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Kreis Mettmann / Düsseldorf

Wir suchen zur Vergrößerung
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Bereich eine/n neue/n Kollegen/in,
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Wir sind eine große Praxis in
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig V.a.dR bei chronisch Kranken

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
V.a.dR bei chronisch Kranken
Es gibt 9 Beiträge
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Jörg Jüttemann
13.12.2013 17:08
Liebe Kollegen,


wie sieht es eigentlich bei den V.a.d.R aus bei chronisch Kranken d.h. die bekommen immer wieder ein solche Rezept z.B. ML nach Mama CA.
KK verzichtet auf die Genehmigung soweit so klar aber müssen diese Rezepte erst wieder das Verfahren der Erst und Folgeverordnung durchlaufen?
Bin jetzt ein wenig verwirrt weil ich nix finden kann dazu.

Vielen Dank für eure Antworten

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Liebe Kollegen, wie sieht es eigentlich bei den V.a.d.R aus bei chronisch Kranken d.h. die bekommen immer wieder ein solche Rezept z.B. ML nach Mama CA. KK verzichtet auf die Genehmigung soweit so klar aber müssen diese Rezepte erst wieder das Verfahren der Erst und Folgeverordnung durchlaufen? Bin jetzt ein wenig verwirrt weil ich nix finden kann dazu. Vielen Dank für eure Antworten
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Jörg Jüttemann schrieb:

Liebe Kollegen,


wie sieht es eigentlich bei den V.a.d.R aus bei chronisch Kranken d.h. die bekommen immer wieder ein solche Rezept z.B. ML nach Mama CA.
KK verzichtet auf die Genehmigung soweit so klar aber müssen diese Rezepte erst wieder das Verfahren der Erst und Folgeverordnung durchlaufen?
Bin jetzt ein wenig verwirrt weil ich nix finden kann dazu.

Vielen Dank für eure Antworten

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morpheus-06
13.12.2013 17:32
Wenn die Diagnose unter den langfristigen Heilmittelbedarf (G-BA Anlage 2) fällt, muss der Regelfall nicht durchlaufen werden. Bei allen anderen Diagnosen muss der Regelfall durchlaufen werden.

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Wenn die Diagnose unter den langfristigen Heilmittelbedarf (G-BA Anlage 2) fällt, muss der Regelfall [b]nicht[/b] durchlaufen werden. Bei allen anderen Diagnosen muss der Regelfall durchlaufen werden.
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Jörg Jüttemann
13.12.2013 17:42
wo findet man die G-BA Anlage 2?
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Jörg Jüttemann schrieb:

wo findet man die G-BA Anlage 2?

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morpheus-06
13.12.2013 17:44
auf der Homepage des G-BA.
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auf der Homepage des G-BA.
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morpheus-06 schrieb:

auf der Homepage des G-BA.

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Jörg Jüttemann
13.12.2013 18:43
wie siehts bei M. bechterew aus?
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wie siehts bei M. bechterew aus?
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Jörg Jüttemann schrieb:

wie siehts bei M. bechterew aus?

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Jörg Jüttemann
13.12.2013 19:01
steht wohl nicht drauf....

bin ich jetzt der gelackmeierte? Und kann die KK jetzt zurückfordern?
:angry: :anguished:
Oder muss der Arzt sowas prüfen?
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steht wohl nicht drauf.... bin ich jetzt der gelackmeierte? Und kann die KK jetzt zurückfordern? :angry: :anguished: Oder muss der Arzt sowas prüfen?
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Jörg Jüttemann schrieb:

steht wohl nicht drauf....

bin ich jetzt der gelackmeierte? Und kann die KK jetzt zurückfordern?
:angry: :anguished:
Oder muss der Arzt sowas prüfen?

