Zur Verstärkung der Physiotherapie
Praxis mit dem Schwerpunkt
Orthopädie und Chirurgie suchen
wir eine/n engagierte/n
Physiotherapeutin/en in Teil oder
Vollzeit.
netzwerk körper ist ein
medizinisches Gesundheitszentrum
bestehend aus einem
interdisziplinären Team aus
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern und Ärzten
im Herzen von Bad Vilbel. Unser
Anliegen ist es, die Patienten in
der Physiotherapie und Kunden im
Fitness Studio zu unterstützen
ihren Gesundheitszustand zu
erhalten und z...
Praxis mit dem Schwerpunkt
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was macht ihr mit den Verordnungen, wo der Patient z.B. nur 2x erschienen ist, ab dann unentschuldigt ferngeblieben ist und auch die Zuzahlung noch nicht beglichen hat?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo alle zusammen,
was macht ihr mit den Verordnungen, wo der Patient z.B. nur 2x erschienen ist, ab dann unentschuldigt ferngeblieben ist und auch die Zuzahlung noch nicht beglichen hat?
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Die Zuzahlung kann noch über die Krankenkasse angefordert werden, aber der Ausfall bleibt unbezahlt :angry:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das habe ich schon versucht. Es klappt in den wenigsten Fällen mit der Bezahlung.
Die Zuzahlung kann noch über die Krankenkasse angefordert werden, aber der Ausfall bleibt unbezahlt :angry:
aber der Ausfall bleibt unbezahlt :angry:
unternehmerisches Risiko....wenn sowas zunimmt, untersuchen woran ´s liegen könnte...
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.6.18 19:49:
aber der Ausfall bleibt unbezahlt :angry:
unternehmerisches Risiko....wenn sowas zunimmt, untersuchen woran ´s liegen könnte...
aber der Ausfall bleibt unbezahlt :angry:
Nun... das könnte dann am BetreiberInnen der Praxis liegen :hushed:
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Wonderwoman schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.6.18 19:49:
aber der Ausfall bleibt unbezahlt :angry:
Nun... das könnte dann am BetreiberInnen der Praxis liegen :hushed:
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a schubart schrieb:
Abbrechen, ausfallrechnung für evtl nicht wahrgenommene Termine. Und Rechnung für die Zuzahlung...,
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ali schrieb:
und wenn ner die Zuzahlungsrechung nicht bezahlt mit der nächsten Abrechung von der Kasse zurückfordern....
Unbezahlte Ausfallzeiten sind das Lehrgeld des Unternehmers -- lieber die Termine etwas überbuchen und ggf. wenn wider Erwarten alle kommen mal etwas länger arbeiten ;)
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Unbezahlte Ausfallzeiten sind das Lehrgeld des Unternehmers -- lieber die Termine etwas überbuchen und ggf. wenn wider Erwarten alle kommen mal etwas länger arbeiten ;)
Also Entschuldigung... da bin ich aber bessere Antworten von Dir gewohnt.
Überbuchung in einer Bestellpraxis geht schonmal gar nicht. Und Ausfallzeiten sind sicherlich nicht Lehrgeld des Unternehmers... es gibt genug Gerichtsurteilen, dass der Patient dann zahlt. Es mangelt lediglich an der Durchsetzung, weil die meisten Praxen einfach lieber heulen als solche Sachen mal durchzuziehen.
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Wonderwoman schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 13.6.18 20:02:
Unbezahlte Ausfallzeiten sind das Lehrgeld des Unternehmers -- lieber die Termine etwas überbuchen und ggf. wenn wider Erwarten alle kommen mal etwas länger arbeiten ;)
Also Entschuldigung... da bin ich aber bessere Antworten von Dir gewohnt.
Überbuchung in einer Bestellpraxis geht schonmal gar nicht. Und Ausfallzeiten sind sicherlich nicht Lehrgeld des Unternehmers... es gibt genug Gerichtsurteilen, dass der Patient dann zahlt. Es mangelt lediglich an der Durchsetzung, weil die meisten Praxen einfach lieber heulen als solche Sachen mal durchzuziehen.
An Wonderwoman: Es geht hier um Fragestellungen die beantwortet werden wollen und nicht darum hilfreiche Antworten zu kommentieren.....
