Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
wir befinden uns im zweiten Jahr der Selbstständigkeit, haben auch einen Steuerberater ( Wechsel steht an,deswegen hier die Frage ).
Meine Frage lautet, ob es möglich ist Verordnungen aus dem alten Jahr z.b. ein halbes Jahr später abrechnen zu lassen, wenn das letzte Jahr gut lief. Anspruch gegenüber der Krankenkasse verjährt erst nach 3 Jahren.
Handwerker stellen teilweise Ihre Rechnungen auch erst im neuen Jahr um von der Gewinnverschiebung zu profitieren.
Wie sieht sowas bei der Betriebsprüfung aus ?
Es soll nicht um Steuerhinterziehung etc. gehen, sondern die Möglichkeit legale Steuervorteile ausschöpfen.
Danke euch :)
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Nickiiiii schrieb:
Hallo ,
wir befinden uns im zweiten Jahr der Selbstständigkeit, haben auch einen Steuerberater ( Wechsel steht an,deswegen hier die Frage ).
Meine Frage lautet, ob es möglich ist Verordnungen aus dem alten Jahr z.b. ein halbes Jahr später abrechnen zu lassen, wenn das letzte Jahr gut lief. Anspruch gegenüber der Krankenkasse verjährt erst nach 3 Jahren.
Handwerker stellen teilweise Ihre Rechnungen auch erst im neuen Jahr um von der Gewinnverschiebung zu profitieren.
Wie sieht sowas bei der Betriebsprüfung aus ?
Es soll nicht um Steuerhinterziehung etc. gehen, sondern die Möglichkeit legale Steuervorteile ausschöpfen.
Danke euch :)
Liquiditätssteuerung über nichtabgerechnete Verordnungen ist eine der doofsten Sachen die du machen kannst; park größere Überschüsse lieber dort wo es Zinsen gibt die mindestens det Inflation entsprechen.
Größere Summen bringe ich gerade stabil/sicher mit 4% p.a. unter;
ein Teil des Spielgeldes hat gerade in zwei Monaten 80% Eigenkapitalrendite erwirtschaftet (und auch da war das Totalverlustrisiko gering) die Verkaufsorder wurde heute morgen akzeptiert.
Klingt "VO später abrechnen" mit dem realen Risiko, einen Abrechnungstermin zu verpassen und einen Totalschaden zu erleiden immernoch interessant?
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Vg
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e.r. schrieb:
Wo legst du denn größere Summen stabil und sicher bei 4% an? Solche Renditen kann ich nur über höheres Risiko in meinem Aktiendepot einfahren. Würde mich über einen Tipp freue .
Vg
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch, dass es so gut läuft!
Ich würde das Geld lieber steuersparend als Altersvorsorge anlegen (z.B. Rüruprente: 84% des angelegten Kapitals kannst Du 2017 in deiner Steuererklärung steuersparend geltend machen. Allerdings sind die Renditen (ohne Steuervorteil) aufgrund der momentanen Zinslage ehr mau!). Bei der Rürup-Rente sind auch Verträge mit Einmalzahlung möglich!
Möglich wäre auch eine Ansparabschreibung, solltest Du 2018 größere Investitionen in die Praxis planen.
Die Einreichung der Rezepte auf das Jahresende zu verschieben, halte ich für nicht sinnvoll! Was ist, wenn das Folgejahr genauso gut oder vielleicht noch besser läuft? Dann musst Du noch mehr Steuern nachzahlen und die Steuervorauszahlungen erhöhen sich auch dementsprechend.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Nickii,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch, dass es so gut läuft!
Ich würde das Geld lieber steuersparend als Altersvorsorge anlegen (z.B. Rüruprente: 84% des angelegten Kapitals kannst Du 2017 in deiner Steuererklärung steuersparend geltend machen. Allerdings sind die Renditen (ohne Steuervorteil) aufgrund der momentanen Zinslage ehr mau!). Bei der Rürup-Rente sind auch Verträge mit Einmalzahlung möglich!
