Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Ich habe gelesen (Praxisführung professionell), das man eine Behandlungsbank als Elektrotherapiegerät abschreiben kann. Ich hätte die Behandlungsbänke unter Praxiseinrichtungen eingesetzt. Irritiert mich irgendwie.
Was kann man noch unter Praxiseinrichtungen einsetzten ? Die meisten„Sachen“ stehen ja schon für sich in den Tabellen.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen:
Rotlichtgeräte, Elektrotherapiegeräte, Gymnastikgeräte, Mobiliar(sonstiges), Notfallkoffer,Praxiseinrichtungen,
Wärmetherapiegeräte.
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter: Kommunikationsendgeräte,Allgemein Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.) , Workstations,Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker,Scanner, Bildschirme u.ä.), Kartenleser (EC-, Kredit-),Büromöbel, Desinfektionsgeräte, Geschirr- und Gläserspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner,Kühlschränke, Mikrowellengeräte.
Bleibt gesund!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich habe gelesen (Praxisführung professionell), das man eine Behandlungsbank als Elektrotherapiegerät abschreiben kann. Ich hätte die Behandlungsbänke unter Praxiseinrichtungen eingesetzt. Irritiert mich irgendwie.
Was kann man noch unter Praxiseinrichtungen einsetzten ? Die meisten„Sachen“ stehen ja schon für sich in den Tabellen.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen:
Rotlichtgeräte, Elektrotherapiegeräte, Gymnastikgeräte, Mobiliar(sonstiges), Notfallkoffer,Praxiseinrichtungen,
Wärmetherapiegeräte.
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Eberhard schrieb:
So eine Frage würde ich meinem Steuerberater vor den Latz knallen.
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn sie manuell-hydraulisch/mechanisch betrieben ist wäre das schlicht falsch, wenn ein Stecker dran ist wird der Begriff Elektrotherapiegerät noch immer sehr weit gedehnt ;)
Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe?? Und! Für so was bezahle ich doch einen Steuerberater.
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[...] Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe? [...]
Als Elektrotherapiegerät ist eine achtjährige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle vorgegeben, für Gegenstände der Praxiseinrichtung 10 Jahre. Das bedeutet, dass man bei Elektrotherapiegeräten jährlich 12 statt 10 Prozent der Kosten abschreiben (als Ausgabe ansetzen) kann. Auf die Sicht von 10 Jahren kommt es aufs Gleiche heraus, nur kurzfristig hat man für 2 Prozent der Kosten der Liege jährlich weniger Einkommenssteuern zu zahlen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Udo schrieb am 29.5.20 08:26:
[...] Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe? [...]
Als Elektrotherapiegerät ist eine achtjährige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle vorgegeben, für Gegenstände der Praxiseinrichtung 10 Jahre. Das bedeutet, dass man bei Elektrotherapiegeräten jährlich 12 statt 10 Prozent der Kosten abschreiben (als Ausgabe ansetzen) kann. Auf die Sicht von 10 Jahren kommt es aufs Gleiche heraus, nur kurzfristig hat man für 2 Prozent der Kosten der Liege jährlich weniger Einkommenssteuern zu zahlen.
Gruß
Nora
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Udo schrieb:
Danke.
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Udo schrieb:
Da ich ich in über 30 Jahren damit nie beschäftiget habe:
Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe?? Und! Für so was bezahle ich doch einen Steuerberater.
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