Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
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Ich sollte den Pachtvertragsentwurf nicht einfach weitergeben weil mancherorts andere Optionen gewünscht sind und die unbegleitet leicht unwirksam formuliert werden...
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Papa Alpaka schrieb:
Hört man nicht gerne, aber eine der beiden Parteien sollte einem Berufsverband beitreten und den Verbandsjuristen einschalten - der hat entsprechende Vertragsvorlagen in der Schublade und kann die passenden Fragen stellen&Antwortmöglichkeiten erklären.
Ich sollte den Pachtvertragsentwurf nicht einfach weitergeben weil mancherorts andere Optionen gewünscht sind und die unbegleitet leicht unwirksam formuliert werden...
Verkauf und eventuelle Geldanlage muss nicht gerade die beste Idee sein bei einer Inflation von 8%.
Edit: Falsche Kommentarzeile, war eigentlich für Hilde gedacht.
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mechanicus schrieb:
Ist die Praxis groß genug, lohnt sich vielleicht die Einbringung in eine Stiftung. Damit kann die eigene Alterversorgung unterstützt werden und das Familienerbe dauerhaft gesichert sein.
Verkauf und eventuelle Geldanlage muss nicht gerade die beste Idee sein bei einer Inflation von 8%.
Edit: Falsche Kommentarzeile, war eigentlich für Hilde gedacht.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Kannst Du mir das näher erklären? Klingt interessant, aber sagt mir grade nicht viel.
Ist ein etwas umfangreiches Thema und ich kenne Deine Gegebenheiten und Lebensplanung nicht. Ein guter Steuerberater, der sich mit Stiftungen auskennt und das auch betreut, ist David Kasper, der auf Youtube dazu verständliche Videos anbietet.
Allgemein kannst Du auch auf Youtube nach "Familienstiftung" suchen.
Steuerlich liegt der Vorteil darin, dass eine Stiftung nicht gewerblich unterwegs ist und deshalb nur mit 15% Körperschaftssteuer belastet wird (GmbH 15% KSt. plus ca. 15% GewSt., Einzelunternehmer bis 45% ESt., Soli).
Nachteil ist, dass Du dann kein Eigentum mehr daran hast, sondern gemäß Stiftungszweck nur von den Erlösen profitierst. Wird natürlich im Rahmen einer Risikoabsicherung, zum Vorteil, weil Gläubiger und Erben darauf keinen Zugriff haben. Die Stiftung kann nicht vererbt werden, sondern schüttet die Erträge nur den begünstigten Familienmitgliedern aus.
Eine andere Lösung wäre die Gründung einer GmbH. Wenn man dann seine Ruhe haben will, setzt man einen Geschäftsführer ein. Man selber bleibt dann Eigentümer und kann von den Erträgen profitieren.
Richtig spannend werden Steuergestaltungsmodelle, eventuell mit einer Immobilien-GmbH (besteht aus der oder den eigenen Immobilien). Wenn das geschickt angestellt wird, werden Erträge der Praxis-GmbH, wo sie einer ca. 30% Steuerlast unterliegen, zur Immobilien-GmbH verschoben (Miete, Lizenzgebühren, ...), wo sie dann nur noch mit 15% versteuert werden. Es landet dann ein größerer Teil der Erlöse bei Dir und nicht beim Staat und den Parteien.
Alles eine sehr spannende Sache.
Steuerberater, die sich damit auskennen, spielen leider in einer anderen Liga und die heimische Pappnase wird den Teufel tun, zuzugeben, dass er ahnungslos ist, was dann
dazu führt, dass mit fadenscheinigen Gründen dagegen argumentiert wird.
Deswegen findest Du solche Themen hier auch nicht.
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mechanicus schrieb:
@Hilde Rusche - Dullendorf
Ist ein etwas umfangreiches Thema und ich kenne Deine Gegebenheiten und Lebensplanung nicht. Ein guter Steuerberater, der sich mit Stiftungen auskennt und das auch betreut, ist David Kasper, der auf Youtube dazu verständliche Videos anbietet.
