Physiotherapeut/-in (m/w/d)
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in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
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Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen, gerade bin ich aus dem Urlaub gekommen und habe gesehen das der Vater eines kleinen Patienten (Behandlung im Januar) die Akte seines Sohnes verlangt. Er droht wohl gleich mit Anwalt. Noch weiss ich nicht worum es geht, vorab schon einmal die Frage an euch: muss/darf ich ihm die "Akte", ich würde es als Karteikarte bezeichnen, auf der natürlich die Therapiedaten und der Verlauf dargestellt sind, aushändigen? Ich werde ja morgen Kontakt mit ihm aufnehmen müssen. Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe. Ein Therapiebericht wurde übrigens vom behandelnden Arzt nicht angefordert.
Viele Grüße
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Frag nach, für was das benötigt wird, evtl. brauchts bloß den Doku-Nachweis der Behandlungen und den hat der Vater ja schon, wenn du mit den Re. die VO immer mitgeschickt hast.
Vielleicht gibts auch Entwicklungsrückstände trotz Therapiefortschritts und der Doc will es haben. Also: genaue Absicht erfragen.
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Neuling schrieb:
PKV? Es gehen derzeit massenhaft Schreiben der PKV an die Versicherten raus, die wegen "zu hoher Preise" Einsicht in die Akten wollen, ob alles ordnungsgemäß behandelt wurde.
Frag nach, für was das benötigt wird, evtl. brauchts bloß den Doku-Nachweis der Behandlungen und den hat der Vater ja schon, wenn du mit den Re. die VO immer mitgeschickt hast.
Vielleicht gibts auch Entwicklungsrückstände trotz Therapiefortschritts und der Doc will es haben. Also: genaue Absicht erfragen.
dass du die "Krankenakte" aushändigen musst...
Wo steht das?
Ist es nicht eher korrekt, dass man eine Kopie gegen Kostenerstattung verlangen kann?
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Wonderwoman schrieb:
MeFe89 schrieb am 22.10.17 20:22:
dass du die "Krankenakte" aushändigen musst...
Wo steht das?
Ist es nicht eher korrekt, dass man eine Kopie gegen Kostenerstattung verlangen kann?
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MeFe89 schrieb:
Bist du PI oder AN? Als AN solltest du in diesem Fall das ganze mit deinem Chef besprechen, ggf davor nochmals die Karteikarte auf ihr Vollständigkeit prüfen...Als AG solltest du dich mit dem Patientenrechtegesetz bereits auseinander gesetzt haben und wissen, dass du die "Krankenakte" aushändigen musst...
Viele Grüße
Diese Kopie ist natürlich kostenpflichtig.
Bei mir 0, 50 € pro Kopie.
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Gibt es alles. hatten wir zu genau dem Thema in rechtsberatung HP physio Kurs.
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a schubart schrieb:
Es wäre aber zu klären ob der Vater Erziehungsberechtigt ist.! Wenn die möglichen Eltern evtl. Getrennt sind und der Kindsvater nicht Erziehungsberechtigt. Bzw sorgeberechtigt ist dann nicht..
Gibt es alles. hatten wir zu genau dem Thema in rechtsberatung HP physio Kurs.
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a schubart schrieb:
Die Frage ist kannst du dir vorstellen warum er die akte haben will. Hätte dir sonst ne PN geschickt geht bei AT leider nicht.. Bin auch Kinder Therapeutin... Evtl Ehemann mit Kontroll Macke oder oder.
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RoFo schrieb:
Auf Verlangen ist dem Patienten, in diesem Fall dem Erziehungsberechtigten, eine Kopie bzw Ausdruck der Akte auszuhändigen.
Diese Kopie ist natürlich kostenpflichtig.
Bei mir 0, 50 € pro Kopie.
Kopie gegen Kosten ist ohnehin klar. Vor der Kopie nochmals überprüfen, ob man sich ein Selbsttor schießt.
Am einfachsten ist es, dem Vater mitzuteilen, er möge seinen Anwalt schreiben lassen, der kennt wenigstens die Spielregeln. :thumbsdown:
Bei einer solchen Anfrage ist man nicht gleich Beschuldigter! :sunglasses:
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen beide unterschreiben. Ohne Nachweis des Sorgerechts geht nichts.
Kopie gegen Kosten ist ohnehin klar. Vor der Kopie nochmals überprüfen, ob man sich ein Selbsttor schießt.
Am einfachsten ist es, dem Vater mitzuteilen, er möge seinen Anwalt schreiben lassen, der kennt wenigstens die Spielregeln. :thumbsdown:
Bei einer solchen Anfrage ist man nicht gleich Beschuldigter! :sunglasses:
mfg hgb :blush:
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
§ 811 bedeutet, dass die Einsichtnahme dort stattfindet, wo sich die Sache befindet (in dem Falle die Praxis).
Einsichtnahme heißt, dass die Person die gesamte Akte lesen darf, es sollte jemand vom Personal anwesend sein. Zum einen, um zu sichern dass nichts entfernt oder verändert wird, zum anderen um evtl. sofort Fragen zu beantworten (Fachbegriffe klären).
