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Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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gibt es irgendwo eine Frist, wie lange ich (als PI) Handtücher, Jacken oder ähnliches aufbewahren muss, die ein Patient in meiner Praxis vergessen hat?
Wie handhabt ihr das?
Telefoniert ihr dem Besitzer (vorausgesetzt ich weiß, wer das Teil hat liegenlassen) hinterher oder werden diese Dinge - nach bestimmter Zeit - (im Altkleidercontainer oder der Mülltonne etc.) entsorgt?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.
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nadine meier schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gibt es irgendwo eine Frist, wie lange ich (als PI) Handtücher, Jacken oder ähnliches aufbewahren muss, die ein Patient in meiner Praxis vergessen hat?
Wie handhabt ihr das?
Telefoniert ihr dem Besitzer (vorausgesetzt ich weiß, wer das Teil hat liegenlassen) hinterher oder werden diese Dinge - nach bestimmter Zeit - (im Altkleidercontainer oder der Mülltonne etc.) entsorgt?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.
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Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ich lagere das Zeug (Auffinddatum angeheftet) 1 Jahr in einer Kiste im Keller. Danach kommt's auf den Sperrmüll.
Gruß von Monique
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alobar schrieb:
Handtücher gibt es bei mir nicht. Jacken Brillen goldbarren werden am gleichen Tag abgeholt
Zudem gibt es meines Wissens vertraglich die Verpflichtung solche Materialien zu stellen.
Bin hier im Forum über einen Tip zu dem Waschfaserlaken von Güstel gekommen. Für mich die perfekte Lösung.
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Inche schrieb:
Laut Rahmenverträgen haben wir die wäsche zustellen daher bringt mir keiner Handtüscher mit.Der Rest sollte wie beim Fundbüro 6 Monate aufbewahrt werden dann kann entsorgt werden.Wird aber bisher alles wieder eingesamelt
Laut Rahmenverträgen haben wir die wäsche zustellen daher bringt mir keiner Handtüscher mit.Der Rest sollte wie beim Fundbüro 6 Monate aufbewahrt werden dann kann entsorgt werden.Wird aber bisher alles wieder eingesamelt
Wird es nach jeder Behandlung gewaschen ? Oder für 6 bzw. 18 irgendwo gelagert ?
Gruß
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Lena1970 schrieb:
Inche schrieb am 29.4.18 08:20:
Laut Rahmenverträgen haben wir die wäsche zustellen daher bringt mir keiner Handtüscher mit.Der Rest sollte wie beim Fundbüro 6 Monate aufbewahrt werden dann kann entsorgt werden.Wird aber bisher alles wieder eingesamelt
Wird es nach jeder Behandlung gewaschen ? Oder für 6 bzw. 18 irgendwo gelagert ?
Gruß
Aus hygienischer Perspektive halte ich es für über aus bedenklich, die Liegenbezüge über 2-3 Wochen bei, ich unterstelle, mangelhafter Belüftung zu lagern; hier käme das Gesundheitsamt ins Spiel das ggf. entsprechende Weisungen erlässt ;)
Einfache Sache: Liegenbezüge im Hunderterpack beschaffen und regelmäßig gründlich waschen (aus hygienischer Perspektive sind 40° dafür zu wenig). Die Anschaffung energieeffizienter Waschmaschinen und Trockner ist übrigens über Bundes- und Landesmittel förderbar :)
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Papa Alpaka schrieb:
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen", mitgebrachte Handtücher sind unberechtigt entstehende Kosten; die Kosten für die Bereitstellung sind Teil des Behandlungshonorares. Eine geneigte GKV die Wind davon bekommt kann --da es sich um eine vertraglich vereinbarte "unerlaubte Handlung" handelt-- das Honorar bis zur Verjährungsgrenze um den für Wäsche veranschlagten Pauschbetrag kürzen und den futterneidischen Nachbarn ist Tür und Tor für eine Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung geöffnet.