Möglich wäre auch eine Ansparabschreibung, solltest Du 2018 größere Investitionen in die Praxis planen.
Die Einreichung der Rezepte auf das Jahresende zu verschieben, halte ich für nicht sinnvoll! Was ist, wenn das Folgejahr genauso gut oder vielleicht noch besser läuft? Dann musst Du noch mehr Steuern nachzahlen und die Steuervorauszahlungen erhöhen sich auch dementsprechend.
LG A. Korn
Ergo: Risikominimierung durch Streuung in andere Finanzmärkte.
4% p.a. können ziemlich überall geliefert werden, die Stufe darüber sind AOK-Kredite mit 8,12%; darüber steigt das Verlustrisiko erheblich an. Aber auch da gibt's --trotz Schwankungen-- Ziele die sich langsam genug bewegen um nicht innerhalb weniger Tage zu massive Verluste einzufahren.
Die 80%-Geschichte lief über 9 Wochen und geht gerade, langsamer als es gestiegen ist wieder abwärts. Da werde ich vermutlich in 2-3 Wochen nachkaufen, der Trend zeigt deutlich aufwärts ;)
Dazu prüfe ich gerade jemanden der/die/das 7,2% p.a. bieten möchte; ebenfalls unterlegt mit einem relativ stabilen Kurs.
(und nein, auf dieser Plattform werde ich keine konkreten Namen nennen. Ich bin aber auch anders erreichbar...)
Aber: die Kleinsparereinlagensicherung im hiesigen Bankensystem bietet, trotz 0-Renditen eine kaum übertreffbare Sicherheit.
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Papa Alpaka schrieb:
...außerhalb des SEPA-Raumes; trotz "banküblicher Sicherungen" besteht allerdings das Risiko, als Ausländer und damit Kunde zweiter Klasse behandelt zu werden - das habe ich im SEPA-Raum allerdings auch, seit Schäuble deutsche Sparkonten zur Stabilisierung des europäischen Bankenmarktes freigegeben hat.
Ergo: Risikominimierung durch Streuung in andere Finanzmärkte.
4% p.a. können ziemlich überall geliefert werden, die Stufe darüber sind AOK-Kredite mit 8,12%; darüber steigt das Verlustrisiko erheblich an. Aber auch da gibt's --trotz Schwankungen-- Ziele die sich langsam genug bewegen um nicht innerhalb weniger Tage zu massive Verluste einzufahren.
Die 80%-Geschichte lief über 9 Wochen und geht gerade, langsamer als es gestiegen ist wieder abwärts. Da werde ich vermutlich in 2-3 Wochen nachkaufen, der Trend zeigt deutlich aufwärts ;)
Dazu prüfe ich gerade jemanden der/die/das 7,2% p.a. bieten möchte; ebenfalls unterlegt mit einem relativ stabilen Kurs.
(und nein, auf dieser Plattform werde ich keine konkreten Namen nennen. Ich bin aber auch anders erreichbar...)
Aber: die Kleinsparereinlagensicherung im hiesigen Bankensystem bietet, trotz 0-Renditen eine kaum übertreffbare Sicherheit.
Hallo, Nickii,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch, dass es so gut läuft!
Ich würde das Geld lieber steuersparend als Altersvorsorge anlegen (z.B. Rüruprente: 84% des angelegten Kapitals kannst Du 2017 in deiner Steuererklärung steuersparend geltend machen. Allerdings sind die Renditen (ohne Steuervorteil) aufgrund der momentanen Zinslage ehr mau!). Bei der Rürup-Rente sind auch Verträge mit Einmalzahlung möglich!
Möglich wäre auch eine Ansparabschreibung, solltest Du 2018 größere Investitionen in die Praxis planen.
