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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Therapieliegen für die Zulassung

Neues Thema
Therapieliegen für die Zulassung
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Amer Balhas
Vor 10 Monaten
Hallo,
Werden die elektrische therapieliegen von Habys ZB Agila 2 für die Zulassung bei GKV reichen.
Danke im voraus
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Hallo, Werden die elektrische therapieliegen von Habys ZB Agila 2 für die Zulassung bei GKV reichen. Danke im voraus
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@Amer Balhas Welche Therapieliegen du kaufst ist überhaupt nicht wichtig für die Kassenzulassung.

Sie müssen nur zwingend die Vorschriften des MedGV erfüllen (wie alles was du zur Behandlung nutzt) und das muss der Hersteller gewährleisten und dir verbindlich zusichern.
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• JürgenK
• Evemarie Kaiser
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[mention]Amer Balhas[/mention] Welche Therapieliegen du kaufst ist überhaupt nicht wichtig für die Kassenzulassung. Sie müssen nur zwingend die Vorschriften des MedGV erfüllen (wie alles was du zur Behandlung nutzt) und das muss der Hersteller gewährleisten und dir verbindlich zusichern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Amer Balhas Welche Therapieliegen du kaufst ist überhaupt nicht wichtig für die Kassenzulassung.

Sie müssen nur zwingend die Vorschriften des MedGV erfüllen (wie alles was du zur Behandlung nutzt) und das muss der Hersteller gewährleisten und dir verbindlich zusichern.

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Amer Balhas
Vor 10 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij


Pflichtausstattung Achtung: Bitte beachten Sie bei der Anschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen, dass diese der DIN EN 60601 entsprechen. Damit ist sichergestellt, dass ein versehentliches Betätigen der Steuerung durch Unbefugte nicht möglich ist. Sofern gebrauchte Liegen bereits zur Verfügung stehen, nehmen Sie bitte Rücksprache mit der Geschäftsstelle. 

Und die therapieliegen Aglia 2 entsprechen nicht DIN EN 60601
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Pflichtausstattung Achtung: Bitte beachten Sie bei der Anschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen, dass diese der DIN EN 60601 entsprechen. Damit ist sichergestellt, dass ein versehentliches Betätigen der Steuerung durch Unbefugte nicht möglich ist. Sofern gebrauchte Liegen bereits zur Verfügung stehen, nehmen Sie bitte Rücksprache mit der Geschäftsstelle.  Und die therapieliegen Aglia 2 entsprechen nicht DIN EN 60601
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Amer Balhas schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij


Pflichtausstattung Achtung: Bitte beachten Sie bei der Anschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen, dass diese der DIN EN 60601 entsprechen. Damit ist sichergestellt, dass ein versehentliches Betätigen der Steuerung durch Unbefugte nicht möglich ist. Sofern gebrauchte Liegen bereits zur Verfügung stehen, nehmen Sie bitte Rücksprache mit der Geschäftsstelle. 

Und die therapieliegen Aglia 2 entsprechen nicht DIN EN 60601

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@Amer Balhas Sage ich doch: Die Vorschriften des MedGV muss eingehalten werden. Die DIN EN 60601 ist dafür lediglich einer der vielen Bausteine.

Im Übrigen steht das so NICHT in der Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen. Dein Verband weisst dir lediglich auf eine Unfallverhütungsvorschrift IFA - Praxishilfen Produktsicherheit: Energetisch höhenverstellbare Liegen hin. Diese hat aber gar nichts mit der GKV-Zulassung zu tun.

Du wirst noch feststellen, dass es neben der GKV-Zulassung noch seeeehr viel mehr Vorschriften gibt, die du als PI befolgen musst. Im Grunde wirst du immer mit einem Bein im Knast stehen. sunglasses
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[mention]Amer Balhas[/mention] Sage ich doch: Die Vorschriften des MedGV muss eingehalten werden. Die DIN EN 60601 ist dafür lediglich einer der vielen Bausteine. Im Übrigen steht das so NICHT in der Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen. Dein Verband weisst dir lediglich auf eine Unfallverhütungsvorschrift https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/produktsicherheit/therapieliegen/index.jsp hin. Diese hat aber gar nichts mit der GKV-Zulassung zu tun. Du wirst noch feststellen, dass es neben der GKV-Zulassung noch seeeehr viel mehr Vorschriften gibt, die du als PI befolgen musst. Im Grunde wirst du immer mit einem Bein im Knast stehen. [emoji]sunglasses[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Amer Balhas Sage ich doch: Die Vorschriften des MedGV muss eingehalten werden. Die DIN EN 60601 ist dafür lediglich einer der vielen Bausteine.

Im Übrigen steht das so NICHT in der Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen. Dein Verband weisst dir lediglich auf eine Unfallverhütungsvorschrift IFA - Praxishilfen Produktsicherheit: Energetisch höhenverstellbare Liegen hin. Diese hat aber gar nichts mit der GKV-Zulassung zu tun.

Du wirst noch feststellen, dass es neben der GKV-Zulassung noch seeeehr viel mehr Vorschriften gibt, die du als PI befolgen musst. Im Grunde wirst du immer mit einem Bein im Knast stehen. sunglasses

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Amer Balhas schrieb:

Hallo,
Werden die elektrische therapieliegen von Habys ZB Agila 2 für die Zulassung bei GKV reichen.
Danke im voraus



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