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München Neuperlach

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Therapie-liege als Elektrotherapiegerät abschreiben?

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Neues Thema
Therapie-liege als Elektrotherapiegerät abschreiben?
Es gibt 6 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
27.05.2020 16:53
Hallo!
Ich habe gelesen (Praxisführung professionell), das man eine Behandlungsbank als Elektrotherapiegerät abschreiben kann. Ich hätte die Behandlungsbänke unter Praxiseinrichtungen eingesetzt. Irritiert mich irgendwie.
Was kann man noch unter Praxiseinrichtungen einsetzten ? Die meisten„Sachen“ stehen ja schon für sich in den Tabellen.

Hat jemand Erfahrung damit gemacht?

Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen:
Rotlichtgeräte, Elektrotherapiegeräte, Gymnastikgeräte, Mobiliar(sonstiges), Notfallkoffer,Praxiseinrichtungen, 
Wärmetherapiegeräte. 

Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter: Kommunikationsendgeräte,Allgemein Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.) , Workstations,Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker,Scanner, Bildschirme u.ä.), Kartenleser (EC-, Kredit-),Büromöbel, Desinfektionsgeräte, Geschirr- und Gläserspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner,Kühlschränke, Mikrowellengeräte.

Bleibt gesund!
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Hallo! Ich habe gelesen (Praxisführung professionell), das man eine Behandlungsbank als Elektrotherapiegerät abschreiben kann. Ich hätte die Behandlungsbänke unter Praxiseinrichtungen eingesetzt. Irritiert mich irgendwie. Was kann man noch unter Praxiseinrichtungen einsetzten ? Die meisten„Sachen“ stehen ja schon für sich in den Tabellen. Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen: Rotlichtgeräte, Elektrotherapiegeräte, Gymnastikgeräte, Mobiliar(sonstiges), Notfallkoffer,Praxiseinrichtungen,  Wärmetherapiegeräte.  Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter: Kommunikationsendgeräte,Allgemein Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.) , Workstations,Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker,Scanner, Bildschirme u.ä.), Kartenleser (EC-, Kredit-),Büromöbel, Desinfektionsgeräte, Geschirr- und Gläserspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner,Kühlschränke, Mikrowellengeräte. Bleibt gesund!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo!
Ich habe gelesen (Praxisführung professionell), das man eine Behandlungsbank als Elektrotherapiegerät abschreiben kann. Ich hätte die Behandlungsbänke unter Praxiseinrichtungen eingesetzt. Irritiert mich irgendwie.
Was kann man noch unter Praxiseinrichtungen einsetzten ? Die meisten„Sachen“ stehen ja schon für sich in den Tabellen.

Hat jemand Erfahrung damit gemacht?

Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen:
Rotlichtgeräte, Elektrotherapiegeräte, Gymnastikgeräte, Mobiliar(sonstiges), Notfallkoffer,Praxiseinrichtungen, 
Wärmetherapiegeräte. 

Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter: Kommunikationsendgeräte,Allgemein Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.) , Workstations,Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker,Scanner, Bildschirme u.ä.), Kartenleser (EC-, Kredit-),Büromöbel, Desinfektionsgeräte, Geschirr- und Gläserspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner,Kühlschränke, Mikrowellengeräte.

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Papa Alpaka
28.05.2020 01:01
Wenn sie manuell-hydraulisch/mechanisch betrieben ist wäre das schlicht falsch, wenn ein Stecker dran ist wird der Begriff Elektrotherapiegerät noch immer sehr weit gedehnt ;)
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Eberhard
28.05.2020 16:08
So eine Frage würde ich meinem Steuerberater vor den Latz knallen.
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Eberhard schrieb:

So eine Frage würde ich meinem Steuerberater vor den Latz knallen.

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Papa Alpaka schrieb:

Wenn sie manuell-hydraulisch/mechanisch betrieben ist wäre das schlicht falsch, wenn ein Stecker dran ist wird der Begriff Elektrotherapiegerät noch immer sehr weit gedehnt ;)

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Udo
29.05.2020 08:26
Da ich ich in über 30 Jahren damit nie beschäftiget habe:
Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe?? Und! Für so was bezahle ich doch einen Steuerberater.
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Da ich ich in über 30 Jahren damit nie beschäftiget habe: Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe?? Und! Für so was bezahle ich doch einen Steuerberater.
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Nora Weber
29.05.2020 09:11
Udo schrieb am 29.5.20 08:26:
[...] Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe? [...]


Als Elektrotherapiegerät ist eine achtjährige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle vorgegeben, für Gegenstände der Praxiseinrichtung 10 Jahre. Das bedeutet, dass man bei Elektrotherapiegeräten jährlich 12 statt 10 Prozent der Kosten abschreiben (als Ausgabe ansetzen) kann. Auf die Sicht von 10 Jahren kommt es aufs Gleiche heraus, nur kurzfristig hat man für 2 Prozent der Kosten der Liege jährlich weniger Einkommenssteuern zu zahlen.

Gruß
Nora
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[zitat]Udo schrieb am 29.5.20 08:26: [...] Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe? [...][/zitat] Als Elektrotherapiegerät ist eine achtjährige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle vorgegeben, für Gegenstände der Praxiseinrichtung 10 Jahre. Das bedeutet, dass man bei Elektrotherapiegeräten jährlich 12 statt 10 Prozent der Kosten abschreiben (als Ausgabe ansetzen) kann. Auf die Sicht von 10 Jahren kommt es aufs Gleiche heraus, nur kurzfristig hat man für 2 Prozent der Kosten der Liege jährlich weniger Einkommenssteuern zu zahlen. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Udo schrieb am 29.5.20 08:26:
[...] Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe? [...]


Als Elektrotherapiegerät ist eine achtjährige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle vorgegeben, für Gegenstände der Praxiseinrichtung 10 Jahre. Das bedeutet, dass man bei Elektrotherapiegeräten jährlich 12 statt 10 Prozent der Kosten abschreiben (als Ausgabe ansetzen) kann. Auf die Sicht von 10 Jahren kommt es aufs Gleiche heraus, nur kurzfristig hat man für 2 Prozent der Kosten der Liege jährlich weniger Einkommenssteuern zu zahlen.

Gruß
Nora

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Udo
29.05.2020 09:55
Danke.
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Udo schrieb:

Danke.

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Udo schrieb:

Da ich ich in über 30 Jahren damit nie beschäftiget habe:
Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe?? Und! Für so was bezahle ich doch einen Steuerberater.



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