Die Einreichung der Rezepte auf das Jahresende zu verschieben, halte ich für nicht sinnvoll! Was ist, wenn das Folgejahr genauso gut oder vielleicht noch besser läuft? Dann musst Du noch mehr Steuern nachzahlen und die Steuervorauszahlungen erhöhen sich auch dementsprechend.
LG A. Korn
Hallo Körnchen,
vielen Dank über deine Antwort.
Über Rürup habe ich bisher nur schlechtes gehört, was heute als Steuervorteil ist, wird im Alter voll besteuert.
Investitionen werden in den nächsten 1-2 Jahren nicht stattfinden. Schwerpunkt ist den Kredit abzuzahlen.
Wir wollten die Rezepte nicht bis Ende des Jahres aufschieben, sondern die Rezepte z.b. Oktober, November, Dezember erst im Jahr 2018 einreichen. Klar kann es noch besser laufen, aber als 2-Mann Praxis, haben wir den Umsatz pro Kopf fast erreicht, sodass die Zahlen sich nicht großartig verändern werden. Angestellte sind nicht geplant.
@Papa Alpaka
Liquidität ist vorhanden. Uns geht es um Gewinnverschiebung ins neue Jahr. Ist dieses überhaupt rechtlich erlaubt oder muss die fertige VO sofort der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden ?
Es sollen nicht Verordnungen aus dem kompletten Jahr aufgeschoben werden, sondern das letzte Quartal des Jahres.
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Nickiiiii schrieb:
Körnchen schrieb am 26.5.17 15:03:
Hallo, Nickii,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch, dass es so gut läuft!
Ich würde das Geld lieber steuersparend als Altersvorsorge anlegen (z.B. Rüruprente: 84% des angelegten Kapitals kannst Du 2017 in deiner Steuererklärung steuersparend geltend machen. Allerdings sind die Renditen (ohne Steuervorteil) aufgrund der momentanen Zinslage ehr mau!). Bei der Rürup-Rente sind auch Verträge mit Einmalzahlung möglich!
Möglich wäre auch eine Ansparabschreibung, solltest Du 2018 größere Investitionen in die Praxis planen.
Die Einreichung der Rezepte auf das Jahresende zu verschieben, halte ich für nicht sinnvoll! Was ist, wenn das Folgejahr genauso gut oder vielleicht noch besser läuft? Dann musst Du noch mehr Steuern nachzahlen und die Steuervorauszahlungen erhöhen sich auch dementsprechend.
LG A. Korn
Hallo Körnchen,
vielen Dank über deine Antwort.
Über Rürup habe ich bisher nur schlechtes gehört, was heute als Steuervorteil ist, wird im Alter voll besteuert.
Investitionen werden in den nächsten 1-2 Jahren nicht stattfinden. Schwerpunkt ist den Kredit abzuzahlen.
Wir wollten die Rezepte nicht bis Ende des Jahres aufschieben, sondern die Rezepte z.b. Oktober, November, Dezember erst im Jahr 2018 einreichen. Klar kann es noch besser laufen, aber als 2-Mann Praxis, haben wir den Umsatz pro Kopf fast erreicht, sodass die Zahlen sich nicht großartig verändern werden. Angestellte sind nicht geplant.
@Papa Alpaka
Liquidität ist vorhanden. Uns geht es um Gewinnverschiebung ins neue Jahr. Ist dieses überhaupt rechtlich erlaubt oder muss die fertige VO sofort der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden ?
Es sollen nicht Verordnungen aus dem kompletten Jahr aufgeschoben werden, sondern das letzte Quartal des Jahres.
klar kannst du das machen, mach ich manchmal auch so.
mfg
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Wolfgang schrieb:
Hallo
klar kannst du das machen, mach ich manchmal auch so.
mfg
@Papa Alpaka
Liquidität ist vorhanden. Uns geht es um Gewinnverschiebung ins neue Jahr. Ist dieses überhaupt rechtlich erlaubt oder muss die fertige VO sofort der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden ?
