Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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es meist die aller Kleinsten, die
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-Physiotherapie in
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-Physiotherapie in der Pra...
Frage: bin ich im Unrecht?
Danke euch im Voraus
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
na ja sowas regelt man natürlich in einer Honorarvereinbarung vorher...und und da wir keine Verträge mit PKV und Beihilfe haben, interessieren uns auch nicht deren Zeiten
MfG
JürgenK ;)
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Schippi schrieb:
Woher hat dein Patient denn diese Zeiten?
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MeFe89 schrieb:
@Schippi ich gehe davon aus, dass dieser Privatpatient beihilfeberechtigt ist und dort wird die Leistung MT mit 30min Regelbehandlungszeit angegeben
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Freeda Da zeigt mal wieder wie wichtig eine Honorarvereinbarung ist! Außerdem bist du ohnehin per Gesetz verpflichtet, dein Patient über das wirtschaftliche Risiko einer Nicht- oder Teil-Erstattung schriftlich aufzuklären §630c BGB.
Allerdings muß darin nicht eine Behandlungszeit angegeben werden.
Der PP gibt dem PI die Möglichkeit Physiotherapie genau so anzubieten/durchzuführen wie man das sich im Idealfall vorstellen würde.
D.h. es ist meine wirtschaftliche Kalkulation und therapeutische Freiheit in diesem Fall so lange zu behandeln wie ich das für nötig empfinde.
Bei mir bekommt jeder Patient eine Praxisinformation mit ( auf GKV und PKV jeweils abgestimmt) in der alles wichtige steht.
Diese Informationen sind auch schon zuvor auf meiner HP einzusehen. Darauf weise ich jeden PP beim ersten telefonischen Kontakt hin!
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mbone schrieb:
Die Honorarvereinbarung ist unerlässlich.
Allerdings muß darin nicht eine Behandlungszeit angegeben werden.
Der PP gibt dem PI die Möglichkeit Physiotherapie genau so anzubieten/durchzuführen wie man das sich im Idealfall vorstellen würde.
D.h. es ist meine wirtschaftliche Kalkulation und therapeutische Freiheit in diesem Fall so lange zu behandeln wie ich das für nötig empfinde.
Bei mir bekommt jeder Patient eine Praxisinformation mit ( auf GKV und PKV jeweils abgestimmt) in der alles wichtige steht.
Diese Informationen sind auch schon zuvor auf meiner HP einzusehen. Darauf weise ich jeden PP beim ersten telefonischen Kontakt hin!
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij schriftlich?dann bin ich ja mal wieder seit Jahren auf der falschen Seite des Gesetzes wenn ich nur mündlich aufkläre😂😂😂😂,werde mich bessern!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 07.02.2023 16:41 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij schriftlich?dann bin ich ja mal wieder seit Jahren auf der falschen Seite des Gesetzes wenn ich nur mündlich aufkläre😂😂😂😂,werde mich bessern!!!
3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. 😉
Mit den voraussichtlichen Kosten ist die genaue Aufstellung meiner Preise für die jeweilige Behandlungsart (KG, MT etc.) gemeint. Also die Jeweiligen Einzelpreise /Behandlungseinheit und die vorraussichtlichen Gesamtkosten aller Termine und Behandlungsarten.
Ich muß den PP nicht darüber informieren wie hoch sein evtl. Selbstbehalt wäre.
Kann man als zusätzlichen Service anbieten, meines Wissens macht Monique das in ihrer Privatpraxis, muß man aber nicht.
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mbone schrieb:
Vielleicht noch eine kleine Erläuterung
Mit den voraussichtlichen Kosten ist die genaue Aufstellung meiner Preise für die jeweilige Behandlungsart (KG, MT etc.) gemeint. Also die Jeweiligen Einzelpreise /Behandlungseinheit und die vorraussichtlichen Gesamtkosten aller Termine und Behandlungsarten.
Ich muß den PP nicht darüber informieren wie hoch sein evtl. Selbstbehalt wäre.
Kann man als zusätzlichen Service anbieten, meines Wissens macht Monique das in ihrer Privatpraxis, muß man aber nicht.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍👍👍
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Problem beschreiben
Freeda schrieb:
die privatverordnung: 10x KG und 10X MT habe ich immer als Doppelbehandlung erbracht (40min) und jetzt weist mich ein Patient darauf hin, dass MT 30min dauert und KG 20min... ich also10 min zu wenig Behandlungszeit verabreicht habe. (von der Qualität und dem Erfolg der Behandlung ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Rede mehr). Einen Beh.-Vertrag habe ich nicht gemacht.
Frage: bin ich im Unrecht?
Danke euch im Voraus
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