Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
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Das Praxiskonzept unserer Privat-
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ich bin dabei mich als mobile Masseur selbststaendig zu machen.
Gewerbe habe ich angemeldet,Werbung mache ich fleissig und ich habe bereits 2 Firmen,zu denen ich woechentlich fahre,um dort die Angestellten zu massieren.
Bisher machte ich dies ueber eine Physiopraxis auf Minijob aber ich moechte fuer mich arbeiten und auch neue Kunden gewinnen,wo ich nachmittags/abends hinfahre,zum massieren.
Ich bin Massagetherapeut,Praevention/Wellness,keine Physio.
Ich habe das Forum dursucht aber finde keine richtige Aussage ueber die Umsatzsteuer.
Bin ich unter 17.500 Euro,bleibe ich Umsatzsteuerfrei oder nicht?
Ich habe viel gelesen,das Wellnessmassagen Umsatzsteuerpflichtig sind?
Vielleicht kann mir jemand diesbezueglich mal eine Info geben.........waere furchtbar lieb.
Im uebrigen,vielen Dank fuer die Aufnahme in dieses Forum
Liebe Gruesse
Jenny
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Problem beschreiben
jenny k schrieb:
Guten Tag,
ich bin dabei mich als mobile Masseur selbststaendig zu machen.
Gewerbe habe ich angemeldet,Werbung mache ich fleissig und ich habe bereits 2 Firmen,zu denen ich woechentlich fahre,um dort die Angestellten zu massieren.
Bisher machte ich dies ueber eine Physiopraxis auf Minijob aber ich moechte fuer mich arbeiten und auch neue Kunden gewinnen,wo ich nachmittags/abends hinfahre,zum massieren.
Ich bin Massagetherapeut,Praevention/Wellness,keine Physio.
Ich habe das Forum dursucht aber finde keine richtige Aussage ueber die Umsatzsteuer.
Bin ich unter 17.500 Euro,bleibe ich Umsatzsteuerfrei oder nicht?
Ich habe viel gelesen,das Wellnessmassagen Umsatzsteuerpflichtig sind?
Vielleicht kann mir jemand diesbezueglich mal eine Info geben.........waere furchtbar lieb.
Im uebrigen,vielen Dank fuer die Aufnahme in dieses Forum
Liebe Gruesse
Jenny
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Also wenn ich meinen Honorarvertrag beim ersten Besuch abgebe,kann ich nicht reinschreiben,das ich Umsatzsteuerbefreit bin,sondern muss diese auffuehren?
Entschuldigung fuer die Fragerei aber ich will alles richtig machen.
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jenny k schrieb:
Vielen Dank fuer die schnelle Antwort.
Also wenn ich meinen Honorarvertrag beim ersten Besuch abgebe,kann ich nicht reinschreiben,das ich Umsatzsteuerbefreit bin,sondern muss diese auffuehren?
Entschuldigung fuer die Fragerei aber ich will alles richtig machen.
Da kommt mir gleich die naechste Frage,reicht es eigentlich nicht aus,wenn man Quittungen schreibt?
Meine Chefin z.B. schreibt bei Privatzahlern,die so zum massieren kommen,keine Rechnung,sondern gibt denen nur eine Quitting.
Danke
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jenny k schrieb:
Sorry,das war falsch ausgedrueckt,ich meinte auch bei den Rechnungen,muss ich also Umsatzsteuer auffuehren,ja?
Da kommt mir gleich die naechste Frage,reicht es eigentlich nicht aus,wenn man Quittungen schreibt?
Meine Chefin z.B. schreibt bei Privatzahlern,die so zum massieren kommen,keine Rechnung,sondern gibt denen nur eine Quitting.
Danke
Auf der Rechnung muss eine Umsatzsteuerbefreiung und der Grund dafür angegeben werden.
Der Kunde kann eine Rechnung verlangen, muss er aber nicht.
Wikipedia finde ich immer als erste Informationsquelle ganz gut:
Rechnung – Wikipedia
Quittung – Wikipedia
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Die Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der Kleinunternehmerregelung muss beim Finanzamt beantragt sein (= ein entsprechendes Kreuz beim Anmeldeformular).
Auf der Rechnung muss eine Umsatzsteuerbefreiung und der Grund dafür angegeben werden.
Der Kunde kann eine Rechnung verlangen, muss er aber nicht.
Wikipedia finde ich immer als erste Informationsquelle ganz gut:
Rechnung – Wikipedia
Quittung – Wikipedia
Gruß redvine
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Shakespeare schrieb:
Umsatzsteuerbefreit sind lediglich Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zweck dienen. Als Masseur oder Physiotherapeut (ohne Heilpraktiker Erlaubnis) ist die Behandlung auf ärztliche Verordnung das entscheidende Kriterium. Oberhalb der von Dir genannten Freibeträge sind die von Dir genannten Dienstleistungen also umsatzsteuerpflichtig und übrigens auch gewerbesteuerpflichtig (Freibetrag hier m.W. 24.500€/Jahr o. G.).
>>...Ich bin Massagetherapeut...<<
nur zur Verständigung: Du bist kein "statl. geprüfter Masseur" (und med. Bademeister)???
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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jenny k schrieb:
Huhu Jürgen,nein bin ich nicht.
:point_up:
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o.s. schrieb:
Meine Empfehlung: Auch wenn Du erst mal kein Steuerbüro in Anspruch nehmen willst, vereinbare mal einen, wahrscheinlich kostenpflichtigen, Beratungstermin bei einem Steuerberater. Gerade bzgl. wasserdichter Rechnungsstellung, Kleinunternehmerregelung 17.500,- und Buchführungspflichten gibt es doch einiges zu beachten, das sich nicht vollständig hier im Forum wird klären lassen. Gut angelegtes Geld, sonst zahlt man womöglich weit höheres Lehrgeld, z.B. bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung des Finanzamts.
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JürgenK schrieb:
Hallo Jenny,
>>...Ich bin Massagetherapeut...<<
nur zur Verständigung: Du bist kein "statl. geprüfter Masseur" (und med. Bademeister)???
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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