WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
hat jemand mit dem Thema Erfahrung?
Mein MA hatte einen Unfall während der HB-Fahrten, Schuld voll beim Unfallgegner. Zum Glück kein Personenschaden.
aber nun stoße ich quasi auf taube Ohren beim RA mit der Bitte, bei der gegnerischen Partei den Ausfall (2 Stunden > Warten auf Polizei, Abschleppdienst, etc) geltend zu machen - mit der Begründung, das sei ja kein Ausfall, sondern die ausgefallen Termine könnten ja nachgeholt werden.
Ich glaub´s nicht.
Bin gespannt, was unseren "Rechtsexperten" hier im Forum dazu einfällt.
Vielen Dank vorab für interessante Beiträge.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
hat jemand mit dem Thema Erfahrung?
Mein MA hatte einen Unfall während der HB-Fahrten, Schuld voll beim Unfallgegner. Zum Glück kein Personenschaden.
aber nun stoße ich quasi auf taube Ohren beim RA mit der Bitte, bei der gegnerischen Partei den Ausfall (2 Stunden > Warten auf Polizei, Abschleppdienst, etc) geltend zu machen - mit der Begründung, das sei ja kein Ausfall, sondern die ausgefallen Termine könnten ja nachgeholt werden.
Ich glaub´s nicht.
Bin gespannt, was unseren "Rechtsexperten" hier im Forum dazu einfällt.
Vielen Dank vorab für interessante Beiträge.
Welche Arten von Ansprüchen kann der Geschädigte bei einem Autounfall geltend machen?
Punkt 6b:
...Die Schadensbezifferung setzt entweder den Nachweis konkret entgangener Geschäfte oder einer Gewinnminderung voraus. Dieser Nachweis hängt von vielen Unbekannten ab und läßt sich häufig nur unter Mithilfe von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder entsprechenden Sachverständigen vornehmen.
Vllt. gibt obiges eine Idee der Argumentation,
lg
Gefällt mir
Was sind schon zwei Stunden Ausfall gemessen an dem was hätte passieren können.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
Mein erster Gedanke war,: "Gott sei Dank ist deinem Mitarbeiter nichts passiert"
Was sind schon zwei Stunden Ausfall gemessen an dem was hätte passieren können.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bh schrieb:
Grüß Gott AT,
Welche Arten von Ansprüchen kann der Geschädigte bei einem Autounfall geltend machen?
Punkt 6b:
...Die Schadensbezifferung setzt entweder den Nachweis konkret entgangener Geschäfte oder einer Gewinnminderung voraus. Dieser Nachweis hängt von vielen Unbekannten ab und läßt sich häufig nur unter Mithilfe von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder entsprechenden Sachverständigen vornehmen.
Vllt. gibt obiges eine Idee der Argumentation,
lg
Meint Dein RA auch, dass Du dem MA in diesen 2 Stunden keinen Lohn zu zahlen hast?
Tatsächlich hattest Du unverschuldet Verlust: 2 Stunden Lohn bezahlt + keine Einnahmen durch entgangene HB. Ob die HB nachgeholt werden könnten, das ist zweitrangig, weil dafür ja wieder Lohnkosten anfallen würden.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb: ...aber nun stoße ich quasi auf taube Ohren... mit der Begründung, das sei ja kein Ausfall, sondern die ausgefallen Termine könnten ja nachgeholt werden.
Meint Dein RA auch, dass Du dem MA in diesen 2 Stunden keinen Lohn zu zahlen hast?
Tatsächlich hattest Du unverschuldet Verlust: 2 Stunden Lohn bezahlt + keine Einnahmen durch entgangene HB. Ob die HB nachgeholt werden könnten, das ist zweitrangig, weil dafür ja wieder Lohnkosten anfallen würden.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Wohl den falschen Anwalt erwischt? Auf welcher Seite steht der denn?
Frag ihn mal, wenn sein Angestellter zwei Stunden Beratungstermin versäumt, ob er dann das Honorar , das er für seinen MA in Rechnung stellen könnte , auch aus eigener Tasche finanziert?
