Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
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Ich bin PI mit Kassenzulassung. Ein Raum ist ungenutzt und eine Kollegin hat mich angesprochen ob sie den Raum mieten könnte um Privatpatienten zu behandeln. Sie ist ebenfalls KG möchte aber keine Kassenzulassung beantragen.
Reicht ein Untermietvertrag aus, oder müssen wir noch andere rechtliche Dinge beachten, wie ob wir automatisch eine Praxisgemeinschaft bilden etc.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Ich bin PI mit Kassenzulassung. Ein Raum ist ungenutzt und eine Kollegin hat mich angesprochen ob sie den Raum mieten könnte um Privatpatienten zu behandeln. Sie ist ebenfalls KG möchte aber keine Kassenzulassung beantragen.
Reicht ein Untermietvertrag aus, oder müssen wir noch andere rechtliche Dinge beachten, wie ob wir automatisch eine Praxisgemeinschaft bilden etc.
Danke
ein Untermietvertrag für einen leeren Raum mit WC-Nutzung bzw. ein Vertrag über stundenweise Nutzung eines eingerichteten oder teileingerichteten Raumes reicht.
Eine irgendwie geartete gemeinschaft entsteht nur durch Willenserklärung.
Die Mieteinnahmen / das Nutzungsentgelt sind gewerblich!
Zu anderen rechtlichen Dingen weiß ich nicht Bescheid.
mfg hgb :wink:
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Erst bei Einnahmen über 17.500 Euro fällt Umsatzsteuer an.
Ein Mietvertrag reicht!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
"Die Mieteinnahmen / das Nutzungsentgelt sind gewerblich!"
Erst bei Einnahmen über 17.500 Euro fällt Umsatzsteuer an.
Ein Mietvertrag reicht!
Gruß von Monique
Von U-St. war nicht die Rede. Auch nicht von Mehrwertsteuer.
mfg hgb: :wink:
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hgb schrieb:
Da die Einnahmen die Kosten mindern, ist die Miete bei den Gewerbeeinkünften der Praxis zu berücksichtigen.
Von U-St. war nicht die Rede. Auch nicht von Mehrwertsteuer.
mfg hgb: :wink:
Auskunft des Finanzamtes: Eine Vermietung von Praxisräumen ist nicht gewerblich, es fällt keine Gewerbesteuer an!
Ab 17.500 Mieteinnahme pro Jahr ist Umsatzsteuer fällig.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Seit 18 Jahren vermiete ich meine Praxisräume.
Auskunft des Finanzamtes: Eine Vermietung von Praxisräumen ist nicht gewerblich, es fällt keine Gewerbesteuer an!
Ab 17.500 Mieteinnahme pro Jahr ist Umsatzsteuer fällig.
Gruß von Monique
Die Frage ist doch bei meiner Antwort nicht nach der U-St. sondern den Kosten. Bei eigenen Räumen müssen auch diese Einnahmen von den Kosten abgezogen werden. Diese Kosten mindern auch die Kosten für eine Miete.
Das ist der Punkt, nicht die U-Steuer. Wenn Du Deine Erklärung selber machst und diese Kosten nicht ansetzt, brauchst Du auch keine Mieteinnahme anzugeben. Angeben heißt nicht gleichzeitig auch versteuern.
Ist es so deutlich??? :wink:
mfg hgb
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hgb schrieb:
Hallo @MOnique!
Die Frage ist doch bei meiner Antwort nicht nach der U-St. sondern den Kosten. Bei eigenen Räumen müssen auch diese Einnahmen von den Kosten abgezogen werden. Diese Kosten mindern auch die Kosten für eine Miete.
Das ist der Punkt, nicht die U-Steuer. Wenn Du Deine Erklärung selber machst und diese Kosten nicht ansetzt, brauchst Du auch keine Mieteinnahme anzugeben. Angeben heißt nicht gleichzeitig auch versteuern.
Ist es so deutlich??? :wink:
mfg hgb
Ist es so deutlich??? :wink: mfg hgb
Sorry hgb, habe kein Wort verstanden.
Ich bin doch nicht blöd und gebe keine Praxismietkosten an, die ja tatsächlich anfallen - egal ob ich Eigentümer oder Mieter bin.
Bei einer Steuererklärung müssen alle Ein- und Ausgaben angegeben werden. Ich gebe Kosten für die Praxis(miete) an und die Mieteinnahmen: 100-20=80.
Die 80 Euro Restkosten für die Praxis muss ich ganz normal versteuern.
Gewerbesteuer ist nicht fällig. Ab 17.500 zahle ich Umsatzsteuer, da die Mieteinnahmen eben nicht - wie die Behandlungen auf Rezept - umsatzsteuerbefreit sind.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Wenn Du Deine Erklärung selber machst und diese Kosten nicht ansetzt, brauchst Du auch keine Mieteinnahme anzugeben. Angeben heißt nicht gleichzeitig auch versteuern.
Ist es so deutlich??? :wink: mfg hgb
Sorry hgb, habe kein Wort verstanden.
Ich bin doch nicht blöd und gebe keine Praxismietkosten an, die ja tatsächlich anfallen - egal ob ich Eigentümer oder Mieter bin.
