Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
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Kitane schrieb:
Von einer MA ist der Vater verstorben,wieviel Tage Sonderurlaub müssen wir geben? Sie meint ihr würden 2 Tage zustehen,Lohnbüro sagt 1 Tag,weil im Gesetzestext keine genaue Zahl steht. Wir sind ja auch nur dem öffentlichen Dienst angeglichen in einer Praxis
Mfg
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Ingo Friedrich schrieb:
Grundsätzlich können bei Eltern zwei Tage Sonderurlaub gegeben werden. 1. Tag der Todestag, 2. Tag für den Tag der Beerdigung. Für diese Gründe ist der Sonderurlaub vorgesehen. Sind Todestag und Beerdigung arbeitsfreie Tage, so muss auch kein Sonderurlaub = bezahlte Freistellung gewährt werden. Die meisten Tarifverträge sehen das in dieser Form vor.
Mfg
Von einer MA ist der Vater verstorben,wieviel Tage Sonderurlaub müssen wir geben? Sie meint ihr würden 2 Tage zustehen,Lohnbüro sagt 1 Tag,weil im Gesetzestext keine genaue Zahl steht. Wir sind ja auch nur dem öffentlichen Dienst angeglichen in einer Praxis
Wenn Ihr Euch grundsätzlich an den Regelungen des öffentlichen Dienstes orientiert, dann hilft ein Blick in die §§ 28, 29 TVöD vielleicht ein bißchen weiter. Ich lese daraus eine 2-tägige bezahlte Freistellung, unabhängig von Sterbe- und Beerdigungstag.Für Beamte gilt eine vergleichbare Regelung.
Walli :hushed:
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Also ich kann fachlich nix dazu beigetragen auf wie viel Tage eine Angestellte Therapeutin Anspruch hat . Ich sage nur mal aus der Sicht einer Angestellten das ich es mir durchaus merken würde wie man in solch einer ( für viele ja schon belastenden Situation ) mit mir umgeht .!.immerhin fragt sie . Sie könnte sich ja auch einfach krank melden. Ich würde mir in so einem Fall einen kulanten Umgang wünschen . Sicherlich kommt es aber auch auf den Mitarbeiter an .
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a schubart schrieb:
Hallo
Also ich kann fachlich nix dazu beigetragen auf wie viel Tage eine Angestellte Therapeutin Anspruch hat . Ich sage nur mal aus der Sicht einer Angestellten das ich es mir durchaus merken würde wie man in solch einer ( für viele ja schon belastenden Situation ) mit mir umgeht .!.immerhin fragt sie . Sie könnte sich ja auch einfach krank melden. Ich würde mir in so einem Fall einen kulanten Umgang wünschen . Sicherlich kommt es aber auch auf den Mitarbeiter an .
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!
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britta109 schrieb:
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
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FFGG schrieb:
In der freien Wirtschaft MUSS gar kein Tag gegeben werden
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!
Ich hab eine sehr kleine Praxis, bin Einzelkämpferin. Als "nur" mein Schwiegervater im Mai nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist, habe ich ihn 2 Tage begleitet und war anschließend noch einen Tag bei meiner Schwiegermutter. Als es sich abgezeichnet hat, daß ich nicht nach Hause fahre und bleibe, hab ich meine Patienten angerufen und für 2 Tage alles abgesagt. 2 Tage später eben nochmal alles abgesagt für den Folgetag.
Ganz ehrlich: In so einem Fall geht die Familie einfach vor und wenn dafür ein Patient kein Verständnis hat, muss er eben wegbleiben.
2 Tage Sonderurlaub für einen Angestellten in so einem Fall sehe ich als normal an. Mehr Urlaub (wenn der Angestellte ihn braucht) auch auf Überstundenabbau oder Urlaub halt (bezahlt oder unbezahlt)
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die neue schrieb:
britta109 schrieb am 16.1.19 06:26:
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!
Ich hab eine sehr kleine Praxis, bin Einzelkämpferin. Als "nur" mein Schwiegervater im Mai nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist, habe ich ihn 2 Tage begleitet und war anschließend noch einen Tag bei meiner Schwiegermutter. Als es sich abgezeichnet hat, daß ich nicht nach Hause fahre und bleibe, hab ich meine Patienten angerufen und für 2 Tage alles abgesagt. 2 Tage später eben nochmal alles abgesagt für den Folgetag.
Ganz ehrlich: In so einem Fall geht die Familie einfach vor und wenn dafür ein Patient kein Verständnis hat, muss er eben wegbleiben.
2 Tage Sonderurlaub für einen Angestellten in so einem Fall sehe ich als normal an. Mehr Urlaub (wenn der Angestellte ihn braucht) auch auf Überstundenabbau oder Urlaub halt (bezahlt oder unbezahlt)
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!
Danke .
Ich glaube auch das Menschlichkeit sich langfristig auszahlt .
Als mein Mann nach seiner Herz op im Krankenhaus auf intensiv lag hat sich ein Patient beschwert das ich nur vormittags arbeite.(habe zwei Kinder die sonst mein Mann versorgt). Ich werde es meiner Chefin nicht vergessen das sie dem Patienten damals ne klare Ansage gemacht hat.
Wenn wir untereinander uns auch noch fertig machen können wir es auch Job mäßig sein lassen.
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a schubart schrieb:
britta109 schrieb am 16.1.19 06:26:
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!
Danke .
Ich glaube auch das Menschlichkeit sich langfristig auszahlt .
Als mein Mann nach seiner Herz op im Krankenhaus auf intensiv lag hat sich ein Patient beschwert das ich nur vormittags arbeite.(habe zwei Kinder die sonst mein Mann versorgt). Ich werde es meiner Chefin nicht vergessen das sie dem Patienten damals ne klare Ansage gemacht hat.
Wenn wir untereinander uns auch noch fertig machen können wir es auch Job mäßig sein lassen.
Recht haben, heißt leider nicht immer, dass das auch gerecht oder gut oder menschlich ist.
Und gerade in einer Branche, in der mit Menschen gearbeitet wird, sollte doch auch noch Menschlichkeit herrschen.
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S.Kochs schrieb:
Keinen freien Tag bei Todesfall eines Elternteils zu geben halte ich für schlicht unmenschlich. Wie kann man denn als Arbeitgeber den Angestellten so behandeln? Man hat doch als Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht. Wenn man sich als Arbeitgeber kaputt arbeiten möchte - gut. Sei ihm/ihr überlassen.
Recht haben, heißt leider nicht immer, dass das auch gerecht oder gut oder menschlich ist.
Und gerade in einer Branche, in der mit Menschen gearbeitet wird, sollte doch auch noch Menschlichkeit herrschen.
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W. Stangner schrieb:
Kitane schrieb am 15.1.19 19:10:
Von einer MA ist der Vater verstorben,wieviel Tage Sonderurlaub müssen wir geben? Sie meint ihr würden 2 Tage zustehen,Lohnbüro sagt 1 Tag,weil im Gesetzestext keine genaue Zahl steht. Wir sind ja auch nur dem öffentlichen Dienst angeglichen in einer Praxis
Wenn Ihr Euch grundsätzlich an den Regelungen des öffentlichen Dienstes orientiert, dann hilft ein Blick in die §§ 28, 29 TVöD vielleicht ein bißchen weiter. Ich lese daraus eine 2-tägige bezahlte Freistellung, unabhängig von Sterbe- und Beerdigungstag.Für Beamte gilt eine vergleichbare Regelung.
Walli :hushed:
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