Allgemein kannst Du auch auf Youtube nach "Familienstiftung" suchen.
Steuerlich liegt der Vorteil darin, dass eine Stiftung nicht gewerblich unterwegs ist und deshalb nur mit 15% Körperschaftssteuer belastet wird (GmbH 15% KSt. plus ca. 15% GewSt., Einzelunternehmer bis 45% ESt., Soli).
Nachteil ist, dass Du dann kein Eigentum mehr daran hast, sondern gemäß Stiftungszweck nur von den Erlösen profitierst. Wird natürlich im Rahmen einer Risikoabsicherung, zum Vorteil, weil Gläubiger und Erben darauf keinen Zugriff haben. Die Stiftung kann nicht vererbt werden, sondern schüttet die Erträge nur den begünstigten Familienmitgliedern aus.
Eine andere Lösung wäre die Gründung einer GmbH. Wenn man dann seine Ruhe haben will, setzt man einen Geschäftsführer ein. Man selber bleibt dann Eigentümer und kann von den Erträgen profitieren.
Richtig spannend werden Steuergestaltungsmodelle, eventuell mit einer Immobilien-GmbH (besteht aus der oder den eigenen Immobilien). Wenn das geschickt angestellt wird, werden Erträge der Praxis-GmbH, wo sie einer ca. 30% Steuerlast unterliegen, zur Immobilien-GmbH verschoben (Miete, Lizenzgebühren, ...), wo sie dann nur noch mit 15% versteuert werden. Es landet dann ein größerer Teil der Erlöse bei Dir und nicht beim Staat und den Parteien.
Alles eine sehr spannende Sache.
Steuerberater, die sich damit auskennen, spielen leider in einer anderen Liga und die heimische Pappnase wird den Teufel tun, zuzugeben, dass er ahnungslos ist, was dann
dazu führt, dass mit fadenscheinigen Gründen dagegen argumentiert wird.
Deswegen findest Du solche Themen hier auch nicht.
wir, d. h. meine Frau und ich, wir haben den Praxisverkauf von Frau Karola Jessing von AdlerConsulting begleiten lassen. Von der Bewertung, Expertise, Verkaufsgespräche und erfolgreicher Abschluss war alles prima.
Bei ebay heißt es: gerne wieder, geht leider nicht, weil schon verkauft. Aber sehr zu empfehlen!
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Ligamentum schrieb:
Moin,
wir, d. h. meine Frau und ich, wir haben den Praxisverkauf von Frau Karola Jessing von AdlerConsulting begleiten lassen. Von der Bewertung, Expertise, Verkaufsgespräche und erfolgreicher Abschluss war alles prima.
Bei ebay heißt es: gerne wieder, geht leider nicht, weil schon verkauft. Aber sehr zu empfehlen!
Moin, Du hast bei deinen Ausführungen nur eins nicht erwähnt: Ausschüttungen bei einer gemeinnützigen Stiftung an den Stiftungsgründer und Familienmitglieder faktisch nicht möglich um nicht die Gemeinützigkeit zu verlieren. Und der Empfänger versteuert natürlich diese Einnahmen als Kapitaleinkünfte. Bei der Familienstiftung mußt Du die Ausschüttung auch wie Einkünfte aus Kapitalerträgen versteuern (rund 30%). Somit unterliegen die Gewinne einer Familienstiftung auch einem Gesammtsteuersatz von ca. 45%! Nur bei der Einlage ist dieses z.Zt. noch nicht geklärt. Da steht noch das BFH-Urteil aus.
Die Gründung von Stiftungen ist kein Steuersparmodell!! Das wird auch bei allen seriösen Informationen vorweg gesagt. Da sollten andere Gründe eine Rolle spielen.
