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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag. Ich habe mal eine Frage an Euch. Darf die Krankenkasse, ein Rezept mit Verordnuing außerhalb des Regelfalles kürzen mit der Begründung, "Behandlunganzahl überschritten". Es handelt sich um eine bettlägrige Patientin, 1x pro Woche kommt der Pflegedienst zur Unterstützung und sie bekommt 3x die Woche Physio. Ich gehe da schon eingie Jahre hin. Mittlerweile ist sie 90 Jahre. Ohne Physio, wäre der Zustand viel schlimmer und der Pflegedienst müsste täglich kommen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja das steht so drauf. Die ganzen Jahre ging die Verordnung auch so durch. Jetzt auf einmal hat die Krankenkassen beim vorletzten Rezept die letzten 2 Behandlungen gekürzt mit der Begründung Verordnungsmenge überschritten. Ich traue mich gar nicht, das was ich noch habe abzuzrechnen. Hatte sowas jemand schon einmal?
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therapeutin schrieb:
also stand auf dem Rezept 36x 3x die Woche und du hast ohne Unterbrechung 3x die Woche gemacht oder mal nur 1x zwischendurch und deswegen hat sich das Rezept nach hinten verschoben...es gibt Kassen die achten darauf das das Rezept genau in den 3 Monaten abgearbeitet sein muss
Wenn Du von uns ne Einschätzung willst braucht es die genauen Rezept Fakten, sowie die Kasse...
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ali schrieb:
Kann ich nicht nachvollziehen....hört sich nach ungerechtfertigter Absetzung an...
Wenn Du von uns ne Einschätzung willst braucht es die genauen Rezept Fakten, sowie die Kasse...
1.kann man dagegen vorgehen
2.wäre die Begründung dann nicht Behandlungsanzahl überschritten
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ali schrieb:
therapeutin schrieb am 29.1.19 10:49:...es gibt Kassen die achten darauf das das Rezept genau in den 3 Monaten abgearbeitet sein muss
1.kann man dagegen vorgehen
2.wäre die Begründung dann nicht Behandlungsanzahl überschritten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Genau 36 Behandlungen mit 3x pro Woche.
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therapeutin schrieb:
Kommt darauf an was auf der Verordnung steht,Es muss auch 3x die Woche verordnet sein :kissing_closed_eyes:
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Mich interessierte nur, ob es manchmal eine gewisse Behandlungsanzahl
Nö, nur das sie innerhalb von 12 Wochen abzuarbeiten wäre: 1x 12, 2x 24, 3x 36
let us know....
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.1.19 17:51:
Mich interessierte nur, ob es manchmal eine gewisse Behandlungsanzahl
Nö, nur das sie innerhalb von 12 Wochen abzuarbeiten wäre: 1x 12, 2x 24, 3x 36
let us know....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mich interessierte nur, ob es manchmal eine gewisse Behandlungsanzahl gibt und das man evtl ab da eine Sondergenehmigng gibt. So, nun werde ich morgen mal bei der AOK anrufen :angry:
ein Kassenfehler nur war, oder ob schon wieder eine neue miese angebliche Regel auftaucht.
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Zoe.H schrieb:
Berichte doch mal, was da rausgekommen ist. Ob es halt
ein Kassenfehler nur war, oder ob schon wieder eine neue miese angebliche Regel auftaucht.
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