alobar schrieb am 22.12.14 08:19:
Du hast doch Urlaub... einfach ein "U" und fertisch!
schöne Feiertage!
das gibt es nicht in jedem Rahmenvertrag, ab und zu stehen da nur die 14 Tage drin.
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[zitat]alobar schrieb am 22.12.14 08:19:
Du hast doch Urlaub... einfach ein "U" und fertisch!
schöne Feiertage![/zitat]
das gibt es nicht in jedem Rahmenvertrag, ab und zu stehen da nur die 14 Tage drin.
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Tempelritter schrieb:
alobar schrieb am 22.12.14 08:19:
Du hast doch Urlaub... einfach ein "U" und fertisch!
schöne Feiertage!
das gibt es nicht in jedem Rahmenvertrag, ab und zu stehen da nur die 14 Tage drin.
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Wie lange soll denn deine beabsichtigte Unterbrechung dauern?
Wir sind derzeit dabei, die vdek-Rezepte mit der letzten Behandlung in diesem Jahr abzurechnen.
Ab 1.1.15 haben wir keine Vergütungsvereinbarung mit dem vdek.
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• JürgenK
hallo Kitane,
Wie lange soll denn deine beabsichtigte Unterbrechung dauern?
Wir sind derzeit dabei, die vdek-Rezepte mit der letzten Behandlung in diesem Jahr abzurechnen.
Ab 1.1.15 haben wir keine Vergütungsvereinbarung mit dem vdek.
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mocca schrieb:
hallo Kitane,
Wie lange soll denn deine beabsichtigte Unterbrechung dauern?
Wir sind derzeit dabei, die vdek-Rezepte mit der letzten Behandlung in diesem Jahr abzurechnen.
Ab 1.1.15 haben wir keine Vergütungsvereinbarung mit dem vdek.
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ob nun vdek-Behandlungen nach einer, undefiniert langen, Unterbrechung oder auf Grund einer neuen Verordnung im neuen Jahr durchgeführt werden ist doch im Vergleich dazu, dass wir ab Januar 2015 keine gültige Preisvereinbarung haben, das kleinere Problem.
Das Problem steht im Raum. Totschweigen und/oder aussitzen schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit.
Die aktuellen Verlautbarungen der beiden Selbstständigenvereine (IFK, VDB) haben wenig zu bieten. VDB erwähnt vdek-Situation überhaupt nicht und der IFK vermisst nur das mangelnde Verständnis und Entgegenkommen des vdek. Scheinbar will der IFK den Umgang mit dem vdek zu SHV-Sache erheben.
Ein ganz grosses Hilfreich für dich, wenn du erklären und belegen kannst, was ab Januar 2015 im Vertragsverhältnis zum vdek gilt.
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hallo Tempelritter,
ob nun vdek-Behandlungen nach einer, undefiniert langen, Unterbrechung oder auf Grund einer neuen Verordnung im neuen Jahr durchgeführt werden ist doch im Vergleich dazu, dass wir ab Januar 2015 keine gültige Preisvereinbarung haben, das kleinere Problem.
Das Problem steht im Raum. Totschweigen und/oder aussitzen schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit.
Die aktuellen Verlautbarungen der beiden Selbstständigenvereine (IFK, VDB) haben wenig zu bieten. VDB erwähnt vdek-Situation überhaupt nicht und der IFK vermisst nur das mangelnde Verständnis und Entgegenkommen des vdek. Scheinbar will der IFK den Umgang mit dem vdek zu SHV-Sache erheben.
Ein ganz grosses Hilfreich für dich, wenn du erklären und belegen kannst, was ab Januar 2015 im Vertragsverhältnis zum vdek gilt.
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
ob nun vdek-Behandlungen nach einer, undefiniert langen, Unterbrechung oder auf Grund einer neuen Verordnung im neuen Jahr durchgeführt werden ist doch im Vergleich dazu, dass wir ab Januar 2015 keine gültige Preisvereinbarung haben, das kleinere Problem.
