Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
fachlich weiterentwickeln und Dich
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meine Chefin möchte aus gesundheitlichen Gründen (Rhizarthrose) sich aus der Praxis/Behandlung zurückziehen und bietet mir an, die Praxis zu übernehmen; meine Chefin würde sich freuen, einen gemütlichen "Altersarbeitsplatz" zu bekommen; ich brauche sie in der Praxis da sie ohne größere Umbauten nicht mehr zulassungsfähig ist. Nach reiflicher Überlegung: ja, ich will.
Ich verfüge aber über kein wesentliches Eigenkapital und möchte, wenn möglich, die Banken außen vor lassen.
Meine Idee um alle Fliegen zu erwischen: ich trete formal in die Leitung der Praxis ein nachdem wir einen angemessenen Anteil für mich gefunden habe. Die Noch-Chefin wechselt in ein Angestelltenverhältnis. Aus den laufenden Einnahmen der Praxis bezahlen wir ihr eine höhere Miete bis die Übernahme bezahlt ist; danach Reduzierung der Miete.
Da die Praxis ohne sie nicht zulassungsfähig ist: kann ich im gewerblichen Bereich eine Klausel in den Mietvertrag bekommen der das Mietverhältnis an ihre organisatorische Verfügbarkeit bzw die Zulassung der Praxis koppelt? (Ich brauche keine Praxis deren Angestellten ich nach der Übernahme erstmal betriebsbedingt kündigen muss, sie braucht eine Einkommensquelle im Alter...)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
meine Chefin möchte aus gesundheitlichen Gründen (Rhizarthrose) sich aus der Praxis/Behandlung zurückziehen und bietet mir an, die Praxis zu übernehmen; meine Chefin würde sich freuen, einen gemütlichen "Altersarbeitsplatz" zu bekommen; ich brauche sie in der Praxis da sie ohne größere Umbauten nicht mehr zulassungsfähig ist. Nach reiflicher Überlegung: ja, ich will.
Ich verfüge aber über kein wesentliches Eigenkapital und möchte, wenn möglich, die Banken außen vor lassen.
Meine Idee um alle Fliegen zu erwischen: ich trete formal in die Leitung der Praxis ein nachdem wir einen angemessenen Anteil für mich gefunden habe. Die Noch-Chefin wechselt in ein Angestelltenverhältnis. Aus den laufenden Einnahmen der Praxis bezahlen wir ihr eine höhere Miete bis die Übernahme bezahlt ist; danach Reduzierung der Miete.
Da die Praxis ohne sie nicht zulassungsfähig ist: kann ich im gewerblichen Bereich eine Klausel in den Mietvertrag bekommen der das Mietverhältnis an ihre organisatorische Verfügbarkeit bzw die Zulassung der Praxis koppelt? (Ich brauche keine Praxis deren Angestellten ich nach der Übernahme erstmal betriebsbedingt kündigen muss, sie braucht eine Einkommensquelle im Alter...)
Wie soll das denn gehen?
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Na das is ja ja jetzt echt starker Tobak!!!!!!
Ich weiß, dass Beiträge frisiert werden oder ganz verschwinden.
Aber das ist schon echt der Hammer!!!!
Die Signatur löschen ist ok, wenn der nicht so anonyme Teilnehmer es selbst korrigiert.
Aber die folgenden Beiträge zu löschen geht gar nicht!
---------------------
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RoFo schrieb:
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Na das is ja ja jetzt echt starker Tobak!!!!!!
Ich weiß, dass Beiträge frisiert werden oder ganz verschwinden.
Aber das ist schon echt der Hammer!!!!
Die Signatur löschen ist ok, wenn der nicht so anonyme Teilnehmer es selbst korrigiert.
Aber die folgenden Beiträge zu löschen geht gar nicht!
---------------------
Soll ich das jetzt spaßeshalber mal sichern..
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ali schrieb:
Im Klartext, hier wurde Signatur eines bekannten Vielschreibers aus dem Eingangspost genommen, offenkundig durch die Aufsicht. Kommentare zum mutmaßlichen Schreibers wurden gelöscht.
Soll ich das jetzt spaßeshalber mal sichern..
Fazit: Wenn jemand anonym bleiben will, sollte das auch respektiert werden.
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Frieder Bothner schrieb:
Der Autor wollte anonym bleiben. Alle Beiträge, die diese Anonymität aufheben wollten, gehören nicht zum Thema, deshalb haben wir sie entfernt.
