Hallo.Wir suchen zur Verstärkung
unseres Teams einen
Physiotherapeuten/in in
Vollzeit,Teilzeit oder auch zur
Aushilfe.
Wir bieten gutes Gehalt,freie
flexible
Zeiteinteilung,Weiterbildungsmöglichkeiten,betriebliche
Altersvorsorge.
PKW und Führerschein nicht
unbedingt nötig,gute offentliche
Anbindung.
Viele Möglichkeiten sich als
Physiotherapeut zu verwirklichen.
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wie sieht es eigentlich bei den V.a.d.R aus bei chronisch Kranken d.h. die bekommen immer wieder ein solche Rezept z.B. ML nach Mama CA.
KK verzichtet auf die Genehmigung soweit so klar aber müssen diese Rezepte erst wieder das Verfahren der Erst und Folgeverordnung durchlaufen?
Bin jetzt ein wenig verwirrt weil ich nix finden kann dazu.
Vielen Dank für eure Antworten
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Jörg Jüttemann schrieb:
Liebe Kollegen,
wie sieht es eigentlich bei den V.a.d.R aus bei chronisch Kranken d.h. die bekommen immer wieder ein solche Rezept z.B. ML nach Mama CA.
KK verzichtet auf die Genehmigung soweit so klar aber müssen diese Rezepte erst wieder das Verfahren der Erst und Folgeverordnung durchlaufen?
Bin jetzt ein wenig verwirrt weil ich nix finden kann dazu.
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Jörg Jüttemann schrieb:
wo findet man die G-BA Anlage 2?
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morpheus-06 schrieb:
auf der Homepage des G-BA.
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Jörg Jüttemann schrieb:
wie siehts bei M. bechterew aus?
bin ich jetzt der gelackmeierte? Und kann die KK jetzt zurückfordern?
:angry: :anguished:
Oder muss der Arzt sowas prüfen?
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Jörg Jüttemann schrieb:
steht wohl nicht drauf....
bin ich jetzt der gelackmeierte? Und kann die KK jetzt zurückfordern?
:angry: :anguished:
Oder muss der Arzt sowas prüfen?
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sabine.b.m. schrieb:
Auf der Seite des gemeinsamen Bundesausschusses kann man sich die Listen mit den Praxisbesonderheiten downloaden. Braucht man in der Praxis, weil viele Ärzte nicht darüber Bescheid wissen, dass bestimmte Krankheitsbilder nicht in ihr Budget fallen. Ich meine, der Bechterew ist auch dabei, aber kann ich nicht beschwören, bitte selber nachschauen.
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morpheus-06 schrieb:
M. Bechterew M45.0-9 ist weder Praxisbesonderheit noch langfristiger Heilmittebedarf nach Anlage 1 +2. Also müsste der Regelfall durchlaufen werden bevor eine Vo adR ausgestellt wird.
Bezieht sich die Anlage 2 auf die ICD 10 Schlüssel?
Und wenn eine Diagnose/ Schlüssel auftaucht muss der Regelfall auch ohne Genehmigungsverfahren seitens der Kasse nicht durchlaufen werden?
Man stinkt mir das mit den Kassen! Wer soll da noch durchblicken?
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Jörg Jüttemann schrieb:
Stellt sich jetzt die Frage wer dafür den Kopf hinhalten muss..... bisher hab's keinen Ärger aber man weiß ja das die bis 4 Jahre zurückfordern können.
Bezieht sich die Anlage 2 auf die ICD 10 Schlüssel?
Und wenn eine Diagnose/ Schlüssel auftaucht muss der Regelfall auch ohne Genehmigungsverfahren seitens der Kasse nicht durchlaufen werden?
Man stinkt mir das mit den Kassen! Wer soll da noch durchblicken?
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morpheus-06 schrieb:
Wenn die Diagnose unter den langfristigen Heilmittelbedarf (G-BA Anlage 2) fällt, muss der Regelfall nicht durchlaufen werden. Bei allen anderen Diagnosen muss der Regelfall durchlaufen werden.
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