Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Ich kann mich erinnern, dass im Gegensatz zur heutigen Zeit die Praxen teurer verkauft wurden, ich hatte weit und breit keine Konkurrenz mit mehreren Mitarbeiterinnen. Die Umsatzzahlen und Gewinnzahlen kann ich belegen ab 1977 bis heute.
Gibt es eine Kollegin oder ein Kollege oder gar ein Anwalt oder Notar der hierzu noch Informationen hat aus dieser Zeit?
Es würde mir sehr helfen im derzeitigen Rechtsstreit.
Danke für jede Rückmeldung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Im Rahmen meiner Scheidung muss ich jetzt den damaligen Wert meiner Praxis 1981 belegen. Also den Wert, den ich in die Ehe eingebracht habe. Dieser wird mir dann gut geschrieben bei einer normalen Zugewinngemeinschaft.
Ich kann mich erinnern, dass im Gegensatz zur heutigen Zeit die Praxen teurer verkauft wurden, ich hatte weit und breit keine Konkurrenz mit mehreren Mitarbeiterinnen. Die Umsatzzahlen und Gewinnzahlen kann ich belegen ab 1977 bis heute.
Gibt es eine Kollegin oder ein Kollege oder gar ein Anwalt oder Notar der hierzu noch Informationen hat aus dieser Zeit?
Es würde mir sehr helfen im derzeitigen Rechtsstreit.
Danke für jede Rückmeldung.
Beispiel: ich weiß von einem Praxisverkauf 2005, wo eine 4-Therapeuten-Praxis für 16.000,- Euro verkauft wurde und von einem anderen Verkauf 2011, wo eine 6-Therapeuten-Praxis für 180.000,- Euro verkauft wurde. Sicherlich lässt sich dies nicht auf die Therapeutenzahl oder das Verkaufsjahr mit anderen Praxen übertragen.
Alternativ könntest du das Ertragswertverfahren verwenden und das durchschnittliche Betriebsergebnis der aktuell letzten drei Jahre (2015 bis 2017) mit den Ergebnissen von 1979 bis 1981 vergleichen - natürlich mit der Korrektur der Inflation (1981 zu 2018 sind ein Plus von 104,68 Prozent). Möglicherweise lohnt es sich auch, zusätzlich den Substanzwert (Einrichtung etc.) mit zu vergleichen, falls damals das Inventar noch neuwertig war und heute großteils voll abgeschrieben ist.
Gruß
Nora
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Hat denn irgendjemand eine Idee wo ich diese alten KG Hefte noch auftreiben könnte. Die habe ich leider komplett entsorgt. Werde mich jetzt mit dem Ertragswertverfahren auseinandersetzen. Mal googeln.
Die Betriebsergebnisse von 1977 bis 1985 reichen dafür wohl aus .Aber warum soll ich das mit den heutigen Ergebnissen vergleichen. Die Kassenpraxis habe ich außerdem 2015 geschlossen und habe jetzt nur noch eine kleine Privatpraxis.
Die wird natürlich dann auch extra bewertet und fällt in den Zugewinn.( das heißt die Hälfte gehört meinem Mann) Nur was ich in die Ehe eingebracht habe , also vor der Ehe besessen habe wird mir alleine gutgeschrieben.
Es müssen doch noch alte KG Hefte aufzutreiben sein!!!!!!
Bitte, bitte wer kennt eine KG so um die 60 Jahre alt, die alte Hefte aufgehoben hat?
Damit könnte meine Anwältin sicher argumentieren.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für Euere schnellen Antworten..
Hat denn irgendjemand eine Idee wo ich diese alten KG Hefte noch auftreiben könnte. Die habe ich leider komplett entsorgt. Werde mich jetzt mit dem Ertragswertverfahren auseinandersetzen. Mal googeln.
Die Betriebsergebnisse von 1977 bis 1985 reichen dafür wohl aus .Aber warum soll ich das mit den heutigen Ergebnissen vergleichen. Die Kassenpraxis habe ich außerdem 2015 geschlossen und habe jetzt nur noch eine kleine Privatpraxis.
Die wird natürlich dann auch extra bewertet und fällt in den Zugewinn.( das heißt die Hälfte gehört meinem Mann) Nur was ich in die Ehe eingebracht habe , also vor der Ehe besessen habe wird mir alleine gutgeschrieben.
Es müssen doch noch alte KG Hefte aufzutreiben sein!!!!!!
Bitte, bitte wer kennt eine KG so um die 60 Jahre alt, die alte Hefte aufgehoben hat?
Damit könnte meine Anwältin sicher argumentieren.
