Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
was sollte in einen Vertrag für Präventivmasssnahmen hinein? Ich meine nicht den pekunären Teil, sondern z.B. Ausschluss körperlicher Gebrechen etc. Gibt es dazu Paragraphen? Oder reicht es, wenn der "Patient" lediglich bestätigt, dass er frei von körperlichen Gebrechen ist - oder er die Massnahme auf eigene Verantwortung in Anspruch nimmt.
Entsprechende Vordrucke hab ich nicht gefunden.
LG
Winnie
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
Hallo PI´s,
was sollte in einen Vertrag für Präventivmasssnahmen hinein? Ich meine nicht den pekunären Teil, sondern z.B. Ausschluss körperlicher Gebrechen etc. Gibt es dazu Paragraphen? Oder reicht es, wenn der "Patient" lediglich bestätigt, dass er frei von körperlichen Gebrechen ist - oder er die Massnahme auf eigene Verantwortung in Anspruch nimmt.
Entsprechende Vordrucke hab ich nicht gefunden.
LG
Winnie
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Wenn ich eine Präventivmassnahme durchführe, ist dies keine Therapie (mit Anamnese und Befund etc..meinerseits).
Und ich kann nicht unbedingt sicher sein, dass jemand, der eine Präventivmassnahme, z.B. Wellnessmassage, in Anspruch nehmen möchte, mir wichtige Infos gibt - oder geben kann, weil er möglicherweise nicht weiss, was kontraindiziert sein könnte.
Das heisst nun nicht, dass man nicht nachfragen kann, aber es sind gesprochene Worte, an die sich hinterher keiner mehr erinnert.(Dokumentation wäre dann ja schon Therapie)
Also bedarf es doch einer eindeutigen Abklärung im Vorfeld. Ist diesbezüglich mit Unterschrift unter einen Vertrag zur Wellnessbehandlung mit entsprechender Vergütung automatisch die rechtliche Seite klar durch den Begriff Wellnessbehandlung?
@sgzd
was du mit Deinem Beitrag in Bezug auf meine Frage sagen willst, versteh ich nicht.
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WinnieE schrieb:
Genau genommen gibt es wohl kaum einen Erwachsenen, der zu 100% gesund ist.
Wenn ich eine Präventivmassnahme durchführe, ist dies keine Therapie (mit Anamnese und Befund etc..meinerseits).
Und ich kann nicht unbedingt sicher sein, dass jemand, der eine Präventivmassnahme, z.B. Wellnessmassage, in Anspruch nehmen möchte, mir wichtige Infos gibt - oder geben kann, weil er möglicherweise nicht weiss, was kontraindiziert sein könnte.
Das heisst nun nicht, dass man nicht nachfragen kann, aber es sind gesprochene Worte, an die sich hinterher keiner mehr erinnert.(Dokumentation wäre dann ja schon Therapie)
Also bedarf es doch einer eindeutigen Abklärung im Vorfeld. Ist diesbezüglich mit Unterschrift unter einen Vertrag zur Wellnessbehandlung mit entsprechender Vergütung automatisch die rechtliche Seite klar durch den Begriff Wellnessbehandlung?
@sgzd
was du mit Deinem Beitrag in Bezug auf meine Frage sagen willst, versteh ich nicht.
hatte es eher auf den Kursbereich bezogen.
Vertrag über Präventionsbehandlung, die sich eindeutig nicht auf eine gesundheitliche Maßnahme, bzw. Einschränkung bezieht.
So wird es bei uns formuliert.
Ob Rechtlich damit alles abgesichert ist, wage ich zu bezweifeln...
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sgzd schrieb:
Sorry,
hatte es eher auf den Kursbereich bezogen.
Vertrag über Präventionsbehandlung, die sich eindeutig nicht auf eine gesundheitliche Maßnahme, bzw. Einschränkung bezieht.
So wird es bei uns formuliert.
Ob Rechtlich damit alles abgesichert ist, wage ich zu bezweifeln...
(...)
(Dokumentation wäre dann ja schon Therapie)
Also bedarf es doch einer eindeutigen Abklärung im Vorfeld. Ist diesbezüglich mit Unterschrift unter einen Vertrag zur Wellnessbehandlung mit entsprechender Vergütung automatisch die rechtliche Seite klar durch den Begriff Wellnessbehandlung?
