Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
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Olaf Seifert schrieb:
da sollten Sie sich mal mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschäftigen.
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sabine963 schrieb:
Der An könnte doch ganz legal seine Wochenarbeitstunden in Praxis 1 verringern und in Praxis 2 dann zusätzlich auf Minijobbasis arbeiten.
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massu schrieb:
@HaJü mal ganz neugierig gefragt: Welche Praxis hat bis Dezember so wenig zu tun, dass sie an 2(!) Tage auf den MA verzichten kann?
Praxis ist in DD und hat neu aufgemacht. Da sind noch freie Kapazitäten vorhanden.
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HaJü schrieb:
@massu
Praxis ist in DD und hat neu aufgemacht. Da sind noch freie Kapazitäten vorhanden.
Einfachste Variante: "ausgeliehenen" Therapeuten einstellen, kurzfristige Beschäftigung (nicht mehr als 70 Arbeitstage/Jahr), im Sinne der Freundschaft unbedingt zurückgeben.
-> Kurzfristige Beschäftigung
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Papa Alpaka schrieb:
@HaJü okay, ist plausibel 😊
Einfachste Variante: "ausgeliehenen" Therapeuten einstellen, kurzfristige Beschäftigung (nicht mehr als 70 Arbeitstage/Jahr), im Sinne der Freundschaft unbedingt zurückgeben.
-> Kurzfristige Beschäftigung
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Problem beschreiben
HaJü schrieb:
Wir haben aktuell das Problem, dass einer unserer Therapeuten (Vollzeit) bis Jahresende ausfällt. Nun hat uns eiene befreundete PI angeboten, einen Ihrer Therapeuten für 2 Tage die Woche an uns "auszuleihen". Frage ist das zulässig? Mal von den arbeitsrechtlichen Dingen abgesehen.
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