Gefällt mir
Ich hab mitlerweilen ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung - sie will vom Steuerberater eine Aufstellung dazu.
Meine Frage, wer die Tätigkeit meines Steuerberaters bezahlt, ist bisher unbeantwortet.
Das ist das selbe System, mit dem die KKen ständig vorgehen, einfach ätzend.
Aber deshalb die Sache ad acta legen kann´s auch nicht sein.
Schade, dass niemand aus eigener Erfahrung solch einen Fall kennt, aber Danke für Eure Meinungen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist offensichtlich ein Thema, mit dem Anwälte sich nicht gern abgeben.
Ich hab mitlerweilen ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung - sie will vom Steuerberater eine Aufstellung dazu.
Meine Frage, wer die Tätigkeit meines Steuerberaters bezahlt, ist bisher unbeantwortet.
Das ist das selbe System, mit dem die KKen ständig vorgehen, einfach ätzend.
Aber deshalb die Sache ad acta legen kann´s auch nicht sein.
Schade, dass niemand aus eigener Erfahrung solch einen Fall kennt, aber Danke für Eure Meinungen.
anderen Rechtsanwalt suchen!
Frag ihn mal, wenn sein Angestellter zwei Stunden Beratungstermin versäumt, ob er dann das Honorar , das er für seinen MA in Rechnung stellen könnte , auch aus eigener Tasche finanziert?
Genau das ist das Thema, aber da hab ich das Gefühl, der Anwalt WILL diesen Sachverhalt nicht verstehen.
Er kann ja wohl diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht gesondert abrechnen.
Anwaltwechsel ist dann für mich ein Kostenfaktor, die bisherigen Anwaltskosten übernahm ja die gegnerische Versicherung.
Und genau damit kalkulieren diese Advokate. Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrr
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 18.2.20 17:26:
anderen Rechtsanwalt suchen!
Frag ihn mal, wenn sein Angestellter zwei Stunden Beratungstermin versäumt, ob er dann das Honorar , das er für seinen MA in Rechnung stellen könnte , auch aus eigener Tasche finanziert?
Genau das ist das Thema, aber da hab ich das Gefühl, der Anwalt WILL diesen Sachverhalt nicht verstehen.
Er kann ja wohl diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht gesondert abrechnen.
Anwaltwechsel ist dann für mich ein Kostenfaktor, die bisherigen Anwaltskosten übernahm ja die gegnerische Versicherung.
Und genau damit kalkulieren diese Advokate. Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrr
Man könnte natürlich der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag für die Steuerberaterleistung schicken. Das Spiel bietet viele Möglichkeiten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Steuerberater macht die geforderte Aufstellung , fügt seine Rechnung dazu und beides geht an die gegnerische Versicherung. Könnte natürlich witzig werden: Steuerberater errechnet eine Kostenaufstellung für Umsatz von 2 Stunden, sagen wir mal à 60,-€ und fügt eine Steuerberaterrechnung von 80,- plus 18,- Auslagenpauschale dazu...
Man könnte natürlich der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag für die Steuerberaterleistung schicken. Das Spiel bietet viele Möglichkeiten
Mußte dies auch schon machen und es hat gewirkt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Du kannst entweder neuen Anwalt nehmen oder dem jetzigen ordentlich auf die Füsse treten und ihm klarmachen dass es auch eine Anwaltskammer gibt an die man sich wenden würde wenn er sich nicht um ihren Schaden kümmert.
Mußte dies auch schon machen und es hat gewirkt.
Steuerberater macht die geforderte Aufstellung , fügt seine Rechnung dazu und beides geht an die gegnerische Versicherung. Könnte natürlich witzig werden: Steuerberater errechnet eine Kostenaufstellung für Umsatz von 2 Stunden, sagen wir mal à 60,-€ und fügt eine Steuerberaterrechnung von 80,- plus 18,- Auslagenpauschale dazu...
