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Verschwiegenheitspflicht.
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Geert Jeuring
24.02.2018 10:21
Hat jemand ein Text für mich, welche ich meine Reinigungskraft zum unterschreiben vorlegen kann, bezüglich Schweigepflicht was Patientendaten angeht? Wäre toll wenn ihr das teilen würdet.
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Hat jemand ein Text für mich, welche ich meine Reinigungskraft zum unterschreiben vorlegen kann, bezüglich Schweigepflicht was Patientendaten angeht? Wäre toll wenn ihr das teilen würdet.
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Geert Jeuring schrieb:

Hat jemand ein Text für mich, welche ich meine Reinigungskraft zum unterschreiben vorlegen kann, bezüglich Schweigepflicht was Patientendaten angeht? Wäre toll wenn ihr das teilen würdet.

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a schubart
24.02.2018 11:17
Wieso sollte eine Reinigungskraft so was unterschreiben müssen sollen? Was hat die mit den Patienten Daten zu tun?
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Wieso sollte eine Reinigungskraft so was unterschreiben müssen sollen? Was hat die mit den Patienten Daten zu tun?
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Britt
24.02.2018 11:24
Hast du deine Patientendaten im Tresor? In der Regel kann jede Putzfrau an die Patientendaten kommen, wenn sie das (aus welchem Grund auch immer) will.
Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen.
Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig.

Gruß Britt
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• Geert Jeuring
Hast du deine Patientendaten im Tresor? In der Regel kann jede Putzfrau an die Patientendaten kommen, wenn sie das (aus welchem Grund auch immer) will. Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen. Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Hast du deine Patientendaten im Tresor? In der Regel kann jede Putzfrau an die Patientendaten kommen, wenn sie das (aus welchem Grund auch immer) will.
Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen.
Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig.

Gruß Britt

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a schubart
24.02.2018 11:44
Britt schrieb am 24.2.18 11:24:
Hast du deine Patientendaten im Tresor? In der Regel kann jede Putzfrau an die Patientendaten kommen, wenn sie das (aus welchem Grund auch immer) will.
Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen.
Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig.

Gruß Britt


Sorry ich bin davon ausgegangen das jeder der in einer Praxis arbeitet so einen Absatz im Arbeitsvertrag hat...
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• Geert Jeuring
[zitat]Britt schrieb am 24.2.18 11:24: Hast du deine Patientendaten im Tresor? In der Regel kann jede Putzfrau an die Patientendaten kommen, wenn sie das (aus welchem Grund auch immer) will. Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen. Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig. Gruß Britt [/zitat] Sorry ich bin davon ausgegangen das jeder der in einer Praxis arbeitet so einen Absatz im Arbeitsvertrag hat...
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a schubart schrieb:

Britt schrieb am 24.2.18 11:24:
Hast du deine Patientendaten im Tresor? In der Regel kann jede Putzfrau an die Patientendaten kommen, wenn sie das (aus welchem Grund auch immer) will.
Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen.
Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig.

Gruß Britt


Sorry ich bin davon ausgegangen das jeder der in einer Praxis arbeitet so einen Absatz im Arbeitsvertrag hat...

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a schubart schrieb:

Wieso sollte eine Reinigungskraft so was unterschreiben müssen sollen? Was hat die mit den Patienten Daten zu tun?

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Britt
24.02.2018 11:37
Hallo Geert,
das braucht doch gar nicht so kompliziert zu sein. Es reicht in der Regel ein Absatz im Arbeitsvertrag, dass der AN sich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, was alle Belange der Praxis (Patientendaten, Daten von MA und,und...) betrifft. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
So hatte es mir zu Beginn meiner Praxis ein RA empfohlen. Er sagte unter Belangen der Praxis sollte der PI eintragen, was er persönlich für sich und seine Praxis für wichtig hält.
Dies gilt für eine "normale" PT Praxis.
Hast du allerdings eine Praxis mit sensibleren Daten, dann würde ich mich mit einem RA wegen der genauen Formulierung beraten.