Bei einer Steuererklärung müssen alle Ein- und Ausgaben angegeben werden. Ich gebe Kosten für die Praxis(miete) an und die Mieteinnahmen: 100-20=80.
Die 80 Euro Restkosten für die Praxis muss ich ganz normal versteuern.
Gewerbesteuer ist nicht fällig. Ab 17.500 zahle ich Umsatzsteuer, da die Mieteinnahmen eben nicht - wie die Behandlungen auf Rezept - umsatzsteuerbefreit sind.
Gruß von Monique
Uff, das war schwer!
mfg + einen schönen Feiertag hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. Womit wir endlich einer Meinung sind, die Einnahmen sind anzugeben, aber nicht zu versteuern!
Uff, das war schwer!
mfg + einen schönen Feiertag hgb :sunglasses:
Erst mal danke für die Antwort mit dem Mietvertrag, das mit der Willenserklärung wusste ich nicht.
Mindern Mieteinnahmen die Kosten oder steigern den Umsatz? Umsatzsteuerfrei bis 17.500 das wusste ich, aber macht es einen Unterschied ob man die Mietkosten um den erzielten Mietertrag mindert oder ob die Mieteinnahmen zum Umsatz zugeschlagen werden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist ja ein Interessanter Aspekt.
Erst mal danke für die Antwort mit dem Mietvertrag, das mit der Willenserklärung wusste ich nicht.
Mindern Mieteinnahmen die Kosten oder steigern den Umsatz? Umsatzsteuerfrei bis 17.500 das wusste ich, aber macht es einen Unterschied ob man die Mietkosten um den erzielten Mietertrag mindert oder ob die Mieteinnahmen zum Umsatz zugeschlagen werden?
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. nochmals: Sie mindern nur die Kosten! Der Umsatz wird in einer PT-Praxis in der Regel umsatzsteuerfrei erzielt, da verordnete Heilbehandlung.
mfg hgb :blush:
grundsätzlich versuche ich, nur Erträge zu versteuern und nicht etwa Kosten, die setze ich steuermindernd ein. :yum:
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
@MOnique,
grundsätzlich versuche ich, nur Erträge zu versteuern und nicht etwa Kosten, die setze ich steuermindernd ein. :yum:
mfg hgb :sunglasses:
Da die Einnahmen die Kosten mindern, ist die Miete bei den Gewerbeeinkünften der Praxis zu berücksichtigen.
hgb,
Du entwickelst Dich leider langsam zum Korinthenkacker. Und auch zu jemandem, der partout widersprechen muss. Ist eigentlich echt schade...
Gut jetzt, ich hoffe unser Fragesteller weiß nun Bescheid.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
hgb schrieb am 1.10.18:
hgb schrieb am 2.10.18: Der Umsatz wird in einer PT-Praxis in der Regel umsatzsteuerfrei erzielt, da verordnete Heilbehandlung.
hgb schrieb: Angeben heißt nicht gleichzeitig auch versteuern Angeben bedeutet immer versteuern - was sich bei den Kosten natürlich Steuer mindernd auswirkt.
Da die Einnahmen die Kosten mindern, ist die Miete bei den Gewerbeeinkünften der Praxis zu berücksichtigen.
hgb,
Du entwickelst Dich leider langsam zum Korinthenkacker. Und auch zu jemandem, der partout widersprechen muss. Ist eigentlich echt schade...
Gut jetzt, ich hoffe unser Fragesteller weiß nun Bescheid.
Gruß von Monique
Aber ich treffe morgen meinen Steuerberater und der wird mir ja sagen wie die Mieteinnahmen zu verbuchen sind.
Aber macht es überhaupt einen Unterschied?
100 Euro Einnahmen + 5 Euro Mieteinnahmen macht 105 Euro, ziehen wir davon die Miete ab z.b 10 Euro kommen wir auf 95 Euro die zu versteuern wären als Gewinn vor Steuern
100 Euro Einnahmen ohne die 5 Euro Mieteinahmen macht 100 Euro, ziehen wir davon die um die 5 Euro Mieteinnahmen geminderte Miete ab bleiben ebenfalls 95 Euro die versteuert werden.
Einzig und alleine die Höhe des Gesamtumsatzes ändert sich, die ist aber nicht entscheidend.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ehrlich gesagt nein, zumindestens nicht was die Versteuerung betrifft. Aber das war ja auch nicht die Ausgangsfrage
Aber ich treffe morgen meinen Steuerberater und der wird mir ja sagen wie die Mieteinnahmen zu verbuchen sind.
Aber macht es überhaupt einen Unterschied?
100 Euro Einnahmen + 5 Euro Mieteinnahmen macht 105 Euro, ziehen wir davon die Miete ab z.b 10 Euro kommen wir auf 95 Euro die zu versteuern wären als Gewinn vor Steuern
100 Euro Einnahmen ohne die 5 Euro Mieteinahmen macht 100 Euro, ziehen wir davon die um die 5 Euro Mieteinnahmen geminderte Miete ab bleiben ebenfalls 95 Euro die versteuert werden.
Einzig und alleine die Höhe des Gesamtumsatzes ändert sich, die ist aber nicht entscheidend.