Gruß
PS: Sollte ich falsch liegen, ... ;-)
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ergo4u schrieb:
@mechanicus
Moin, Du hast bei deinen Ausführungen nur eins nicht erwähnt: Ausschüttungen bei einer gemeinnützigen Stiftung an den Stiftungsgründer und Familienmitglieder faktisch nicht möglich um nicht die Gemeinützigkeit zu verlieren. Und der Empfänger versteuert natürlich diese Einnahmen als Kapitaleinkünfte. Bei der Familienstiftung mußt Du die Ausschüttung auch wie Einkünfte aus Kapitalerträgen versteuern (rund 30%). Somit unterliegen die Gewinne einer Familienstiftung auch einem Gesammtsteuersatz von ca. 45%! Nur bei der Einlage ist dieses z.Zt. noch nicht geklärt. Da steht noch das BFH-Urteil aus.
Die Gründung von Stiftungen ist kein Steuersparmodell!! Das wird auch bei allen seriösen Informationen vorweg gesagt. Da sollten andere Gründe eine Rolle spielen.
Gruß
PS: Sollte ich falsch liegen, ... ;-)
Eine Abhandlung über Familienstiftungen würde hier den Rahmen sprengen, so gesehen habe ich noch viel mehr nicht erwähnt.
Eine gemeinnützige Stiftung hatte ich nicht erörtert, von einem Steuersparmodell für alle war überhaupt nicht die Rede, weil nach der Einbringung in die Stiftung einem der Betrieb oder das Geld nicht mehr gehört.
Zuwendungen einer Stiftung an Begünstigte führen auf Stiftungsebene zur Abführung der Kapitalertragssteuer von 25%. Die Auszahlung auf Seiten des Begünstigten ist steuerfrei.
Wenn also 100 € zugewendet werden, zahlt die Stiftung 25 € KapSt. an das Finanzamt und schüttet 75 € steuerfrei aus.
Ob sich eine Stiftung lohnt, hängt vom persönlichen Umfeld, Wünschen und Gegebenheiten ab. Ein Vorteil unter vielen ist der, dass eine Stiftung nicht vererbt werden kann. Die Einheit des ursprünglichen Betriebs bleibt gewährleistet.
Man kann es auch als Rentenversicherung sehen für sich und die folgenden Generationen.
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mechanicus schrieb:
@ergo4u
ergo4u schrieb am 16.02.2023 09:23 Uhr:Nur bei der Einlage ist dieses z.Zt. noch nicht geklärt. Da steht noch das BFH-Urteil aus.
Nein, weil hier die Schenkungssteuer relevant ist, wobei ein Freibetrag nach § 15 Abs. 2 ErbStG zu berücksichtigen ist.
Eine Abhandlung über Familienstiftungen würde hier den Rahmen sprengen, so gesehen habe ich noch viel mehr nicht erwähnt.
Eine gemeinnützige Stiftung hatte ich nicht erörtert, von einem Steuersparmodell für alle war überhaupt nicht die Rede, weil nach der Einbringung in die Stiftung einem der Betrieb oder das Geld nicht mehr gehört.
Zuwendungen einer Stiftung an Begünstigte führen auf Stiftungsebene zur Abführung der Kapitalertragssteuer von 25%. Die Auszahlung auf Seiten des Begünstigten ist steuerfrei.
Wenn also 100 € zugewendet werden, zahlt die Stiftung 25 € KapSt. an das Finanzamt und schüttet 75 € steuerfrei aus.
Ob sich eine Stiftung lohnt, hängt vom persönlichen Umfeld, Wünschen und Gegebenheiten ab. Ein Vorteil unter vielen ist der, dass eine Stiftung nicht vererbt werden kann. Die Einheit des ursprünglichen Betriebs bleibt gewährleistet.
Man kann es auch als Rentenversicherung sehen für sich und die folgenden Generationen.
Hi, möchte hier keinen Schlagabtausch liefern, nur zur Ergänzung:
1. sprachst Du im 1. Absatz allgemein von Stiftungen. Somit habe ich zwischen den 2 Modellen (gemeinützig / privat) unterschieden
2. konnte man bei deinen Ausführungen schon den Eindruck gewinnen, das Du die Steuervorteile in den Vordergrund stellst. Deine Worte: "Steuergestaltungsmodelle"
3. Dein Nein - dann schau dir doch das ausstehende BFH-Urteil zu Aktenzeichen 1R 42/19 an, Stichwort: Einlagenkonto. Ferner haben Ausschüttungen aus einer Familien(verbrauchs)stiftung nichts mit der Schenkungssteuer zu tun.