Die Dokumentation alleine macht noch keine Therapie, zeigt im Zweifel eher das du abklärungsbedürftige Thematiken ausgeschlossen hast die du Kraft deiner Ausbildung erkennen können solltest.
Wo keine abklärungsbedürftige Thematik, da keine Heilbehandlung (wenn's nix zum heilen gibt...).
Andersrum kann ein Wellnessvertrag böse enden wenn er genutzt wird um eine Heilbehandlung zu verschleiern.
Simpel: eine Wellnessmassage bedarf keiner Dokumentation da auf Wellness massiert wird. Unterlässt du im Umfeld einer Wellnessmassage Befundung etc (außer Red Flags; ich hatte auch schon 'ne billige Einwegmasseuse die mir über einen drei Tage jungen Schnitt Querfriktionen machen wollte. Ich hab ihr ihre €15 gegeben und mich den Rest der Stunde mit 'ner Flasche Bier vergnügt...).
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Papa Alpaka schrieb:
WinnieE schrieb am 21.7.17 17:46:
(...)
(Dokumentation wäre dann ja schon Therapie)
Also bedarf es doch einer eindeutigen Abklärung im Vorfeld. Ist diesbezüglich mit Unterschrift unter einen Vertrag zur Wellnessbehandlung mit entsprechender Vergütung automatisch die rechtliche Seite klar durch den Begriff Wellnessbehandlung?
Die Dokumentation alleine macht noch keine Therapie, zeigt im Zweifel eher das du abklärungsbedürftige Thematiken ausgeschlossen hast die du Kraft deiner Ausbildung erkennen können solltest.
Wo keine abklärungsbedürftige Thematik, da keine Heilbehandlung (wenn's nix zum heilen gibt...).
Andersrum kann ein Wellnessvertrag böse enden wenn er genutzt wird um eine Heilbehandlung zu verschleiern.
Simpel: eine Wellnessmassage bedarf keiner Dokumentation da auf Wellness massiert wird. Unterlässt du im Umfeld einer Wellnessmassage Befundung etc (außer Red Flags; ich hatte auch schon 'ne billige Einwegmasseuse die mir über einen drei Tage jungen Schnitt Querfriktionen machen wollte. Ich hab ihr ihre €15 gegeben und mich den Rest der Stunde mit 'ner Flasche Bier vergnügt...).
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WinnieE schrieb:
ich fänd es extrem hilfreich, mal ne brauchbare Antwort zu bekommen........................
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limone schrieb:
:thumbsdown: Interessante Fragestellung :sunglasses:
Wie handhabt Ihr das denn so? Es ist doch wohl sehr üblich, z.B. Gutscheine für Wellnessanwendungen zu verkaufen. :tired_face: :tired_face: :unamused:
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WinnieE schrieb:
tja, interessant schon. Aber wie die Resonanz hier so aussieht, muss ich wohl doch einen Rechtsexperten fragen.
Wie handhabt Ihr das denn so? Es ist doch wohl sehr üblich, z.B. Gutscheine für Wellnessanwendungen zu verkaufen. :tired_face: :tired_face: :unamused:
Einen schriftlichen Vertrag schließen wir nicht ab. Im Restaurant fragt der Koch auch keine Unverträglichkeiten oder Allergien ab. Machs dir nicht so kompliziert.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Ja wir verkaufen Wellnessanwendungen. Bei diesen Produkten weiß der Kunde, dass es ums Wohlfühlen geht. Mit Wohlfühlprodukten wird nicht therapiert - das wird deutlich kommuniziert.
Einen schriftlichen Vertrag schließen wir nicht ab. Im Restaurant fragt der Koch auch keine Unverträglichkeiten oder Allergien ab. Machs dir nicht so kompliziert.
MfG
Wir haben einen Präventionsvertrag!
@winnieE:
Stimmt! Keine rechtssicheren Antworten!
Wie denn auch?
Selbst wenn ein physiotherapeutischer Jurist, oder ein juristischer Physio, antwortet!
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sgzd schrieb:
So, wie geschrieben!
Wir haben einen Präventionsvertrag!
@winnieE:
Stimmt! Keine rechtssicheren Antworten!
Wie denn auch?