Das Problem steht im Raum. Totschweigen und/oder aussitzen schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit.
Die aktuellen Verlautbarungen der beiden Selbstständigenvereine (IFK, VDB) haben wenig zu bieten. VDB erwähnt vdek-Situation überhaupt nicht und der IFK vermisst nur das mangelnde Verständnis und Entgegenkommen des vdek. Scheinbar will der IFK den Umgang mit dem vdek zu SHV-Sache erheben.
Ein ganz grosses Hilfreich für dich, wenn du erklären und belegen kannst, was ab Januar 2015 im Vertragsverhältnis zum vdek gilt.
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Mocca, hat denn der IFK die Vergütungsvereinbarung gekündigt?
Wenn nicht, gibt es eine.
Im letzen Absatz der Vereinbarung steht lediglich, dass die Vereinbarung frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden darf!
Es wäre also nur die Frage zu stellen, WENN der IFK gekündigt HÄTTE, dann WÜRDE §612 (2) eintreten und die übliche Vergütung eintreten.
Jetzt könnte man sich darüber streiten, ob man die für die PKV gültigen "üblichen" Vergütungen nimmt, oder die alten Vergütungen als Grundlage nimmt. Aber alles WENN und HÄTTE und WÜRDE.
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Mocca, hat denn der IFK die Vergütungsvereinbarung gekündigt?
Wenn nicht, gibt es eine.
Im letzen Absatz der Vereinbarung steht lediglich, dass die Vereinbarung frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden darf!
Es wäre also nur die Frage zu stellen, WENN der IFK gekündigt HÄTTE, dann WÜRDE §612 (2) eintreten und die übliche Vergütung eintreten.
Jetzt könnte man sich darüber streiten, ob man die für die PKV gültigen "üblichen" Vergütungen nimmt, oder die alten Vergütungen als Grundlage nimmt. Aber alles WENN und HÄTTE und WÜRDE.
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TheStonie schrieb:
Mocca, hat denn der IFK die Vergütungsvereinbarung gekündigt?
Wenn nicht, gibt es eine.
Im letzen Absatz der Vereinbarung steht lediglich, dass die Vereinbarung frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden darf!
Es wäre also nur die Frage zu stellen, WENN der IFK gekündigt HÄTTE, dann WÜRDE §612 (2) eintreten und die übliche Vergütung eintreten.
Jetzt könnte man sich darüber streiten, ob man die für die PKV gültigen "üblichen" Vergütungen nimmt, oder die alten Vergütungen als Grundlage nimmt. Aber alles WENN und HÄTTE und WÜRDE.
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Wer kennt schon das Kündigungsschreiben, die kündigende Vertragsseite oder die Anzahl der kündigenden Vertragspartner auf beiden Seiten?
Dass sich der vdek bemüßigt fühlte dem IFK (?und anderen?) im November 2014 ein inakzeptables Angebot zu unterbreiten, lässt den Schluss zu, dass dies auf Grund des Vertragsstandes (gekündigt) notwendig war.
Am 17.11. 14 hat der IFK auf der, ca. zu einem Drittel besuchten, Versammlung seiner Ortsausschussvorsitzenden, mit deren Information über das vdek-Angebot, Empörung ausgelöst.
Richtig - Empörung alleine schafft noch keine Transparenz.
Die Gelegenheit einem vdek-Versicherten das Kostenbewusstsein für den Wert einer PT-Behandlung zu vermitteln war noch nie so günstig.
Oberhalb der, nicht kostendeckenden und veralteten, Beihilfesätze wäre doch ein Ansatz.
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hallo TheStonie,
du hast natürlich recht.
Wer kennt schon das Kündigungsschreiben, die kündigende Vertragsseite oder die Anzahl der kündigenden Vertragspartner auf beiden Seiten?
Dass sich der vdek bemüßigt fühlte dem IFK (?und anderen?) im November 2014 ein inakzeptables Angebot zu unterbreiten, lässt den Schluss zu, dass dies auf Grund des Vertragsstandes (gekündigt) notwendig war.