Du sagst es!
Nicht zu vergessen ist allerdings, dass das Nichtangeben von Mieteinnahmen illegal ist - auch wenn's am Ende steuerliches aufs Selbe hinausläuft.
So könnte man ja auch eine Behandlungsrechnung unter den Tisch fallen lassen und dafür den neu angeschafften Drucker für die Praxis nicht bei den Kosten angeben. Kommt am Ende auch aufs Selbe raus.
Aber Du bist halt zu einer vollständigen Buchführung verpflichtet.
Gute Nacht wünscht Monique
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M0nique schrieb:
@AN
Du sagst es!
Nicht zu vergessen ist allerdings, dass das Nichtangeben von Mieteinnahmen illegal ist - auch wenn's am Ende steuerliches aufs Selbe hinausläuft.
So könnte man ja auch eine Behandlungsrechnung unter den Tisch fallen lassen und dafür den neu angeschafften Drucker für die Praxis nicht bei den Kosten angeben. Kommt am Ende auch aufs Selbe raus.
Aber Du bist halt zu einer vollständigen Buchführung verpflichtet.
Gute Nacht wünscht Monique
Es geht zunächst um Kosten, die steuermindernd wirken, also nicht versteuert werden.
Die Kosten für Miete werden gemindert, sie haben wenig mit dem Gesamtumsatz zu tun, sondern nur mit dem Ergebnis vor Steuern. Für verschiedene Versicherungen wie auch Steuern sind die Erträge wichtig, die Kosten werden nicht überall berücksichtigt, also ist es schon wichtig, die Mieteinnahmen richtig zu buchen. Das kann der Steuerberater dann erklären.
Das reicht dann hoffentlich in dieser Steuerorgie! Versteuern heißt Steuern für / auf etwas zahlen!
Das geht vom Alkohol, Benzin über Einkommen, Salz bis zu Zigarretten.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
@Monique, Korinthenkacker ist mir eine Ehre, besonders wenn mab es bisher nicht verstanden hat.
Es geht zunächst um Kosten, die steuermindernd wirken, also nicht versteuert werden.
Die Kosten für Miete werden gemindert, sie haben wenig mit dem Gesamtumsatz zu tun, sondern nur mit dem Ergebnis vor Steuern. Für verschiedene Versicherungen wie auch Steuern sind die Erträge wichtig, die Kosten werden nicht überall berücksichtigt, also ist es schon wichtig, die Mieteinnahmen richtig zu buchen. Das kann der Steuerberater dann erklären.
Das reicht dann hoffentlich in dieser Steuerorgie! Versteuern heißt Steuern für / auf etwas zahlen!
Das geht vom Alkohol, Benzin über Einkommen, Salz bis zu Zigarretten.
mfg hgb :sunglasses:
komme gerade vom Steuerberater. Zum Verrechnen der Mieteinnahmen mit den Mietkosten sagte er :
"Vollkommener Quatsch, es gilt der eherne Grundsatz in der Buchführung das nichts gegeneinander aufgerechnet werden darf. Mieteinnahmen durch Untermiete sind als Einnahmen zu verbuchen und dürfen nicht mit den Mietkosten verrrechnet werden."
Solltest du bisher anders verfahren sein, hast du deine Mieteinnahmen dem Finanzamt gegenüber falsch angegeben.
Interessant ist übrigens auch, das ein Untermietvertrag im Einzelfall auch nicht reichen könnte, wenn nämlich der Untermieter als Teil der Praxis auftreten würde und keine klare Abgrenzung erfolgt. Da bedarf es nicht mal einer Willenserklärung. Ist in meinem Fall aber nicht relevant.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Lieber hgb,
komme gerade vom Steuerberater. Zum Verrechnen der Mieteinnahmen mit den Mietkosten sagte er :
"Vollkommener Quatsch, es gilt der eherne Grundsatz in der Buchführung das nichts gegeneinander aufgerechnet werden darf. Mieteinnahmen durch Untermiete sind als Einnahmen zu verbuchen und dürfen nicht mit den Mietkosten verrrechnet werden."
Solltest du bisher anders verfahren sein, hast du deine Mieteinnahmen dem Finanzamt gegenüber falsch angegeben.
Interessant ist übrigens auch, das ein Untermietvertrag im Einzelfall auch nicht reichen könnte, wenn nämlich der Untermieter als Teil der Praxis auftreten würde und keine klare Abgrenzung erfolgt. Da bedarf es nicht mal einer Willenserklärung. Ist in meinem Fall aber nicht relevant.
mfg + schönes WE hgb :wink:
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hgb schrieb:
Danke. Meine Mieteinnahmen haben mit der Praxis nichts zu tun. Aber nun hast Du es vom Fachmann, der für seinen Rat auch haftet.
mfg + schönes WE hgb :wink:
gut, dann ist das ja nun hinreichend für Dich geklärt.
Wegen der Vermietung meiner Praxisräume habe ich mich damals bis zum Obermac für gewerbliche Angelegenheiten beim Finanzamt in Berlin hochtelefoniert. Von ihm habe ich schriftlich:
Untervermietung von Praxisräumen unterliegt nicht der Gewerbesteuer wenn monatlich eine feste Miete gezahlt wird. Unerheblich ist hierbei wie die einzelnen Räume genutzt werden, ob gleichzeitig oder nacheinander, ob mit Vermietung der Einrichtung oder ob ein leerer Raum vermietet wird.