Fazit: Wenn jemand anonym bleiben will, sollte das auch respektiert werden.
:thumbsdown:
Und ein paar hatten Spaß :smile:
edit sachte noch, für die Aufhebung der Anonymität hat ja eigentlich Schreiber/in selbst gesorgt.... :hushed:
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ali schrieb:
Na denne, danke für die Aufklärung.
:thumbsdown:
Und ein paar hatten Spaß :smile:
edit sachte noch, für die Aufhebung der Anonymität hat ja eigentlich Schreiber/in selbst gesorgt.... :hushed:
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M0nique schrieb:
Warum die "allseits bekannte" Signatur noch vorhanden ist bleibt dabei ein Rätsel...
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ali schrieb:
eben war sie noch weg :smile: :smile:
Ein Patientenstamm der Chefin, ist ein Patientenstamm der Chefin, da werden die meisten wechseln ... also ist dein Stamm der, mit dem du erstmal dein Geld verdienst ...
Dann noch eine Anstellung zu verlangen ist frech!
Ich würde es nicht machen.
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vdv schrieb:
Eine Praxis, die nach Inhaberwechsel nicht mehr betrieben werden darf, ist einfach NICHTS wert! Wenn dann das Inverntar schon "älter" ist, so ist auch hier kaum Wert vorhanden!
Ein Patientenstamm der Chefin, ist ein Patientenstamm der Chefin, da werden die meisten wechseln ... also ist dein Stamm der, mit dem du erstmal dein Geld verdienst ...
Dann noch eine Anstellung zu verlangen ist frech!
Ich würde es nicht machen.
Der Autor wollte anonym bleiben. Alle Beiträge, die diese Anonymität aufheben wollten, gehören nicht zum Thema, deshalb haben wir sie entfernt.
Fazit: Wenn jemand anonym bleiben will, sollte das auch respektiert werden.
Selbstverständlich!
Deshalb habe ich den Nick auch nicht erwähnt.
Es wäre hilfreich, wenn es kenntlich gemacht wird, wenn Moderatoren/Admins eingegriffen haben.
Nur darauf bezieht sich meine Kritik!
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RoFo schrieb:
Frieder Bothner schrieb am 8.11.18 09:26:
Der Autor wollte anonym bleiben. Alle Beiträge, die diese Anonymität aufheben wollten, gehören nicht zum Thema, deshalb haben wir sie entfernt.
Fazit: Wenn jemand anonym bleiben will, sollte das auch respektiert werden.
Selbstverständlich!
Deshalb habe ich den Nick auch nicht erwähnt.
Es wäre hilfreich, wenn es kenntlich gemacht wird, wenn Moderatoren/Admins eingegriffen haben.
Nur darauf bezieht sich meine Kritik!
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mbone schrieb:
Die Praxis bleibt weiter auf die alte Chefin zugelassen, diese soll dort aber gleichzeitig als Angestellte in der eigenen Praxis arbeiten?
Wie soll das denn gehen?
Guten Morgen,
meine Chefin möchte aus gesundheitlichen Gründen (Rhizarthrose) sich aus der Praxis/Behandlung zurückziehen und bietet mir an, die Praxis zu übernehmen; meine Chefin würde sich freuen, einen gemütlichen "Altersarbeitsplatz" zu bekommen; ich brauche sie in der Praxis da sie ohne größere Umbauten nicht mehr zulassungsfähig ist. Nach reiflicher Überlegung: ja, ich will.
Ich verfüge aber über kein wesentliches Eigenkapital und möchte, wenn möglich, die Banken außen vor lassen.
Meine Idee um alle Fliegen zu erwischen: ich trete formal in die Leitung der Praxis ein nachdem wir einen angemessenen Anteil für mich gefunden habe. Die Noch-Chefin wechselt in ein Angestelltenverhältnis. Aus den laufenden Einnahmen der Praxis bezahlen wir ihr eine höhere Miete bis die Übernahme bezahlt ist; danach Reduzierung der Miete.
Da die Praxis ohne sie nicht zulassungsfähig ist: kann ich im gewerblichen Bereich eine Klausel in den Mietvertrag bekommen der das Mietverhältnis an ihre organisatorische Verfügbarkeit bzw die Zulassung der Praxis koppelt? (Ich brauche keine Praxis deren Angestellten ich nach der Übernahme erstmal betriebsbedingt kündigen muss, sie braucht eine Einkommensquelle im Alter...)