[...] Die Betriebsergebnisse von 1977 bis 1985 reichen dafür wohl aus .Aber warum soll ich das mit den heutigen Ergebnissen vergleichen. [...]
Beim Zugewinn innerhalb der Ehe geht es schließlich darum, ob und wenn wie viel die Praxis heute mehr oder weniger wert ist, als zu dem Zeitpunkt, als du sie in die Ehe eingebracht hast. Dies entspricht dann eben dem Zugewinn.
Wofür du dann die Ergebnisse von 1982 bis 1985 (Ehe seit 1981?) verwenden willst, erschließt sich mir nicht... :unamused:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.18 19:37:
[...] Die Betriebsergebnisse von 1977 bis 1985 reichen dafür wohl aus .Aber warum soll ich das mit den heutigen Ergebnissen vergleichen. [...]
Beim Zugewinn innerhalb der Ehe geht es schließlich darum, ob und wenn wie viel die Praxis heute mehr oder weniger wert ist, als zu dem Zeitpunkt, als du sie in die Ehe eingebracht hast. Dies entspricht dann eben dem Zugewinn.
Wofür du dann die Ergebnisse von 1982 bis 1985 (Ehe seit 1981?) verwenden willst, erschließt sich mir nicht... :unamused:
Gruß
Nora
Ebenso zählen Schenkungen der Eltern und Erbschaften nicht zum Zugewinn. Das wird am Ende wieder herausgerechnet .Ich wusste das auch bisher nicht.
Es geht nur darum welchen Wert diese Praxis damals dargestellt hat wenn ich sie verkauft hätte.( Dazu sind die Umsatzzahlen von damals wichtig )
Daraus errechnet sich der Wert den ich mitgebracht habe und der fällt nicht in den Zugewinn.
Ich habe dann natürlich weiterhin damit Geld verdient, das in die Ehe eingebracht wurde. Das gehört dann jedoch zum Zugewinn und wird aufgeteilt.
Da ich diese Kassenpraxis 2015 geschlossen habe, existiert da auch kein Wert mehr.
Vielen Dank für Dein Mitdenken.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, nein es geht lediglich darum welches Vermögen ich mit in die Ehe gebracht habe damals. Dazu zählt z.B das Guthaben auf der Bank, angezahlte Bausparverträge und auch die damalige Praxis.
Ebenso zählen Schenkungen der Eltern und Erbschaften nicht zum Zugewinn. Das wird am Ende wieder herausgerechnet .Ich wusste das auch bisher nicht.
Es geht nur darum welchen Wert diese Praxis damals dargestellt hat wenn ich sie verkauft hätte.( Dazu sind die Umsatzzahlen von damals wichtig )
Daraus errechnet sich der Wert den ich mitgebracht habe und der fällt nicht in den Zugewinn.
Ich habe dann natürlich weiterhin damit Geld verdient, das in die Ehe eingebracht wurde. Das gehört dann jedoch zum Zugewinn und wird aufgeteilt.
Da ich diese Kassenpraxis 2015 geschlossen habe, existiert da auch kein Wert mehr.
Vielen Dank für Dein Mitdenken.
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tom1350 schrieb:
Die Ertragswertmethode scheint hier am ehesten angebracht, weil eine Physiotherapiepraxis, besonders eine Privatpraxis, aus hauptsächlich "weichen Faktoren" besteht.
Der Verkaufswert bemisst sich u.a. daran, dass der Inhaber das Unternehmen verlässt und damit ein Teil des Wertes "geht".
Die Fortführungsbewertung geht von dem Gegenteil aus und aus meiner Sicht kann der Praxiswert von 1981 nicht wie ein Verkauf gewertet werden.
Der Fortführungswert ist höher und kann anhand der Bilanzen (oder Steuererklärung) angenähert werden.
Da die Fortführung ganz offensichtlich erfolgreich war (seit 1981) dürfte der Multiplikator der Jahreswerte deutlich höher liegen als beim Verkauf.
Beispielrechnung (stark vereinfacht)
Verkauf: Übergewinn x 2 Jahreswerte (nach heutigen Maßstäben) + Inventar
Fortführung: Übergewinn x 3-4 Jahreswerte (nach heutigen Maßstäben + Inventar
Hat eine Praxis 20.000 DM Übergewinn erzielt, sprechen wir von einem Delta von 40.000 - 80.000 DM
Das ist aber nur eine Beispielrechnung. In der Gründungsphase der 80er Jahre können die Praxiswerte schon wegen der Marktstellung erheblich höher liegen.
p.s. Du kannst mich dazu gerne kontaktieren, ich befasse mich seit Jahren nahezu hauptberuflich mit Praxisbewertungen und Nachfolgeregelungen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Grundsätzlich unterscheidet sich der Wert einer Praxis beim Verkauf von dem Wert einer Fortführung.