Seit 18 Jahren geht meine Steuererklärung inkl. Prüfung unbeanstandet durch.
Allerdings ist für die DRV sehr wohl entscheidend, ob der Mieter auf eigene Rechnung arbeitet. Falls nicht könnte es sich um eine Scheinselbständigkeit handeln.
Viel Erfolg bei der Vermietung!
Gruß von Monique
@hgb
So ein klitzekleines bisschen wäre ein Zurückrudern Deinerseits nun doch angebracht gewesen... So nach dem Motto: Oh, da habe ich mich wohl geirrt :grin:
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M0nique schrieb:
@AN,
gut, dann ist das ja nun hinreichend für Dich geklärt.
Wegen der Vermietung meiner Praxisräume habe ich mich damals bis zum Obermac für gewerbliche Angelegenheiten beim Finanzamt in Berlin hochtelefoniert. Von ihm habe ich schriftlich:
Untervermietung von Praxisräumen unterliegt nicht der Gewerbesteuer wenn monatlich eine feste Miete gezahlt wird. Unerheblich ist hierbei wie die einzelnen Räume genutzt werden, ob gleichzeitig oder nacheinander, ob mit Vermietung der Einrichtung oder ob ein leerer Raum vermietet wird.
Seit 18 Jahren geht meine Steuererklärung inkl. Prüfung unbeanstandet durch.
Allerdings ist für die DRV sehr wohl entscheidend, ob der Mieter auf eigene Rechnung arbeitet. Falls nicht könnte es sich um eine Scheinselbständigkeit handeln.
Viel Erfolg bei der Vermietung!
Gruß von Monique
@hgb
So ein klitzekleines bisschen wäre ein Zurückrudern Deinerseits nun doch angebracht gewesen... So nach dem Motto: Oh, da habe ich mich wohl geirrt :grin:
Das mit der Gewerbesteuer hat mir mein STB auch gesagt. Bis auf die Miete fließt zwischen mir und der Untermieterin kein weiteres Geld. Sie behandelt ihre Privatpatienten und rechnet mit denen ab, ich meine.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke MOnique
Das mit der Gewerbesteuer hat mir mein STB auch gesagt. Bis auf die Miete fließt zwischen mir und der Untermieterin kein weiteres Geld. Sie behandelt ihre Privatpatienten und rechnet mit denen ab, ich meine.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hoffentlich wird es für Euch beide ein Erfolg! Ich drücke die Daumen!
Gruß von Monique
Das habe ich in meiner Praxis auch gemacht, indem ich den Raum, der früher ztw. an eine andere Ärztin stundenweise vermietet war, ohne Umsatz und Gewerbesteuer berechnet habe und nicht bei meinen Praxiseinnahmen gebucht, sondern bei sonstigen Einnahmen. Eine Verquickung von möglicherweise gewerbelichen Einkünften und umsatzsteuerfreier Heilbehandlung wollte und habe ich konsequent vermieden. Das war als Einnahme gebucht, und gegen Kosten gerechnet, ehe die geminderten Kosten gegen die heilkundlichen Einnahmen gesetzt wurden. Da ich damit im Negativen liege, werde ich immer streng geprüft, den Dreijahreszeitraum für negative Einkünfte konnte ich auch aus besonderem Grund auf fünf Jahre strecken.Also das Amt scheut bei mir schon genau hin, bis zum Obersten Gewerbefuzzi wolte ich nicht telefonieren. Wie ich meine Buchführung mache, ist meine Sache, solange das übersichtlch ist und ich nicht betrüge. Dies ist bei mir klar ersichtlich der Fall. Das Amt darf hinterher rechnen wie es mag, meine Widersprüche sind in der Regel anerkannt worden, statstisch ist ja generell jeder 2. Steuerbescheid falsch, soweit also zum falsch deklarieren.
Daß AN wegen einer regelmäßigen Mieteinnahme gewerblich würde, habe ich auch nicht angenommen. Wenn aber ein StB dahinter steht, frage ich mich, warum dann im Forum gefragt wird. Du hattest auf die Kleinunternehmerregel und Steuerfreiheit hingewiesen, was etwas ganz anderes ist und hier nicht zum Tragen kommt.
Also ich habe finanzbuchhalterisch etwas anderes gebucht, was wohl so nicht üblich ist, mir aber klarer ist. Meine StErkl. habe ich jahrzehntelang selber gemacht, jetzt bereite ich nur noch vor, demnächst für 2017.
mfg + ein erholsames WE ohne Steuern hgb :wink:
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hgb schrieb:
@MOnique, Du möchtest, daß ich einen Fehler eingestehe. Nun zunächst ist in der Frage nicht erkennbar gewesen, daß es bei der Vermietung um den Anschein einer gemeinsamen Tätigleit gehen könnte, das war in der Frage klar getrennt, der StB hat das auch so bestätigt und auf die Gefahr hingewiesen, wenn es nicht klar getrennt ist.