Nichtdestotrotz finde ich diese Frage ziemlich trollig.
Gerade in den letzten Wochen haben sich Neulinge mit ihrer Selbständigkeit beschäftigt.
Da hat man gemerkt, dass sie sich ernsthaft mit dieser Materie beschäftigt haben.
Was soll das hier???
Belustigung aus der Anonymität heraus???
Und an die, die es betrifft: ich antworte nicht auf PN, die wissen wollen, wer diesmal anonym ist!
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Ab da werden viele große, alte Praxen sehr uninteressant und damit wertlos werden. Also schnell noch verkaufen...
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tom1350 schrieb:
Nächstes Jahr ändert der Gesetzgeber die Zulassungsvoraussetzung allgemeingültig für alle Heilmittelerbringer. Einfach mal rübergucken, wie das bei den Ergos aussieht.
Ab da werden viele große, alte Praxen sehr uninteressant und damit wertlos werden. Also schnell noch verkaufen...
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tom1350 schrieb:
Und AT nur zur Info. Bei einem Inhaberwechsel wird keine neue Zulassung der Räumlichkeiten benötigt, sog. Bestandsschutz, auch ab 1.8.18.
Und AT nur zur Info. Bei einem Inhaberwechsel wird keine neue Zulassung der Räumlichkeiten benötigt, sog. Bestandsschutz, auch ab 1.8.18.
Ja ? Ist das wirklich verbindlich so ?
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ali schrieb:
tom1350 schrieb am 8.11.18 15:54:
Und AT nur zur Info. Bei einem Inhaberwechsel wird keine neue Zulassung der Räumlichkeiten benötigt, sog. Bestandsschutz, auch ab 1.8.18.
Ja ? Ist das wirklich verbindlich so ?
Und AT nur zur Info. Bei einem Inhaberwechsel wird keine neue Zulassung der Räumlichkeiten benötigt, sog. Bestandsschutz, auch ab 1.8.18.
Ja ? Ist das wirklich verbindlich so ?
Nein, ist es nicht.
Trotzdem steht das in den News.
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RoFo schrieb:
ali schrieb am 8.11.18 16:14:
tom1350 schrieb am 8.11.18 15:54:
Und AT nur zur Info. Bei einem Inhaberwechsel wird keine neue Zulassung der Räumlichkeiten benötigt, sog. Bestandsschutz, auch ab 1.8.18.
Ja ? Ist das wirklich verbindlich so ?
Nein, ist es nicht.
Trotzdem steht das in den News.
„4. Gleiche Zulassungsbedingungen für alle
Um bundesweit gleiche Zulassungsvoraussetzungen für alle Leistungserbringer zu
schaffen, werden die Zulassungsempfehlungen des GKV-SV bezüglich berufsrechtli-
cher Anforderungen, geeigneter Praxisausstattung, Anzahl der Präsenzstunden und
Anerkenntnis der für die Versorgung der Versicherten geltenden Anforderungen
rechtsverbindlich ausgestaltet."
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tom1350 schrieb:
Eckpunktepapier.
„4. Gleiche Zulassungsbedingungen für alle
Um bundesweit gleiche Zulassungsvoraussetzungen für alle Leistungserbringer zu
schaffen, werden die Zulassungsempfehlungen des GKV-SV bezüglich berufsrechtli-
cher Anforderungen, geeigneter Praxisausstattung, Anzahl der Präsenzstunden und
Anerkenntnis der für die Versorgung der Versicherten geltenden Anforderungen
rechtsverbindlich ausgestaltet."
Und AT nur zur Info. Bei einem Inhaberwechsel wird keine neue Zulassung der Räumlichkeiten benötigt, sog. Bestandsschutz, auch ab 1.8.18.
Quark . Bestandschutz gibt es nur in Verbindung mit dem Inhaber . Neuer Inhaber heißt neue Abnahme .
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Leni C. schrieb:
tom1350 schrieb am 8.11.18 15:54:
Und AT nur zur Info. Bei einem Inhaberwechsel wird keine neue Zulassung der Räumlichkeiten benötigt, sog. Bestandsschutz, auch ab 1.8.18.
Quark . Bestandschutz gibt es nur in Verbindung mit dem Inhaber . Neuer Inhaber heißt neue Abnahme .