Gruß Britt
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• Geert Jeuring
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Hallo Geert, das braucht doch gar nicht so kompliziert zu sein. Es reicht in der Regel ein Absatz im Arbeitsvertrag, dass der AN sich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, was alle Belange der Praxis (Patientendaten, Daten von MA und,und...) betrifft. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. So hatte es mir zu Beginn meiner Praxis ein RA empfohlen. Er sagte unter Belangen der Praxis sollte der PI eintragen, was er persönlich für sich und seine Praxis für wichtig hält. Dies gilt für eine "normale" PT Praxis. Hast du allerdings eine Praxis mit sensibleren Daten, dann würde ich mich mit einem RA wegen der genauen Formulierung beraten. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Hallo Geert,
das braucht doch gar nicht so kompliziert zu sein. Es reicht in der Regel ein Absatz im Arbeitsvertrag, dass der AN sich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, was alle Belange der Praxis (Patientendaten, Daten von MA und,und...) betrifft. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
So hatte es mir zu Beginn meiner Praxis ein RA empfohlen. Er sagte unter Belangen der Praxis sollte der PI eintragen, was er persönlich für sich und seine Praxis für wichtig hält.
Dies gilt für eine "normale" PT Praxis.
Hast du allerdings eine Praxis mit sensibleren Daten, dann würde ich mich mit einem RA wegen der genauen Formulierung beraten.

Gruß Britt

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hgb
24.02.2018 12:58
Hallo Geert,

in all meinen Anstellungsverträgen gab es das nicht, denn es ist im StGB ja schon strafbewehrt. Niemand wird in der Praxis unterschreiben müssen, nicht zu stehlen, trotzdem passiert's.
Was notwendig ist und unterschrieben werden muss, ist die Belehrung durch Dich über die berufsbezogene Verschwiegenheit. Das beginnt dabei, wer überhaupt in die Praxis kommt und alles, was dort passiert. Wer belehrt ist, kann nicht mehr mit Unwissenheit argumentieren. Also mach Dir ein DIN A 4 Blatt, auf dem Du notiertst, was für deine Praxis dazu gehört. Die unterschriebene Version kommt in die Pers.-Akte, ein Exemplar an die Reinigungskraft.
Schwierig wird es, wenn sie Dich sprachbedingt nicht ausreiichend versteht. Dann wäre eine andere deutschsprechende Kraft die günstigere Lösung anstelle eines professionellen Dolmetsch. Wenn ein nicht ptofessioneller übersetzt hast, bist Du im Falle des Falles nachweispflichtig, dass Du verstanden worden bist.
Eine ganz andere Ergänzung: Falls Du elektrisch betriebene Liegen hast, ist ein Hinweis zur Gefährdung nützlich.

mfg hgb :blush:
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Hallo Geert, in all meinen Anstellungsverträgen gab es das nicht, denn es ist im StGB ja schon strafbewehrt. Niemand wird in der Praxis unterschreiben müssen, nicht zu stehlen, trotzdem passiert's. Was notwendig ist und unterschrieben werden muss, ist die [b]Belehrung durch Dich[/b] über die berufsbezogene Verschwiegenheit. Das beginnt dabei, wer überhaupt in die Praxis kommt und alles, was dort passiert. Wer belehrt ist, kann nicht mehr mit Unwissenheit argumentieren. Also mach Dir ein DIN A 4 Blatt, auf dem Du notiertst, was für deine Praxis dazu gehört. Die unterschriebene Version kommt in die Pers.-Akte, ein Exemplar an die Reinigungskraft. Schwierig wird es, wenn sie Dich sprachbedingt nicht ausreiichend versteht. Dann wäre eine andere deutschsprechende Kraft die günstigere Lösung anstelle eines professionellen Dolmetsch. Wenn ein nicht ptofessioneller übersetzt hast, bist Du im Falle des Falles nachweispflichtig, dass Du verstanden worden bist. Eine ganz andere Ergänzung: Falls Du elektrisch betriebene Liegen hast, ist ein Hinweis zur Gefährdung nützlich. mfg hgb :blush:
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Geert Jeuring
24.02.2018 15:21
Hallo zusammen, es steht mindestens etwas ähnliches in meinen Arbeitsvertrag, dabei geht es aber hauptsächlich um "Betriebsgeheimnisse", aber meine Praxis ist im kleinen Dorf und da mach ich es gerne noch mal extra deutlich.

Danke für alle Antworten!
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Hallo zusammen, es steht mindestens etwas ähnliches in meinen Arbeitsvertrag, dabei geht es aber hauptsächlich um "Betriebsgeheimnisse", aber meine Praxis ist im kleinen Dorf und da mach ich es gerne noch mal extra deutlich. Danke für alle Antworten!
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Geert Jeuring schrieb:

Hallo zusammen, es steht mindestens etwas ähnliches in meinen Arbeitsvertrag, dabei geht es aber hauptsächlich um "Betriebsgeheimnisse", aber meine Praxis ist im kleinen Dorf und da mach ich es gerne noch mal extra deutlich.

Danke für alle Antworten!

