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Neues Thema
Untervermietung eines Raumes
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Klonkrieger
Gestern
Hab sowas ähnliches schonmal gefragt allerdings hat sich nichts mehr ergeben. Nun habe ich einen Interessierten Physio der gerne einen Raum mietetn würde. Wie gestaltet sich sowas bzgl der Zulassung der eigentlichen Praxis wenn z.B. ein Physio für ein paar Stunden in der Woche (zu den PRaxisöffnungszeiten) einen Behandlungsraum mietet? Easy oder gibts da probleme mit der Zulassung? Da der Physio ja quasi selbstständig arbeitet bzw seine Kunden selber aquiriert und bis auf den Raum keine Beührungspunkte mit dem laufenden Praxisalltag hat, habe ich das problem mit der Scheinselbstsändigkeit schonmal nicht soweit ich mich informiert habe. Ich gehe davon aus das ich am ende des Monats einfach eine Miete bekomme und fertig.

Fällt euch was ein was ich berücksichtigen müsste was noch wichtig sein könnte?
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Hab sowas ähnliches schonmal gefragt allerdings hat sich nichts mehr ergeben. Nun habe ich einen Interessierten Physio der gerne einen Raum mietetn würde. Wie gestaltet sich sowas bzgl der Zulassung der eigentlichen Praxis wenn z.B. ein Physio für ein paar Stunden in der Woche (zu den PRaxisöffnungszeiten) einen Behandlungsraum mietet? Easy oder gibts da probleme mit der Zulassung? Da der Physio ja quasi selbstständig arbeitet bzw seine Kunden selber aquiriert und bis auf den Raum keine Beührungspunkte mit dem laufenden Praxisalltag hat, habe ich das problem mit der Scheinselbstsändigkeit schonmal nicht soweit ich mich informiert habe. Ich gehe davon aus das ich am ende des Monats einfach eine Miete bekomme und fertig. Fällt euch was ein was ich berücksichtigen müsste was noch wichtig sein könnte?
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Inche
Gestern
Genehmigung der Untervermietung durch deinen Vermieter.Gewerbemietvertrag.Eher auserhalb deiner Geschäftszeiten u keine Nutzung zb deines Telefons oder PC,keine Akten von dem Kollegen aufbewahren.
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Genehmigung der Untervermietung durch deinen Vermieter.Gewerbemietvertrag.Eher auserhalb deiner Geschäftszeiten u keine Nutzung zb deines Telefons oder PC,keine Akten von dem Kollegen aufbewahren.
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Inche schrieb:

Genehmigung der Untervermietung durch deinen Vermieter.Gewerbemietvertrag.Eher auserhalb deiner Geschäftszeiten u keine Nutzung zb deines Telefons oder PC,keine Akten von dem Kollegen aufbewahren.

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Klonkrieger schrieb:

Hab sowas ähnliches schonmal gefragt allerdings hat sich nichts mehr ergeben. Nun habe ich einen Interessierten Physio der gerne einen Raum mietetn würde. Wie gestaltet sich sowas bzgl der Zulassung der eigentlichen Praxis wenn z.B. ein Physio für ein paar Stunden in der Woche (zu den PRaxisöffnungszeiten) einen Behandlungsraum mietet? Easy oder gibts da probleme mit der Zulassung? Da der Physio ja quasi selbstständig arbeitet bzw seine Kunden selber aquiriert und bis auf den Raum keine Beührungspunkte mit dem laufenden Praxisalltag hat, habe ich das problem mit der Scheinselbstsändigkeit schonmal nicht soweit ich mich informiert habe. Ich gehe davon aus das ich am ende des Monats einfach eine Miete bekomme und fertig.

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