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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Übernahme des IK Kennzeichens bei Praxisübergabe

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Neues Thema
Übernahme des IK Kennzeichens bei Praxisübergabe
Es gibt 12 Beiträge
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reimer57
30.08.2022 21:00
Ich bin seit über 30 Jahren selbständig und möchte meine Praxis an einen Mitarbeiter übergeben.
Die konkreten Gespräche und Verhandlungen gestalten sich schwierig.
Im Vorwege habe ich schon einmal ein Seminar zur Praxisübergabe besucht.
Jetzt meine Frage an euch: Wie können wir es gestalten, dass der Mitarbeiter meine IK Nummer behält?
Braucht es dafür eine Übergangsregelung zB. in Form einer BGB Gesellschaft?
Ich freue mich auf eure Beiträge!
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Ich bin seit über 30 Jahren selbständig und möchte meine Praxis an einen Mitarbeiter übergeben. Die konkreten Gespräche und Verhandlungen gestalten sich schwierig. Im Vorwege habe ich schon einmal ein Seminar zur Praxisübergabe besucht. Jetzt meine Frage an euch: Wie können wir es gestalten, dass der Mitarbeiter meine IK Nummer behält? Braucht es dafür eine Übergangsregelung zB. in Form einer BGB Gesellschaft? Ich freue mich auf eure Beiträge!
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Nadja Barth
04.09.2022 09:39
HHallo reimer57 .
Ich habe im Januar 2022 eine bestehende IK übernommen.
Haben die Praxis im Sep. 2021 auf eine Gemeinschaftspraxis angmeldet und im Januar 2022 ist der damalige Besitzer aufgestiegen bzw hat auf geringfügig beschäftigt gewechselt.
Dann habe ich die Praxis wieder auf Einzelunternehmen umgemeldet.
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HHallo reimer57 . Ich habe im Januar 2022 eine bestehende IK übernommen. Haben die Praxis im Sep. 2021 auf eine Gemeinschaftspraxis angmeldet und im Januar 2022 ist der damalige Besitzer aufgestiegen bzw hat auf geringfügig beschäftigt gewechselt. Dann habe ich die Praxis wieder auf Einzelunternehmen umgemeldet.
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Nadja Barth schrieb:

HHallo reimer57 .
Ich habe im Januar 2022 eine bestehende IK übernommen.
Haben die Praxis im Sep. 2021 auf eine Gemeinschaftspraxis angmeldet und im Januar 2022 ist der damalige Besitzer aufgestiegen bzw hat auf geringfügig beschäftigt gewechselt.
Dann habe ich die Praxis wieder auf Einzelunternehmen umgemeldet.

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Lars van Ravenzwaaij
04.09.2022 09:47
@Nadja Barth OMG. Du weißt hoffentlich, welche juristische und steuerliche Fallstricke du dich damit eingehandelt hast? Das kann dir sogar Jahre später noch um die Ohren fliegen. 🤦‍♂️ Gilt im Übrigen auch für den Altbesitzer. 🥴

Ich verstehe wirklich nicht, warum ihr soviel Wert auf das Behalten des IKs legt? Ist euch denn der Bedeutung/Nutzen des IKs überhaupt bewusst?
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[mention]Nadja Barth[/mention] OMG. Du weißt hoffentlich, welche juristische und steuerliche Fallstricke du dich damit eingehandelt hast? Das kann dir sogar Jahre später noch um die Ohren fliegen. 🤦‍♂️ Gilt im Übrigen auch für den Altbesitzer. 🥴 Ich verstehe wirklich nicht, warum ihr soviel Wert auf das Behalten des IKs legt? Ist euch denn der Bedeutung/Nutzen des IKs überhaupt bewusst?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Nadja Barth OMG. Du weißt hoffentlich, welche juristische und steuerliche Fallstricke du dich damit eingehandelt hast? Das kann dir sogar Jahre später noch um die Ohren fliegen. 🤦‍♂️ Gilt im Übrigen auch für den Altbesitzer. 🥴

Ich verstehe wirklich nicht, warum ihr soviel Wert auf das Behalten des IKs legt? Ist euch denn der Bedeutung/Nutzen des IKs überhaupt bewusst?

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reimer57 schrieb:

Ich bin seit über 30 Jahren selbständig und möchte meine Praxis an einen Mitarbeiter übergeben.
Die konkreten Gespräche und Verhandlungen gestalten sich schwierig.
Im Vorwege habe ich schon einmal ein Seminar zur Praxisübergabe besucht.
Jetzt meine Frage an euch: Wie können wir es gestalten, dass der Mitarbeiter meine IK Nummer behält?
Braucht es dafür eine Übergangsregelung zB. in Form einer BGB Gesellschaft?
Ich freue mich auf eure Beiträge!

