
bei den Stammdaten den Reiter Zusätze anklicken, , gibt rechts unten ein Feld " Personensperre", da kann man auch eintragen , warum jemand gesperrt wird. Wir nutzen das regelmäßig
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Alfred Kramer schrieb:
Theorg kann das :
bei den Stammdaten den Reiter Zusätze anklicken, , gibt rechts unten ein Feld " Personensperre", da kann man auch eintragen , warum jemand gesperrt wird. Wir nutzen das regelmäßig
Theorg kann das :
bei den Stammdaten den Reiter Zusätze anklicken, , gibt rechts unten ein Feld " Personensperre", da kann man auch eintragen , warum jemand gesperrt wird. Wir nutzen das regelmäßig
Großartig, das haben wir gar nicht gewußt ... schon im einatz
danke!
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vdv schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 8.3.19 10:10:
Theorg kann das :
bei den Stammdaten den Reiter Zusätze anklicken, , gibt rechts unten ein Feld " Personensperre", da kann man auch eintragen , warum jemand gesperrt wird. Wir nutzen das regelmäßig
Großartig, das haben wir gar nicht gewußt ... schon im einatz
danke!
Wir hätten gerne, das TheOrg eine Funktion einbaut, die von uns markierte Patienten einfach ausschließt. Es sind einige Patienten, die durch Praxis hopping quer durch die Stadt auffallen, die Termin auch dort nicht wahrnehmen und dann wieder kommen wollen. Bei mehreren Angestellten ist es dann schwer,das wir alle Namen auswendig lernen .. manchmal ist es auch die einfache Unlust der Sekretärin, sich mit dem Anrufer rumzuärgern ...
Aber kurz gesagt, aufällige Therapieschwänzer bekommen eine Warnung und dann gegebenenfalls auch keine Termine mehr!
Nicht wir haben eine Versorgungspflicht und müssen behandeln!
Nein, die Versorgungspflicht liegt bei den Kassen!
Wir arbeiten mit Prothea. Da geht es leider auch nicht, Patienten zu markieren, wenn es keine weiteren Behandlungen geben soll.
Wir haben das so gelöst, dass jetzt im Namen der Vermerk steht "keinen Termin"
So sehen wir das gleich, wenn der Name aufgerufen wird.
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rules schrieb:
vdv schrieb am 8.3.19 09:46:
Wir hätten gerne, das TheOrg eine Funktion einbaut, die von uns markierte Patienten einfach ausschließt. Es sind einige Patienten, die durch Praxis hopping quer durch die Stadt auffallen, die Termin auch dort nicht wahrnehmen und dann wieder kommen wollen. Bei mehreren Angestellten ist es dann schwer,das wir alle Namen auswendig lernen .. manchmal ist es auch die einfache Unlust der Sekretärin, sich mit dem Anrufer rumzuärgern ...
Aber kurz gesagt, aufällige Therapieschwänzer bekommen eine Warnung und dann gegebenenfalls auch keine Termine mehr!
Nicht wir haben eine Versorgungspflicht und müssen behandeln!
Nein, die Versorgungspflicht liegt bei den Kassen!
Wir arbeiten mit Prothea. Da geht es leider auch nicht, Patienten zu markieren, wenn es keine weiteren Behandlungen geben soll.
Wir haben das so gelöst, dass jetzt im Namen der Vermerk steht "keinen Termin"
So sehen wir das gleich, wenn der Name aufgerufen wird.
Beim 1. Mal steht drin, dass wir bei wiederholten Ausfall alle weiteren Termin löschen,
beim 2. Mal steht drin, dass alle Termine storniert werden und erst wieder Termin vergeben werden, wenn die Ausfallrechnungen bezahlt wurden.
Und es steht in keinem Gesetz oder Vertrag drin, dass wir einen bestimmten Patienten behandeln Müssen.
Wenn es aufgrund persönlicher Gründe oder organisatorischen Dingen keine Termin gibt, dann ist das so.
Als Zugelassener ist man verpflichtet 30 Stunden der Praxis zur Verfügung zu stehen, da steht nicht drin, 30 Stunden Behandlung am Patienten.
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TheStonie schrieb:
Wir haben zwei Standardschreiben, dass mit der Ausfallrechnung versandt wird.
Beim 1. Mal steht drin, dass wir bei wiederholten Ausfall alle weiteren Termin löschen,
beim 2. Mal steht drin, dass alle Termine storniert werden und erst wieder Termin vergeben werden, wenn die Ausfallrechnungen bezahlt wurden.
Und es steht in keinem Gesetz oder Vertrag drin, dass wir einen bestimmten Patienten behandeln Müssen.
Wenn es aufgrund persönlicher Gründe oder organisatorischen Dingen keine Termin gibt, dann ist das so.
Als Zugelassener ist man verpflichtet 30 Stunden der Praxis zur Verfügung zu stehen, da steht nicht drin, 30 Stunden Behandlung am Patienten.
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Problem beschreiben
Tolkinchen schrieb:
Hallo WinnieE,
das klingt ganz so als sei das Band komplettt zerrissen.
Dann ist es wohl tatsächlich am einfachsten und nervenschonensten die nächste Verordnung gar nicht erst zu starten.
In diesem Fall würde ich ihr eine schriftliche Zahlungserinnerung zukommen lassen, in dem vermerkt ist das bis zur Rechnungsbegleichung keine weiteren Therapien angeboten werden können. Sollte sie nicht zahlen wird gemahnt (inkl. Gebühren) und dann geht es mit dem Mahnbescheid weiter. Damit hätte sich wohl auch ihr Interesse an Therapien in deiner Praxis erledigt und du erschlägst zwei Fliegen mit einer Klappe.
Sollte sich die Patientin zu deiner Überraschung einsichtig zeigen, kannst du dir immer noch überlegen wie es weitergehen kann.
So hast du nochmal "guten Willen" gezeigt und niemand kann dir Vorwürfe machen. Wobei ich immer noch nicht wüsste wen das was angeht. Es kann dich ja niemand zwingen jemanden anzunehmen und zu behandeln.
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