Und AT nur zur Info. Bei einem Inhaberwechsel wird keine neue Zulassung der Räumlichkeiten benötigt, sog. Bestandsschutz, auch ab 1.8.18.
Quark . Bestandschutz gibt es nur in Verbindung mit dem Inhaber . Neuer Inhaber heißt neue Abnahme .
Dis wär auch mein Wissensstand....
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ali schrieb:
Leni C. schrieb am 8.11.18 20:53:
tom1350 schrieb am 8.11.18 15:54:
Und AT nur zur Info. Bei einem Inhaberwechsel wird keine neue Zulassung der Räumlichkeiten benötigt, sog. Bestandsschutz, auch ab 1.8.18.
Quark . Bestandschutz gibt es nur in Verbindung mit dem Inhaber . Neuer Inhaber heißt neue Abnahme .
Dis wär auch mein Wissensstand....
2.3.1 Die Zulassung endet, wenn diese vom Zugelassenen zurückgegeben wird oder wenn
diese von den zulassenden Stellen widerrufen wird. Sie endet ferner bei Aufgabe,
Verlegung oder Verkauf der Praxis. Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Pra-
xis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zu-
lassungsverfahren durchzuführen
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/praxis-uebernahme/16/163955/164006/page=1#msg-164006
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RoFo schrieb:
Beim GKV Spitzenverband steht:
2.3.1 Die Zulassung endet, wenn diese vom Zugelassenen zurückgegeben wird oder wenn
diese von den zulassenden Stellen widerrufen wird. Sie endet ferner bei Aufgabe,
Verlegung oder Verkauf der Praxis. Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Pra-
xis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zu-
lassungsverfahren durchzuführen
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/praxis-uebernahme/16/163955/164006/page=1#msg-164006
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tom1350 schrieb:
Bei dem Bestandsschutz geht es vor allem um den Erhalt von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Ob der Praxisinhaber noch Geld für seine Butze bekommt interessiert letztendlich niemanden.
Entgegen anders lautenden Berichten, ist bei einem Verkauf keine neue Zulassung notwendig. Bisher war strittig, ob bei einem Praxisverkauf ebenfalls eine neue Zulassung notwendig ist oder nicht. Dies wird künftig großzügig gehandhabt: Nur wenn eine Praxis umzieht, müssen die neuen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Wechselt jedoch nur der Praxisinhaber (z.B. bei einem Verkauf) ist keine neue räumliche Zulassung notwendig. Somit ist ebenfalls ein Bestandsschutz für bereits zugelassene Praxen gewährleistet.
Im Text heißt es: "Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Praxis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zulassungsverfahren durchzuführen." Da dies unterschiedlich interpretiert werden kann, hat der Spitzenverband klar gestellt, dass damit gemeint ist, dass nur ein Umzug eine neue Zulassung benötigt: Bei einer Verlegung ist für die neuen Praxisräume ein neues Zulassungsverfahren durchzuführen. Bei einem Inhaberwechsel müssen nur die personellen Voraussetzungen des neuen Praxisinhabers überprüft werden.
Wie uns der GKV-Spitzenverband bestätigt hat, wurden Kassenmitarbeiter in einer Schulung entsprechend eingewiesen und uns versichert, dass die Kassen dies entsprechend handhaben werden."
https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9651
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tom1350 schrieb:
„Praxisverkauf ebenfalls nicht betroffen
Entgegen anders lautenden Berichten, ist bei einem Verkauf keine neue Zulassung notwendig. Bisher war strittig, ob bei einem Praxisverkauf ebenfalls eine neue Zulassung notwendig ist oder nicht. Dies wird künftig großzügig gehandhabt: Nur wenn eine Praxis umzieht, müssen die neuen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Wechselt jedoch nur der Praxisinhaber (z.B. bei einem Verkauf) ist keine neue räumliche Zulassung notwendig. Somit ist ebenfalls ein Bestandsschutz für bereits zugelassene Praxen gewährleistet.
Im Text heißt es: "Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Praxis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zulassungsverfahren durchzuführen." Da dies unterschiedlich interpretiert werden kann, hat der Spitzenverband klar gestellt, dass damit gemeint ist, dass nur ein Umzug eine neue Zulassung benötigt: Bei einer Verlegung ist für die neuen Praxisräume ein neues Zulassungsverfahren durchzuführen. Bei einem Inhaberwechsel müssen nur die personellen Voraussetzungen des neuen Praxisinhabers überprüft werden.