Am 17.11. 14 hat der IFK auf der, ca. zu einem Drittel besuchten, Versammlung seiner Ortsausschussvorsitzenden, mit deren Information über das vdek-Angebot, Empörung ausgelöst.
Richtig - Empörung alleine schafft noch keine Transparenz.
Die Gelegenheit einem vdek-Versicherten das Kostenbewusstsein für den Wert einer PT-Behandlung zu vermitteln war noch nie so günstig.
Oberhalb der, nicht kostendeckenden und veralteten, Beihilfesätze wäre doch ein Ansatz.
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mocca schrieb:
hallo TheStonie,
du hast natürlich recht.
Wer kennt schon das Kündigungsschreiben, die kündigende Vertragsseite oder die Anzahl der kündigenden Vertragspartner auf beiden Seiten?
Dass sich der vdek bemüßigt fühlte dem IFK (?und anderen?) im November 2014 ein inakzeptables Angebot zu unterbreiten, lässt den Schluss zu, dass dies auf Grund des Vertragsstandes (gekündigt) notwendig war.
Am 17.11. 14 hat der IFK auf der, ca. zu einem Drittel besuchten, Versammlung seiner Ortsausschussvorsitzenden, mit deren Information über das vdek-Angebot, Empörung ausgelöst.
Richtig - Empörung alleine schafft noch keine Transparenz.
Die Gelegenheit einem vdek-Versicherten das Kostenbewusstsein für den Wert einer PT-Behandlung zu vermitteln war noch nie so günstig.
Oberhalb der, nicht kostendeckenden und veralteten, Beihilfesätze wäre doch ein Ansatz.
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RV vdek (west):
§ 2
Organisatorische Voraussetzungen
1. Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/
Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung
der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub
oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
So betrachtet wäre die erlaubte Unterbrechung, bei Vorliegen von definierten Gründen, bis zu 8 Wochen.
Aktuell ist aber die exakte Vergütung nach der Unterbrechung evtl. fraglich/nicht belastbar geregelt.
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hallo kitane,
habe noch einmal für dich recherchiert.
RV vdek (west):
§ 2
Organisatorische Voraussetzungen
1. Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/
Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung
der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub
oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
So betrachtet wäre die erlaubte Unterbrechung, bei Vorliegen von definierten Gründen, bis zu 8 Wochen.
Aktuell ist aber die exakte Vergütung nach der Unterbrechung evtl. fraglich/nicht belastbar geregelt.
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mocca schrieb:
hallo kitane,
habe noch einmal für dich recherchiert.
RV vdek (west):
§ 2
Organisatorische Voraussetzungen
1. Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/
Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung
der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub
oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
So betrachtet wäre die erlaubte Unterbrechung, bei Vorliegen von definierten Gründen, bis zu 8 Wochen.
Aktuell ist aber die exakte Vergütung nach der Unterbrechung evtl. fraglich/nicht belastbar geregelt.
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Danke liebe Kollegen für eure Antworten , Nein so lange will ich auch nich unterbrechen. Aber z.T. schon 19 Tage . Ich wünsche euch ein frohes und erholsames Weihnachtsfest und alles Gute für 2015 .
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Danke liebe Kollegen für eure Antworten , Nein so lange will ich auch nich unterbrechen. Aber z.T. schon 19 Tage . Ich wünsche euch ein frohes und erholsames Weihnachtsfest und alles Gute für 2015 .
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Kitane schrieb:
Danke liebe Kollegen für eure Antworten , Nein so lange will ich auch nich unterbrechen. Aber z.T. schon 19 Tage . Ich wünsche euch ein frohes und erholsames Weihnachtsfest und alles Gute für 2015 .
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Problem beschreiben
alobar schrieb:
Du hast doch Urlaub... einfach ein "U" und fertisch!
schöne Feiertage!