Das habe ich in meiner Praxis auch gemacht, indem ich den Raum, der früher ztw. an eine andere Ärztin stundenweise vermietet war, ohne Umsatz und Gewerbesteuer berechnet habe und nicht bei meinen Praxiseinnahmen gebucht, sondern bei sonstigen Einnahmen. Eine Verquickung von möglicherweise gewerbelichen Einkünften und umsatzsteuerfreier Heilbehandlung wollte und habe ich konsequent vermieden. Das war als Einnahme gebucht, und gegen Kosten gerechnet, ehe die geminderten Kosten gegen die heilkundlichen Einnahmen gesetzt wurden. Da ich damit im Negativen liege, werde ich immer streng geprüft, den Dreijahreszeitraum für negative Einkünfte konnte ich auch aus besonderem Grund auf fünf Jahre strecken.Also das Amt scheut bei mir schon genau hin, bis zum Obersten Gewerbefuzzi wolte ich nicht telefonieren. Wie ich meine Buchführung mache, ist meine Sache, solange das übersichtlch ist und ich nicht betrüge. Dies ist bei mir klar ersichtlich der Fall. Das Amt darf hinterher rechnen wie es mag, meine Widersprüche sind in der Regel anerkannt worden, statstisch ist ja generell jeder 2. Steuerbescheid falsch, soweit also zum falsch deklarieren.
Daß AN wegen einer regelmäßigen Mieteinnahme gewerblich würde, habe ich auch nicht angenommen. Wenn aber ein StB dahinter steht, frage ich mich, warum dann im Forum gefragt wird. Du hattest auf die Kleinunternehmerregel und Steuerfreiheit hingewiesen, was etwas ganz anderes ist und hier nicht zum Tragen kommt.
Also ich habe finanzbuchhalterisch etwas anderes gebucht, was wohl so nicht üblich ist, mir aber klarer ist. Meine StErkl. habe ich jahrzehntelang selber gemacht, jetzt bereite ich nur noch vor, demnächst für 2017.
mfg + ein erholsames WE ohne Steuern hgb :wink:
hgb,
sag mal, liest Du eigentlich selbst, was Du hier schreibst? Ja was denn nun?
Bei Deiner Vermietung von Praxisräumen sind sie aber nur „möglicherweise gewerblich“ und Du hast keine Gewerbesteuer berechnet. Bei AN aber sind sie Deiner Ansicht nach aber gewerblich. Das widerspricht sich doch irgendwie ziemlich arg, oder nicht?
Du liegst mit Deiner Bilanz im negativen – schön für Dich, wenn Du Dir das leisten kannst (Erbe von den reichen Eltern, vorher satt verdient?). Da bin ich auch komplett neidlos.
Wir Physios müssen aber mit unserer Bilanz im positiven liegen, ansonsten können wir unser Essen nicht bezahlen und müssen langsam verhungern.
Also kann Deine Negativ-Bilanz-Steuererklärung schon mal überhaupt nicht mit der Steuererklärung eines Physios auch nur annähernd mithalten! Zumal das Selbstmachen prinzipiell keine gute Idee ist. Wir sind halt keine Steuerberater.
Getreu dem Motto „Schuster, bleib bei Deinen Leisten“: Beglücke uns weiterhin mit ärztlichem Fachwissen, bitte verschone uns aber mit anderweitigen falschen Beratungen, von denen Du offensichtlich nicht wirklich was verstehst.
Dir auch ein schönes WE
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
hgb schrieb am 1.10.18 10:44: Die Mieteinnahmen / das Nutzungsentgelt sind gewerblich!
hgb schrieb am 5.10.18 20:27: Daß AN wegen einer regelmäßigen Mieteinnahme gewerblich würde, habe ich auch nicht angenommen.
hgb schrieb am 5.10.18 20:27: Das habe ich in meiner Praxis auch gemacht, indem ich den Raum, der früher ztw. an eine andere Ärztin stundenweise vermietet war, ohne Umsatz und Gewerbesteuer… möglicherweise gewerbelichen Einkünften…
hgb,
sag mal, liest Du eigentlich selbst, was Du hier schreibst? Ja was denn nun?
Bei Deiner Vermietung von Praxisräumen sind sie aber nur „möglicherweise gewerblich“ und Du hast keine Gewerbesteuer berechnet. Bei AN aber sind sie Deiner Ansicht nach aber gewerblich. Das widerspricht sich doch irgendwie ziemlich arg, oder nicht?
Du liegst mit Deiner Bilanz im negativen – schön für Dich, wenn Du Dir das leisten kannst (Erbe von den reichen Eltern, vorher satt verdient?). Da bin ich auch komplett neidlos.
Wir Physios müssen aber mit unserer Bilanz im positiven liegen, ansonsten können wir unser Essen nicht bezahlen und müssen langsam verhungern.
Also kann Deine Negativ-Bilanz-Steuererklärung schon mal überhaupt nicht mit der Steuererklärung eines Physios auch nur annähernd mithalten! Zumal das Selbstmachen prinzipiell keine gute Idee ist. Wir sind halt keine Steuerberater.