Und ganz sicher "heule" ich nicht wegen solcher Lapalien. Es mangelt eher an Zeit und Nerv mich darum zu kümmern bzw. das bis zur letzten Instanz durchzuziehen...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Hilfe.
An Wonderwoman: Es geht hier um Fragestellungen die beantwortet werden wollen und nicht darum hilfreiche Antworten zu kommentieren.....
Und ganz sicher "heule" ich nicht wegen solcher Lapalien. Es mangelt eher an Zeit und Nerv mich darum zu kümmern bzw. das bis zur letzten Instanz durchzuziehen...
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Papa Alpaka schrieb:
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Papa Alpaka schrieb:
...nach zwei Terminen zur Abrechnung vormerken, Zuzahlungsrechnung schreiben und alles zusammen in die Abrechnung nach Zahlungsziel Zuzahlungsrechnung.
Unbezahlte Ausfallzeiten sind das Lehrgeld des Unternehmers -- lieber die Termine etwas überbuchen und ggf. wenn wider Erwarten alle kommen mal etwas länger arbeiten ;)
Hallo alle zusammen,
was macht ihr mit den Verordnungen, wo der Patient z.B. nur 2x erschienen ist, ab dann unentschuldigt ferngeblieben ist und auch die Zuzahlung noch nicht beglichen hat?
Abbruch und Rechnung über die ZuZa und Ausfallrechnung.
Bleibt die ZuZa unbezahlt, muss die Kasse das begleichen siehe SGB V
Bleibt die Ausfallrechnung unbezahlt, Mahnung, Onlinemahnverfahren oder Anwalt.
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ich mache das alles über ein Inkassobüro und es hat bis jetzt immer geklappt.
PS.: Der Patient kommt natürlich nie wieder, was in diesem Fall auch gut ist.
Gruß an alle
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Armin Thuringer schrieb:
Hallo
ich mache das alles über ein Inkassobüro und es hat bis jetzt immer geklappt.
PS.: Der Patient kommt natürlich nie wieder, was in diesem Fall auch gut ist.
Gruß an alle
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.6.18 19:38:
Hallo alle zusammen,
was macht ihr mit den Verordnungen, wo der Patient z.B. nur 2x erschienen ist, ab dann unentschuldigt ferngeblieben ist und auch die Zuzahlung noch nicht beglichen hat?
Abbruch und Rechnung über die ZuZa und Ausfallrechnung.
Bleibt die ZuZa unbezahlt, muss die Kasse das begleichen siehe SGB V
Bleibt die Ausfallrechnung unbezahlt, Mahnung, Onlinemahnverfahren oder Anwalt.
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idefix- schrieb:
Re. Schreiben. Dann Mahnung. Dann RA. Bisher hat noch jeder seinen Ausfall bezahlt. Manchmal eben mit mehr Kosten. Wir stellen jeden nicht abgsagten Termin in Rechnung. Pro Woche ca. 10 Stück. Und jede Rechnung wird eingetrieben!!!!!!!! Zu 90% ohne Mahnung. Auch Syrische Flüchtlinge, die bei uns in einem Berufsbildungswerk untergebracht sind. Und die Betreuer begrüßen dies auch. Konsequente Umsetzung muss man durchziehen auch wenn ich jetzt böse kritisiert werde.
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Und was berechnest du? Den Preis den du von der Kasse bekommen hättest? Sorry, ich bin da echt unsicher und weiß nicht wie ich das angehen soll :anguished:
Der Umsatzausfall ist durch die Kassensätze sehr präzise bezifferbar und kann auch in voller Höhe angesetzt werden; der Spielraum für Einsparungen durch anderweitige Verwendung der Therapeutenzeit ist zu gering als das da jemand ein Fass aufmachen würde ;)
Unbezahlte Ausfallzeiten sind das Lehrgeld des Unternehmers -- lieber die Termine etwas überbuchen und ggf. wenn wider Erwarten alle kommen mal etwas länger arbeiten ;)
Also Entschuldigung... da bin ich aber bessere Antworten von Dir gewohnt.
Überbuchung in einer Bestellpraxis geht schonmal gar nicht. Und Ausfallzeiten sind sicherlich nicht Lehrgeld des Unternehmers... es gibt genug Gerichtsurteilen, dass der Patient dann zahlt. Es mangelt lediglich an der Durchsetzung, weil die meisten Praxen einfach lieber heulen als solche Sachen mal durchzuziehen.