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bh
25.02.2018 11:02
grüß gott,

für eine suche im großen netz:
Herzlich willkommen! | Rechtsanwaltskammer MV verschwiegenheitsverpflichtung

möglicherweise bietet diese vorlage ideen für eine anpassung an eine therapeutenpraxis.

lg
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grüß gott, für eine suche im großen netz: www.rak-mv.de verschwiegenheitsverpflichtung möglicherweise bietet diese vorlage ideen für eine anpassung an eine therapeutenpraxis. lg
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bh schrieb:

grüß gott,

für eine suche im großen netz:
Herzlich willkommen! | Rechtsanwaltskammer MV verschwiegenheitsverpflichtung

möglicherweise bietet diese vorlage ideen für eine anpassung an eine therapeutenpraxis.

lg

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bh
25.02.2018 11:05
soo, ein zweiter versuch:

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• hgb
soo, ein zweiter versuch: www.rak-mv.de/sites/default/files/Verschwiegenheitsverpflichtung.pdf
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bh schrieb:

soo, ein zweiter versuch:

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VAUPE
01.03.2018 15:00
Geert Jeuring schrieb am 24.2.18 15:21:
Hallo zusammen, es steht mindestens etwas ähnliches in meinen Arbeitsvertrag, dabei geht es aber hauptsächlich um "Betriebsgeheimnisse", aber meine Praxis ist im kleinen Dorf und da mach ich es gerne noch mal extra deutlich.

Danke für alle Antworten!


..........und das extra deutlich machen, ist durchaus empfehlenswert - insbesondere in einem Dorf!!
Aus eigener Erfahrung kann ich das nur unterstreichen.......

Was bei uns aus Bankfilialen, Anwalts-/StB-Kanzleien, Praxen und nichtöffentlichen Sitzungen so nach außen getragen wird, ist schon manchmal jenseits von gut und böse :point_up:
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[zitat]Geert Jeuring schrieb am 24.2.18 15:21: Hallo zusammen, es steht mindestens etwas ähnliches in meinen Arbeitsvertrag, dabei geht es aber hauptsächlich um "Betriebsgeheimnisse", aber meine Praxis ist im kleinen Dorf und da mach ich es gerne noch mal extra deutlich. Danke für alle Antworten! [/zitat] ..........und das extra deutlich machen, ist durchaus empfehlenswert - insbesondere in einem Dorf!! Aus eigener Erfahrung kann ich das nur unterstreichen....... Was bei uns aus Bankfilialen, Anwalts-/StB-Kanzleien, Praxen und nichtöffentlichen Sitzungen so nach außen getragen wird, ist schon manchmal jenseits von gut und böse :point_up:
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VAUPE schrieb:

Geert Jeuring schrieb am 24.2.18 15:21:
Hallo zusammen, es steht mindestens etwas ähnliches in meinen Arbeitsvertrag, dabei geht es aber hauptsächlich um "Betriebsgeheimnisse", aber meine Praxis ist im kleinen Dorf und da mach ich es gerne noch mal extra deutlich.

Danke für alle Antworten!


..........und das extra deutlich machen, ist durchaus empfehlenswert - insbesondere in einem Dorf!!
Aus eigener Erfahrung kann ich das nur unterstreichen.......

Was bei uns aus Bankfilialen, Anwalts-/StB-Kanzleien, Praxen und nichtöffentlichen Sitzungen so nach außen getragen wird, ist schon manchmal jenseits von gut und böse :point_up:

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hgb schrieb:

Hallo Geert,

in all meinen Anstellungsverträgen gab es das nicht, denn es ist im StGB ja schon strafbewehrt. Niemand wird in der Praxis unterschreiben müssen, nicht zu stehlen, trotzdem passiert's.
Was notwendig ist und unterschrieben werden muss, ist die Belehrung durch Dich über die berufsbezogene Verschwiegenheit. Das beginnt dabei, wer überhaupt in die Praxis kommt und alles, was dort passiert. Wer belehrt ist, kann nicht mehr mit Unwissenheit argumentieren. Also mach Dir ein DIN A 4 Blatt, auf dem Du notiertst, was für deine Praxis dazu gehört. Die unterschriebene Version kommt in die Pers.-Akte, ein Exemplar an die Reinigungskraft.
Schwierig wird es, wenn sie Dich sprachbedingt nicht ausreiichend versteht. Dann wäre eine andere deutschsprechende Kraft die günstigere Lösung anstelle eines professionellen Dolmetsch. Wenn ein nicht ptofessioneller übersetzt hast, bist Du im Falle des Falles nachweispflichtig, dass Du verstanden worden bist.
Eine ganz andere Ergänzung: Falls Du elektrisch betriebene Liegen hast, ist ein Hinweis zur Gefährdung nützlich.

mfg hgb :blush:



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