Man könnte natürlich der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag für die Steuerberaterleistung schicken. Das Spiel bietet viele Möglichkeiten
So isses.
Und das ist es, was mich an unsrem System immer mehr stört: man kann rödeln, wie man will und schauen, dass man alles immer vernünftig erledigt - und das Staatssteuersäckel füllt.
Und Hinz und Kunz hat hier Narrenfreiheit, kann das Stadtbild verunstalten, ohne in Regress genommen zu werden undundund
KKen machen einen zum Narren.
Und man kann ein fremdes Fahrzeug beschädigen, aber der Geschädigte kann sehen, wie er auf diversen Kosten sitzen bleibt.
Was will man mehr!
Das sind die Momente, an denen man denkt: nur auswandern bringt die Lösung
So, nun hab ich mich genug aufgeregt und danke noch einmal allen für die Teilnahme an diesem Thema.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 18.2.20 20:42:
Steuerberater macht die geforderte Aufstellung , fügt seine Rechnung dazu und beides geht an die gegnerische Versicherung. Könnte natürlich witzig werden: Steuerberater errechnet eine Kostenaufstellung für Umsatz von 2 Stunden, sagen wir mal à 60,-€ und fügt eine Steuerberaterrechnung von 80,- plus 18,- Auslagenpauschale dazu...
Man könnte natürlich der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag für die Steuerberaterleistung schicken. Das Spiel bietet viele Möglichkeiten
So isses.
Und das ist es, was mich an unsrem System immer mehr stört: man kann rödeln, wie man will und schauen, dass man alles immer vernünftig erledigt - und das Staatssteuersäckel füllt.
Und Hinz und Kunz hat hier Narrenfreiheit, kann das Stadtbild verunstalten, ohne in Regress genommen zu werden undundund
KKen machen einen zum Narren.
Und man kann ein fremdes Fahrzeug beschädigen, aber der Geschädigte kann sehen, wie er auf diversen Kosten sitzen bleibt.
Was will man mehr!
Das sind die Momente, an denen man denkt: nur auswandern bringt die Lösung
So, nun hab ich mich genug aufgeregt und danke noch einmal allen für die Teilnahme an diesem Thema.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Alfred Kramer schrieb:
anderen Rechtsanwalt suchen!
Frag ihn mal, wenn sein Angestellter zwei Stunden Beratungstermin versäumt, ob er dann das Honorar , das er für seinen MA in Rechnung stellen könnte , auch aus eigener Tasche finanziert?
2 Stunden ist jetzt auch nicht viel Zeit. Für diese Sache darfst Du bestimmt noch viel Zeit aufwenden. Hat für mich auch etwas von „unternehmerischem Risiko“.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
redvine schrieb:
Warten auf die Polizei halte ich für „aufgewendete Zeit“ und nicht für Ausfall. Die Termine können in der Tat nachgeholt werden. Doch für die korrekten Formulierungen ist schon der Anwalt zuständig.
2 Stunden ist jetzt auch nicht viel Zeit. Für diese Sache darfst Du bestimmt noch viel Zeit aufwenden. Hat für mich auch etwas von „unternehmerischem Risiko“.
Gruß redvine
So Aussage des Richters, man müsste den Ausfall in der BWA deutlich erkennen und ihn eindeutig zuweisen können.
Es wäre möglich, den Termin durch andere Kollegen nachzuarbeiten.
Gefällt mir
Ich hatte den Fall auch schon und ihn vor Gericht verloren.
So Aussage des Richters, man müsste den Ausfall in der BWA deutlich erkennen und ihn eindeutig zuweisen können.
Es wäre möglich, den Termin durch andere Kollegen nachzuarbeiten.
Danke für Deine Info!
So ist die Argumentation des RA auch. Perfekt, um das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu fördern.
Fazit einmal mehr: in unserem Land geht´s allen gut, es sei denn, man ist fleissiger Steuerzahler. Da stimmt in vielen Bereichen die Verhältnismäßigkeit nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Andreas Bock schrieb am 19.2.20 06:28:
Ich hatte den Fall auch schon und ihn vor Gericht verloren.
