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Was wir bieten:
- Angenehme
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30-Minuten-Takt
- Acht großzügige und ...
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Folgende Frage: Ein Mitarbeiter hat seine Stundenzahl erhöht , z.Bsp. von 20 auf 30 Std. Der Anspruch auf die Urlaubstage verändert sich nätürlich dadurch nicht. Aber der Wert der Urlaubstage ist ja jetzt ein anderer, da mehr Gehalt gezahlt wird. Sprich alter Urlaub dessen Anspruch noch vom alten Vertrag herrühren ( mit weniger Gehalt ) werden dann plötzlich besser bezahlt???!!!! Ist für den Unternehmer eigentlich unfair!
Wer kennt sich mit der rechtlichen Lage aus?
Oder splittet man das auf? Urlaubsanspruch alter Vertrag / Urlaubsanspruch neuer Vertrag? ...was fair wäre
Vorab schonmal ein dickes "Danke"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Folgende Frage: Ein Mitarbeiter hat seine Stundenzahl erhöht , z.Bsp. von 20 auf 30 Std. Der Anspruch auf die Urlaubstage verändert sich nätürlich dadurch nicht. Aber der Wert der Urlaubstage ist ja jetzt ein anderer, da mehr Gehalt gezahlt wird. Sprich alter Urlaub dessen Anspruch noch vom alten Vertrag herrühren ( mit weniger Gehalt ) werden dann plötzlich besser bezahlt???!!!! Ist für den Unternehmer eigentlich unfair!
Wer kennt sich mit der rechtlichen Lage aus?
Oder splittet man das auf? Urlaubsanspruch alter Vertrag / Urlaubsanspruch neuer Vertrag? ...was fair wäre
Vorab schonmal ein dickes "Danke"
Wie unfair , ... sie arbeitet doch jetzt mehr !!!! Was soll denn daran unfair sein ???
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484 schrieb:
werden dann plötzlich besser bezahlt???!!!! Ist für den Unternehmer eigentlich unfair!
Wie unfair , ... sie arbeitet doch jetzt mehr !!!! Was soll denn daran unfair sein ???
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Was Anonymous vermutlich meint ist, dass für noch nicht genommenen Urlaub aus dem "Altvertrag" je 4 Stunden Artbeit am Tag (und damit auch je Urlaubstag) enthalten waren und seit der Aufstockung der Arbeitszeit nun 6 Stunden je Tag.
Bedeutet: Wenn der AN nun mit 9 Rest-Urlaubstagen aus dem alten Arbeitsvertrag in das geänderte Vertragsverhältnis übergeht, und die 9 Tage nun ohne jede Anpassung nehmen würde, so erhält er 54 Stunden frei statt 36 Stunden.
Das kann man als AG durchaus als Problem sehen.
Wenn sich AG und AN einig sind, kann man die Besserstellung des AN sicherlich korrigieren. Nachdenken könnte man z.B. über eine entsprechende Umrechnung der "alten" Resturlaubstage auf "neue" Urlaubstage, sodass aus den 9 Resturlaubstagen dann 6 neue werden.
Aber rechtlich gibt es hier einen Haken, sofern man dann mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub jedes AN kollidiert, in der Praxis dürfte es kaum zu derartigen Kollisionen kommen, da der Urlaubsanspruch meist höher liegen dürfte als gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt aber m.E. auch noch einen anderen Weg zum Interessensausgleich, wenn nämlich ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Dann könnte man m.E. den im Urlaubsbereich entstehenden "Vorteil" von (im Beispiel) 18 Stunden korrigieren, indem man das Zeitguthaben des AN entsprechend kürzt.
Letzter Hinweis: Die Problematik, wie mit bestehenden Altansprüchen zu verfahren ist, ergibt sich bei jeder (!) Änderung der Stundenzahl, auch bei Verkürzung. Nur dass bei einer Reduktion der Stunden eben der AN den Kürzeren zieht.