Getreu dem Motto „Schuster, bleib bei Deinen Leisten“: Beglücke uns weiterhin mit ärztlichem Fachwissen, bitte verschone uns aber mit anderweitigen falschen Beratungen, von denen Du offensichtlich nicht wirklich was verstehst.
Dir auch ein schönes WE
Gruß von Monique
Gewerblich: Bei Ärzten und PT fallen auf die Einnahmen aus Heilkunde keine Mehrwert- und Umsatzsteuern an. Damit unterscheiden sie sich grundsätzlich - meine Einlasssung vom 5.10. - von den o.g. Praxiseinnahmen. Beim StB anders, der ist Mehrwertsteuer pflichtig in seinen Rechnungen! Meine Buchführung habe ich erläutert, ich halte sie aus den gen. Gründen für besser, dazu meine Einlassung vom 1.10.. Das Risiko, mit einer regelmäßig eingehenden Untermiete für einen Raum geschätzt 200€ für 20m² bei Praxiseinnahmen aus heilkundlicher Arbeit aus geschätzt 4000€, das Gesamteinkommen gewerblich zu infizieren, halte ich für gering. So ganz klar ist es ja nicht, Du hast deswegen viel telefoniert, der StB von AN hat dazu wohl nichts gesagt, jedenfalls ist es nicht wiedergegeben. Das "gewerblich" entscheiden ja immer Finanzbeamte, nicht ich. Bei einer Prüfung oder einem Bescheid ist nur schwer etwas zu ändern und auch hier im Forum gibt es dazu Berichte, ich habe zu dieser gewerblichen Infizierung hier auch schon früher geschrieben. Deswegen tue ich alles, eine solche Infizierung von vornherein unmöglich zu machen.
Für mich ist es nützlich, über den Tellerrand des Berufswissens regelmäßig hinauszulugen. Bei mir wichtigen Entscheidungen hole ich mir Hilfe bei beschlagenen Freunden, niemals im Netz und auch nicht als mab. Habe ich zu best. Fragen keine Fachleute im Freundeskreis, bezahle ich diese wie jetzt meinen StB, mit dem ich eine Verabredung zur Minderung des an sich berechnungsfähigen Honorars habe, dafür mache ich bestimmte Vorarbeiten. Das zu verstehen, was die Fachleute oder Freunde da meinen und machen, ist mein Ziel, ausgeliefert sein auch gegen Geld möchte ich nicht. Hier im Forum sind ja auch schon Klagen für Fehlberatungen des StB aufgetaucht, StB mit PT-Praxis Erfahrung wurden auch verschiedentlich gesucht. Das wird schon seinen Grund haben.Wenn Du da gut betreut bist, ist das ausgesprochen erfreulich. Das sollte man nach 18 Jahren auch erwarten dürfen.
Versuche einfach, die Dinge in dem Zusammenhang zu sehen, in den sie gehören. Da gehören reiche Eltern ebensowenig hin wie Mutmaßungen zu einer Steuererklärung gesamt. Ich kann mir gut vorstellen, daß Deine auch nicht allein aus der Anlg. EÜR und GSE besteht.
PS: So ganz sinnbefreit ist meine Art der Buchhaltung der Einkünfte ja nicht. Auch bei der Steuer werden von z. B. absetzbaren Versicherungsbeiträgen Beitragserstattungen erst abgezogen, bei den Krankheitskosten auch die erstatteten Versicherungsleistungen. Die tauchen beide nicht bei irgendwelchen Einnahmen auf.
Gewerblich aus Miete ist viel weniger gefährlich als gewerblich durch Verkäufe in der Praxis, besonders mit Gewinnspannen. Fachfremde Beratungsleistungen gibt es bei PT's eher weniger, das kann ich mir momentan aber z. B. mit Sportberatung vorstellen. Also ist es aus meiner Sicht absolut sinnvoll, die Einkünfte aus Anwendung der Heilkunde streng von allen anderen zu trennen. Das FA unterscheidet ja die unterschiedliche Herkunft der Einkünfte, deswegen gibt es ja die vielen ANLAGEN und Einzelentscheidungen darin, ehe es zu einem Gesamtbescheid kommt.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
@MOnique, vielen Dank für Deine Ratschläge, gern nehme ich Punkt für Punkt Stellung. Meine Steuererklärung umfaßt mehr als die Praxis, die war immer nur Nebenerwerb, da ich im Haupterwerb angestellt war und schon ein bißchen meine Renten genieße. Da die Renten nicht reichen, habe ich weitere Einkünfte. Aus alledem zahle ich wie ordentlich arbeitende PT's meine Steuern auch noch als Rentner und unterhalte noch ein studierendes Kind von vormals 5, die anderen vier sind fertig mit dem Examina nach Studium und im Beruf. Will sagen, wer als Angestellter ohne Bafog nur mit einem KiGe, das nicht der Verfassung entsprach, 5 Kinder soweit bringt, weiß zu rechnen.
