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Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
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Anamnese
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bei mir hat sich ein Patient telefonisch mit MT angemeldet. Hier in der Praxis sehe ich das darunter noch Traktion handschriftlich vom Arzt ergänzt wurde. Jetzt habe ich keine Zulassung für die Abrechnung einer Traktion und der Arzt ist die nächsten 3 Wochen im Urlaub. Kann ich den Patienten einfach mit der MT behandeln und die Traktion auf der Rezeptrückseite weglassen?
Danke für das Schwarmwissen und liebe Grüße
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
..für Traktion braucht man keine extra Zulassung warum auch
MfG
JürgenK ;)
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Sarah Gerbert schrieb:
@JürgenK handschriftliche Ergänzungen vom Arzt beglaubigen lassen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JürgenK ist nicht ein Schlingentisch oder eine Traktionsliege nötig? Ich musste das damals bei der Zulassung angeben. Sonst erstmal vielen Dank
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Sabine Rabbel schrieb:
Na vermutlich hat Anonymus schlicht kein bei diesem Patienten / dieser Diagnose sinnvoll einsetzbares Traktionsgerät. Anonymus, Du kannst einfach nur MT machen und den handschriftlichen Zusatz ignorieren - hab ich jedenfalls in ähnlich gelagerten Fällen noch nie Probleme mit gehabt. Anregung: in die erste Zeile der Maßnahmenspalte "MT incl. (absprachegemäß) manuelle Traktion" schreiben. Das wäre besonders dann sinnvoll, wenn Du nicht selbst abrechnest - nicht dass Dein Abrechnungsdienstleister Dir die VO mit "Maßnahmenspalte ist nicht eindeutig bzw. unvollständig" unabgerechnet zurückschickt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Sabine Rabbel herzlichen Dank
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Schippi schrieb:
@Sabine Rabbel bei Optica Abrechnung kein Problem,habe das schon öfters praktiziert
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
bei mir hat sich ein Patient telefonisch mit MT angemeldet. Hier in der Praxis sehe ich das darunter noch Traktion handschriftlich vom Arzt ergänzt wurde. Jetzt habe ich keine Zulassung für die Abrechnung einer Traktion und der Arzt ist die nächsten 3 Wochen im Urlaub. Kann ich den Patienten einfach mit der MT behandeln und die Traktion auf der Rezeptrückseite weglassen?
Danke für das Schwarmwissen und liebe Grüße
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