Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in mit
Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
Dana Quattrocchi
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in mit
Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
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Dana Quattrocchi
aus traurigem Anlass hier die Frage, die hoffentlich pietätvoll beantwortet werden kann:
Erlischt nach Tod des PI sofort die IK Nummer bzw. die Zulassung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
aus traurigem Anlass hier die Frage, die hoffentlich pietätvoll beantwortet werden kann:
Erlischt nach Tod des PI sofort die IK Nummer bzw. die Zulassung?
Ich habe mit meinem Mann mal über sowas gesprochen. Er würde über einen Zeitraum von 5 Jahren die Praxis abwickeln sodass die MA auch in Ruhe weiteres für sich klären können. Vielleicht hat auch Euer Chef mit seinen Angehörigen über einen solchen Fall gesprochen. Mein Beileid.
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C. DBO schrieb:
Wo sitzt ihr denn?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort. Die Praxis ist in NRW. Die Angehörigen sind alle keine Physiotherapeuten.
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C. DBO schrieb:
Nein. Nach dem Tod bleibt die Zulassung noch 6 Monate bestehen. Wichtig ist es, sofort eine fachliche Leitung zu bestimmen und anzumelden und bei aller Betroffenheit mit den Angehörigen über den Fortbestand, den Verkauf bzw. die Schließung und Abwicklung der Praxis zu sprechen.
Ich habe mit meinem Mann mal über sowas gesprochen. Er würde über einen Zeitraum von 5 Jahren die Praxis abwickeln sodass die MA auch in Ruhe weiteres für sich klären können. Vielleicht hat auch Euer Chef mit seinen Angehörigen über einen solchen Fall gesprochen. Mein Beileid.
Schau mal hier
https://www.physio.de/zulassung/AllgemeineZulassungsempfehlungen.htm
8. Tod des zugelassenen Heilmittelerbringers
Bei Tod des zugelassenen Heilmittelerbringers gilt die Zulassung bis zu 6 Monate fort, wenn die Leistungserbringung durch eine Fachkraft sichergestellt ist, die die Voraussetzung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erfüllt. Bei Tod der fachlichen Leitung gilt die vorgenannte Frist nicht. Für den betreffenden Heilmittelbereich muss der Praxisinhaber unverzüglich eine neue fachliche Leitung benennen.
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Master of D... schrieb:
Erst einmal mein Beileid,
Schau mal hier
https://www.physio.de/zulassung/AllgemeineZulassungsempfehlungen.htm
8. Tod des zugelassenen Heilmittelerbringers
Bei Tod des zugelassenen Heilmittelerbringers gilt die Zulassung bis zu 6 Monate fort, wenn die Leistungserbringung durch eine Fachkraft sichergestellt ist, die die Voraussetzung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erfüllt. Bei Tod der fachlichen Leitung gilt die vorgenannte Frist nicht. Für den betreffenden Heilmittelbereich muss der Praxisinhaber unverzüglich eine neue fachliche Leitung benennen.
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