Gewerblich: Bei Ärzten und PT fallen auf die Einnahmen aus Heilkunde keine Mehrwert- und Umsatzsteuern an. Damit unterscheiden sie sich grundsätzlich - meine Einlasssung vom 5.10. - von den o.g. Praxiseinnahmen. Beim StB anders, der ist Mehrwertsteuer pflichtig in seinen Rechnungen! Meine Buchführung habe ich erläutert, ich halte sie aus den gen. Gründen für besser, dazu meine Einlassung vom 1.10.. Das Risiko, mit einer regelmäßig eingehenden Untermiete für einen Raum geschätzt 200€ für 20m² bei Praxiseinnahmen aus heilkundlicher Arbeit aus geschätzt 4000€, das Gesamteinkommen gewerblich zu infizieren, halte ich für gering. So ganz klar ist es ja nicht, Du hast deswegen viel telefoniert, der StB von AN hat dazu wohl nichts gesagt, jedenfalls ist es nicht wiedergegeben. Das "gewerblich" entscheiden ja immer Finanzbeamte, nicht ich. Bei einer Prüfung oder einem Bescheid ist nur schwer etwas zu ändern und auch hier im Forum gibt es dazu Berichte, ich habe zu dieser gewerblichen Infizierung hier auch schon früher geschrieben. Deswegen tue ich alles, eine solche Infizierung von vornherein unmöglich zu machen.
Für mich ist es nützlich, über den Tellerrand des Berufswissens regelmäßig hinauszulugen. Bei mir wichtigen Entscheidungen hole ich mir Hilfe bei beschlagenen Freunden, niemals im Netz und auch nicht als mab. Habe ich zu best. Fragen keine Fachleute im Freundeskreis, bezahle ich diese wie jetzt meinen StB, mit dem ich eine Verabredung zur Minderung des an sich berechnungsfähigen Honorars habe, dafür mache ich bestimmte Vorarbeiten. Das zu verstehen, was die Fachleute oder Freunde da meinen und machen, ist mein Ziel, ausgeliefert sein auch gegen Geld möchte ich nicht. Hier im Forum sind ja auch schon Klagen für Fehlberatungen des StB aufgetaucht, StB mit PT-Praxis Erfahrung wurden auch verschiedentlich gesucht. Das wird schon seinen Grund haben.Wenn Du da gut betreut bist, ist das ausgesprochen erfreulich. Das sollte man nach 18 Jahren auch erwarten dürfen.
Versuche einfach, die Dinge in dem Zusammenhang zu sehen, in den sie gehören. Da gehören reiche Eltern ebensowenig hin wie Mutmaßungen zu einer Steuererklärung gesamt. Ich kann mir gut vorstellen, daß Deine auch nicht allein aus der Anlg. EÜR und GSE besteht.
PS: So ganz sinnbefreit ist meine Art der Buchhaltung der Einkünfte ja nicht. Auch bei der Steuer werden von z. B. absetzbaren Versicherungsbeiträgen Beitragserstattungen erst abgezogen, bei den Krankheitskosten auch die erstatteten Versicherungsleistungen. Die tauchen beide nicht bei irgendwelchen Einnahmen auf.
Gewerblich aus Miete ist viel weniger gefährlich als gewerblich durch Verkäufe in der Praxis, besonders mit Gewinnspannen. Fachfremde Beratungsleistungen gibt es bei PT's eher weniger, das kann ich mir momentan aber z. B. mit Sportberatung vorstellen. Also ist es aus meiner Sicht absolut sinnvoll, die Einkünfte aus Anwendung der Heilkunde streng von allen anderen zu trennen. Das FA unterscheidet ja die unterschiedliche Herkunft der Einkünfte, deswegen gibt es ja die vielen ANLAGEN und Einzelentscheidungen darin, ehe es zu einem Gesamtbescheid kommt.
mfg hgb :wink:
Und was das Abfärben betrifft, da müssten mehr als 50 Prozent des Umsatzes aus nicht eigenhändig erbrachten Leistungen bestehen Und selbst dann gibt es Urteile, das der Eigenanteil trotzdem nicht Gewerbesteuerpflichtig wird.
Urteil > 3 K 80/13 | FinG Hamburg - Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit eines Krankengymnasten mögl
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Gefähr des Abfärbens ist bei einem Gewinn von 50.000 Euro nach Steuern mit meiner eigenen Arbeit doch eher gering, bei Mieteinnahmen von 3600 Euro im Jahr. Abgesehen davon verstehe ich die Panik wegen etwaiger Gewerbesteuer nicht, bei einem Gewinn von 100.000 Euro vor Steuern, bei einem Hebesatz von 410% würde nach Aufrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer ein Betrag von ca. 800 Euro zu zahlen sein. Das wären pro Monat ca. 70 Euro. Und das dann bei sicher nicht geringem Gewinn aus gewerblichen Umsatz.....
Und was das Abfärben betrifft, da müssten mehr als 50 Prozent des Umsatzes aus nicht eigenhändig erbrachten Leistungen bestehen Und selbst dann gibt es Urteile, das der Eigenanteil trotzdem nicht Gewerbesteuerpflichtig wird.