Der Verkaufswert bemisst sich u.a. daran, dass der Inhaber das Unternehmen verlässt und damit ein Teil des Wertes "geht".
Die Fortführungsbewertung geht von dem Gegenteil aus und aus meiner Sicht kann der Praxiswert von 1981 nicht wie ein Verkauf gewertet werden.
Der Fortführungswert ist höher und kann anhand der Bilanzen (oder Steuererklärung) angenähert werden.
Da die Fortführung ganz offensichtlich erfolgreich war (seit 1981) dürfte der Multiplikator der Jahreswerte deutlich höher liegen als beim Verkauf.
Beispielrechnung (stark vereinfacht)
Verkauf: Übergewinn x 2 Jahreswerte (nach heutigen Maßstäben) + Inventar
Fortführung: Übergewinn x 3-4 Jahreswerte (nach heutigen Maßstäben + Inventar
Hat eine Praxis 20.000 DM Übergewinn erzielt, sprechen wir von einem Delta von 40.000 - 80.000 DM
Das ist aber nur eine Beispielrechnung. In der Gründungsphase der 80er Jahre können die Praxiswerte schon wegen der Marktstellung erheblich höher liegen.
p.s. Du kannst mich dazu gerne kontaktieren, ich befasse mich seit Jahren nahezu hauptberuflich mit Praxisbewertungen und Nachfolgeregelungen.
Mit dem Verband habe ich bereits Kontakt aufgenommen und Hefte bekomme ich evtl über die Deutsche Bibliothek.
Nochmal zum besseren Verstehen:
Eröffnet habe ich die Kassen Praxis 1977 und durchgehend geführt bis 2015. Geheiratet habe ich 1981.
Die neue Privatpraxis habe ich 2016 in anderen Räumen eröffnet.
Der Scheidungsantrag wurde zugestellt Oktober 2017.Das ist der Stichtag für die Berechnung .
Das bedeutet Den Wert der Kassenpraxis habe ich 1981 mit in die Ehe gebracht. Wird also herausgerechnet wie das Erbe meiner Eltern.
Die neue Praxis muss dann auch extra geschätzt werden. Die wird dann aber mit dem vorhandenen Vermögen aufgeteilt weil sie während der Ehe gegründet wurde.
Danke an Alle, die mitgedacht haben
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Medico, ich würde Dich ja gerne kontaktieren aber wie erreiche ich Dich?
Mit dem Verband habe ich bereits Kontakt aufgenommen und Hefte bekomme ich evtl über die Deutsche Bibliothek.
Nochmal zum besseren Verstehen:
Eröffnet habe ich die Kassen Praxis 1977 und durchgehend geführt bis 2015. Geheiratet habe ich 1981.
Die neue Privatpraxis habe ich 2016 in anderen Räumen eröffnet.
Der Scheidungsantrag wurde zugestellt Oktober 2017.Das ist der Stichtag für die Berechnung .
Das bedeutet Den Wert der Kassenpraxis habe ich 1981 mit in die Ehe gebracht. Wird also herausgerechnet wie das Erbe meiner Eltern.
Die neue Praxis muss dann auch extra geschätzt werden. Die wird dann aber mit dem vorhandenen Vermögen aufgeteilt weil sie während der Ehe gegründet wurde.
Danke an Alle, die mitgedacht haben
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Nora Weber schrieb:
Auch wenn ich konkrete Zahlen aus der betreffenden Zeit nennen könnte, wäre dies wohl nicht auf deine Praxissituation übertragbar, da dies keine belastbare breite Datenbasis darstellt.
Beispiel: ich weiß von einem Praxisverkauf 2005, wo eine 4-Therapeuten-Praxis für 16.000,- Euro verkauft wurde und von einem anderen Verkauf 2011, wo eine 6-Therapeuten-Praxis für 180.000,- Euro verkauft wurde. Sicherlich lässt sich dies nicht auf die Therapeutenzahl oder das Verkaufsjahr mit anderen Praxen übertragen.
Alternativ könntest du das Ertragswertverfahren verwenden und das durchschnittliche Betriebsergebnis der aktuell letzten drei Jahre (2015 bis 2017) mit den Ergebnissen von 1979 bis 1981 vergleichen - natürlich mit der Korrektur der Inflation (1981 zu 2018 sind ein Plus von 104,68 Prozent). Möglicherweise lohnt es sich auch, zusätzlich den Substanzwert (Einrichtung etc.) mit zu vergleichen, falls damals das Inventar noch neuwertig war und heute großteils voll abgeschrieben ist.