Stimmt, ich kann "besser" ;)
"Unbezahlte Ausfallzeiten sind Lehrgeld" war nicht als Verzicht auf die Eintreibung von Ausfallgebühren gemeint sondern als Gelegenheit zu lernen wie man diese Zeiten doch bezahlt bekommt -- sei es durch Einfordern von Ausfallgebühren, sei es durch organisatorische Umstrukturierung.
Ich arbeite nach wie vor mit einer sehr ausfallträchtigen Klientel (Menschen mit Behinderungen bzw. weit fortgeschrittenen Alters); da kommt's halt mal vor das die eine gerade in ihrem Zimmer steht und sich den Kopf an der Wand aufschlägt, dem anderen der Himmel zu blau ist oder jemand auf dem Weg in's Bad gestürzt ist und spontan eine Metallplatte an den Oberschenkel geschraubt bekommt -- in dem Moment sind "Ausfallgebühren" nicht mehr griffig und es kann ziemlich sicher überbucht werden -- und die Warteliste ist auch lang genug um jemanden der nicht mehr erscheint spontan aus dem Therapieplan streichen zu können.
Es ist gut möglich das ich gerade vergessen habe über den Tellerrand zu gucken und es für Anonymus' Situation sinnvoll ist die Ausfallgebühr einzutreiben und die Zuzahlung entsprechend SGB V §43c einzufordern :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 16.6.18 00:52:
Wonderwoman schrieb am 14.6.18 16:33:
Papa Alpaka schrieb am 13.6.18 20:02:
Und was berechnest du? Den Preis den du von der Kasse bekommen hättest? Sorry, ich bin da echt unsicher und weiß nicht wie ich das angehen soll :anguished:
Der Umsatzausfall ist durch die Kassensätze sehr präzise bezifferbar und kann auch in voller Höhe angesetzt werden; der Spielraum für Einsparungen durch anderweitige Verwendung der Therapeutenzeit ist zu gering als das da jemand ein Fass aufmachen würde ;)
Unbezahlte Ausfallzeiten sind das Lehrgeld des Unternehmers -- lieber die Termine etwas überbuchen und ggf. wenn wider Erwarten alle kommen mal etwas länger arbeiten ;)
Also Entschuldigung... da bin ich aber bessere Antworten von Dir gewohnt.
Überbuchung in einer Bestellpraxis geht schonmal gar nicht. Und Ausfallzeiten sind sicherlich nicht Lehrgeld des Unternehmers... es gibt genug Gerichtsurteilen, dass der Patient dann zahlt. Es mangelt lediglich an der Durchsetzung, weil die meisten Praxen einfach lieber heulen als solche Sachen mal durchzuziehen.
Stimmt, ich kann "besser" ;)
"Unbezahlte Ausfallzeiten sind Lehrgeld" war nicht als Verzicht auf die Eintreibung von Ausfallgebühren gemeint sondern als Gelegenheit zu lernen wie man diese Zeiten doch bezahlt bekommt -- sei es durch Einfordern von Ausfallgebühren, sei es durch organisatorische Umstrukturierung.
Ich arbeite nach wie vor mit einer sehr ausfallträchtigen Klientel (Menschen mit Behinderungen bzw. weit fortgeschrittenen Alters); da kommt's halt mal vor das die eine gerade in ihrem Zimmer steht und sich den Kopf an der Wand aufschlägt, dem anderen der Himmel zu blau ist oder jemand auf dem Weg in's Bad gestürzt ist und spontan eine Metallplatte an den Oberschenkel geschraubt bekommt -- in dem Moment sind "Ausfallgebühren" nicht mehr griffig und es kann ziemlich sicher überbucht werden -- und die Warteliste ist auch lang genug um jemanden der nicht mehr erscheint spontan aus dem Therapieplan streichen zu können.
Es ist gut möglich das ich gerade vergessen habe über den Tellerrand zu gucken und es für Anonymus' Situation sinnvoll ist die Ausfallgebühr einzutreiben und die Zuzahlung entsprechend SGB V §43c einzufordern :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und was berechnest du? Den Preis den du von der Kasse bekommen hättest? Sorry, ich bin da echt unsicher und weiß nicht wie ich das angehen soll :anguished:
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