Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ihr wird von der Beihilfestelle nur der Beihilfesatz erstattet. (nachvollziehbar und korrekt) Die Differenz von 180,00 Euro trägt sie seit mehreren Verordnungen selbst. Meine Fragestellung diesbezüglich ist nun:
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der, nach langem hin und her, nun endlich auch vom Dienstherren als solcher anerkannt wird, muss er dann nicht auch die gesamten Kosten (ähnlich BG) übernehmen und nicht schon beim Beihilfesatz (31,70€ / 30 min) die Erstattung stoppen? Gibt es diesbezüglich in Berlin vielleicht auch einen anderen zuständigen Kostenträger an den die Patientin sich wenden kann/muss? Ärzte können hier bis zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Für Heilmittelerbringer gibt es anscheinend keine Preisangaben. Im Netz hab ich keine Antworten dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.
ergonosis
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ergonosis schrieb:
Wir haben in Berlin eine Patientin - verbeamtete Lehrerin - die einen anerkannten Arbeitsunfall hat und bei uns schon mit mehreren Verordnungen in ambulanter ergotherapeutischer Behandlung ist. Die weitere Behandlung wird sich jedoch noch eine Weile hinziehen.
Ihr wird von der Beihilfestelle nur der Beihilfesatz erstattet. (nachvollziehbar und korrekt) Die Differenz von 180,00 Euro trägt sie seit mehreren Verordnungen selbst. Meine Fragestellung diesbezüglich ist nun:
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der, nach langem hin und her, nun endlich auch vom Dienstherren als solcher anerkannt wird, muss er dann nicht auch die gesamten Kosten (ähnlich BG) übernehmen und nicht schon beim Beihilfesatz (31,70€ / 30 min) die Erstattung stoppen? Gibt es diesbezüglich in Berlin vielleicht auch einen anderen zuständigen Kostenträger an den die Patientin sich wenden kann/muss? Ärzte können hier bis zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Für Heilmittelerbringer gibt es anscheinend keine Preisangaben. Im Netz hab ich keine Antworten dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.
ergonosis
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Ärzteleistungen bilden da natürlich eine Ausnahme.
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verena735 schrieb:
Mehr als den Beihilfehöchstsatz gibt´s nicht! Auch Unfallfürsorgeleistungen für Beamte orientieren sich am Beihilfehöchstsatz für Heilmittel, wobei die Unfallfürsorge den vollen Höchstsatz übernimmt und nicht wie die Beihilfe (je nach Familienstand) nur 50 oder 70 %. Aber im Endeffekt ist das auch völlig egal, denn wäre die Beihilfe zuständig, würde diese 50 oder 70% der € 31,70 übernehmen und die private Restkostenversicherung den Rest! Es bleibt also bei der Erstattung von 31,70 so oder so! Auf einem Höherbetrag bleibt der Beamte sitzen!
Ärzteleistungen bilden da natürlich eine Ausnahme.
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Danke für die Infos.
MfG ergonosis
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dirk paucke schrieb:
Ist da nicht die Unfallversicherung der Landsbeamten dafür zuständig ??
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