Es sollen nicht Verordnungen aus dem kompletten Jahr aufgeschoben werden, sondern das letzte Quartal des Jahres.
Relevant ist der Zeitpunkt des Geldflusses (außer du musst bilanzieren), es hindert dich niemand daran, Verordnungen so knapp wie möglich einzureichen - es gibt aber eben auch Wege, das Geld in die eigene Verfügungsgewalt zu bringen und, je nach Konstruktion, erstmal unbesteuert zu lassen.
"Liegt bei der AOK" ist eine relativ sichere Variante (Prüfung sorgfältig gemacht? Rückläuferquote gegen 0?), deine Ansprüche sind 100% durch die Versichertengemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland abgesichert. Solang du die Ansprüche nicht eingelöst hast bringt dir das aber auch nüscht.
Gezielte Geldflussverschiebung ist kein Problem. Du hast nach Ende der Behabndungsserie ein Jahr Zeit, deinen Anspruch geltend zu machen mit den bekannten Risiken der GKV-Leistungsabrechnung. Das Finanzamt kann dir deshalb keinen Stress machen.
Ich persönlich sehe keinen einzigen Grund warum ich zu Gunsten der GKV-Quartalsbilanz auf mein Honorar verzichten sollte. Aber das kann jeder halten wie er will.
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Papa Alpaka schrieb:
Nickiiiii schrieb am 26.5.17 15:21:
@Papa Alpaka
Liquidität ist vorhanden. Uns geht es um Gewinnverschiebung ins neue Jahr. Ist dieses überhaupt rechtlich erlaubt oder muss die fertige VO sofort der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden ?
Es sollen nicht Verordnungen aus dem kompletten Jahr aufgeschoben werden, sondern das letzte Quartal des Jahres.
Relevant ist der Zeitpunkt des Geldflusses (außer du musst bilanzieren), es hindert dich niemand daran, Verordnungen so knapp wie möglich einzureichen - es gibt aber eben auch Wege, das Geld in die eigene Verfügungsgewalt zu bringen und, je nach Konstruktion, erstmal unbesteuert zu lassen.
"Liegt bei der AOK" ist eine relativ sichere Variante (Prüfung sorgfältig gemacht? Rückläuferquote gegen 0?), deine Ansprüche sind 100% durch die Versichertengemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland abgesichert. Solang du die Ansprüche nicht eingelöst hast bringt dir das aber auch nüscht.
Gezielte Geldflussverschiebung ist kein Problem. Du hast nach Ende der Behabndungsserie ein Jahr Zeit, deinen Anspruch geltend zu machen mit den bekannten Risiken der GKV-Leistungsabrechnung. Das Finanzamt kann dir deshalb keinen Stress machen.
Ich persönlich sehe keinen einzigen Grund warum ich zu Gunsten der GKV-Quartalsbilanz auf mein Honorar verzichten sollte. Aber das kann jeder halten wie er will.
Steuerbelastung im Alter - Rürup-Rente - im Fokus - Magazin - ihre-vorsorge
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Das mag sein, allerdings ist im Alter das zu versteuernde Einkommen im allgemeinen geringer, die Steuerlast dementsprechend auch. Es gibt sowieso keine Altersvorsorge ohne Nachteile. Wenn du in die gesetzliche RV einzahlst, muss Du ebenso im Alter Steuern zahlen.
Steuerbelastung im Alter - Rürup-Rente - im Fokus - Magazin - ihre-vorsorge
LG A. Korn
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Papa Alpaka schrieb:
ACHTUNG Die Ansprüche gegenüber den GKVen verjähren gemäß den meisten Rahmenverträgen ein Jahr nach der letzten Behandlung.
Liquiditätssteuerung über nichtabgerechnete Verordnungen ist eine der doofsten Sachen die du machen kannst; park größere Überschüsse lieber dort wo es Zinsen gibt die mindestens det Inflation entsprechen.