So Aussage des Richters, man müsste den Ausfall in der BWA deutlich erkennen und ihn eindeutig zuweisen können.
Es wäre möglich, den Termin durch andere Kollegen nachzuarbeiten.
Danke für Deine Info!
So ist die Argumentation des RA auch. Perfekt, um das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu fördern.
Fazit einmal mehr: in unserem Land geht´s allen gut, es sei denn, man ist fleissiger Steuerzahler. Da stimmt in vielen Bereichen die Verhältnismäßigkeit nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
Ja und in diesem Sinne der Verhältnismäßigkeit frage ich mich, warum so viel Aufregung, Ärger und Aufwand wegen 2 Stunden???
Ja und in diesem Sinne der Verhältnismäßigkeit frage ich mich, warum so viel Aufregung, Ärger und Aufwand wegen 2 Stunden???
Viel Spass beim Finden einer Antwort
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
kroetzi schrieb am 19.2.20 08:36:
Ja und in diesem Sinne der Verhältnismäßigkeit frage ich mich, warum so viel Aufregung, Ärger und Aufwand wegen 2 Stunden???
Viel Spass beim Finden einer Antwort
Wer weiß?!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
Zu viel Zeit? ,keine Hobbys? Allgemeine Unzufriedenheit und Frust?
Wer weiß?!
Zu viel Zeit? ,keine Hobbys? Allgemeine Unzufriedenheit und Frust?
Wer weiß?!
Du gehörst offensichtlich nicht zu der Fraktion, die hier im Forum höchst vehement verkündet, jeden vom Patienten verpassten Termine per Ausfallrechnung einzutreiben.
Ich auch nicht. Das handhabe ich situationsbezogen sehr entspannt. Das ist dann aber MEINE Entscheidung.
Offiziell jedoch kann ich gemäß dem Verursacherprinzip den Ausfall vom Patienten einfordern.
Im hiesigen Fall ist der Verursacher der Unfallgegner und haftet via Versicherung für entstandenen Schaden.
Somit auch für entstandenen Ausfall.
Wenn nun die Rechtsprechung in diesem Fall anders interpretiert wird, ist das schlicht unlogisch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
kroetzi schrieb am 19.2.20 08:54:
Zu viel Zeit? ,keine Hobbys? Allgemeine Unzufriedenheit und Frust?
Wer weiß?!
Du gehörst offensichtlich nicht zu der Fraktion, die hier im Forum höchst vehement verkündet, jeden vom Patienten verpassten Termine per Ausfallrechnung einzutreiben.
Ich auch nicht. Das handhabe ich situationsbezogen sehr entspannt. Das ist dann aber MEINE Entscheidung.
Offiziell jedoch kann ich gemäß dem Verursacherprinzip den Ausfall vom Patienten einfordern.
Im hiesigen Fall ist der Verursacher der Unfallgegner und haftet via Versicherung für entstandenen Schaden.
Somit auch für entstandenen Ausfall.
Wenn nun die Rechtsprechung in diesem Fall anders interpretiert wird, ist das schlicht unlogisch.
Die meisten Dinge sind unlogisch und unverständlich. Iss halt so.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
Da hast du recht. Ich finde in der Rechtssprechung sogar die meisten Sachen unlogisch und sogar ungerecht. Ich rege mich darüber aber nicht mehr auf. Dafür ist mir meine Zeit zu schade und es verdirbt mir die gute Laune.
Die meisten Dinge sind unlogisch und unverständlich. Iss halt so.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andreas Bock schrieb:
Ich hatte den Fall auch schon und ihn vor Gericht verloren.
So Aussage des Richters, man müsste den Ausfall in der BWA deutlich erkennen und ihn eindeutig zuweisen können.
Es wäre möglich, den Termin durch andere Kollegen nachzuarbeiten.
Mein Profilbild bearbeiten