Aus hygienischer Perspektive halte ich es für über aus bedenklich, die Liegenbezüge über 2-3 Wochen bei, ich unterstelle, mangelhafter Belüftung zu lagern; hier käme das Gesundheitsamt ins Spiel das ggf. entsprechende Weisungen erlässt ;)
Einfache Sache: Liegenbezüge im Hunderterpack beschaffen und regelmäßig gründlich waschen (aus hygienischer Perspektive sind 40° dafür zu wenig). Die Anschaffung energieeffizienter Waschmaschinen und Trockner ist übrigens über Bundes- und Landesmittel förderbar :)
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen",
So weit so gut...
Patienten sind aber nicht immer zur Fuß, viele kommen mit der Auto, Bahn etc.
Entstehen auch Kosten.
Gruß
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Lena1970 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 29.4.18 11:46:
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen",
So weit so gut...
Patienten sind aber nicht immer zur Fuß, viele kommen mit der Auto, Bahn etc.
Entstehen auch Kosten.
Gruß
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen",
So weit so gut...
Patienten sind aber nicht immer zur Fuß, viele kommen mit der Auto, Bahn etc.
Entstehen auch Kosten.
Gruß
Korinthenexkrementiererin... In deinem Beispiel unterschlägt du die Abnutzung der Schuhe für fußläufige Versicherte ;)
Die Anreise zur Therapie ist nicht unser Aufgabenbereich sondern Privatvergnügen des Versicherten. Wir sind für alles ab der Praxistür zuständig.
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Papa Alpaka schrieb:
Lena1970 schrieb am 29.4.18 12:09:
Papa Alpaka schrieb am 29.4.18 11:46:
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen",
So weit so gut...
Patienten sind aber nicht immer zur Fuß, viele kommen mit der Auto, Bahn etc.
Entstehen auch Kosten.
Gruß
Korinthenexkrementiererin... In deinem Beispiel unterschlägt du die Abnutzung der Schuhe für fußläufige Versicherte ;)
Die Anreise zur Therapie ist nicht unser Aufgabenbereich sondern Privatvergnügen des Versicherten. Wir sind für alles ab der Praxistür zuständig.
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen",
So weit so gut...
Patienten sind aber nicht immer zur Fuß, viele kommen mit der Auto, Bahn etc.
Entstehen auch Kosten.
Gruß
Korinthenexkrementiererin... In deinem Beispiel unterschlägt du die Abnutzung der Schuhe für fußläufige Versicherte ;)
Die Anreise zur Therapie ist nicht unser Aufgabenbereich sondern Privatvergnügen des Versicherten. Wir sind für alles ab der Praxistür zuständig.
Ja
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Lena1970 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 29.4.18 12:49:
Lena1970 schrieb am 29.4.18 12:09:
Papa Alpaka schrieb am 29.4.18 11:46:
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen",
So weit so gut...
Patienten sind aber nicht immer zur Fuß, viele kommen mit der Auto, Bahn etc.
Entstehen auch Kosten.
Gruß
Korinthenexkrementiererin... In deinem Beispiel unterschlägt du die Abnutzung der Schuhe für fußläufige Versicherte ;)
Die Anreise zur Therapie ist nicht unser Aufgabenbereich sondern Privatvergnügen des Versicherten. Wir sind für alles ab der Praxistür zuständig.
Ja
Finde ich persönlich, na ja , erwas sehr gewöhnungsbedürftig.
Aber wenn die Behandlungsqualität stimmt, tolerieren Patienten wohl auch dieses.
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kroetzi schrieb:
Es gibt Praxen, da gibt es gar keine Liegenbezüge. Patienten werden auf der blanken Behandlungsbank behandelt die später ab und zu desinfiziert wird.
Finde ich persönlich, na ja , erwas sehr gewöhnungsbedürftig.
Aber wenn die Behandlungsqualität stimmt, tolerieren Patienten wohl auch dieses.
Wäscherei ist aber immer noch viel zu viel . Es ist dadurch nicht weniger geworden. Immer wieder wird es vergessen, plus Fangolacken .