Größere Summen bringe ich gerade stabil/sicher mit 4% p.a. unter;
ein Teil des Spielgeldes hat gerade in zwei Monaten 80% Eigenkapitalrendite erwirtschaftet (und auch da war das Totalverlustrisiko gering) die Verkaufsorder wurde heute morgen akzeptiert.
Klingt "VO später abrechnen" mit dem realen Risiko, einen Abrechnungstermin zu verpassen und einen Totalschaden zu erleiden immernoch interessant?
Deshalb würde ich da auch die Finger davon lassen. Das ist ne Geldvernichtungsanlage, genau wie Sparbücher und Lebensversicherungen.
Nele
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Ich kann nur Papa Alpaka beipflichten. Man sollte sich einen guten Berater suchen und auch selbst schlau machen, was es für sinnvolle Möglichkeiten gibt. Das können niemals für alle die Gleichen sein, sondern sollte gezielt auf einen selbst zugeschnitten sein.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Nele, gut auf den Punkt gebracht. Heute rät jeder Fachmann entschieden von der Rürup Rente ab, deshalb bin ich über diese Empfehlung hier mehr als erstaunt.
Ich kann nur Papa Alpaka beipflichten. Man sollte sich einen guten Berater suchen und auch selbst schlau machen, was es für sinnvolle Möglichkeiten gibt. Das können niemals für alle die Gleichen sein, sondern sollte gezielt auf einen selbst zugeschnitten sein.
Gruß Britt
Ich bin über die Antworten hier immer wieder erstaunt...
Die Rüruprente mit einer LV (nach 2004!!) und Sparbüchern zu vergleichen und alles in Bausch und Bogen zu verurteilen, ist nicht sonderlich konstruktiv und zeugt auch nicht unbedingt von Sachverstand.
Es wäre sicherlich sinnvoll, Deine Behauptungen bezüglich der Rüruprente zu begründen.
Nickii hatte explizit nach einer steuersparenden Möglichkeit, Geld anzulegen, gefragt.
Die habe ich Ihr genannt.
Ich weiß nicht, ob es die beste Möglichkeit für Nickii ist, so Ihr Geld für den Ruhestand anzulegen. Dafür kenne ich Ihre finanziellen und privaten Verhältnisse zu wenig. Ebenso habe ich Ihr auch Nachteile genannt. Im von mir erwähnten Artikel wurden auch Nachteile (und Vorteile!) erwähnt. Im Zweifelsfall sollte Sie sich von einem Experten beraten lassen.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Liebe neli,
Ich bin über die Antworten hier immer wieder erstaunt...
Die Rüruprente mit einer LV (nach 2004!!) und Sparbüchern zu vergleichen und alles in Bausch und Bogen zu verurteilen, ist nicht sonderlich konstruktiv und zeugt auch nicht unbedingt von Sachverstand.
Es wäre sicherlich sinnvoll, Deine Behauptungen bezüglich der Rüruprente zu begründen.
Nickii hatte explizit nach einer steuersparenden Möglichkeit, Geld anzulegen, gefragt.
Die habe ich Ihr genannt.
Ich weiß nicht, ob es die beste Möglichkeit für Nickii ist, so Ihr Geld für den Ruhestand anzulegen. Dafür kenne ich Ihre finanziellen und privaten Verhältnisse zu wenig. Ebenso habe ich Ihr auch Nachteile genannt. Im von mir erwähnten Artikel wurden auch Nachteile (und Vorteile!) erwähnt. Im Zweifelsfall sollte Sie sich von einem Experten beraten lassen.
LG A. Korn
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Problem beschreiben
Neli K schrieb:
"Über Rürup habe ich bisher nur schlechtes gehört, was heute als Steuervorteil ist, wird im Alter voll besteuert."
Deshalb würde ich da auch die Finger davon lassen. Das ist ne Geldvernichtungsanlage, genau wie Sparbücher und Lebensversicherungen.
Nele
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