Urteil > 3 K 80/13 | FinG Hamburg - Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit eines Krankengymnasten mögl
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Das Abfärben bzw,. die Einschätzung des FA können wir schlecht beeinflussen, vor Gericht kann es auch immer anders ausgehen und ein solches Verfahren kostet Zeit und Nerven, alles Geld bekommt man auch nicht wieder, nur den Regelsatz des nächstliegenden Anwalts. Aber jeder wie er mag. Meine Verfahrensweise dazu habe ich dargelegt, ebenso meine Meinung zu unterschiedlichen gewerblichen Einnahmen, Gewerbesteuer war dabei nicht mein Thema.
mfg hgb :wink:
Gib es einfach auf.
Jeder darf sich mal verrudern. Ist keine Schande, man muss es nur irgendwann auch einsehen können.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@hgb
Gib es einfach auf.
Jeder darf sich mal verrudern. Ist keine Schande, man muss es nur irgendwann auch einsehen können.
Gruß von Monique
Zu den Buchungsarten, alle Einkünfte in einen Topf oder getrennt in Heilbehandlung und sonstige Einnahmen habe ich mit Gründen Stellung genommen. Du hast das Thema 17.500€-Grenze für Umsatzsteuer hier hereingebracht :point_up:, spielt hier absolut keine Rolle. Ein Kleingewerbe neben einem Gewerbe mit Umsatzsteuerfreiheit geht auch nicht. :point_up:
Dann kam von Dir der DR - Hinweis und Scheinselbstständigkeit, nach den Fakten der Eingangsfrage auch ohne Belang, :tired_face: ähnlich die Auskunft des StB. Darauf hatte ich nicht hingewiesen, weil ich die Eingangsfrage gelesen habe. Willenserklärungen können mündlich und schriftlich sein.
Unverändert und immer wieder weise ich gern darauf hin, daß heilkundlich erworbene Einnahmen wegen der Befreiung von Umsatzsteuer tunlichst getrennt von anderen Einnahmen gebucht werden sollten. Das Abfärben oder Infizieren entscheiden nicht wir oder unsere StB, sondern FA-Beamte z. B. bei Außenprüfung, es gibt dazu genügend Fälle. Nicht die Höhe ist immer entscheidend, auch die Häufigkeit. Für Untermeite 12 x jährlich sehe ich wie bereits geschrieben die Gefahr gering.Selbst wenn es ein positives Urteil gibt, hält sich nicht jedes Amt daran, diese Gummiargumente der Abschnittsbesteuereung, der jährlich neu zu prüfenden Tatsachen und der nicht vergleichbaren Einzelfälle sind immer wieder vom Amt zu lesen. Wer bis zum FG durchhält, weiß davon ein Lied zu singen. Vorsicht und Vorsorge sind also sinnvoll.
Schön, daß Du Deine Räume seit 18 Jahren vermieten kannst, kannst Du auch sagen, wo Du Deine Mieteinnahmen buchst? :unamused:
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
@MOnique, nach einem sonnigen vergnüglichen WE finde ich Deinen Rat, danke, sende ich gern zurück.
Zu den Buchungsarten, alle Einkünfte in einen Topf oder getrennt in Heilbehandlung und sonstige Einnahmen habe ich mit Gründen Stellung genommen. Du hast das Thema 17.500€-Grenze für Umsatzsteuer hier hereingebracht :point_up:, spielt hier absolut keine Rolle. Ein Kleingewerbe neben einem Gewerbe mit Umsatzsteuerfreiheit geht auch nicht. :point_up:
Dann kam von Dir der DR - Hinweis und Scheinselbstständigkeit, nach den Fakten der Eingangsfrage auch ohne Belang, :tired_face: ähnlich die Auskunft des StB. Darauf hatte ich nicht hingewiesen, weil ich die Eingangsfrage gelesen habe. Willenserklärungen können mündlich und schriftlich sein.
Unverändert und immer wieder weise ich gern darauf hin, daß heilkundlich erworbene Einnahmen wegen der Befreiung von Umsatzsteuer tunlichst getrennt von anderen Einnahmen gebucht werden sollten. Das Abfärben oder Infizieren entscheiden nicht wir oder unsere StB, sondern FA-Beamte z. B. bei Außenprüfung, es gibt dazu genügend Fälle. Nicht die Höhe ist immer entscheidend, auch die Häufigkeit. Für Untermeite 12 x jährlich sehe ich wie bereits geschrieben die Gefahr gering.Selbst wenn es ein positives Urteil gibt, hält sich nicht jedes Amt daran, diese Gummiargumente der Abschnittsbesteuereung, der jährlich neu zu prüfenden Tatsachen und der nicht vergleichbaren Einzelfälle sind immer wieder vom Amt zu lesen. Wer bis zum FG durchhält, weiß davon ein Lied zu singen. Vorsicht und Vorsorge sind also sinnvoll.
Schön, daß Du Deine Räume seit 18 Jahren vermieten kannst, kannst Du auch sagen, wo Du Deine Mieteinnahmen buchst? :unamused:
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
ein Untermietvertrag für einen leeren Raum mit WC-Nutzung bzw. ein Vertrag über stundenweise Nutzung eines eingerichteten oder teileingerichteten Raumes reicht.
Eine irgendwie geartete gemeinschaft entsteht nur durch Willenserklärung.
Die Mieteinnahmen / das Nutzungsentgelt sind gewerblich!
Zu anderen rechtlichen Dingen weiß ich nicht Bescheid.
mfg hgb :wink:
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