Aber es ist viel leichter, schneller für unsere Therapieablauf. Keine Nummerierung, ich muss nicht falten , muss nicht Aufkleber erneuer (Handtücher waren in Billy Schrank aufbewahrt für Dauerpatienten/6-18 mal Therapieeinheiten).
Woanders, da wo ich war - für den Patienten gab es einen Infoblatt an den Schrank angebracht: Für 1 Monat wird es noch aufbewahrt, danach in die Kleidungscontainer aussortiert.
Im Flughafen ist 3 Monatige Zeit.
Gruß
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Lena1970 schrieb:
Wir haben die Handtücher abgeschafft .
Wäscherei ist aber immer noch viel zu viel . Es ist dadurch nicht weniger geworden. Immer wieder wird es vergessen, plus Fangolacken .
Aber es ist viel leichter, schneller für unsere Therapieablauf. Keine Nummerierung, ich muss nicht falten , muss nicht Aufkleber erneuer (Handtücher waren in Billy Schrank aufbewahrt für Dauerpatienten/6-18 mal Therapieeinheiten).
Woanders, da wo ich war - für den Patienten gab es einen Infoblatt an den Schrank angebracht: Für 1 Monat wird es noch aufbewahrt, danach in die Kleidungscontainer aussortiert.
Im Flughafen ist 3 Monatige Zeit.
Gruß
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Inche schrieb:
In der Regel für ein Rezept dann wird gewechselt oder bei bedarf.
Aus hygienischer Perspektive halte ich es für über aus bedenklich, die Liegenbezüge über 2-3 Wochen bei, ich unterstelle, mangelhafter Belüftung zu lagern; hier käme das Gesundheitsamt ins Spiel das ggf. entsprechende Weisungen erlässt ;)
Wie meinst Du das, Papa Alpaka?
Sind die Liegenbezüge, von denen Du hier schreibst benutzt oder gewaschen?
Einfache Sache: Liegenbezüge im Hunderterpack beschaffen und regelmäßig gründlich waschen (aus hygienischer Perspektive sind 40° dafür zu wenig).
Wird der Liegenbezug dann für mehrere Patienten verwendet?
(Okay, das mit dem Zitieren übe ich noch einmal... :wink: Aber ich bin sicher, dass Du, Papa Alpaka, zwischen Deinen beiden Sätzen, meine Frage findest...)
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nadine meier schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 29.4.18 11:46:
Aus hygienischer Perspektive halte ich es für über aus bedenklich, die Liegenbezüge über 2-3 Wochen bei, ich unterstelle, mangelhafter Belüftung zu lagern; hier käme das Gesundheitsamt ins Spiel das ggf. entsprechende Weisungen erlässt ;)
Wie meinst Du das, Papa Alpaka?
Sind die Liegenbezüge, von denen Du hier schreibst benutzt oder gewaschen?
Einfache Sache: Liegenbezüge im Hunderterpack beschaffen und regelmäßig gründlich waschen (aus hygienischer Perspektive sind 40° dafür zu wenig).
Wird der Liegenbezug dann für mehrere Patienten verwendet?
(Okay, das mit dem Zitieren übe ich noch einmal... :wink: Aber ich bin sicher, dass Du, Papa Alpaka, zwischen Deinen beiden Sätzen, meine Frage findest...)
Die Liegeplätze sind durchnummeriert und die jeweilige Nummer ist auf der Karteikarte vermerkt.
Nach der Behandlungsserie wird das Waschfaserlaken gewaschen und,da die Teile schon sehr trocken aus der Waschmaschine kommen noch kurz aufgehängt, bevor sie endgültig wieder gefaltet in den Schrank wandern.
Trockner und Bügeln entfällt bei den Teilen.
Insgesamt eine wenig zeitaufwändige Sache die einen guten hygienischen Standard bietet.
Und sehr teuer sind sie auch nicht!
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mbone schrieb:
Ich habe ein Regal mit sehr geringem Fächerabstand anfertigen lassen in das die Waschfaserlaken gut reinpassen.
