Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
Ratingen suchen wir zum
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Ist hier jemandem ein Gerichtsurteil bekannt, bei dem es von Seiten der GKV zur Absetzung der Einsatzpauschale in soz. Einrichtungen, wegen gleicher Anschrift von Praxis und soz. Einrichtung, gekommen ist? Laut einer KK gibt es so ein Urteil,wenn die Praxis im selben Gebäude oder Gebäudekomplex ist. ( z.B. das Seniorenheim, das betreut wird.)
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alexandra626 schrieb:
Hallo
Ist hier jemandem ein Gerichtsurteil bekannt, bei dem es von Seiten der GKV zur Absetzung der Einsatzpauschale in soz. Einrichtungen, wegen gleicher Anschrift von Praxis und soz. Einrichtung, gekommen ist? Laut einer KK gibt es so ein Urteil,wenn die Praxis im selben Gebäude oder Gebäudekomplex ist. ( z.B. das Seniorenheim, das betreut wird.)
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Kannst Du mir nen Link für Berlin schicken?
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alexandra626 schrieb:
In den Rahmenverträgen für das Saarland finde ich dazu nichts... und der Berufsverband, muss es erst prüfen lassen...
Kannst Du mir nen Link für Berlin schicken?
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Papa Alpaka schrieb:
Warum machst du dir so einen Stress? Die GKV wird schon ein Aktenzeichen liefern können wenn sie es ernst meinen. Bis dahin darfst du deinen Wunsch nach Bezahlung ernst meinen... ;)
In den Rahmenverträgen für das Saarland finde ich dazu nichts... und der Berufsverband, muss es erst prüfen lassen...
Kannst Du mir nen Link für Berlin schicken?
Ich habe mir mal Ihre Primärkassenverträge und Preislisten angeschaut und finde dazu nichts. In Berlin besteht in den Preislisten der Primärkrankenkassen diese Regelung für die Position X9934 x9933:
Sofern sich der Praxissitz des Leistungserbringers räumlich im selben Gebäude
bzw. auf demselben Gelände wie der Ort der Leistungserbringung
befindet (z.B. innerhalb einer sozialen Einrichtung), ist diese Positionsnummer
generell nicht abrechnungsfähig
Das bringt Sie aber nicht weiter, da Primärkassenverträge nur für das entsprechende Bundesland gelten. Warum ihn hier ihr Verband nicht sofort und unbürokratisch helfen kann, ist mir unklar.
Sorry für die späte Rückmeldung, aber ich war noch ein paar Tage im Urlaub.
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Olaf Seifert schrieb:
alexandra626 schrieb am 28.8.17 21:11:
In den Rahmenverträgen für das Saarland finde ich dazu nichts... und der Berufsverband, muss es erst prüfen lassen...
Kannst Du mir nen Link für Berlin schicken?
Ich habe mir mal Ihre Primärkassenverträge und Preislisten angeschaut und finde dazu nichts. In Berlin besteht in den Preislisten der Primärkrankenkassen diese Regelung für die Position X9934 x9933:
Sofern sich der Praxissitz des Leistungserbringers räumlich im selben Gebäude
bzw. auf demselben Gelände wie der Ort der Leistungserbringung
befindet (z.B. innerhalb einer sozialen Einrichtung), ist diese Positionsnummer
generell nicht abrechnungsfähig
Das bringt Sie aber nicht weiter, da Primärkassenverträge nur für das entsprechende Bundesland gelten. Warum ihn hier ihr Verband nicht sofort und unbürokratisch helfen kann, ist mir unklar.
Sorry für die späte Rückmeldung, aber ich war noch ein paar Tage im Urlaub.
Unser Landesverband war sich nicht 100% sicher und wollte sich erst juristisch rückversichern...
Mittlerweile ist klar, dass die KK im Unrecht ist und der Verband kümmert sich um alles Weitere. In unserem Rahmenvertrag ist diese Klausel auch nicht vorhanden. Berlin scheint da eine Ausnahme zu sein.
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alexandra626 schrieb:
Danke für die Info :thumbsdown: (man kann ja nicht 24 Stunden online sein :wink: )
Unser Landesverband war sich nicht 100% sicher und wollte sich erst juristisch rückversichern...
Mittlerweile ist klar, dass die KK im Unrecht ist und der Verband kümmert sich um alles Weitere. In unserem Rahmenvertrag ist diese Klausel auch nicht vorhanden. Berlin scheint da eine Ausnahme zu sein.
Naja wenn man ein Schreiben der KK bekommt, in dem steht, dass man ab sofort keine Einsatzpauschale mehr abrechnen dürfe (doch etwa 7€/Patient) und das etwa 30 Behandlungen/Woche betrifft, kann man sich denke schonmal etwas Stress machen, es sei denn Du arbeitest in einem Bundesland, in dem man als Physio einen so hohen GKV-Satz bekommt, dass 7€ nicht ins Gewicht fallen :tired_face: leider bei mir nicht der Fall :angry:
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alexandra626 schrieb:
@Papa Alpaka
Naja wenn man ein Schreiben der KK bekommt, in dem steht, dass man ab sofort keine Einsatzpauschale mehr abrechnen dürfe (doch etwa 7€/Patient) und das etwa 30 Behandlungen/Woche betrifft, kann man sich denke schonmal etwas Stress machen, es sei denn Du arbeitest in einem Bundesland, in dem man als Physio einen so hohen GKV-Satz bekommt, dass 7€ nicht ins Gewicht fallen :tired_face: leider bei mir nicht der Fall :angry:
Liefert sie Paragraphen bzw Aktenzeichen wirfst du einen kurzen Blick drauf ob sie anzuwenden sind und widersprichst dann trotzdem ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Mit "mach dir keinen Stress" war gemeint: Du hast entsprechend der Rahmenvereinbarung gehandelt und abgerechnet, hast also Anspruch auf deine Vergütung. Kürzt die GKV hat sie eine Begründung mitzuliefern, bei Berufung auf Urteile z.B. das Aktenzeichen, ansonsten die jeweils anzuwendenden Paragraphen. Tut sie das nicht widersprichst du der Absetzung und forderst deine Vergütung (vgl. Zeichen deiner Rechnung) zzgl. €40 (BGB §288) zzgl. 8,81% taggenau berechnete Zinsen (BGB §288) ein; zahlen Sie das nicht unverzüglich übergibst du die Sache an den Anwalt deines geringsten Misstrauens, dessen Honorar wird von der GKV übernommen. Fertig, du kannst deine Füße hochlegen.
Liefert sie Paragraphen bzw Aktenzeichen wirfst du einen kurzen Blick drauf ob sie anzuwenden sind und widersprichst dann trotzdem ;)
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Olaf Seifert schrieb:
In Berlin ist dies in den Primärkassenverträgen so geregelt, da bedarf es keines Urteils.
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