Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit 12 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin
machen.
Wir suchen dich zunächst in
Teilzeit für 10 Stunden, aber die
Option auf ...
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit 12 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin
machen.
Wir suchen dich zunächst in
Teilzeit für 10 Stunden, aber die
Option auf ...
wann braucht man eine Umsatzsteuer-ID?
Als Physiotherapeut?
Als Osteopath?
Als Heilpraktiker?
Woher bekommt man die?
Danke schon mal!
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doris34 schrieb:
Hallo zusammen,
wann braucht man eine Umsatzsteuer-ID?
Als Physiotherapeut?
Als Osteopath?
Als Heilpraktiker?
Woher bekommt man die?
Danke schon mal!
Wenn es sich für dich ergibt das du eine brauchst bekommst du sie auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen ;)
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Auf Deine Frage bezogen:
1. siehe Papa
2. Falls mal erforderlich, reicht die Dir ohnehin schon obligatorisch zugeteilte SteuerID dann aus.
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VAUPE schrieb:
Nach meinem Kenntnisstand brauchst Du eine USt.ID-Nr. nur für etwaige innergemeinschaftliche Geschäfte.
Auf Deine Frage bezogen:
1. siehe Papa
2. Falls mal erforderlich, reicht die Dir ohnehin schon obligatorisch zugeteilte SteuerID dann aus.
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doris34 schrieb:
Super! Danke für eure Antworten!
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Papa Alpaka schrieb:
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer brauchst du, sobald du Umsatzsteuer mit anderen Unternehmen in der EU verrechnen willst, d.h. in unserer Branche erstmal gar nicht (USt-befreit nach UStG Par. 4 Nr. 14 bzw. Par. 19: Humanmedizin/Kleinunternehmer; letzteres beschränkt sich dabei bis zu €17.500 umsatzsteuerbarer Umsatz im Vor- und €50.000 umsatzsteuerbarer Umsatz im laufenden Jahr; halt dazu bitte Rücksprache mit dem Steuerberater).
Wenn es sich für dich ergibt das du eine brauchst bekommst du sie auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen ;)
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