Die Liegeplätze sind durchnummeriert und die jeweilige Nummer ist auf der Karteikarte vermerkt.
Nach der Behandlungsserie wird das Waschfaserlaken gewaschen und,da die Teile schon sehr trocken aus der Waschmaschine kommen noch kurz aufgehängt, bevor sie endgültig wieder gefaltet in den Schrank wandern.
Trockner und Bügeln entfällt bei den Teilen.
Insgesamt eine wenig zeitaufwändige Sache die einen guten hygienischen Standard bietet.
Und sehr teuer sind sie auch nicht!
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen...“
Korinthenexkrementiererin... In deinem Beispiel unterschlägt du die Abnutzung der Schuhe für fußläufige Versicherte ;).
Was ist damit, wenn Patient ins schwitzen kommt? (bei der Übung) - muss auch sein T-Shirt waschen .
Oder Fangoresten? Ich mache zwar den Rücken sauber , aber es ist trotzdem nicht sauber genug. Manche haben weiße Unterwäsche an.
Hier entstehen auch Kosten. Für den Patient.
Ich sehe hier kein Unterschied...
.
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Lena1970 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 29.4.18 11:46:
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen...“
Korinthenexkrementiererin... In deinem Beispiel unterschlägt du die Abnutzung der Schuhe für fußläufige Versicherte ;).
Was ist damit, wenn Patient ins schwitzen kommt? (bei der Übung) - muss auch sein T-Shirt waschen .
Oder Fangoresten? Ich mache zwar den Rücken sauber , aber es ist trotzdem nicht sauber genug. Manche haben weiße Unterwäsche an.
Hier entstehen auch Kosten. Für den Patient.
Ich sehe hier kein Unterschied...
.
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen...“
Korinthenexkrementiererin... In deinem Beispiel unterschlägt du die Abnutzung der Schuhe für fußläufige Versicherte ;).
Was ist damit, wenn Patient ins schwitzen kommt? (bei der Übung) - muss auch sein T-Shirt waschen .
Oder Fangoresten? Ich mache zwar den Rücken sauber , aber es ist trotzdem nicht sauber genug. Manche haben weiße Unterwäsche an.
Hier entstehen auch Kosten. Für den Patient.
Ich sehe hier kein Unterschied...
Gratuliere dir, Lena, du hast gerade eine Patientendusche und eine Patientenwaschmaschine gewonnen :)
(und wenn du schon am umbauen bist: Denk bitte auch an den durch die Behandlung entstehenden Hunger...)
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Papa Alpaka schrieb:
Lena1970 schrieb am 29.4.18 21:15:
Papa Alpaka schrieb am 29.4.18 11:46:
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen...“
Korinthenexkrementiererin... In deinem Beispiel unterschlägt du die Abnutzung der Schuhe für fußläufige Versicherte ;).
Was ist damit, wenn Patient ins schwitzen kommt? (bei der Übung) - muss auch sein T-Shirt waschen .
Oder Fangoresten? Ich mache zwar den Rücken sauber , aber es ist trotzdem nicht sauber genug. Manche haben weiße Unterwäsche an.
Hier entstehen auch Kosten. Für den Patient.
Ich sehe hier kein Unterschied...
Gratuliere dir, Lena, du hast gerade eine Patientendusche und eine Patientenwaschmaschine gewonnen :)
(und wenn du schon am umbauen bist: Denk bitte auch an den durch die Behandlung entstehenden Hunger...)
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen...“
Evtl verstehe ich in dem Satz nicht, welche Kosten gemeint sind.
Ich erkläre das für mich, dass durch mitgebrachten Handtuch (jeder hat zu Hause) - entstehende Kosten für den Patient - den Handtuch waschen, jedes Mal oder anschließend nach 6-18 mal Physiotherapie.
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Lena1970 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 29.4.18 11:46:
..."dem Versicherten dürfen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine Kosten entstehen...“
Evtl verstehe ich in dem Satz nicht, welche Kosten gemeint sind.