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Problem beschreiben
Kitane schrieb:
Wie lange kann ich über Weihnachten unterbrechen 19 Tage ? Stehe im Moment auf dem Schlauch
schöne Feiertage!
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stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Beim VdEK keine Begrenzung (Bund), bei den Primärkassen ist es auf max. 28 Tage (BaWü) RaVertr.
stefan 302
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schöne Feiertage!
das gibt es nicht in jedem Rahmenvertrag, ab und zu stehen da nur die 14 Tage drin.
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Tempelritter schrieb:
alobar schrieb am 22.12.14 08:19:
Du hast doch Urlaub... einfach ein "U" und fertisch!
schöne Feiertage!
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stefan 302
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stefan 302 schrieb:
eben, deshalb Ra.-vertrag lesen.
stefan 302
Wie lange soll denn deine beabsichtigte Unterbrechung dauern?
Wir sind derzeit dabei, die vdek-Rezepte mit der letzten Behandlung in diesem Jahr abzurechnen.
Ab 1.1.15 haben wir keine Vergütungsvereinbarung mit dem vdek.
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mocca schrieb:
hallo Kitane,
Wie lange soll denn deine beabsichtigte Unterbrechung dauern?
Wir sind derzeit dabei, die vdek-Rezepte mit der letzten Behandlung in diesem Jahr abzurechnen.
Ab 1.1.15 haben wir keine Vergütungsvereinbarung mit dem vdek.
ob nun vdek-Behandlungen nach einer, undefiniert langen, Unterbrechung oder auf Grund einer neuen Verordnung im neuen Jahr durchgeführt werden ist doch im Vergleich dazu, dass wir ab Januar 2015 keine gültige Preisvereinbarung haben, das kleinere Problem.
Das Problem steht im Raum. Totschweigen und/oder aussitzen schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit.
Die aktuellen Verlautbarungen der beiden Selbstständigenvereine (IFK, VDB) haben wenig zu bieten. VDB erwähnt vdek-Situation überhaupt nicht und der IFK vermisst nur das mangelnde Verständnis und Entgegenkommen des vdek. Scheinbar will der IFK den Umgang mit dem vdek zu SHV-Sache erheben.
Ein ganz grosses Hilfreich für dich, wenn du erklären und belegen kannst, was ab Januar 2015 im Vertragsverhältnis zum vdek gilt.
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
ob nun vdek-Behandlungen nach einer, undefiniert langen, Unterbrechung oder auf Grund einer neuen Verordnung im neuen Jahr durchgeführt werden ist doch im Vergleich dazu, dass wir ab Januar 2015 keine gültige Preisvereinbarung haben, das kleinere Problem.
Das Problem steht im Raum. Totschweigen und/oder aussitzen schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit.
Die aktuellen Verlautbarungen der beiden Selbstständigenvereine (IFK, VDB) haben wenig zu bieten. VDB erwähnt vdek-Situation überhaupt nicht und der IFK vermisst nur das mangelnde Verständnis und Entgegenkommen des vdek. Scheinbar will der IFK den Umgang mit dem vdek zu SHV-Sache erheben.
Ein ganz grosses Hilfreich für dich, wenn du erklären und belegen kannst, was ab Januar 2015 im Vertragsverhältnis zum vdek gilt.
Wenn nicht, gibt es eine.
Im letzen Absatz der Vereinbarung steht lediglich, dass die Vereinbarung frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden darf!
Es wäre also nur die Frage zu stellen, WENN der IFK gekündigt HÄTTE, dann WÜRDE §612 (2) eintreten und die übliche Vergütung eintreten.
Jetzt könnte man sich darüber streiten, ob man die für die PKV gültigen "üblichen" Vergütungen nimmt, oder die alten Vergütungen als Grundlage nimmt. Aber alles WENN und HÄTTE und WÜRDE.
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TheStonie schrieb:
Mocca, hat denn der IFK die Vergütungsvereinbarung gekündigt?
Wenn nicht, gibt es eine.
Im letzen Absatz der Vereinbarung steht lediglich, dass die Vereinbarung frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden darf!