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sabine.b.m.
13.12.2013 19:38
Auf der Seite des gemeinsamen Bundesausschusses kann man sich die Listen mit den Praxisbesonderheiten downloaden. Braucht man in der Praxis, weil viele Ärzte nicht darüber Bescheid wissen, dass bestimmte Krankheitsbilder nicht in ihr Budget fallen. Ich meine, der Bechterew ist auch dabei, aber kann ich nicht beschwören, bitte selber nachschauen.
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Auf der Seite des gemeinsamen Bundesausschusses kann man sich die Listen mit den Praxisbesonderheiten downloaden. Braucht man in der Praxis, weil viele Ärzte nicht darüber Bescheid wissen, dass bestimmte Krankheitsbilder nicht in ihr Budget fallen. Ich meine, der Bechterew ist auch dabei, aber kann ich nicht beschwören, bitte selber nachschauen.
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sabine.b.m. schrieb:

Auf der Seite des gemeinsamen Bundesausschusses kann man sich die Listen mit den Praxisbesonderheiten downloaden. Braucht man in der Praxis, weil viele Ärzte nicht darüber Bescheid wissen, dass bestimmte Krankheitsbilder nicht in ihr Budget fallen. Ich meine, der Bechterew ist auch dabei, aber kann ich nicht beschwören, bitte selber nachschauen.

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morpheus-06
13.12.2013 19:58
M. Bechterew M45.0-9 ist weder Praxisbesonderheit noch langfristiger Heilmittebedarf nach Anlage 1 +2. Also müsste der Regelfall durchlaufen werden bevor eine Vo adR ausgestellt wird.
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M. Bechterew M45.0-9 ist weder Praxisbesonderheit noch langfristiger Heilmittebedarf nach Anlage 1 +2. Also müsste der Regelfall durchlaufen werden bevor eine Vo adR ausgestellt wird.
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morpheus-06 schrieb:

M. Bechterew M45.0-9 ist weder Praxisbesonderheit noch langfristiger Heilmittebedarf nach Anlage 1 +2. Also müsste der Regelfall durchlaufen werden bevor eine Vo adR ausgestellt wird.

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Jörg Jüttemann
13.12.2013 20:07
Stellt sich jetzt die Frage wer dafür den Kopf hinhalten muss..... bisher hab's keinen Ärger aber man weiß ja das die bis 4 Jahre zurückfordern können.
Bezieht sich die Anlage 2 auf die ICD 10 Schlüssel?
Und wenn eine Diagnose/ Schlüssel auftaucht muss der Regelfall auch ohne Genehmigungsverfahren seitens der Kasse nicht durchlaufen werden?

Man stinkt mir das mit den Kassen! Wer soll da noch durchblicken?
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Stellt sich jetzt die Frage wer dafür den Kopf hinhalten muss..... bisher hab's keinen Ärger aber man weiß ja das die bis 4 Jahre zurückfordern können. Bezieht sich die Anlage 2 auf die ICD 10 Schlüssel? Und wenn eine Diagnose/ Schlüssel auftaucht muss der Regelfall auch ohne Genehmigungsverfahren seitens der Kasse nicht durchlaufen werden? Man stinkt mir das mit den Kassen! Wer soll da noch durchblicken?
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Jörg Jüttemann schrieb:

Stellt sich jetzt die Frage wer dafür den Kopf hinhalten muss..... bisher hab's keinen Ärger aber man weiß ja das die bis 4 Jahre zurückfordern können.
Bezieht sich die Anlage 2 auf die ICD 10 Schlüssel?
Und wenn eine Diagnose/ Schlüssel auftaucht muss der Regelfall auch ohne Genehmigungsverfahren seitens der Kasse nicht durchlaufen werden?

Man stinkt mir das mit den Kassen! Wer soll da noch durchblicken?

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morpheus-06 schrieb:

Wenn die Diagnose unter den langfristigen Heilmittelbedarf (G-BA Anlage 2) fällt, muss der Regelfall nicht durchlaufen werden. Bei allen anderen Diagnosen muss der Regelfall durchlaufen werden.



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