Wie uns der GKV-Spitzenverband bestätigt hat, wurden Kassenmitarbeiter in einer Schulung entsprechend eingewiesen und uns versichert, dass die Kassen dies entsprechend handhaben werden."
https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9651
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Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.11.18 06:30:
Guten Morgen,
meine Chefin möchte aus gesundheitlichen Gründen (Rhizarthrose) sich aus der Praxis/Behandlung zurückziehen und bietet mir an, die Praxis zu übernehmen; meine Chefin würde sich freuen, einen gemütlichen "Altersarbeitsplatz" zu bekommen; ich brauche sie in der Praxis da sie ohne größere Umbauten nicht mehr zulassungsfähig ist. Nach reiflicher Überlegung: ja, ich will.
Ich verfüge aber über kein wesentliches Eigenkapital und möchte, wenn möglich, die Banken außen vor lassen.
Meine Idee um alle Fliegen zu erwischen: ich trete formal in die Leitung der Praxis ein nachdem wir einen angemessenen Anteil für mich gefunden habe. Die Noch-Chefin wechselt in ein Angestelltenverhältnis. Aus den laufenden Einnahmen der Praxis bezahlen wir ihr eine höhere Miete bis die Übernahme bezahlt ist; danach Reduzierung der Miete.
Da die Praxis ohne sie nicht zulassungsfähig ist: kann ich im gewerblichen Bereich eine Klausel in den Mietvertrag bekommen der das Mietverhältnis an ihre organisatorische Verfügbarkeit bzw die Zulassung der Praxis koppelt? (Ich brauche keine Praxis deren Angestellten ich nach der Übernahme erstmal betriebsbedingt kündigen muss, sie braucht eine Einkommensquelle im Alter...)
Nichtdestotrotz finde ich diese Frage ziemlich trollig.
Gerade in den letzten Wochen haben sich Neulinge mit ihrer Selbständigkeit beschäftigt.
Da hat man gemerkt, dass sie sich ernsthaft mit dieser Materie beschäftigt haben.
Was soll das hier???
Belustigung aus der Anonymität heraus???
Und an die, die es betrifft: ich antworte nicht auf PN, die wissen wollen, wer diesmal anonym ist!
Dieser Faden ist ohnehin eine einzige Farce.
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Auch ist gleich mit geklärt worden, das die neuen Zulassungsbedingungen dem Wohlwollen und der Tageslaune der Kassen zukommt, also der großzügigen Handhabung nicht vorhandener einheitlicher Regelungen. Denn der Sinn und Zweck der anforderungsgerechten ( neuen ) Bedingungen ist ja durch die Nichtanwendung per Kassengroßzügigkeit genau nicht erfüllt. Z.B. dann nicht, wenn man davon ausgeht, das die räumlichen Anforderungen einheitliches Kriterium sei. Genau anders herum jedoch eigentlich Sinn und Zweck weder einheitlich und schon gar nicht im Sinne qualitätsgesicherter Patientenbehandlung daherkommen.
Die Qualitätsanforderungen für die Patientenbehandlungen nämlich nicht einmal irgendeine Rolle spielen, denn sonst wären derartige Kassenlaunentagesformabhängigkeiten der Leistungserbringer nicht erklärbar.
Wenn nun auch noch stimmt, das die sv- pflichtigen Arbeitsplätze sodurch erhalten bleiben sollen bzw. dies der Hintergrund sei, wär dies noch eine deutliche Verstärkung, dass genau es den Leistungserbringern immer erheblich schwerer fallen soll/ muss, die Leistungserbringung zur Dumpingvergütung durchzuführen.
Seit Jens und Roy nun die größte Therapeutenaufmerksamkeit seit Jahrzehnten herstellte und " alle Therapeuten " schon fast 24- rund um die Uhr Feiern austragen, haben sie übersehen, dass es tatsächlich von Seiten der Politik/ Kassen immer immer schlimmer für die Therapeutenschaft wird. Viele Therapeuten verwechseln lediglich Erfolg mit Untergang. Jens und Roy sind, wie viele im Freudentaumel empfinden die Glücksbringer/ Therapeutenreichmacher.
Jens und Roy werden solange neue Verbesserungsdaudaudauerzukunftsbesserungsversprechen abgeben bis die Erledigung wegen " zu spät " endlich eintritt. Zumal dies der Auftrag des Wählers ist. Denn wenn Jens und Roy Therapeutenglücksgefühle auslösen merken die Therapeuten gar nicht, das es in keinerlei Hinsicht irgendeine Änderung in Richtung Besserung gibt. Jens und Roy werden schliesslich genau dafür bezahlt. Und ganz offen und ehrlich: ihren Job machen sie gut, sind ihr Geld wert. Verkaufen Mist und selbst blinde sehen Gold.