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Rolf Jungbluth schrieb:
Ich versuche mal zu vermitteln:
Was Anonymous vermutlich meint ist, dass für noch nicht genommenen Urlaub aus dem "Altvertrag" je 4 Stunden Artbeit am Tag (und damit auch je Urlaubstag) enthalten waren und seit der Aufstockung der Arbeitszeit nun 6 Stunden je Tag.
Bedeutet: Wenn der AN nun mit 9 Rest-Urlaubstagen aus dem alten Arbeitsvertrag in das geänderte Vertragsverhältnis übergeht, und die 9 Tage nun ohne jede Anpassung nehmen würde, so erhält er 54 Stunden frei statt 36 Stunden.
Das kann man als AG durchaus als Problem sehen.
Wenn sich AG und AN einig sind, kann man die Besserstellung des AN sicherlich korrigieren. Nachdenken könnte man z.B. über eine entsprechende Umrechnung der "alten" Resturlaubstage auf "neue" Urlaubstage, sodass aus den 9 Resturlaubstagen dann 6 neue werden.
Aber rechtlich gibt es hier einen Haken, sofern man dann mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub jedes AN kollidiert, in der Praxis dürfte es kaum zu derartigen Kollisionen kommen, da der Urlaubsanspruch meist höher liegen dürfte als gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt aber m.E. auch noch einen anderen Weg zum Interessensausgleich, wenn nämlich ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Dann könnte man m.E. den im Urlaubsbereich entstehenden "Vorteil" von (im Beispiel) 18 Stunden korrigieren, indem man das Zeitguthaben des AN entsprechend kürzt.
Letzter Hinweis: Die Problematik, wie mit bestehenden Altansprüchen zu verfahren ist, ergibt sich bei jeder (!) Änderung der Stundenzahl, auch bei Verkürzung. Nur dass bei einer Reduktion der Stunden eben der AN den Kürzeren zieht.
Besteht die Möglichkeit, die alten Urlaubstage noch in der Zeit mit den weniger Stunden zu nehmen? Dann würde ich das dem AN vorschlagen.
Falls die Stunden bereits erhöht wurden - was ich annehme - würde ich eine Art Kompromiss anstreben, alles natürlich in Absprache mit dem AN, dann wird er es auch verstehen können.
LG
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limone schrieb:
Völlig richtig, ich weiß auch was AT meint.
Besteht die Möglichkeit, die alten Urlaubstage noch in der Zeit mit den weniger Stunden zu nehmen? Dann würde ich das dem AN vorschlagen.
Falls die Stunden bereits erhöht wurden - was ich annehme - würde ich eine Art Kompromiss anstreben, alles natürlich in Absprache mit dem AN, dann wird er es auch verstehen können.
LG
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Leni C. schrieb:
Wo ist denn der Unterschied von "Urlaub alter / Urlaub neuer Vertrag ????? " wenn die Urlaubstage in beiden Verträgen gleich sind ? Verstehe ich jetzt gerade mal gar nicht . Wie und was daran willst du denn splitten ? Mehr Stunden , mehr Patienten , mehr Umsatz , mehr Verdienst .
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Klauslogo schrieb:
Deswegen wird auch der Durchschnitt der letzten drei Monate als Berechnungsgrundlage genommen um diese "Verwerfungen" von Vertragsveränderungen zu berücksichtigen.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach Deinem Vertrag und den Tagen an denen gearbeitet wird. Das hat nichts mit den Wochenarbeitsstunden zu tun.
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Wonderwoman schrieb:
Alles was bisher hier geantwortet wurde kannst Du wegwerfen.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach Deinem Vertrag und den Tagen an denen gearbeitet wird. Das hat nichts mit den Wochenarbeitsstunden zu tun.
Rolf Jungbluth hat es durchschaut !!!!! DANKE für eure Mithilfe !!
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michael933 schrieb:
... wobei die einzig richtige Antwort von Wonderwoman kam...
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Wonderwoman schrieb:
Danke. :stuck_out_tongue:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
484 und Leni C. Haben das Problem nicht wirklich erkannt :wink:
Rolf Jungbluth hat es durchschaut !!!!! DANKE für eure Mithilfe !!
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