Selbst wenn ein physiotherapeutischer Jurist, oder ein juristischer Physio, antwortet!
ich mag es überhaupt nicht kompliziert - hab auch in meiner längjährigen Praxis nie Probleme gehabt. Aber was ist z.B mit der netten Dame mit Massagegutschein, deren Osteoporose nicht bekannt ist.....???
Tatsächlicher Auslöser für meine aktuellen Überlegungen war kürzlich die Beschwerde eines Patienten, der schon lange von einem wirklich guten und umsichtigen MA behandelt wird und oft betont hat, wie toll er dessen Behandlung (mit ärztlicher VO) findet.
Nun jammerte er, mein MA hätte ihn wohl etwas zu hart angefasst und er hätte nach der Beh Schmerzen gehabt und Angst, etwas könne kaputt gegangen sein. War nicht so - und sowieso, wie gesagt, Behandlung mit VO - soweit alles ok.
Vielleicht verstehst Du vor diesem Hintergrund meine Überlegungen
Und zu "Deinem Koch": dem kann man etwas , wenn er Hygienevorschriften etc,etc, nachweislich nicht einhält.
Anderes Beispiel, über das ich mich immer wieder aufregen könnte: diese Tätowierer, die ohne jeglichen Befähigungsnachweis Haut verletzen dürfen.....
@sgzd
sicher kann ich hier keine verbindlichen Rechtsauskünfte bekommen, hab halt in meinen Ausführungen mehr oder weniger laut gedacht - und Erfahrungen oder Anregungen von Kollegen können nicht schaden.
Und Euer Präventionsvertrag ich selbstgestrickt? Oder nach welchen Vorgaben?
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WinnieE schrieb:
@Ingo
ich mag es überhaupt nicht kompliziert - hab auch in meiner längjährigen Praxis nie Probleme gehabt. Aber was ist z.B mit der netten Dame mit Massagegutschein, deren Osteoporose nicht bekannt ist.....???
Tatsächlicher Auslöser für meine aktuellen Überlegungen war kürzlich die Beschwerde eines Patienten, der schon lange von einem wirklich guten und umsichtigen MA behandelt wird und oft betont hat, wie toll er dessen Behandlung (mit ärztlicher VO) findet.
Nun jammerte er, mein MA hätte ihn wohl etwas zu hart angefasst und er hätte nach der Beh Schmerzen gehabt und Angst, etwas könne kaputt gegangen sein. War nicht so - und sowieso, wie gesagt, Behandlung mit VO - soweit alles ok.
Vielleicht verstehst Du vor diesem Hintergrund meine Überlegungen
Und zu "Deinem Koch": dem kann man etwas , wenn er Hygienevorschriften etc,etc, nachweislich nicht einhält.
Anderes Beispiel, über das ich mich immer wieder aufregen könnte: diese Tätowierer, die ohne jeglichen Befähigungsnachweis Haut verletzen dürfen.....
@sgzd
sicher kann ich hier keine verbindlichen Rechtsauskünfte bekommen, hab halt in meinen Ausführungen mehr oder weniger laut gedacht - und Erfahrungen oder Anregungen von Kollegen können nicht schaden.
Und Euer Präventionsvertrag ich selbstgestrickt? Oder nach welchen Vorgaben?
Wenn es ihm zu fest is, muss er das eben sagen.
Und wer weiß schon, woher er seine Schmerzen hat.
Wellness is Wellness und Therapie is Therapie.
Das muss sehr klar kommuniziert werden, besonders, wenn es derselbe Behandler ist!
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RoFo schrieb:
"Nun jammerte er, mein MA hätte ihn wohl etwas zu hart angefasst und er hätte nach der Beh Schmerzen gehabt und Angst, etwas könne kaputt gegangen sein. "
Wenn es ihm zu fest is, muss er das eben sagen.
Und wer weiß schon, woher er seine Schmerzen hat.
Wellness is Wellness und Therapie is Therapie.
Das muss sehr klar kommuniziert werden, besonders, wenn es derselbe Behandler ist!
@Ingo
ich mag es überhaupt nicht kompliziert - hab auch in meiner längjährigen Praxis nie Probleme gehabt. Aber was ist z.B mit der netten Dame mit Massagegutschein, deren Osteoporose nicht bekannt ist.....???