Bitte das Wort "unverzüglich" beachten! Eine Verzögerung kann widerum strafrechtlich relevant sein, wenn der Einsichtnehmer auf Krawall gebürstet ist!!
Selbstverständlich darf nur ein Erziehungsberechtigter die Akte des Kindes einsehen.
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[...]
Bitte das Wort "unverzüglich" beachten! Eine Verzögerung kann widerum strafrechtlich relevant sein, wenn der Einsichtnehmer auf Krawall gebürstet ist!!
Selbstverständlich darf nur ein Erziehungsberechtigter die Akte des Kindes einsehen.
...wobei aber, wenn nur eine Kopie bzw. "das aushändigen" gefordert wird es durchaus ein paar Tage dauern kann. Er wollte schließlich "die Akte" haben, nicht "Einsicht nehmen". Du bist übrigens nicht in der Pflicht den Vater darauf hinzuweisen das er "die Akte" bei dir einsehen kann...
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Papa Alpaka schrieb:
eschnellmann schrieb am 23.10.17 08:07:
[...]
Bitte das Wort "unverzüglich" beachten! Eine Verzögerung kann widerum strafrechtlich relevant sein, wenn der Einsichtnehmer auf Krawall gebürstet ist!!
Selbstverständlich darf nur ein Erziehungsberechtigter die Akte des Kindes einsehen.
...wobei aber, wenn nur eine Kopie bzw. "das aushändigen" gefordert wird es durchaus ein paar Tage dauern kann. Er wollte schließlich "die Akte" haben, nicht "Einsicht nehmen". Du bist übrigens nicht in der Pflicht den Vater darauf hinzuweisen das er "die Akte" bei dir einsehen kann...
Natürlich hat nur jemand, der sorgebrechtigt ist, ein Auskunftsrecht. Das sind aber heute in der Regel 2 Personen bei einem Säugling. Die Zahl der Einzelpersonen mit Sorgerecht sinkt in jedem Jahr mit Erreichen der Volljährigkeit der Kinder.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Verzögerungen, die in fehlenden juristischen Voraussetzungen liegen - Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten - werden nicht strafrechtlich relevant. Also muss die Sorgerechtslage klar sein.
Natürlich hat nur jemand, der sorgebrechtigt ist, ein Auskunftsrecht. Das sind aber heute in der Regel 2 Personen bei einem Säugling. Die Zahl der Einzelpersonen mit Sorgerecht sinkt in jedem Jahr mit Erreichen der Volljährigkeit der Kinder.
mfg hgb :wink:
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bettina464 schrieb:
§ 630 g BGB Patientenrechtegesetz
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
§ 811 bedeutet, dass die Einsichtnahme dort stattfindet, wo sich die Sache befindet (in dem Falle die Praxis).
Einsichtnahme heißt, dass die Person die gesamte Akte lesen darf, es sollte jemand vom Personal anwesend sein. Zum einen, um zu sichern dass nichts entfernt oder verändert wird, zum anderen um evtl. sofort Fragen zu beantworten (Fachbegriffe klären).
Bitte das Wort "unverzüglich" beachten! Eine Verzögerung kann widerum strafrechtlich relevant sein, wenn der Einsichtnehmer auf Krawall gebürstet ist!!
Selbstverständlich darf nur ein Erziehungsberechtigter die Akte des Kindes einsehen.
Hallo Zusammen, gerade bin ich aus dem Urlaub gekommen und habe gesehen das der Vater eines kleinen Patienten (Behandlung im Januar) die Akte seines Sohnes verlangt. Er droht wohl gleich mit Anwalt. Noch weiss ich nicht worum es geht, vorab schon einmal die Frage an euch: muss/darf ich ihm die "Akte", ich würde es als Karteikarte bezeichnen, auf der natürlich die Therapiedaten und der Verlauf dargestellt sind, aushändigen? Ich werde ja morgen Kontakt mit ihm aufnehmen müssen. Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe. Ein Therapiebericht wurde übrigens vom behandelnden Arzt nicht angefordert.
Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, nach dem Patientenrechtegesetz hat man das Recht Einblick zunehmen und einen Ausdruck zu fordern.
PS
wurde weiter oben schon geschrieben.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.10.17 18:57:
Hallo Zusammen, gerade bin ich aus dem Urlaub gekommen und habe gesehen das der Vater eines kleinen Patienten (Behandlung im Januar) die Akte seines Sohnes verlangt. Er droht wohl gleich mit Anwalt. Noch weiss ich nicht worum es geht, vorab schon einmal die Frage an euch: muss/darf ich ihm die "Akte", ich würde es als Karteikarte bezeichnen, auf der natürlich die Therapiedaten und der Verlauf dargestellt sind, aushändigen? Ich werde ja morgen Kontakt mit ihm aufnehmen müssen. Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe. Ein Therapiebericht wurde übrigens vom behandelnden Arzt nicht angefordert.
Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, nach dem Patientenrechtegesetz hat man das Recht Einblick zunehmen und einen Ausdruck zu fordern.
PS
wurde weiter oben schon geschrieben.
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