Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
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ich bin auf der Suche nach einem Gesetzestext, welcher genau beschreibt bis wann eine Verodnung der Kasse in Rechnung gestellt sein muss.
Hier geht es nicht um den Patienten inkl. VO mit den zugehörigen Fristen, sondern wenn allles fertig ist, und die VO eingereicht werden sollte, aber in der Akte vergessen wurde. Besonders wichtig Bundesland Sachsen.
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JUA und HSA schrieb:
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Gesetzestext, welcher genau beschreibt bis wann eine Verodnung der Kasse in Rechnung gestellt sein muss.
Hier geht es nicht um den Patienten inkl. VO mit den zugehörigen Fristen, sondern wenn allles fertig ist, und die VO eingereicht werden sollte, aber in der Akte vergessen wurde. Besonders wichtig Bundesland Sachsen.
Die allermeisten RV beinhalten eine Klausel nach der finanzielle Ansprüche binnen eines Jahres nach letztem Behandlungstermin erhoben worden sein müssen;
beinhaltet der Vertrag keine entsprechende Klausel tritt die Verjährung nach drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist.
Alles klar soweit? :)
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Papa Alpaka schrieb:
...schau mal in den Vertrag den du mit der betroffenen GKV abgeschlossen hast.
Die allermeisten RV beinhalten eine Klausel nach der finanzielle Ansprüche binnen eines Jahres nach letztem Behandlungstermin erhoben worden sein müssen;
beinhaltet der Vertrag keine entsprechende Klausel tritt die Verjährung nach drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist.
Alles klar soweit? :)
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