( auch echte Namen können Nicknamen sein )
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webpt schrieb:
Wenn du bis zur Antwort von vdv ( 22.11. ) gelesen hast ist aber sehr sehr deutlich, das die von AT aufgeworfene Frage durchaus klärenswert ist ? Überdies es in der Tat vorher anders war. Nämlich genau derart anders, das die von AT dargestellte " Lösungsvariante " durchaus auch plausibel daherkommt (, zumindest wenn sie zu ende gedacht wird, denn ganz so einfach wär es nicht gegangen ).
Auch ist gleich mit geklärt worden, das die neuen Zulassungsbedingungen dem Wohlwollen und der Tageslaune der Kassen zukommt, also der großzügigen Handhabung nicht vorhandener einheitlicher Regelungen. Denn der Sinn und Zweck der anforderungsgerechten ( neuen ) Bedingungen ist ja durch die Nichtanwendung per Kassengroßzügigkeit genau nicht erfüllt. Z.B. dann nicht, wenn man davon ausgeht, das die räumlichen Anforderungen einheitliches Kriterium sei. Genau anders herum jedoch eigentlich Sinn und Zweck weder einheitlich und schon gar nicht im Sinne qualitätsgesicherter Patientenbehandlung daherkommen.
Die Qualitätsanforderungen für die Patientenbehandlungen nämlich nicht einmal irgendeine Rolle spielen, denn sonst wären derartige Kassenlaunentagesformabhängigkeiten der Leistungserbringer nicht erklärbar.
Wenn nun auch noch stimmt, das die sv- pflichtigen Arbeitsplätze sodurch erhalten bleiben sollen bzw. dies der Hintergrund sei, wär dies noch eine deutliche Verstärkung, dass genau es den Leistungserbringern immer erheblich schwerer fallen soll/ muss, die Leistungserbringung zur Dumpingvergütung durchzuführen.
Seit Jens und Roy nun die größte Therapeutenaufmerksamkeit seit Jahrzehnten herstellte und " alle Therapeuten " schon fast 24- rund um die Uhr Feiern austragen, haben sie übersehen, dass es tatsächlich von Seiten der Politik/ Kassen immer immer schlimmer für die Therapeutenschaft wird. Viele Therapeuten verwechseln lediglich Erfolg mit Untergang. Jens und Roy sind, wie viele im Freudentaumel empfinden die Glücksbringer/ Therapeutenreichmacher.
Jens und Roy werden solange neue Verbesserungsdaudaudauerzukunftsbesserungsversprechen abgeben bis die Erledigung wegen " zu spät " endlich eintritt. Zumal dies der Auftrag des Wählers ist. Denn wenn Jens und Roy Therapeutenglücksgefühle auslösen merken die Therapeuten gar nicht, das es in keinerlei Hinsicht irgendeine Änderung in Richtung Besserung gibt. Jens und Roy werden schliesslich genau dafür bezahlt. Und ganz offen und ehrlich: ihren Job machen sie gut, sind ihr Geld wert. Verkaufen Mist und selbst blinde sehen Gold.
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RoFo schrieb:
Ich gebs auf.
Dieser Faden ist ohnehin eine einzige Farce.
wußte ich auch nicht!
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tom1350 hat recht, es wurde dieses Jahr geändert und die Ämter wurden gebeten es großzügig zu handhaben!
wußte ich auch nicht!
Was jetzt genau und welche Ämter meinst Du ?
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ali schrieb:
vdv schrieb am 20.11.18 09:52:
tom1350 hat recht, es wurde dieses Jahr geändert und die Ämter wurden gebeten es großzügig zu handhaben!
wußte ich auch nicht!
Was jetzt genau und welche Ämter meinst Du ?
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vdv schrieb:
tom1350 hat recht, es wurde dieses Jahr geändert und die Ämter wurden gebeten es großzügig zu handhaben!
wußte ich auch nicht!
gruß
vdv
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Problem beschreiben
vdv schrieb:
die Praxiszulassung ist auf den neuen Eigentümer übertragbar, es muss keine neue Abnahme gemacht werden.
gruß
vdv
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