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wenn ich als sekt HP eine, sagen wir MT-Behandlung mache, ist der Patient dann ein Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP oder eher als Selbstzahler zu betrachten???
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holger302 schrieb:
Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP
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anika666 schrieb:
@holger302 Nö, du stellst doch für dich selber keine Verordnung aus. Es ist eine sektorale Heilpraktikerleistung, die der Patient bei seiner Versicherung, wenn er Privatpatient ist, einreichen kann.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das schon. Aber der sektorale kann doch (wenn er will) eine Verordnung erstellen und ist das dann wie eine Privatverordnung oder als reine selbstzahlerleistung zu sehen? Ich hoffe ihr versteht was ich meine ;)
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holger302 schrieb:
@anika666 Logisch das ich dies nicht für mich tue, sondern für den Kunden der dies dann einreichen kann oder auch nicht.
Beides trifft zu. Da es ja eine Selbstzahlerleistung ist und er dafür eine Verordnung braucht ist diese ein Privatrezept da ja Physios selber kein Rezept ausstellen dürfen
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eim schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Beides trifft zu. Da es ja eine Selbstzahlerleistung ist und er dafür eine Verordnung braucht ist diese ein Privatrezept da ja Physios selber kein Rezept ausstellen dürfen
Klar kannst Du ein Rezept als sekt. HP ausstellen und der Patient geht damit zu jemand anderem, der ihn dann behandelt….. face_with_rolling_eyes…. ist das der Plan??? Meiner nicht….. Wenn jemand zu mir kommt und ich ihn als sekt. HP untersuche, eine Diagnose stelle, dann werde auch ich ihn behandeln und ihm kein Rezept ausstellen, damit er woanders hingeht. Bin doch nicht bestreuselt…..
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die neue schrieb:
hört doch bitte auf mit dem Quatsch, dass ein sekt. HP für die von ihm selbst erbrachte Leistungen ein Rezept braucht!!
Klar kannst Du ein Rezept als sekt. HP ausstellen und der Patient geht damit zu jemand anderem, der ihn dann behandelt….. face_with_rolling_eyes…. ist das der Plan??? Meiner nicht….. Wenn jemand zu mir kommt und ich ihn als sekt. HP untersuche, eine Diagnose stelle, dann werde auch ich ihn behandeln und ihm kein Rezept ausstellen, damit er woanders hingeht. Bin doch nicht bestreuselt…..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
wenn ich als sekt HP eine, sagen wir MT-Behandlung mache, ist der Patient dann ein Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP oder eher als Selbstzahler zu betrachten???
Ich lasse mich selbst auch bei einem sekt. HP behandeln wegen meiner Schulter, er schreibt mir eine Rechnung und die reiche ich bei meiner Zusatzversicherung ein. Da dort der (sekt.) HP mit eingeschlossen ist, erstattet die Versicherung mir den entsprechenden Anteil (80%).
Quelle: eigenes Erleben
Da brauch ich kein Rezept…. Der Arzt schreibt doch auch kein Rezept für seine eigenen Behandlungen…..
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die neue schrieb:
Also ich bin sekt. HP und stelle einfach eine HP-Rechnung, die der Kunde bei seiner Versicherung einreicht.
Ich lasse mich selbst auch bei einem sekt. HP behandeln wegen meiner Schulter, er schreibt mir eine Rechnung und die reiche ich bei meiner Zusatzversicherung ein. Da dort der (sekt.) HP mit eingeschlossen ist, erstattet die Versicherung mir den entsprechenden Anteil (80%).
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35.2 ("A" Krankengymnastik) Schulter/WS
35.3 ("A" Krankengymnastik) Vorderarm
35.4 ("A" Krankengymnastik) Schlüsselbein
wird anstandslos ersetzt
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die neue schrieb:
kommt drauf an:
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Sonam schrieb:
Danke
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Sonam schrieb:
Und wenn ich bei einem Patienten KG durchführe, welche Ziffer nehme ich dann nach dem GebüHP für diese Anwendung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. Danke für eure Meinungen. Dann ist es ja egal wie ich das beim sektoralen nenne oder im Verwaltungsprogramm anlege. Entweder Privatleistungen oder Selbstzahlerleistungen - läuft am Ende aufs Gleiche raus.
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