Tatsächlicher Auslöser für meine aktuellen Überlegungen war kürzlich die Beschwerde eines Patienten, der schon lange von einem wirklich guten und umsichtigen MA behandelt wird und oft betont hat, wie toll er dessen Behandlung (mit ärztlicher VO) findet.
Nun jammerte er, mein MA hätte ihn wohl etwas zu hart angefasst und er hätte nach der Beh Schmerzen gehabt und Angst, etwas könne kaputt gegangen sein. War nicht so - und sowieso, wie gesagt, Behandlung mit VO - soweit alles ok.
Vielleicht verstehst Du vor diesem Hintergrund meine Überlegungen
Und zu "Deinem Koch": dem kann man etwas , wenn er Hygienevorschriften etc,etc, nachweislich nicht einhält.
Anderes Beispiel, über das ich mich immer wieder aufregen könnte: diese Tätowierer, die ohne jeglichen Befähigungsnachweis Haut verletzen dürfen.....
@sgzd
sicher kann ich hier keine verbindlichen Rechtsauskünfte bekommen, hab halt in meinen Ausführungen mehr oder weniger laut gedacht - und Erfahrungen oder Anregungen von Kollegen können nicht schaden.
Und Euer Präventionsvertrag ich selbstgestrickt? Oder nach welchen Vorgaben?
Sorry, aber warum fragst du hier im Forum?
Du musst zu einem Anwalt, der dir ein "Blankoschreiben" verfasst, indem du ihm angibst was du machst und er es dann formuliert, logischerweise dann du auch so durchführst.
In unserer heutigen Zeit geht es nicht ohne Jurist, da alle die nur ein paar Euros schnuppern, diese auch einklagen, denn versichert -Rechtschutz- sind sie alle....
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stefan 302 schrieb:
WinnieE schrieb am 22.7.17 12:24:
@Ingo
ich mag es überhaupt nicht kompliziert - hab auch in meiner längjährigen Praxis nie Probleme gehabt. Aber was ist z.B mit der netten Dame mit Massagegutschein, deren Osteoporose nicht bekannt ist.....???
Tatsächlicher Auslöser für meine aktuellen Überlegungen war kürzlich die Beschwerde eines Patienten, der schon lange von einem wirklich guten und umsichtigen MA behandelt wird und oft betont hat, wie toll er dessen Behandlung (mit ärztlicher VO) findet.
Nun jammerte er, mein MA hätte ihn wohl etwas zu hart angefasst und er hätte nach der Beh Schmerzen gehabt und Angst, etwas könne kaputt gegangen sein. War nicht so - und sowieso, wie gesagt, Behandlung mit VO - soweit alles ok.
Vielleicht verstehst Du vor diesem Hintergrund meine Überlegungen
Und zu "Deinem Koch": dem kann man etwas , wenn er Hygienevorschriften etc,etc, nachweislich nicht einhält.
Anderes Beispiel, über das ich mich immer wieder aufregen könnte: diese Tätowierer, die ohne jeglichen Befähigungsnachweis Haut verletzen dürfen.....
@sgzd
sicher kann ich hier keine verbindlichen Rechtsauskünfte bekommen, hab halt in meinen Ausführungen mehr oder weniger laut gedacht - und Erfahrungen oder Anregungen von Kollegen können nicht schaden.
Und Euer Präventionsvertrag ich selbstgestrickt? Oder nach welchen Vorgaben?
Sorry, aber warum fragst du hier im Forum?
Du musst zu einem Anwalt, der dir ein "Blankoschreiben" verfasst, indem du ihm angibst was du machst und er es dann formuliert, logischerweise dann du auch so durchführst.
In unserer heutigen Zeit geht es nicht ohne Jurist, da alle die nur ein paar Euros schnuppern, diese auch einklagen, denn versichert -Rechtschutz- sind sie alle....
warum ich hier frage? hab ich oben schon geschrieben.....
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WinnieE schrieb:
@Stefan
warum ich hier frage? hab ich oben schon geschrieben.....
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stefan 302 schrieb:
DIE Antwort kann dir aber nur ein Anwalt geben, nicht ein Chat-Forum!
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sgzd schrieb:
Körperliche Gebrechen und Präventionsmaßnahmen schließen sich genau genommen aus!
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