Ich erkläre das für mich, dass durch mitgebrachten Handtuch (jeder hat zu Hause) - entstehende Kosten für den Patient - den Handtuch waschen, jedes Mal oder anschließend nach 6-18 mal Physiotherapie.
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wastl3 schrieb:
Ich möchte gar nicht, dass Handtücher mitgebracht werden, allein schon aus hygienischen Gründen. Wer weiß wo die vorher gelagert wurden usw...
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anker1972 schrieb:
Ich habe die Frage so verstanden, dass es um sämtliche Fundsachen ging. Ich halte es so, dass ich bei Handtüchern etwa vier Wochen und bei höherwertigen Dinge etwa 2 Monate aufhebe und dann entsorge. Wenn ich allerdings einen Jackenbesitzer in Verdacht hätte, würde ich ihn anrufen.
Bitte diese also nicht "einfach" entsorgen, sondern dahin geben..................
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rataplan schrieb:
Völlig OT, aber mir ein Anliegen: Tierheime sind wg. enormen Verbrauchs dringend angewiesen auf Handtücher, Bettlaken usw..
Bitte diese also nicht "einfach" entsorgen, sondern dahin geben..................
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
Ich hab das mal eine Zeit lang gemacht, dass Patienten ihre Handtücher mitbringen sollten und bin bald wieder davon abgekommen.
Zudem gibt es meines Wissens vertraglich die Verpflichtung solche Materialien zu stellen.
Bin hier im Forum über einen Tip zu dem Waschfaserlaken von Güstel gekommen. Für mich die perfekte Lösung.
Selbstverständlich ist mir klar, dass ich laut Rahmenvertrag verpflichtet bin, Handtücher, Laken etc. zu stellen und mache das in der Praxis auch so. Wir haben jedoch auch Patienten, die aus irgendwelchen Gründen (weil sie sich mit dem eigenen Handtuch wohler fühlen, es so gewohnt sind, aus Umweltschutzgründen keine unnötige Wäsche produzieren wollen etc.) ihr eigenes Handtuch mitbringen MÖCHTEN. Spricht da etwas dagegen?
Und tatsächlich kommt es vor, dass dann mal ein Handtuch - oder wie vor einigen Tagen eine Jacke - liegen oder hängenbleibt. Und weil ich über das Vergessen von Textilien nichts in den Rahmenverträgen finden konnte, wollte ich einfach gerne wissen, wie ihr das handhabt...
Ich danke Euch für Eure Meinungen und werde künftig einen Zettel mit dem "Vergess-Datum" dranheften und die Sachen 6 Monate lang aufbewahren bevor ich sie entsorge.
Eine Frage noch an "Inche" oder alle anderen, die auch die Handtücher/Laken für eine Behandlungsserie verwenden: Wie bewahrt ihr diese zwischen den Behandlung auf?
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Inche schrieb:
Bei IKEA gibt es ein Regal dafür
Ach herrje! Ich wollte doch keine Grundsatzdiskussion über das Mitbringen von Handtüchern anzetteln, (...)
Wir haben jedoch auch Patienten, die aus irgendwelchen Gründen (...) ihr eigenes Handtuch mitbringen MÖCHTEN. Spricht da etwas dagegen?
Du glaubst noch das hier etwas nicht in eine Grundsatzdiskussion ausartet? :D
Außer dem Hygiene-Aspekt spricht nichts dagegen. In dem Fall würde ich dafür sorgen das das Handtuch wieder mitgenommen wird :)
Und weil ich über das Vergessen von Textilien nichts in den Rahmenverträgen finden konnte, wollte ich einfach gerne wissen, wie ihr das handhabt...
Der Fall ist im Rahmenvertrag nicht vorgesehen ;)
In solchen Fällen hältst du dich an die gängige Rechtshierarchie: über den RV steht die HMR, dann kommt das SGB V, darin nicht spezifizierte Fälle regelt das BGB und dann gibt's noch das Grundgesetz ;)
Im BGB findest du was du suchst:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
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Papa Alpaka schrieb:
nadine meier schrieb am 29.4.18 16:46:
Ach herrje! Ich wollte doch keine Grundsatzdiskussion über das Mitbringen von Handtüchern anzetteln, (...)
