Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Ich bin gerade dabei meine eigene Praxis zu eröffnen.
Ich habe die gesamte Checkliste vom zvk abgearbeitet und mich natürliche an alle vorraussetzungen der vdek gehalten.
Jetzt habe ich aber gehört, dass manchen die Zulassung aufgrund einer fehlenden Toilette verweigert wurde. Hat hier jemand in Hessen eine Erfahrung?
Generell finde ich es auch Interesse, dass quasi ein Mietvertrag + Einrichtung + Renovierung + alle Versicherungen abgeschlossen sein muss um zu erfahren, ob man die Zulassung sicher bekommt.
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Für die Beschäftigten in der Praxis wird die Toilettenfrage in der Arbeitsstättenverordnung geregelt, aber dafür ist die ARGE nicht zuständig (sondern Gewerbeaufsichts/Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft).
Bei der baunutzungsrechtlichen Zulassung von Praxisräumen könnte es nach meiner Vorstellung baurechtliche Vorschriften zum Vorhalten von Sanitärräumen und ihrer (Mindest)Ausstattung geben. Da müßte die Baubehörde Auskunft geben können.
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GüSta schrieb:
Was die Kassenzulassung über Deine zuständige ARGE betrifft, kommt es auf die Regelungen im Rahmenvertrag (zu § 125 Abs. 1 SGB V) und hier auf die §§ 11, und 13 sowie auf die Anlage 5 zu dem Rahmenvertrag an. Von einer Toilette (für Patienten) als Mindestausstattung steht dort nichts.
Für die Beschäftigten in der Praxis wird die Toilettenfrage in der Arbeitsstättenverordnung geregelt, aber dafür ist die ARGE nicht zuständig (sondern Gewerbeaufsichts/Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft).
Bei der baunutzungsrechtlichen Zulassung von Praxisräumen könnte es nach meiner Vorstellung baurechtliche Vorschriften zum Vorhalten von Sanitärräumen und ihrer (Mindest)Ausstattung geben. Da müßte die Baubehörde Auskunft geben können.
wenn Mitarbeiter da sind, ist eine MA-Toilette erforderlich.
War schon immer so und wird von der Gewerbeaufsicht auch kontrolliert.
Hat nichts mit der Physiotherapie zu tun.
Viel Erfolg mit der neuen Herausforderung
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rainer110 schrieb:
hallo
wenn Mitarbeiter da sind, ist eine MA-Toilette erforderlich.
War schon immer so und wird von der Gewerbeaufsicht auch kontrolliert.
Hat nichts mit der Physiotherapie zu tun.
Viel Erfolg mit der neuen Herausforderung
Geregelt wird dies in der Arbeitsstättenverordnung und konkretisiert in der "ASR A4.1" der "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" - siehe hier: [kaputter Link]
Hier gilt vereinfacht, dass bis zu neun Mitarbeitern nur eine Toilette vorhanden sein muss und ab zehn Mitarbeitern zumindest zwei und dann auch geschlechtergetrennt.
Eine explizite "Mitarbeiter-Toilette" ist übrigens nicht gefordert - es reicht also eine gemeinsame Toilette für unsere Patienten und Mitarbeiter - hier greift allenfalls eine höhere Sorgfaltspflicht bezüglich der Sauberkeitskontrollen bzw. Reinigungsintervallen (siehe "hygienische Erfordernisse" nach § 4 Abs. 2 ArbStättV).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@rainer110 Dass eine Toilette erforderlich ist, sollte klar sein. Die Frage ist aber: wie viele?
Geregelt wird dies in der Arbeitsstättenverordnung und konkretisiert in der "ASR A4.1" der "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" - siehe hier: [kaputter Link]
Hier gilt vereinfacht, dass bis zu neun Mitarbeitern nur eine Toilette vorhanden sein muss und ab zehn Mitarbeitern zumindest zwei und dann auch geschlechtergetrennt.
Eine explizite "Mitarbeiter-Toilette" ist übrigens nicht gefordert - es reicht also eine gemeinsame Toilette für unsere Patienten und Mitarbeiter - hier greift allenfalls eine höhere Sorgfaltspflicht bezüglich der Sauberkeitskontrollen bzw. Reinigungsintervallen (siehe "hygienische Erfordernisse" nach § 4 Abs. 2 ArbStättV).
Gruß
Nora
Hallo Nora,
vielen Dank für die Info, ist bei mir halt auch schon länger her....
Aber der Absatz, das keine MA-Toilette gefordert ist, ist sicherlich diskusionswürdig und je nach Gewerbeaufsichtsamt/Gemeinde nicht wirklich klar geregelt. Wenigstens nach meinem Stand und der ist keinesfalls "Goldstandardt" :)
Wie soll ich denn sicherstellen, dass nicht Patient und MA auf Toilette wollen? Es heißt im Text ja, bei geringer Nutzung langt Eine. Hmmm, wenn ein MA mal kurz Pause hat, muß er direkt müssen dürfen :). Das macht dann eine MA Tiolette eher zum muß.
Aber zum Glückist das alles nur Theorie und im Endefekt ist mein Beitrag auch nur eine schlechte Zusammenfassung des bereits geschriebenen im Beitrag von GüSta der echt gut ist.
Und ganz zum Schluß entscheidet sowieso das Amt, welches die Abnahme macht. Vorher informieren hilft immer.
Vielen Dank und weiterhin einen Schönen Sonnentag .
Gruß Rainer
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rainer110 schrieb:
@Nora Weber
Hallo Nora,
vielen Dank für die Info, ist bei mir halt auch schon länger her....
Aber der Absatz, das keine MA-Toilette gefordert ist, ist sicherlich diskusionswürdig und je nach Gewerbeaufsichtsamt/Gemeinde nicht wirklich klar geregelt. Wenigstens nach meinem Stand und der ist keinesfalls "Goldstandardt" :)
Wie soll ich denn sicherstellen, dass nicht Patient und MA auf Toilette wollen? Es heißt im Text ja, bei geringer Nutzung langt Eine. Hmmm, wenn ein MA mal kurz Pause hat, muß er direkt müssen dürfen :). Das macht dann eine MA Tiolette eher zum muß.
Aber zum Glückist das alles nur Theorie und im Endefekt ist mein Beitrag auch nur eine schlechte Zusammenfassung des bereits geschriebenen im Beitrag von GüSta der echt gut ist.
Und ganz zum Schluß entscheidet sowieso das Amt, welches die Abnahme macht. Vorher informieren hilft immer.
Vielen Dank und weiterhin einen Schönen Sonnentag .
Gruß Rainer
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Problem beschreiben
tina612 schrieb:
Hallo zusammen,
Ich bin gerade dabei meine eigene Praxis zu eröffnen.
Ich habe die gesamte Checkliste vom zvk abgearbeitet und mich natürliche an alle vorraussetzungen der vdek gehalten.
Jetzt habe ich aber gehört, dass manchen die Zulassung aufgrund einer fehlenden Toilette verweigert wurde. Hat hier jemand in Hessen eine Erfahrung?
Generell finde ich es auch Interesse, dass quasi ein Mietvertrag + Einrichtung + Renovierung + alle Versicherungen abgeschlossen sein muss um zu erfahren, ob man die Zulassung sicher bekommt.
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