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Alex Moro
30.08.2022 21:38
von der ARGE-FAQ:
Kann das IK bei einer Änderung der Inhaberverhältnisse (z.B. Gemeinschaftspraxis auf Einzelpraxis, Auflösung einer GbR) beibehalten werden?
Nach dem Vergabegrundsatz der ARGE·IK kann das IK beibehalten werden, wenn von dem "ausscheidenden Inhaber" eine Einverständniserklärung zur Weiterführung eingereicht wird. Gleichwohl verlangen einige Sozialversicherungsträger in diesen Fällen die Neuvergabe eines IK.
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von der ARGE-FAQ: [b]Kann das IK bei einer Änderung der Inhaberverhältnisse (z.B. Gemeinschaftspraxis auf Einzelpraxis, Auflösung einer GbR) beibehalten werden?[/b] Nach dem Vergabegrundsatz der ARGE·IK kann das IK beibehalten werden, wenn von dem "ausscheidenden Inhaber" eine Einverständniserklärung zur Weiterführung eingereicht wird. Gleichwohl verlangen einige Sozialversicherungsträger in diesen Fällen die Neuvergabe eines IK.
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Alex Moro schrieb:

von der ARGE-FAQ:
Kann das IK bei einer Änderung der Inhaberverhältnisse (z.B. Gemeinschaftspraxis auf Einzelpraxis, Auflösung einer GbR) beibehalten werden?
Nach dem Vergabegrundsatz der ARGE·IK kann das IK beibehalten werden, wenn von dem "ausscheidenden Inhaber" eine Einverständniserklärung zur Weiterführung eingereicht wird. Gleichwohl verlangen einige Sozialversicherungsträger in diesen Fällen die Neuvergabe eines IK.

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reimer57
31.08.2022 09:04
Danke Alex!
Diesen Text habe ich auch schon gelesen.
Kann jemand den letzten Satz im Text von Alex konkretisieren?
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Danke Alex! Diesen Text habe ich auch schon gelesen. Kann jemand den letzten Satz im Text von Alex konkretisieren?
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Lars van Ravenzwaaij
31.08.2022 16:31
@reimer57 Zum Verständnis: du gibts eine Einzelpraxis ab (keine GbR, o.ä)?

In dem Fall ist die Antwort von @Alex Moro nicht zielführend. Ein Neu-Beantragung einer Ik ist im dem Fall zwingend, m.a.w., das Beibehalten des IKs hat gar kein Zweck und ist juristisch auch nicht korrekt.

Bis zum Abgabetag stehen sämtliche Rechte und Pflichten dir zu, danach dem neuen PI. Das hat u.a. zur Folge, dass ein Rezeptsplitting zwischen alten und neuen PI erfolgen muss (das Prozedere ist den Kostenträger bekannt und in §18 des Bundesrahmenvertrages geregelt). Auch braucht der neuen PI ein neue Bankverbindung, etc. Schließlich handelt es sich bei dem Nachfolger juristisch und steuerlich um ein neues Unternehmen. Bei eine GbR, Gmbh, usw. verhält sich das Anders.

Wenn du ein Seminar besucht hast, hat man dir hoffentlich auf die rechtliche Seite einer Praxisabgabe vermittelt? Sonst wäre die Seminargebühr für die Katz. 🙈

Und, wenn Gespräche und Verhandlungen sich schwierig gestalten, mag ein unabhängiger Moderator, in beider Sinne, hilfreich sein.
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• Olaf Seifert
[mention]reimer57[/mention] Zum Verständnis: du gibts eine Einzelpraxis ab (keine GbR, o.ä)? In dem Fall ist die Antwort von [mention]Alex Moro[/mention] nicht zielführend. Ein Neu-Beantragung einer Ik ist im dem Fall zwingend, m.a.w., das Beibehalten des IKs hat gar kein Zweck und ist juristisch auch nicht korrekt. Bis zum Abgabetag stehen sämtliche Rechte und Pflichten dir zu, danach dem neuen PI. Das hat u.a. zur Folge, dass ein Rezeptsplitting zwischen alten und neuen PI erfolgen [b] muss[/b] (das Prozedere ist den Kostenträger bekannt und in §18 des Bundesrahmenvertrages geregelt). Auch braucht der neuen PI ein neue Bankverbindung, etc. Schließlich handelt es sich bei dem Nachfolger juristisch und steuerlich um ein neues Unternehmen. Bei eine GbR, Gmbh, usw. verhält sich das Anders. Wenn du ein Seminar besucht hast, hat man dir hoffentlich auf die rechtliche Seite einer Praxisabgabe vermittelt? Sonst wäre die Seminargebühr für die Katz. 🙈 Und, wenn Gespräche und Verhandlungen sich schwierig gestalten, mag ein unabhängiger Moderator, in beider Sinne, hilfreich sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@reimer57 Zum Verständnis: du gibts eine Einzelpraxis ab (keine GbR, o.ä)?

