Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
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(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
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Also wie immer - eine Bekannte von mir hat einen kleinen Therapieraum in dem sie Selbstzahler und PP Patienten
auf RZ Physiotherapeutisch behandelt.
Desweiteren arbeitet sie als FM in einer Praxis -
nun die Frage - sollte sie ausnahmsweise einmal einen Kassenpatienten in ihrem Raum behandeln und über ihren PI
abrechnen .... was kämen da für Probleme zutage wenn es offiziell werden würde ???
Ich wüsste nämlich gar nicht wie sowas laufen sollte ?
Wäre dann auch der PI dran ??
Danke für eure Erfahrung :grin:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr da draussen ...
Also wie immer - eine Bekannte von mir hat einen kleinen Therapieraum in dem sie Selbstzahler und PP Patienten
auf RZ Physiotherapeutisch behandelt.
Desweiteren arbeitet sie als FM in einer Praxis -
nun die Frage - sollte sie ausnahmsweise einmal einen Kassenpatienten in ihrem Raum behandeln und über ihren PI
abrechnen .... was kämen da für Probleme zutage wenn es offiziell werden würde ???
Ich wüsste nämlich gar nicht wie sowas laufen sollte ?
Wäre dann auch der PI dran ??
Danke für eure Erfahrung :grin:
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Weiss das jemand ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hm, ja sehe ich genauso Alles Andere ist schwer vertretbar. Aber wie würden denn die Konsequenzen aussehen ?
Weiss das jemand ?
Vergütung für außervertraglich erbrachte Leistungen werden gestrichen/zurückgefordert,
eine Vertragsstrafe bis zu €50.000 kann verhängt werden,
für möglicherweise notwendige Folgebehandlungen infolge von Behandlungsfehlern bei der Behandlung in nichtzugelassenen Räumlichkeiten kann Schadenersatz gefordert werden,
der vertagsbrüchige PI muss mit schärferen Kontrollen rechnen,
die FM käme auf eine Schwarzliste um bei ggf. späterer eigener Kassenzulassung ebenso scharf kontrolliert zu werden wie der PI,
am Ende der vorgesehenen Vertragsstrafen steht der Entzug der Kassenzulassung.
Darüber hinaus steht den GKVen der Rechtsweg offen sollte jemand der Meinung sein der entstandene Schaden ist durch die vertraglich vorgesehenen Sanktionen noch nicht abgegolten.
"Dran" ist zunächst einmal der PI als derjenige der vertragsbrüchig wurde;
in einigen Bundesländern kann einigermaßen direkt auf den FM durchgegriffen werden da die Beauftragung von FM durch die GKVen nur genehmigt wird nachdem der FM die geltenden Rahmenverträge ausdrücklich als Rahmen seiner Leistungen anerkannt hat.
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Papa Alpaka schrieb:
Die möglichen Konsequenzen sind im jeweils gültigen Rahmenvertrag grob umrissen:
Vergütung für außervertraglich erbrachte Leistungen werden gestrichen/zurückgefordert,
eine Vertragsstrafe bis zu €50.000 kann verhängt werden,
für möglicherweise notwendige Folgebehandlungen infolge von Behandlungsfehlern bei der Behandlung in nichtzugelassenen Räumlichkeiten kann Schadenersatz gefordert werden,
der vertagsbrüchige PI muss mit schärferen Kontrollen rechnen,
die FM käme auf eine Schwarzliste um bei ggf. späterer eigener Kassenzulassung ebenso scharf kontrolliert zu werden wie der PI,
am Ende der vorgesehenen Vertragsstrafen steht der Entzug der Kassenzulassung.
Darüber hinaus steht den GKVen der Rechtsweg offen sollte jemand der Meinung sein der entstandene Schaden ist durch die vertraglich vorgesehenen Sanktionen noch nicht abgegolten.
"Dran" ist zunächst einmal der PI als derjenige der vertragsbrüchig wurde;
in einigen Bundesländern kann einigermaßen direkt auf den FM durchgegriffen werden da die Beauftragung von FM durch die GKVen nur genehmigt wird nachdem der FM die geltenden Rahmenverträge ausdrücklich als Rahmen seiner Leistungen anerkannt hat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
na dann wohl lieber finger weg davon ! danke euch
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Papa Alpaka schrieb:
Ich schreibe nichts ich denke bloß...
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limone schrieb:
Ich denke dasselbe :sunglasses: :kissing_closed_eyes:
:stuck_out_tongue_winking_eye:
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limone schrieb:
Ist oft so bei 'Bekannten'... Die wissen vielleicht gar nicht dass es Internet gibt, wo sie selber fragen könnten
:stuck_out_tongue_winking_eye:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es wäre vor allem der PI dran, da dieser ja gegen Vertrag vertoßen würde.
GKV Patienten dürfen nur in kassenzugelassenen Räumen behandelt werden und Punkt. Da gibt es keine Ausnahme.
Gruß Britt
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Papa Alpaka schrieb:
außer einer: Kreuz bei "HB: Ja". Dann ist die Behandlung am gemeldeten Wohnsitz des Versicherten bzw. in tagesstrukturierenden Einrichtungen zwingend da ansonsten nicht gemäß ärztlicher Vorgabe gehandelt wird.
Doch auch dann muß der Therapeut eine Kassenzulassung besitzen, oder er muß im Auftrag eines zugelassenen Therapeuten arbeiten, der die Leistungen auch abrechnen kann.
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Eberhard schrieb:
....außer einer: Kreuz bei "HB: Ja". Dann ist die Behandlung am gemeldeten Wohnsitz des Versicherten bzw. in tagesstrukturierenden Einrichtungen zwingend da ansonsten nicht gemäß ärztlicher Vorgabe gehandelt wird.......
Doch auch dann muß der Therapeut eine Kassenzulassung besitzen, oder er muß im Auftrag eines zugelassenen Therapeuten arbeiten, der die Leistungen auch abrechnen kann.
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Britt schrieb:
Wahrscheinlich wären beide dran und das auch zu Recht, denn es ist klarer Betrug. Das kommt mir so vor, als ob ich sage, ich habe nur ausnahmsweise mal gklaut, weil ich gerade knapp bei Kasse war.
GKV Patienten dürfen nur in kassenzugelassenen Räumen behandelt werden und Punkt. Da gibt es keine Ausnahme.
Gruß Britt
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