4. Nutznießer zahlen Steuern: Familienstiftungen auf ihre Gewinne wie von Dir oben beschrieben, Empfänger/Begünstigten von Leistungen - in diesem Falle Kapitalertragssteuern (25% plus Kirchensteuer - somit grob: 30%)
5. "heimische Pappnase" - man sollte doch nicht so abfällig über andere Urteilen. Wie Du auf das Urteil: "Ein guter Steuerberater, der sich mit Stiftungen auskennt" ist für mich nicht ersichtlich. Auf der Homepage ist davon jedenfalls nichts zu sehen außer: "Wir unterstützen Sie dabei, Steuern zu sparen und entwickeln Strategien, um Ihr Unternehmen steuerlich zu optimieren". Als Spezialist für Stiftungen - kein Wort!!
Aber damit sollte es aber auch erledigt sein.
Gruß und ein erholsames Wochenende
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ergo4u schrieb:
@mechanicus
Hi, möchte hier keinen Schlagabtausch liefern, nur zur Ergänzung:
1. sprachst Du im 1. Absatz allgemein von Stiftungen. Somit habe ich zwischen den 2 Modellen (gemeinützig / privat) unterschieden
2. konnte man bei deinen Ausführungen schon den Eindruck gewinnen, das Du die Steuervorteile in den Vordergrund stellst. Deine Worte: "Steuergestaltungsmodelle"
3. Dein Nein - dann schau dir doch das ausstehende BFH-Urteil zu Aktenzeichen 1R 42/19 an, Stichwort: Einlagenkonto. Ferner haben Ausschüttungen aus einer Familien(verbrauchs)stiftung nichts mit der Schenkungssteuer zu tun.
4. Nutznießer zahlen Steuern: Familienstiftungen auf ihre Gewinne wie von Dir oben beschrieben, Empfänger/Begünstigten von Leistungen - in diesem Falle Kapitalertragssteuern (25% plus Kirchensteuer - somit grob: 30%)
5. "heimische Pappnase" - man sollte doch nicht so abfällig über andere Urteilen. Wie Du auf das Urteil: "Ein guter Steuerberater, der sich mit Stiftungen auskennt" ist für mich nicht ersichtlich. Auf der Homepage ist davon jedenfalls nichts zu sehen außer: "Wir unterstützen Sie dabei, Steuern zu sparen und entwickeln Strategien, um Ihr Unternehmen steuerlich zu optimieren". Als Spezialist für Stiftungen - kein Wort!!
Aber damit sollte es aber auch erledigt sein.
Gruß und ein erholsames Wochenende
Wer sich auf das verlässt ist nach meiner Ansicht selbst schuld. Gut, das ich vor Errichtung unserer Stiftung dieses nicht gesehen habe :-)
Wie war das mit: Karnevall und Pappnasen?
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ergo4u schrieb:
Kurzer Nachtrag: habe mir gerade 3 Videos des "Ein guter Steuerberater, der sich mit Stiftungen auskennt" angeschaut. :-(
Wer sich auf das verlässt ist nach meiner Ansicht selbst schuld. Gut, das ich vor Errichtung unserer Stiftung dieses nicht gesehen habe :-)
Wie war das mit: Karnevall und Pappnasen?
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Problem beschreiben
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Hallo KollegInnen, ich möchte eine meiner Praxen ais Altersgründen zum Jahresende verkaufen. Allein, mir fehlt das Wissen wie ich das angehe ... könnt ihr mir dabei raten oder/und evt. auch ein Muster für einen Vertrag zeigen? Der Gedanke ist noch frisch, und ich bin noch auf dem Weg, diesen umzusetzen. Vielen Dank schon mal.
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