Es wäre also nur die Frage zu stellen, WENN der IFK gekündigt HÄTTE, dann WÜRDE §612 (2) eintreten und die übliche Vergütung eintreten.
Jetzt könnte man sich darüber streiten, ob man die für die PKV gültigen "üblichen" Vergütungen nimmt, oder die alten Vergütungen als Grundlage nimmt. Aber alles WENN und HÄTTE und WÜRDE.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...einige Schreiber/Antworter haben einfach die "Überschrift" des Beitragsschreibers nicht gelesen..... :frowning:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
du hast natürlich recht.
Wer kennt schon das Kündigungsschreiben, die kündigende Vertragsseite oder die Anzahl der kündigenden Vertragspartner auf beiden Seiten?
Dass sich der vdek bemüßigt fühlte dem IFK (?und anderen?) im November 2014 ein inakzeptables Angebot zu unterbreiten, lässt den Schluss zu, dass dies auf Grund des Vertragsstandes (gekündigt) notwendig war.
Am 17.11. 14 hat der IFK auf der, ca. zu einem Drittel besuchten, Versammlung seiner Ortsausschussvorsitzenden, mit deren Information über das vdek-Angebot, Empörung ausgelöst.
Richtig - Empörung alleine schafft noch keine Transparenz.
Die Gelegenheit einem vdek-Versicherten das Kostenbewusstsein für den Wert einer PT-Behandlung zu vermitteln war noch nie so günstig.
Oberhalb der, nicht kostendeckenden und veralteten, Beihilfesätze wäre doch ein Ansatz.
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hallo TheStonie,
du hast natürlich recht.
Wer kennt schon das Kündigungsschreiben, die kündigende Vertragsseite oder die Anzahl der kündigenden Vertragspartner auf beiden Seiten?
Dass sich der vdek bemüßigt fühlte dem IFK (?und anderen?) im November 2014 ein inakzeptables Angebot zu unterbreiten, lässt den Schluss zu, dass dies auf Grund des Vertragsstandes (gekündigt) notwendig war.
Am 17.11. 14 hat der IFK auf der, ca. zu einem Drittel besuchten, Versammlung seiner Ortsausschussvorsitzenden, mit deren Information über das vdek-Angebot, Empörung ausgelöst.
Richtig - Empörung alleine schafft noch keine Transparenz.
Die Gelegenheit einem vdek-Versicherten das Kostenbewusstsein für den Wert einer PT-Behandlung zu vermitteln war noch nie so günstig.
Oberhalb der, nicht kostendeckenden und veralteten, Beihilfesätze wäre doch ein Ansatz.
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Tempelritter schrieb:
es war in der oben gestellten Frage wurde nach der Unterbrechungsfrist beim VdEK gefragt, deshalb von mir ein nicht hilfreich für deine Antwort.
sollte nicht hilfreich heißen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
ups...vertippt
sollte nicht hilfreich heißen
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habe noch einmal für dich recherchiert.
RV vdek (west):
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1. Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/
Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung
der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub
oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
So betrachtet wäre die erlaubte Unterbrechung, bei Vorliegen von definierten Gründen, bis zu 8 Wochen.
Aktuell ist aber die exakte Vergütung nach der Unterbrechung evtl. fraglich/nicht belastbar geregelt.
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hallo kitane,
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§ 2
Organisatorische Voraussetzungen
1. Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/
Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung
der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub
oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
So betrachtet wäre die erlaubte Unterbrechung, bei Vorliegen von definierten Gründen, bis zu 8 Wochen.
Aktuell ist aber die exakte Vergütung nach der Unterbrechung evtl. fraglich/nicht belastbar geregelt.
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Danke liebe Kollegen für eure Antworten , Nein so lange will ich auch nich unterbrechen. Aber z.T. schon 19 Tage . Ich wünsche euch ein frohes und erholsames Weihnachtsfest und alles Gute für 2015 .
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alobar schrieb:
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