Wir haben jedoch auch Patienten, die aus irgendwelchen Gründen (...) ihr eigenes Handtuch mitbringen MÖCHTEN. Spricht da etwas dagegen?
Du glaubst noch das hier etwas nicht in eine Grundsatzdiskussion ausartet? :D
Außer dem Hygiene-Aspekt spricht nichts dagegen. In dem Fall würde ich dafür sorgen das das Handtuch wieder mitgenommen wird :)
Und weil ich über das Vergessen von Textilien nichts in den Rahmenverträgen finden konnte, wollte ich einfach gerne wissen, wie ihr das handhabt...
Der Fall ist im Rahmenvertrag nicht vorgesehen ;)
In solchen Fällen hältst du dich an die gängige Rechtshierarchie: über den RV steht die HMR, dann kommt das SGB V, darin nicht spezifizierte Fälle regelt das BGB und dann gibt's noch das Grundgesetz ;)
Im BGB findest du was du suchst:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
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Problem beschreiben
nadine meier schrieb:
Ach herrje! Ich wollte doch keine Grundsatzdiskussion über das Mitbringen von Handtüchern anzetteln, sondern nur nachfragen, wie ihr es handhabt, wenn ein Patient Textilien im Allgemeinen in der Praxis vergisst...
Selbstverständlich ist mir klar, dass ich laut Rahmenvertrag verpflichtet bin, Handtücher, Laken etc. zu stellen und mache das in der Praxis auch so. Wir haben jedoch auch Patienten, die aus irgendwelchen Gründen (weil sie sich mit dem eigenen Handtuch wohler fühlen, es so gewohnt sind, aus Umweltschutzgründen keine unnötige Wäsche produzieren wollen etc.) ihr eigenes Handtuch mitbringen MÖCHTEN. Spricht da etwas dagegen?
Und tatsächlich kommt es vor, dass dann mal ein Handtuch - oder wie vor einigen Tagen eine Jacke - liegen oder hängenbleibt. Und weil ich über das Vergessen von Textilien nichts in den Rahmenverträgen finden konnte, wollte ich einfach gerne wissen, wie ihr das handhabt...
Ich danke Euch für Eure Meinungen und werde künftig einen Zettel mit dem "Vergess-Datum" dranheften und die Sachen 6 Monate lang aufbewahren bevor ich sie entsorge.
Eine Frage noch an "Inche" oder alle anderen, die auch die Handtücher/Laken für eine Behandlungsserie verwenden: Wie bewahrt ihr diese zwischen den Behandlung auf?
Hat sich grundsätzlich bewährt und gab deswegen noch keine Geraunze der Patienten!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Ab 4 Wochen vor Weihnachten hängt am Handtuchschrank der Aushang, dass bei der letzten Behandlung vor Weihnachten das Handtuch bitte mit nach Hause genommen wird. Alle Handtücher welche dann am 31.12. noch im Schrank liegen geblieben sind lasse ich noch vllt 2 Wochen an einer anderen Stelle gelagert bevor sie gewaschen als Spende mit 2 Packen Waschmittel ins örtliche Tierheim gehen. Sind jedes Jahr 10-12 Handtücher welche liegen bleiben und wenn die Patienten dann nach einem dreiviertel Jahr im Mai mit einer neuen Verordnung kommen sind sie ganz erstaunt, dass ihr Handtuch nicht mehr da ist....so what!
Hat sich grundsätzlich bewährt und gab deswegen noch keine Geraunze der Patienten!
Grüße...Gerry
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Udo schrieb:
Ich will keine Patientenhandtücher oder was auch sonst in meiner Praxis lagern. Wer unbedingt will kann sich zu jeder Behandlung sein Handtuch mitbringen. Für alle anderen gibt es zu jeder Behandlung ein frisches Waschfaserlaken und gut iss. Patienten die ihr eigenes Handtuch mitbringen sind deutlich unter 1%.
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