Gruß
Nora
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MikeL schrieb:
Vielleicht findest Du noch ein Paar alte KG-Zeitungen. Dort gab es schon in den 80ern viele Praxisangebote, bei denen regelmäßig auch Kaufpreise in Prozentangaben vom Praxisumsatz zu finden waren. Heute sind solche Prozentsätze nicht mehr zu realisieren, so dass es mit dem "Zugewinn" inflationsbereinigt eher nicht so rosig aussehen dürfte.
Ich halte eine Rückwärtsbetrachtung für das Jahr 1981 für absolut unmöglich. Mehr als "damals waren Praxen mehr wert als heute" kann nicht dabei herauskommen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Das Problem ist, dass erst in den letzten 7-8 Jahren überhaupt die Praxiswerte korrekt ermittelt werden. Davor war das oft Voodoo mit Umsatzverfahren und dergl. mehr. Das hält keiner vernünftigen Betrachtung stand. Selbst wenn Deine Zahlen korrekt ermittelt wurden, sagt das nichts aus, weil der Rest des Marktes keine sinnvollen Daten produziert hat.
Ich halte eine Rückwärtsbetrachtung für das Jahr 1981 für absolut unmöglich. Mehr als "damals waren Praxen mehr wert als heute" kann nicht dabei herauskommen.
Die Anzeigenversion, um also dortrüber etwas verwertbares zu erhalten halte ich selber für völlig aussichtslos also nicht sonderlich zielführend.
wenn du sie beschaffen wolltest :
- Zeitschriften könnten zur Ausleihe z.B. Verbände, physio.de- Teilnehmer zur Verfügung stellen- per Smartphone auszugsweise usw. usw.
- vorstellbar ist deine Anzeigenschaltung ( Gesuch ) z.B. bei Ebay, Facebook, physio.de usw.
- frag dann vielleicht mal das Buchner- Team nach Ideen+ bei den " Reeder- Gruppen "
Link
Hier in der Nähe schalteten 2 Praxen jüngst auch einige Anzeigen mit " VB " XYZ- Versionen/ Beträgen. Letztendlich waren sie mehr oder weniger ganz gut bedient, das sie sie überhaupt verschenkt bekommen haben. Selber habe ich meine Praxis auch zum Verkauf gestellt ( Vorstellung ca. 20 Mio , wegen des wertvollen Patientengutes )- nun liest in 20 Jahren diese Anzeigen, da er das deinige Thema auf dem Tisch hat. Es ist aus meiner Sicht nichts wert.
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GKV-Zulassungsempfehlung korrigiert: Räumliche Trennung zu gewerblichen Bereichen ist aufgehoben – endlich! – untern
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tom1350 schrieb:
Allgemein kann der Verkaufswert einer GKV Praxis zukünftig gegen Null gehen! Siehe dazu:
GKV-Zulassungsempfehlung korrigiert: Räumliche Trennung zu gewerblichen Bereichen ist aufgehoben – endlich! – untern
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webpt schrieb:
Schreib evtl. alle entsprechenden Verbände an ( alle ) und lasse dir präsentieren nach welchen Modalitäten diese derartige Bewertungen vornehmen bzw. welche Methodologie diese zur/ bei der Ermittlung empfehlen. Dann hast du zumindest halbgewalktes Grundlagenherangehen an den Tag gelegt. Was du dann heraussuchst und in deinem Sinne präsentierst müßte bei Streit erstmal entkräftet werden. Und zusätzlich ja die Argumentation der anderen Seite abgewartet werden muß.
Die Anzeigenversion, um also dortrüber etwas verwertbares zu erhalten halte ich selber für völlig aussichtslos also nicht sonderlich zielführend.
wenn du sie beschaffen wolltest :
- Zeitschriften könnten zur Ausleihe z.B. Verbände, physio.de- Teilnehmer zur Verfügung stellen- per Smartphone auszugsweise usw. usw.
- vorstellbar ist deine Anzeigenschaltung ( Gesuch ) z.B. bei Ebay, Facebook, physio.de usw.
- frag dann vielleicht mal das Buchner- Team nach Ideen+ bei den " Reeder- Gruppen "
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Hier in der Nähe schalteten 2 Praxen jüngst auch einige Anzeigen mit " VB " XYZ- Versionen/ Beträgen. Letztendlich waren sie mehr oder weniger ganz gut bedient, das sie sie überhaupt verschenkt bekommen haben. Selber habe ich meine Praxis auch zum Verkauf gestellt ( Vorstellung ca. 20 Mio , wegen des wertvollen Patientengutes )- nun liest in 20 Jahren diese Anzeigen, da er das deinige Thema auf dem Tisch hat. Es ist aus meiner Sicht nichts wert.
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