In dem Fall ist die Antwort von @Alex Moro nicht zielführend. Ein Neu-Beantragung einer Ik ist im dem Fall zwingend, m.a.w., das Beibehalten des IKs hat gar kein Zweck und ist juristisch auch nicht korrekt.

Bis zum Abgabetag stehen sämtliche Rechte und Pflichten dir zu, danach dem neuen PI. Das hat u.a. zur Folge, dass ein Rezeptsplitting zwischen alten und neuen PI erfolgen muss (das Prozedere ist den Kostenträger bekannt und in §18 des Bundesrahmenvertrages geregelt). Auch braucht der neuen PI ein neue Bankverbindung, etc. Schließlich handelt es sich bei dem Nachfolger juristisch und steuerlich um ein neues Unternehmen. Bei eine GbR, Gmbh, usw. verhält sich das Anders.

Wenn du ein Seminar besucht hast, hat man dir hoffentlich auf die rechtliche Seite einer Praxisabgabe vermittelt? Sonst wäre die Seminargebühr für die Katz. 🙈

Und, wenn Gespräche und Verhandlungen sich schwierig gestalten, mag ein unabhängiger Moderator, in beider Sinne, hilfreich sein.

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Olaf Seifert
02.09.2022 11:03
@Lars van Ravenzwaaij sehr gut Lars, gut erklärt und dem ist nichts hinzuzufügen
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] sehr gut Lars, gut erklärt und dem ist nichts hinzuzufügen
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Olaf Seifert schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij sehr gut Lars, gut erklärt und dem ist nichts hinzuzufügen

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Michael Woelky
09.09.2022 14:09
@Olaf Seifert
dann einfach lassen....sweat_smile
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[mention]Olaf Seifert[/mention] dann einfach lassen....[emoji]sweat_smile[/emoji]
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Michael Woelky schrieb:

@Olaf Seifert
dann einfach lassen....sweat_smile

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Olaf Seifert
09.09.2022 16:17
@Michael Woelky was wollen Sie mir sagen....
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[mention]Michael Woelky[/mention] was wollen Sie mir sagen....
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Olaf Seifert schrieb:

@Michael Woelky was wollen Sie mir sagen....

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Brigitte Fink
26.09.2022 16:46
wo mache ich mich schlau, wenn es um das Thema ...Teilhaber oder Übergabe geht. Sollte juristisch korrekt sein. Danke für Infos
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wo mache ich mich schlau, wenn es um das Thema ...Teilhaber oder Übergabe geht. Sollte juristisch korrekt sein. Danke für Infos
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Brigitte Fink schrieb:

wo mache ich mich schlau, wenn es um das Thema ...Teilhaber oder Übergabe geht. Sollte juristisch korrekt sein. Danke für Infos

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Lars van Ravenzwaaij
26.09.2022 18:00
@Brigitte Fink Eine, auf Übernahme von med. Praxen, spezialisierte Kanzlei (Jurist und Steuerberater) wäre im Grunde die richtige Wahl, wenn es um die rechtliche/steuerliche Seite geht. Daneben halten auch die Berufsverbände entsprechende Infos bereit, welche einen guten Überblick verschaffen.
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[mention]Brigitte Fink[/mention] Eine, auf Übernahme von med. Praxen, spezialisierte Kanzlei (Jurist und Steuerberater) wäre im Grunde die richtige Wahl, wenn es um die rechtliche/steuerliche Seite geht. Daneben halten auch die Berufsverbände entsprechende Infos bereit, welche einen guten Überblick verschaffen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Brigitte Fink Eine, auf Übernahme von med. Praxen, spezialisierte Kanzlei (Jurist und Steuerberater) wäre im Grunde die richtige Wahl, wenn es um die rechtliche/steuerliche Seite geht. Daneben halten auch die Berufsverbände entsprechende Infos bereit, welche einen guten Überblick verschaffen.

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Brigitte Fink
26.09.2022 18:14
danke
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danke
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Brigitte Fink schrieb:

danke

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reimer57 schrieb:

Danke Alex!
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